Eine Ermäßigung der Gerichtskosten tritt nicht ein, wenn die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklären und auf eine Begründung der nach § 91a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung verzichten sowie auf Rechtsmittel dagegen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen