Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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FoVo 1/2013, Haftaufschub / 3 III. Der Praxistipp

Neues Recht: gleiche Rechtsgrundlagen Die Entscheidung des LG Bremen ist noch zum alten Recht ergangen. Mit der Reform der Sachaufklärung sind die §§ 807, 899 ff. ZPO zwar aufgehoben, die sachlichen Regelungen nunmehr aber in den §§ 802c ff. ZPO aufgenommen worden. Die Regelung über die Unzulässigkeit der Haftvollstreckung ist inhaltsgleich statt in § 906 ZPO a.F. nun in § 80...mehr

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AGS Nr.12/2012, Kein unmitt... / Leitsatz

Der Rechtsschutzversicherer, der Gerichtskosten für seinen Versicherungsnehmer unmittelbar an die Gerichtskasse gezahlt hat und einen Rückzahlungsanspruch gegen die Justizkasse geltend macht, ist als vermeintlicher Gläubiger im Kostenansatzverfahren erinnerungs- und damit auch beschwerdeberechtigt. Entfällt nachträglich die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Zahlung d...mehr

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FF 01/2013, Das Mediationsg... / 5. Mögliche Kostenvorteile

Den Makel des Regierungsentwurfs (vgl. vorstehend I.), keine Anreize für eine außergerichtliche Streitbeilegung zu schaffen, kompensierte der Vermittlungsausschuss nur sehr teilweise durch die jetzt in Artikel 7 des Gesetzes vom 21.7.2012 enthaltene Ermächtigungsregelung. Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass den Parteien die Gerichtskosten ganz...mehr

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AGKompakt Nr.12/2012, Doppe... / 3 III. Praxistipp

Doppelte Pauschale geltend machen Wird der Verfahrensbeistand für verschiedene Gegenstände tätig, sollte er darauf achten, dass im Bestellungsbeschluss aufgenommen wird, welche Gegenstände von der Bestellung erfasst sind. Aber auch wenn eine solche Klarstellung unterbleibt, sollte die Vergütung für jeden Gegenstand gefordert werden. Bei Ablehnung der Zahlung kann, wenn zunäch...mehr

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AGS 09/2013, Frist für Verf... / 2 Aus den Gründen

Beschwerdeentscheidung v. 25.2.2013 1. Die Beschwerde gegen die Verfahrenswertfestsetzung für die Ehescheidung und die Folgesache eheliches Güterrecht ist unzulässig, da die Beschwerdefrist des § 55 Abs. 3 S. 2 FamGKG abgelaufen ist. Hiernach ist eine Änderung nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt hat. Die Hau...mehr

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AGS Nr.12/2012, Zusätzliche... / 2 Aus den Gründen

In der Sache hat das Rechtsmittel keinen Erfolg, denn der Kostenfestsetzungsbeschluss des AG begegnet aus Sicht der Kammer keinen rechtlichen Bedenken. Sowohl die Absetzung der beantragten Gebühr Nr. 4141 VV als auch die der geltend gemachten Aktenversendungspauschale erfolgten im Ergebnis zu Recht. a) Nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 der Nr. 4141 VV entsteht eine zusätzliche Verfahrens...mehr

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AGKompakt 1/2013, Wegfall der Gerichtskostenermäßigung als Kosten der Säumnis?

Vergleichsweise Kostenregelung kann Kosten der Säumnis austrennen Schließen die Parteien nach Erlass eines Versäumnisurteils einen Vergleich, in dem sie die Kosten des Verfahrens verhältnismäßig teilen oder gegeneinander aufheben, aber die Kosten der Säumnis entsprechend der Regelung des § 344 ZPO vorab der säumigen Partei auferlegen, so ist strittig, ob zu den Kosten der Säu...mehr

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AGKompakt 1/2013, Kosten de... / III. Kosten eines weiteren Termins

Zu den Kosten der Säumnis gehören nur die "Mehr"-Kosten, die dadurch ausgelöst worden sind, dass der Kläger im ersten Termin säumig war. Es ist also zu fragen, welche Kosten angefallen wären, wenn der Gegner von vornherein nicht säumig gewesen wäre, sondern verhandelt hätte. Hier war es so, dass im ersten Termin lediglich die 0,5-Terminsgebühr angefallen war (Nr. 3105 VV). Na...mehr

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AGS 1/2013, Terminsgebühr f... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist gem. den §§ 11 Abs. 1 RPflG, 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 und 2, 569 Abs. 1 ZPO zulässig. Der Wert der Beschwer beträgt für den Beklagten 670,56 EUR (nach Teilabhilfe noch 538,80 EUR) und übersteigt damit den Beschwerdewert von 200,00 EUR. Dass die Einlegung der sofortigen Beschwerde in rechtsmissbräuchlicher und damit in unzulässiger Weise erfolgt wäre...mehr

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AGS 09/2013, Verfahren auf ... / 2 Aus den Gründen

1. Die zulässige, insbesondere in der Differenz der Kostenbelastung aufgrund den beiden in Rede stehenden Verfahrenswerten einen Beschwerdegegenstand mit einem Wert von (weit) mehr als 200,00 EUR aufweisende Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die geänderte Wertfestsetzung ist gem. § 59 Abs. 1 S. 1 FamGKG zulässig. 2. Sie ist auch in der Sache begründet und führt zur Wiederh...mehr

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AGS 09/2013, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

1. Entgegen der Ansicht des Urkundsbeamten und des Erinnerungsgegners ist vorliegend eine Terminsgebühr nach Nr. 3106 VV angefallen. Gem. Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht eine Terminsgebühr für die Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins oder die Mit...mehr

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AGS 1/2013, Gegenstandswert... / 2 Anmerkung

Im Verfahren über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Daher kommt eine Wertfestsetzung von Amts wegen nach § 63 GKG, § 55 FamGKG nicht in Betracht. Da sich jedoch die Vergütung des Anwalts im Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren nach dem Gegenstandswert richtet (Nr. 3335 VV; § 2 RVG) ist insoweit auf Antrag des Anwalt...mehr

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AGS 1/2013, Prozesskostenhi... / 2 Aus den Gründen

Zutreffend haben der Richter des AG und das LG, das sich der Ansicht insbesondere des OLG München (Beschl. v. 22.4.1996 – 11 W 2985/95) und des OLG Köln (Beschl. v. 9.6.2009 – 17 W 108/09 [= AGS 2010, 496]) angeschlossen hat, entschieden, dass der Prozessbevollmächtigte der Erstbeklagten nicht nur die Erstattung einer Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV verlangen kann. Die weit...mehr

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AGS Nr.12/2012, Wert- und K... / 3. Kostenhaftung

Nach überwiegender Auffassung werden durch eine hilfsweise Aufrechnung, die nach § 45 Abs. 3 GKG, § 39 Abs. 3 FamGKG zu einer Erhöhung des Streitwerts führt, weder der Kläger/Antragsteller noch der Beklagte/Antragsgegner zum Antragsschuldner (§ 22 Abs. 1 GKG, § 21 Abs. 1 FamGKG) für die erhöhten Gerichtsgebühren. Es verbleibt dann nur die Entscheidungs- oder Übernahmehaftung...mehr

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AGS 09/2013, Rechtsmissbräu... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat die Kosten zutreffend festgesetzt. Allerdings ist entgegen der Auffassung des LG nicht § 15 Abs. 2 S. 1 RVG als entscheidungserhebliche Norm heranzuziehen (OLG Hamburg, Beschl. v. 3.2.2011 – 4 W 47/11). Die Berechnung der Gebühren erfolgt vielmehr unter der Prämisse, dass das Verlangen des Antragstellers auf Festsetzung von der Rechtsanwaltsgebühren auf der Berech...mehr

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Aufforderung der beigeladenen Verwaltung durch das Gericht, eine aktuelle Namens- und Anschriftenliste aller Eigentümer vorzulegen

Leitsatz Auf Anregung eines Beschlussanfechtungsklägers muss in Zukunft das Gericht einer beigeladenen Verwaltung aufgeben, eine aktuelle Namens- und Anschriftenliste aller Eigentümer vorzulegen Die gerichtliche Anordnung ist nach Fristablauf ggf. mit Ordnungsmitteln durchzusetzen Normenkette §§ 44, 46 WEG; §§ 142, 390 ZPO Kommentar In einer Beschlussanfechtungsklageschrift erf...mehr

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AGS Nr.11/2012, Kostenfreih... / 2 Aus den Gründen

Die Kostenbeamtin des OLG und ihr folgend der Bezirksrevisor des OLG verkennen, dass ein Gebührentatbestand, nach dem der Antragsteller Kosten für die Gehörsrügen zu tragen hätte, nicht existiert. §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 2 GKG bestimmen, dass Kosten nur in den genannten Fällen nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG erhoben werden können. Das Kostenverzeichnis r...mehr

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AGS Nr.11/2012, Prozesskost... / III. Die Vorteile für den Mandanten

Dem Mandanten entstehen lediglich die Kosten der Vorprüfung durch den Anwalt, da Prozessfinanzierer auf Basis einer reinen Erfolgsbeteiligung arbeiten. Die Prüfung des Finanzierers ist kostenlos. Eine größere Liquiditätsbelastung des Mandanten entfällt durch die umfassende Vorfinanzierung nach Vertragsschluss (Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, gerichtliche Sachverständi...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, "Verb... / III. Versicherungsschutz nach den ARB?

Kein Versicherungsschutz nach den ARB für Parteikosten Nach den ARB sind solche Kosten jedoch zunächst einmal nicht versichert. Parteikosten unterfallen nicht dem Versicherungsschutz (mit Ausnahme der Reisekosten zu einem ausländischen Gericht). Solche Kosten hat die Partei vielmehr stets selbst zu tragen. Eine unmittelbare Übernahme durch den Rechtsschutzversicherer kommt al...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / c) Eigener Standpunkt

Zu den allgemeinen Geschäftskosten i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 1 S. 1 RVG gehören diejenigen Kosten, welche beim Rechtsanwalt unabhängig von einem bestehenden Einzelmandat zur Unterhaltung der Kanzlei anfallen.[5] Nicht zu den allgemeinen Geschäftskosten zählen die besonderen Geschäftsaufwendungen, welche durch die Bearbeitung konkreter Mandate veranlasst werden.[6] Die Abgrenzung ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Keine PKH f... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte nach Verurteilung des Beschwerdeführers diesem Gerichtskosten i.H.v. insgesamt 12.059,72 EUR in Rechnung gestellt. Gegen diese Gerichtskostenrechnung hat der Verurteilte zunächst selbst und nachfolgend nochmals mit anwaltlichem Schriftsatz Erinnerung eingelegt. Zudem hat er zugleich mit dem anwaltlichen Schriftsatz die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das ...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, "Verb... / IV. Fazit

Verbringung durch Sachverständigen vornehmen lassen Verbringungskosten, die eine Partei im Rahmen einer Beweisaufnahme aufwendet, sind unmittelbar nicht vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmen. Ob ein Aufwendungsersatzanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder in Anwendung des § 83 VVG in Betracht kommt, erscheint fraglich. Der sicherste Weg ist es, solche Kosten nicht...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / a) LG Berlin

Das LG Berlin begründet diese Meinung damit, dass sich der Rechtsanwalt die Akte nicht zuschicken lassen müsse. Er könne die Akte vor Ort einsehen, sie selbst abholen oder abholen lassen. Dann entstünden ihm die Gerichtskosten nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. (§ 107 Abs. 5 OWiG) nicht. Es sei Sache eines jeden Rechtsanwaltes, seine Kanzleigeschäfte nach seinem Dafürhalten zu organ...mehr

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AGKompakt Nr.11/2012, § 30 ... / 3 III. Praxistipp

Für Kostenfestsetzung ist in jedem Fall nur Vergleich maßgeblich Die Entscheidung ist zutreffend und kann wegen desselben Regelungsinhalts auch auf § 25 FamGKG angewendet werden. Ein Vergleich kann im Regelfall die aus einer Entscheidung resultierende Haftung gegenüber der Staatskasse nicht beseitigen, so dass für die Gerichtskostenrechnung der ersten Instanz weiterhin das Ur...mehr

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AGS Nr.11/2012, Gesonderte ... / b) Eigener Standpunkt

Nach der hier vertretenen Auffassung handelt es sich bei der Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. und § 107 Abs. 5 OWiG um keine Kosten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nrn. 7001 u. 7002 RVG. Sie fällt vielmehr unter diejenigen Kosten, welche der Rechtsanwalt nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 670 BGB als besondere Aufwendungen vom ...mehr

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AGS Nr.11/2012, Streitwert ... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht setzt den Gebührenstreitwert, den es gem. § 23 Abs. 1 RVG auch hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung als Gegenstandswert zugrunde legt, auf 500,00 EUR fest. Dieser Bewertung liegen folgende Erwägungen zu Grunde: Der Gebührenstreitwert bestimmt sich regelmäßig nach §§ 39 ff., 48 GKG, wobei in Ermangelung besonderer Vorschriften nur subsidi...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / I. Gerichtskosten

1. Anwendung des FamGKG Sowohl bei den derzeitig durchgeführten Übertragungsverfahren aufgrund der Entscheidung des BVerfG als auch den zukünftigen Verfahren nach § 1626a Abs. 2 BGB-E handelt es sich um Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG. Die Verfahren gehören somit zu den Familiensachen und fallen daher in den Geltungsbereich des FamGKG. 2. Gebühren Kindschaftssachen weg...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und Gerichtskosten in Verfahren wegen der Übertragung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Einführung Das BVerfG hat in seiner Entscheidung v. 21.7.2010[1] die Möglichkeit eröffnet, dass das FamG den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge ganz oder teilweise gemeinsam überträgt. Da auch der EuGH festgestellt hat, dass die bisherige Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreihei...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 1. Anwendung des FamGKG

Sowohl bei den derzeitig durchgeführten Übertragungsverfahren aufgrund der Entscheidung des BVerfG als auch den zukünftigen Verfahren nach § 1626a Abs. 2 BGB-E handelt es sich um Kindschaftssachen nach § 151 Nr. 1 FamFG. Die Verfahren gehören somit zu den Familiensachen und fallen daher in den Geltungsbereich des FamGKG.mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 5. Vorschusspflicht

Da in dem Verfahren Antragshaftung besteht, soll vor Zahlung der Verfahrensgebühr (Nr. 1310 FamGKG-KostVerz.) keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden (§ 14 Abs. 3 FamGKG).mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 3. Verfahrenswert

Es ist nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG im Regelfall mit 3.000,00 EUR zu bewerten. Das Gericht kann nach § 45 Abs. 3 FamGKG in Einzelfällen einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen. Betrifft das Sorgerechtsverfahren mehrere Kinder, verbleibt es bei dem Regelwert von 3.000,00 EUR (§ 45 Abs. 2 FamGKG). Die vorgenannten Regelungen gelten wegen § 23 Abs. 1 RVG auch für die Anw...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 4. Kostenschuldner

Die Verfahren werden auf Antrag eines Elternteils eingeleitet (§ 1626a Abs. 2 BGB-E). Es handelt sich somit um ein reines Antragsverfahren, so dass der Antragsteller als Antragsschuldner für die Gerichtskosten haftet (§ 21 Abs. 1 FamGKG). Diese Haftung umfasst auch die Kosten für eventuell einzuholende Gutachten. Weiter haften der Entscheidungs- oder Übernahmeschuldner (§ 24...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / 2. Gebühren

Kindschaftssachen wegen der Übertragung der elterlichen Sorge sind gebührenpflichtig. Es entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 1310 FamGKG-KostVerz. Eine sachliche Gebührenfreiheit besteht nicht. Das gilt auch für die Verfahren, die aufgrund der Entscheidung des BVerfG angestrengt werden. Ein Verstoß gegen Art. 3 GG ergibt sich auch nicht daraus, dass der Mutter insowe...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / III. Kostenfestsetzung

Auch in Kindschaftssachen findet gem. § 85 FamFG das Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO statt. Autor: Dipl.-Rechtspfleger Hagen Schneider, Magdeburgmehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / Einführung

Das BVerfG hat in seiner Entscheidung v. 21.7.2010[1] die Möglichkeit eröffnet, dass das FamG den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge ganz oder teilweise gemeinsam überträgt. Da auch der EuGH festgestellt hat, dass die bisherige Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB gegen die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verstö...mehr

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AGS 10/2012, Anwalts- und G... / II. Anwaltskosten

Für das Verfahren entsteht eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV. Daneben kann eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV) verdient werden. Umstritten ist jedoch, ob in Kindschaftssachen auch Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsprechend anzuwenden ist, so dass die Gebühr auch dann entstehen würde, wenn das Verfahren ohne Erörterungstermin (§ 155 FamFG) beendet wird. Da dieser ...mehr

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AGS 10/2012, Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus

Der geneigte Leser wird sich daran erinnern, dass am 11.11.2011 (pünktlich zum Beginn des rheinischen Karnevals) der Referentenentwurf zum 2. KostRMoG vorgelegt worden war. Nach Stellungnahme der Länder und der beteiligten Verbände liegt nunmehr der Regierungsentwurf vor, der am 29.8.2012 vom Kabinett beschlossen worden ist. Gegenüber dem Referentenentwurf ergeben sich umfang...mehr

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AGS 10/2012, Wertfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist bereits unzulässig und deshalb zu verwerfen. Die rechtliche Bewertung der Beschwerde des Klägers richtet sich nach den §§ 33 ff. RVG. Danach ist der Kläger nicht beschwerdebefugt. Das führt zur Unzulässigkeit seiner Beschwerde. a) In Rspr. und Lit. ist umstritten, nach welchem Wert sich die anwaltlichen Gebühren im Falle der Erledigung des Rechtsstreits im W...mehr

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AGS 10/2012, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrte von den Beklagten als Gesamtschuldnern eine Maklerprovision von 114.950,00 EUR nebst Zinsen. Beide Beklagten wurden im Hauptsacheverfahren von demselben Bevollmächtigten vertreten. Das LG hat die Beklagte zu 1) antragsgemäß verurteilt, die Klage gegen den Beklagten zu 2) abgewiesen. Die Kostenentscheidung lautet: "Die Gerichtskosten tragen die Klägerin u...mehr

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AGS 10/2012, Keine Erstattu... / Aus den Gründen

Dem (hilfsweise gestellten) Antrag, eine Entscheidung dahingehend zu treffen, dass die dem Antragsteller entstandenen Rechtsanwaltskosten im Vorverfahren für notwendig erklärt werden, über den zu entscheiden ist, nachdem die Kostenbeamtin eine Festsetzung der begehrten Geschäftsgebühr ohne eine solche gerichtliche Entscheidung abgelehnt hat, konnte nicht stattgegeben werden....mehr

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AGKompakt 10/2012, Keine Übernahmepflicht des Rechtsschutzversicherers für die Kosten von Einwohnermeldeamts- oder Gewerbeamtsauskünften

Häufig muss anlässlich der Bearbeitung eines Mandats eine Einwohnermeldeamts- oder Gewerbeamtsauskunft eingeholt werden. In der Regel beauftragt der Mandant damit den Anwalt, der die von ihm verauslagten Kosten dann als Aufwendungen nach Vorbem. 7 Abs. 1 S. 2 VV RVG i.V.m. § 670 BGB in seine Rechnung aufnimmt. Rechnet der Anwalt dann mit dem Rechtsschutzversicherer ab, ist er...mehr

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AGS 10/2012, Bestimmung des... / 2 Aus den Gründen

Gem. § 52 Abs. 1 GKG ist der Streitwert im Verfahren vor den Finanzgerichten nach der sich aus dem Antrag für den Antragsteller ergebenen Bedeutung der Sache nach Ermessen zu ermitteln. Betrifft der Antrag eine bezifferte Geldleistung oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt, so ist nach § 52 Abs. 3 GKG deren Höhe maßgebend. Im Regelfall bemisst sich demzufolge der Stre...mehr

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AGS 8/2012, Haftung des Anw... / 2 Aus den Gründen

… 4. Die Verteidigung der Beklagten gegen die Honorarforderung der Klägerin hat im Hinblick auf den Kostenschaden Erfolg, der ihr durch den überhöht festgesetzten Streitwert des verloren gegangenen Vorprozesses entstanden ist. Das LG hat den erstinstanzlichen Streitwert im Vorprozess nach der Klageerweiterung zunächst vorläufig und am Ende der Instanz schließlich endgültig au...mehr

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Gescheiterte Grundstücksveräußerung und dadurch veranlasste Aufwendungen steuerlich grundsätzlich unbeachtlich

Leitsatz Aufwendungen (z.B. Notar- und Gerichtskosten), die anfallen, weil der Steuerpflichtige sein vermietetes Grundstück veräußern will, sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar und können auch nicht bei den privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigt werden, wenn das Grundstück zwar innerhalb der maßgebenden Veräußerung...mehr

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AGS 8/2012, Beschwerde gege... / Leitsatz

Für die Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer nicht vermögensrechtlichen Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist eine Mindestbeschwer nicht erforderlich. In Vaterschaftsfeststellungsverfahren entspricht es regelmäßig der Billigkeit, den Kindeseltern die erstinstanzlichen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des Kindes hälftig aufzuerlegen und sie ihr...mehr

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ZErb 8/2012, Zur Kostenents... / Aus den Gründen

Die auf die Abänderung der Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO gerichtete sofortige Beschwerde des Klägers hat teilweise Erfolg. 1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere nach § 91 a Abs. 2 ZPO statthaft und fristgerecht erhoben (§ 569 Abs. 1 ZPO). 2. In der Sache ist die sofortige Beschwerde zu einem geringen Teil begründet. a. Soweit das Landgericht der Beklagten...mehr

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AGS 8/2012, Rückforderung e... / 3 Anmerkung

Auch diese Entscheidung zeigt, wie wichtig es ist, dass sich der Anwalt mit der Streitwertfestsetzung befasst und die gerichtliche Wertfestsetzung überprüft. War in dem vorangegangenen Fall des OLG Hamm die Wertfestsetzung zu hoch ausgefallen und hat dies Schadensersatzansprüche des Anwalts ausgelöst, führt eine zu niedrige Festsetzung, soweit sie bestandskräftig wird, zu ein...mehr

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AGS 8/2012, Wertaddition in... / 1 Sachverhalt

Die Antragsgegner sind die Eltern der drei betroffenen sowie eines weiteren, im Laufe des Verfahrens geborenen Kindes. Nachdem es Erkenntnisse über einen diesbezüglichen Bedarf erlangt hatte und die Kindeseltern ein diesbezügliches Handeln abgelehnten, hat das Jugendamt das vorliegende Verfahren eingeleitet mit dem Antrag, den Kindeseltern die Beantragung einer ambulanten Un...mehr

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AGS 8/2012, Haftung des Anw... / 1 Sachverhalt

Die Beklagten hatten die Klägerin in erster Instanz vertreten. Das LG hat den Streitwert auf 2.756.240,64 EUR festgesetzt. In den nachfolgenden beiden Instanzen wurde die Klägerin durch andere Anwälte vertreten. Das OLG als Berufungsgericht und der BGH als Gericht der Nichtzulassungsbeschwerde haben den Streitwert des LG übernommen und ebenfalls entsprechend festgesetzt. Die...mehr

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AGS 8/2012, Haftung des Anw... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Es gehört zu den anwaltlichen Pflichten, die Streitwertfestsetzung zu prüfen und den Auftraggeber über mögliche Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen eine unzutreffende Wertfestsetzung zu belehren. Verstößt der Anwalt hiergegen, dann macht er sich schadensersatzpflichtig. Dies bedeutet, dass er seine eigene Vergütung nur nach dem geringeren zut...mehr