Dem Mandanten entstehen lediglich die Kosten der Vorprüfung durch den Anwalt, da Prozessfinanzierer auf Basis einer reinen Erfolgsbeteiligung arbeiten. Die Prüfung des Finanzierers ist kostenlos. Eine größere Liquiditätsbelastung des Mandanten entfällt durch die umfassende Vorfinanzierung nach Vertragsschluss (Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, gerichtliche Sachverständige etc.).

Bei Prozessverlust besteht kein Kostenrisiko, da dieses i.d.R. zur Gänze durch den Prozessfinanzierer getragen wird. Bei Unternehmen als Anspruchsinhaber sind daher auch keine bilanziellen Drohrückstellungen zu bilden und gegebenenfalls keine oder zumindest geringere bilanzielle Wertberichtigungen für prozessfinanzierte Forderungen nötig.

 

Übernommene Kosten bei einer Prozessfinanzierung

eigener Anwalt,
gegnerischer Anwalt,
Gerichtskosten,
Zeugen, Sachverständige und Gutachter und
Vollstreckungskosten.

Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle Waffengleichheit mit dem Gegner aufgrund der Prozessfinanzierung. Nicht selten hilft schon die Offenlegung der Finanzierung vor Prozessbeginn, den Schuldner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen.

Weitere Vorteile sind neben der Bonitätsprüfung des Gegners die Bereitstellung von Vollstreckungssicherheiten sowie Prozesskautionen für EU-Ausländer.

 

Alle Vorteile auf einen Blick

kostenlose Prüfung der Finanzierungsanfrage,
keine Kosten für Dienstleistung, da reine Erfolgsbeteiligung,
kein Kostenrisiko bei Verlust,
finanzielle Waffengleichheit mit dem Gegner,
Bonitätsprüfung des Gegners,
keine Liquiditätsbelastung durch komplette Vorfinanzierung nach Vertragsschluss,
keine bilanziellen Drohrückstellungen nötig,
gegebenenfalls keine oder geringere bilanzielle Wertberichtigungen nötig,
Bereitstellung von Vollstreckungssicherheiten,
Bereitstellung von Prozesskautionen für EU-Ausländer,
auf Wunsch Gutachtervermittlung.

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