Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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zfs 2/2015, Schätzung der e... / 2 Aus dem Gründen:

[8] "… Die Beurteilung des Leistungsantrags durch das BG begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Dagegen hat das BG den Feststellungsantrag zu Recht abgewiesen." I. Leistungsantrag: [9] 1. Zutreffend und von Revision und Anschlussrevision nicht angegriffen hat das BG angenommen, dass Frau R dem Grunde nach ein Anspruch gegen die Bekl. auf Ersatz der Kosten des eingeholt...mehr

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AGS 2/2015, Geltung der all... / 2 Aus den Gründen

In der Sache ist die weitere Beschwerde nicht begründet, denn das LG hat der Beschwerde zu Recht abgeholfen. 1. Zutreffend hat das LG die Beschwerde des Insolvenzverwalters für zulässig gehalten. Dabei ist es zu Recht von einer Beschwerde nach § 66 GKG ausgegangen. Denn eine Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorschusszahlung nach § 67 Abs. 1 GKG setzt einen förmlichen Geri...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / VI. Gerichtskosten

1. Beschwerde (§ 116 GWB) Nach Vorbem. 1.2.2 Nr. 1 GKG-KostVerz. finden für Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB die Nrn. 1220–1223 GKG-KostVerz. Anwendung. Es fällt daher eine 4,0-Verfahrensgebühr an (Nr. 1220 GKG-KostVerz.), die bereits mit Eingang der Beschwerde bei dem OLG entsteht. Die Gebühr kann danach nicht mehr entfallen, sich aber nach Nrn. 1221–1223 GKG-KostVerz...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / IV. Die Gerichtskosten

1. Die zu übernehmenden Kosten Rz. 141 Nach dem Leistungskatalog des § 5 ARB 2010 umfasst die Rechtsschutzdeckung die Übernahme der Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers. Rz. 142 Unter Gerichtskosten sind die Kosten zu verstehen, die im Gerichtskostengesetz (...mehr

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AGS 08/09/2015, Gegenstandswert des Exequaturverfahrens ohne Bedeutung für die Gerichtskosten

Leitsatz Die nur wegen der außergerichtlichen Kosten, insbesondere der Rechtsanwälte, unerlässliche Festsetzung des Gegenstandswertes eines Exequaturverfahrens eröffnet für den Umfang der Gerichtskosten nicht die Anwendung des allgemeinen Gebührenverzeichnisses der Anlage 1 zum Kostenverzeichnis des GKG, weil durch Nr. 1510 GKG-KostVerz. und die dortige Festgebühr etwas ander...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und Gerichtskosten in Vergabeverfahren

Einführung Die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber erfolgt durch Vergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB. Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt wiederum der Nachprüfung durch die Vergabekammern (§§ 102 ff. GWB), gegen deren Entscheidungen schließlich die sofortige Beschwerde stattfindet (§ 116 GWB). Im Folgenden sollen die Anwalt...mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsmittel gegen festgesetzte Gerichtskosten

Leitsatz Wird der Kostenschuldner in dem Kostenfestsetzungsbeschluss durch die Berücksichtigung von Gerichtskosten nachteilig beschwert, ist die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel. Er muss sich nicht auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 GKG verweisen lassen. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2014 – 6 W 31/14 1 Aus den Gründen Soweit die Beklagten sich ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / II. Gerichtskosten

Rz. 283 Die Rechtsschutzversicherung hat die Gerichtskosten zu übernehmen, sobald der Versicherungsnehmer wegen der Gerichtskosten in Anspruch genommen wird. Insoweit ist Fälligkeit gegeben nach Übersendung einer Kostenrechnung an den Kostenschuldner. Rz. 284 Bei fristgebundenen Klagen und Anträgen, deren Zustellung erst nach Einzahlung der erforderlichen Gebühr i.S.v. §§ 12 ...mehr

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§ 31 Sonstige Pflichten der... / I. Zahlung angeforderter Gerichtskosten

Rz. 7 Für die rechtzeitige Zahlung fristgebundener Gebühren- und Auslagenvorschüsse ist grundsätzlich der Versicherungsnehmer gegenüber der anfordernden Stelle, also z.B. gegenüber dem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde, selbst verantwortlich. Wünscht der Versicherungsnehmer Zahlung durch die Rechtsschutzversicherung und ist die Zahlung fristgebunden und eilbedürftig, so ...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilige Befreiung nach § 122 Abs. 2 ZPO von den Gerichtskosten für den Gegner des PKH-Beteiligten

Einführung Ist einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt, ist zu beachten, dass sich die Wirkungen nicht nur auf die PKH-Partei beschränken. So kann die Bewilligung etwa in den Fällen des § 122 Abs. 2 ZPO bewirken, dass auch der Gegner zunächst einstweilen von der Zahlung der Gerichtskosten befreit ist. § 125 ZPO regelt zudem den Zeitpunkt des Einzugs der Gerichtskosten vom G...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / Einführung

Die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber erfolgt durch Vergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB. Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt wiederum der Nachprüfung durch die Vergabekammern (§§ 102 ff. GWB), gegen deren Entscheidungen schließlich die sofortige Beschwerde stattfindet (§ 116 GWB). Im Folgenden sollen die Anwalts- und Ger...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / III. Anrechnung der Geschäftsgebühr

1. Vergabe- und Nachprüfungsverfahren Nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 VV besteht die Verpflichtung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr, wenn wegen desselben Gegenstands für eine Tätigkeit in einem Verwaltungsverfahren bereits eine Geschäftsgebühr entstanden ist. Es ist jedoch fraglich, ob das Vergabeverfahren als ein solches Verwaltungsverfahren zu behandeln ist. Bis zum Inkrafttreten ...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / I. Gebühren

1. Vergabeverfahren Es handelt sich um eine außergerichtliche Vertretung, so dass der Anwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV geltend machen kann. Wegen der konkreten Gebührenhöhe siehe unten II. Neben der Gebühr sind die Auslagen nach Nrn. 7000 ff. VV geltend zu machen. Eine Gebühr nach Nr. 2301 VV wird regelmäßig nicht anfallen, da sie nur entsteht, wenn sich der Auftra...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 2. Eilverfahren

Für die Verfahren wegen entsteht eine Gebüh...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 1. Beschwerde (§ 116 GWB)

Nach Vorbem. 1.2.2 Nr. 1 GKG-KostVerz. finden für Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB die Nrn. 1220–1223 GKG-KostVerz. Anwendung. Es fällt daher eine 4,0-Verfahrensgebühr an (Nr. 1220 GKG-KostVerz.), die bereits mit Eingang der Beschwerde bei dem OLG entsteht. Die Gebühr kann danach nicht mehr entfallen, sich aber nach Nrn. 1221–1223 GKG-KostVerz. ermäßigen. Die Fälligke...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 1. Vergabeverfahren

Es handelt sich um eine außergerichtliche Vertretung, so dass der Anwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV geltend machen kann. Wegen der konkreten Gebührenhöhe siehe unten II. Neben der Gebühr sind die Auslagen nach Nrn. 7000 ff. VV geltend zu machen. Eine Gebühr nach Nr. 2301 VV wird regelmäßig nicht anfallen, da sie nur entsteht, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 4. Einigungsgebühr

Zusätzlich kann eine Einigungsgebühr entstehen. Da es sich bei dem Vergabeverfahren und dem Nachprüfungsverfahren nicht um gerichtliche Verfahren handelt, gilt Nr. 1000 VV, nicht Nr. 1003 VV. Ist ein Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB anhängig, entsteht hingegen eine Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV, da es sich um ein in Vorbem. 3.2.1 VV genanntes Verfahren handelt (Anm...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 5. Mehrere Auftraggeber

Grundsätzlich kann eine Erhöhung der Geschäftsgebühr nach Nr. 1008 VV in Betracht kommen. Ihr tatsächlicher Anwendungsbereich wird jedoch gering sein, da eine Erhöhung ausgeschlossen ist, wenn sich mehrere Auftraggeber zu einer Auftraggebergemeinschaft[3] oder zu einer Bietergemeinschaft[4] zusammenschließen.mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 2. Nachprüfungsverfahren

Auch bei dem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer handelt es sich um ein außergerichtliches Verfahren. Der Anwalt erhält deshalb auch hier eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, wobei es unerheblich bleibt, ob er bereits mit der Vertretung im Vergabeverfahren beauftragt war. Die Regelung der Nr. 2301 VV a.F., wonach der Gebührenrahmen geringer ausfällt, wenn bereits e...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 3. Beschwerdeverfahren

Für die sofortige Beschwerde nach § 116 GWB gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Abs. 1 Buchst. e) VV die Nr. 3200 ff. VV (wegen des Gegenstandswerts siehe unten V). Die Anwendung dieser Vorschriften ist auf die sofortige Beschwerde beschränkt, so dass sie nicht gelten für die Verfahren nach §§ 97 ff. GWB (siehe Nr. I, II). Auch gelten die Regelungen nicht für bürgerliche Rechtsstreiti...mehr

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zfs 1/2015, Gerichtskostenh... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung hat über das Familienrecht hinaus allgemeine Bedeutung, weil dieselbe Problematik praktisch in jedem gerichtlichen Verfahren vorkommen kann, in dem dem Übernahmeschuldner Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden ist. Die hier einschlägig gewesene Regelung des § 26 Abs. 4 FamGKG ist ebenso wie die fast wörtlich identische Bestimmung des § 31 Abs. ...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 1. Voraussetzungen für die einstweilige Befreiung

Nach § 122 Abs. 2 ZPO ist der Gegner des PKH-Beteiligten einstweilen von der Zahlung der Gerichtskosten befreit, wenn dem Kläger, dem Berufungskläger oder dem Revisionskläger PKH ohne Zahlungsbestimmungen (Ratenzahlung oder Einmalbetrag) bewilligt ist. Aufgrund der Regelung der §§ 76 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG gilt die Regelung auch bei Bewilligung von VKH ohne Zahlungsbestimm...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Die Frage der Übernahme der Kosten für Handelsregister-, Gewerberegister-, Einwohnermelderegister- und Grundbuchauszüge

Rz. 20 Einen besonderen Problembereich stellt die Frage dar, ob die Kosten für die vorgenannten Registerauszüge, also Handelsregister-, Gewerberegister-, Einwohnermelderegister- und Grundbuchauszüge, den Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung umfassen. Ein Ansatz für die Lösung dieser Thematik ist geregelt in § 5 Abs. 1 lit. c ARB 2010. Nach dieser Vorschrift trägt der...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / II. Höhe der Geschäftsgebühr

Die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV entsteht mit einem Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5, so dass die konkrete Höhe nach den Kriterien des § 14 RVG zu bemessen ist. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nach der Anm. zu Nr. 2300 VV eine Gebühr von mehr als 1,3 nur gefordert werden kann, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Dieser Schwellenwert führt jedoch nicht dazu,...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / IV. Verfahren nach §§ 115 Abs. 2, 118 Abs. 1, 121 GWB

Für die besonderen Verfahren und Anträge nach §§ 115 Abs. 2, 118 Abs. 1, 121 GWB gilt die Regelung der Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 3 VV. Danach entstehen für diese Verfahren dieselben Gebühren, wie sie in einem erstinstanzlichen Verfahren nach VV Teil 3 Abschnitt 1 anfallen,[24] so dass weder Nr. 2300 VV noch Nr. 3200 VV gelten und vielmehr Nr. 3100 ff. VV Anwendung finden. Im Einz...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 2. Beschwerdeverfahren

Im Verhältnis der Geschäftsgebühr, die für das Vergabenachprüfungsverfahren entsteht, und der Verfahrensgebühr, die für das Beschwerdeverfahren entsteht, gilt die Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 4 VV. Das hatte der BGH bereits 2009 festgestellt und damit begründet, dass das Verhältnis zwischen Vergabekammer und Vergabesenat sich nicht mit demjenigen zwischen einem E...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / 1. Vergabe- und Nachprüfungsverfahren

Nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 VV besteht die Verpflichtung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr, wenn wegen desselben Gegenstands für eine Tätigkeit in einem Verwaltungsverfahren bereits eine Geschäftsgebühr entstanden ist. Es ist jedoch fraglich, ob das Vergabeverfahren als ein solches Verwaltungsverfahren zu behandeln ist. Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 war die ...mehr

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AGS 12/2014, Anwalts- und G... / V. Gegenstandswert

Maßgeblich ist die Regelung des § 50 Abs. 2 GKG, die wegen § 23 Abs. 1 RVG auch für die Anwaltsgebühren anzuwenden ist. Die Vorschrift erfasst im Einzelnen die Beschwerdeverfahren nach §§ 116 ff. GWB sowie die Eilverfahren nach §§ 115 Abs. 2, 4, 118 Abs. 1, 121 GWB. Darüber hinaus ist § 50 Abs. 2 GKG auch auf das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anwendbar.[28] Der ...mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 1. Die zu übernehmenden Kosten

Rz. 141 Nach dem Leistungskatalog des § 5 ARB 2010 umfasst die Rechtsschutzdeckung die Übernahme der Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers. Rz. 142 Unter Gerichtskosten sind die Kosten zu verstehen, die im Gerichtskostengesetz (GKG) oder in sonstigen Kostenv...mehr

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AGS 08/09/2015, Verfassungs... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 66 GKG statthafte Erinnerung ist unbegründet. 1. Allerdings bestehen Zweifel, ob der Kostenschuldner überhaupt eine Erinnerung hat einlegen wollen und eingelegt hat. Zwar hat er bei buchstabengetreuer Auslegung auf die Frage der Kostenstelle, ob seine Eingabe auch als Erinnerung anzusehen sei, mit der bejahenden Wendung "Natürlich" geantwortet. Zur Begründung seine...mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsmitte... / 1 Aus den Gründen

Soweit die Beklagten sich gegen die Festsetzung verauslagter Gerichtskosten wenden, ist die sofortige Beschwerde unbegründet. Die Beklagten wenden sich ohne Erfolg gegen die Höhe der mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten verauslagten Gerichtskosten. a) Die sofortige Beschwerde ist insoweit zulässig. Zwar handelt es sich in der Sache insoweit um eine Einwendung gege...mehr

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zfs 1/2015, Fortdauer der K... / 3 Anmerkung:

Obwohl die Entscheidung des OLG Hamm in einer Familiensache ergangen ist, hat sie praktische Bedeutung für alle Verfahrensarten, in denen die ZPO anwendbar ist. Ich kann dem Beschluss des OLG nur insoweit zustimmen, als er die gerichtliche Verfahrensgebühr i.H.v. 2.568 EUR betrifft. Im Übrigen dürfte die Entscheidung nicht richtig sein. I. VKH-Anwaltsvergütung Das OLG Hamm hat...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / Einführung

Ist einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt, ist zu beachten, dass sich die Wirkungen nicht nur auf die PKH-Partei beschränken. So kann die Bewilligung etwa in den Fällen des § 122 Abs. 2 ZPO bewirken, dass auch der Gegner zunächst einstweilen von der Zahlung der Gerichtskosten befreit ist. § 125 ZPO regelt zudem den Zeitpunkt des Einzugs der Gerichtskosten vom Gegner der ...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 1. Kostenentscheidung

Die Kostenentscheidung, mit der dem Gegner der PKH-Partei Kosten ganz oder teilweise auferlegt werden, muss wegen § 125 Abs. 1, 2 ZPO in Rechtskraft erwachsen sein. Vor Eintritt der Rechtskraft ist folglich ein Kosteneinzug nicht statthaft, worauf auch Nrn. 3.3.2 S. 1, 4.8 DB-PKH hinweisen. Beispiel Zivilsache A gegen B. Es ergeht Urteil, wonach B die Kosten auferlegt werden....mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 2. Vergleich

Endet das Verfahren durch Vergleich, ohne dass eine Kostenentscheidung ergeht, können von dem Gegner der PKH-Partei die Kosten eingezogen werden, wenn der Vergleich wirksam wird. Dabei steht § 125 Abs. 1 ZPO, der nur die Kostenentscheidung nennt, nicht entgegen, da dessen Schutzzweck nicht berührt wird, soweit die Staatskasse den Gegner nur in dem für das Innenverhältnis ver...mehr

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AGS 08/09/2015, Gegenstands... / Leitsatz

Die nur wegen der außergerichtlichen Kosten, insbesondere der Rechtsanwälte, unerlässliche Festsetzung des Gegenstandswertes eines Exequaturverfahrens eröffnet für den Umfang der Gerichtskosten nicht die Anwendung des allgemeinen Gebührenverzeichnisses der Anlage 1 zum Kostenverzeichnis des GKG, weil durch Nr. 1510 GKG-KostVerz. und die dortige Festgebühr etwas anderes besti...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / a) Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB)

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AGS 08/09/2015, Keine Geric... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors als Vertreter der Staatskasse ist zulässig und in der Sache begründet. Es handelt sich um ein Verfahren über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz gem. § 66 GKG. Der Kläger hat sich ausdrücklich gegen die ihn belastende Schlusskostenrechnung gewandt. Der Kostenfestsetzungsbeschluss betrifft lediglich den Erstattungsanspruch des Kläg...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3.3 Verbundverfahren

Im Verbundverfahren (§ 137 FamFG) ist für die Scheidungssache und für jede Folgesache auf die jeweilige Beteiligtenrolle abzustellen. Wurde dem Antragsteller, der eine Folgesache eingeleitet hat, für diese Folgesache VKH ohne Zahlungsbestimmungen bewilligt, ist der Antragsgegner dieser Folgesache auch dann einstweilen nach § 122 Abs. 2 ZPO von der Zahlung der Gerichtskosten ...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3. Verfahren endet ohne Kostenentscheidung oder Vergleich

Da § 125 Abs. 2 ZPO einen Kosteneinzug von dem Gegner der PKH-Partei auch ermöglicht, wenn der Rechtsstreit ohne rechtskräftige Kostenentscheidung beendet wird, kommt ein Kosteneinzug nicht nur dann in Betracht, wenn ein Vergleich geschlossen wird, sondern auch bei Beendigung durch:[10]mehr

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zfs 1/2015, Gerichtskostenh... / 2 Aus den Gründen:

[6] "… II. Die Erinnerung gegen den Kostenansatz ist gem. § 57 FamGKG zulässig. In der Sache hat sie allerdings keinen Erfolg." [7] Auf der Basis des gerichtlich festgesetzten Gegenstandswertes sind die zwei Gerichtsgebühren nach Ziffern 1224 der Anlage 1 zum FamGKG mit insg. 444 EUR zutreffend errechnet. Einwendungen dagegen sind nicht vorgebracht. [8] Die von den Beteiligten...mehr

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AGS 08/09/2015, Einstweilig... / 3.2 Streitgenossen

Stehen auf der Antragstellerseite Streitgenossen, gilt für den Beklagten die Befreiung des § 122 Abs. 2 ZPO erst dann, wenn sämtlichen Streitgenossen PKH ohne Zahlungsbestimmungen bewilligt ist.[2] Ist nur einem Streitgenossen keine PKH oder nur PKH mit Zahlungsbestimmungen bewilligt, bleibt der Beklagte vollumfänglich vorschusspflichtig. Beispiel In einer Zivilsache A, B, C ...mehr

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§ 38 Der Anspruch der Recht... / d) (Vorschuss-) Zahlungen an Anwalt

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AGS 08/09/2015, Rechtsmitte... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Sie verkennt das Verhältnis des Kostenfestsetzungsverfahrens zum Kostenansatzverfahren. Darüber, welche Gerichtskosten erhoben und angesetzt werden, entscheidet zunächst einmal der Kostenbeamte im Verfahren nach den §§ 19 ff. GKG. Gegen seine Entscheidung ist die Erinnerung gegeben, über die der Richter entscheidet (§ 66 Abs. 1 GKG). Dagegen...mehr

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§ 37 Klage auf Rechtsschutz... / 1. Zahlungsklage

Rz. 42 Wird Zahlungsklage erhoben, so entspricht der Streitwert dem Zahlungsanspruch. In diesem Fall sind konkret die angefallenen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren addiert geltend zu machen, und zwar die Kosten, die der Versicherungsnehmer bereits für die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen nachweisbar aufgewendet hat.mehr

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AGS 08/09/2015, Rechtsmitte... / Leitsatz

Wird der Kostenschuldner in dem Kostenfestsetzungsbeschluss durch die Berücksichtigung von Gerichtskosten nachteilig beschwert, ist die sofortige Beschwerde das zulässige Rechtsmittel. Er muss sich nicht auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 GKG verweisen lassen. OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.5.2014 – 6 W 31/14mehr

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AGS 12/2014, Kein Mindestst... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung, über die der nach § 66 Abs. 6 S. 1 Hs. 1 GKG zuständige Einzelrichter zu entscheiden hat, ist begründet. Die Gerichtskostenrechnung ist dahingehend abzuändern, dass lediglich ein Gegenstandswert von 272,87 EUR zugrunde gelegt wird. In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist der Streitwert grundsätzlich nach der sich ...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Geric... / Leitsatz

Eine Ermäßigung der Gerichtskosten tritt nicht ein, wenn die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und auf eine Begründung der nach § 91a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung verzichten sowie auf Rechtsmittel dagegen. OLG Braunschweig, Beschl. v. 2.6.2015 – 2 W 19/15mehr

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§ 10 Die Leistungen der Rec... / 2. Die zu übernehmenden Kosten

Rz. 169 Der Kostenerstattungsanspruch für Kosten des Gegners umfasst alle Kosten, die dem Gegner entstanden sind und zu deren Erstattung der Versicherungsnehmer verpflichtet ist. Hierunter fallen beispielsweise Rz. 170 Zu beachten ist, d...mehr

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AGS 08/09/2015, Keine Antra... / Leitsatz

Das Mahnverfahren ist eine Vorstufe des Streitverfahrens und bildet mit ihm eine einheitliche Instanz. Daher haftet der Anspruchsgegner, der dem Mahnbescheid widerspricht und seinerseits die Abgabe an das Streitgericht fordert, nicht als Antragsteller für die Gerichtskosten. OLG Koblenz, Beschl. v. 16.3.2015 – 14 W 162/15mehr