Rz. 6

Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden.

Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden.

Die unverbindlichen Muster-ARB 2012 sind nach dem Bausteinprinzip aufgebaut. Die Klauseln sind den einzelnen Vertragsarten (Privat, Unternehmen, Verein, Landwirte, Beruf, Verkehr, Fahrzeug und Wohnen) durch den nachfolgenden Buchstabenschlüssel zugeordnet. Klauseln bzw. Abschnitte, die für alle Vertragsarten einschlägig sind, haben die Zuordnung A:

 
Allgemein A beruf B
Privat P Verkehr Vk
Unternehmen U Fahrzeug F
Verein Ver Wohnen W
Landwirte L    
 
1. Aufgaben der Rechtsschutzversicherung A
  Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen. Wir erbringen die dafür erforderlichen Leistungen. Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsantrag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedingungen beschrieben.  
 
2. Welchen Rechtsschutz haben Sie? A
  Sie haben folgenden Bereich (Vertragsform) versichert: A
 
  • Privat-Rechtsschutz,
P
 
  • Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen,
U
 
  • Rechtsschutz für Vereine,
Ver
 
  • Rechtsschutz für Landwirte,
L
 
  • Berufs-Rechtsschutz,
B
 
  • Verkehrs-Rechtsschutz,
Vk
 
  • Fahrzeug-Rechtsschutz,
F
 
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
W
 
2.1 Wer/was ist versichert? A
  Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin: Versicherungsschutz haben Sie nur, soweit dem nicht die folgenden, auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Maßnahmen, entgegenstehen:.  
 
  • Wirtschaftssanktionen
  • Handelssanktionen,
  • Finanzsanktionen oder
  • Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
 
 

Die übrigen Bestimmungen unseres Vertrages sind davon nicht betroffen.

Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen werden. Dem dürfen allerdings nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
 
 
2.1.1 Versicherte Lebensbereiche A
  Im Privat-Rechtsschutz: P
  Sie haben Versicherungsschutz für Ihren privaten Bereich. Sie haben hier keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten wahrnehmen:  
 
  • eine gewerbliche Tätigkeit.
  • eine freiberufliche Tätigkeit,
  • eine sonstige selbstständige Tätigkeit
 
 

Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?

Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.

Folgende Bereiche sind mit einem extra Baustein zu versichern und nicht im Privat-Rechtsschutz enthalten:

  • Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen,
  • Rechtsschutz für Vereine,
  • Berufs-Rechtsschutz,
  • Verkehrs-Rechtsschutz und Fahrzeug-Rechtsschutz,
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.
 
  Im Rechtsschutz für Selbstständige oder Firmen: U
  Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit.  
  Im Rechtsschutz für Vereine: Ver
  Sie haben Versicherungsschutz für den im Versicherungsschein bezeichneten Verein.  
  Im Rechtsschutz für Landwirte: L
  Sie haben Versicherungsschutz  
 
  • als Inhaber für Ihren im Versicherungsschein bezeichneten landoder forstwirtschaftlichen Betrieb,
  • für den privaten Bereich und
  • für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.

Versicherungsschutz besteht für Sie als

  • Eigentümer,
  • Halter,
  • Erwerber,
  • Leasingnehmer/Mieter,
  • Fahrer von Motorfahrzeugen sowie Anhängern
 
 

Versichert sind folgende Fahrzeuge:

  • Pkw oder Kombiwagen,
  • Krafträder oder
  • land- bzw. forstwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge

Für andere Fahrzeuge besteht kein Versicherungsschutz (zum Beispiel nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzte Lkws).

Als Fahrer und Mitfahrer sind Sie unabhängig von der Fahrzeugart versichert (zum Beispiel: Sie kaufen sich ein privates Motorboot; der Kauf ist nicht versichert, wohl aber das Führen des Bootes).
 
 
  Im Berufs-Rechtsschutz: B
  Sie haben Versicherungsschutz für Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter, Richter).  
  Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als: P U Ver B
 
  • Eigentümer.
  • Halter,
  • Erwerber,
  • Leasingnehmer/Mieter,
  • Fahrervon Motorfahrzeugen sowie Anhängern.
Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind mit einem extra Baustein zu versichern.
 
 
  Im Verkehrs-Rechtsschutz Vk
  Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als  
 
  • Eigentümer,
  • Halter,
  • Erwerber,
  • Leasingnehmer/Mieter,
  • Fahrer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern.
 
 

Die Kraftfahrzeuge oder Anhänger müssen entweder:

  • bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelass...

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