Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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AGS 11/2011, Keine Freistel... / 1 Sachverhalt

Die Parteien führten einen Rechtsstreit mit einem Streitwert von 6.565,38 EUR, für den dem Kläger Prozesskostenhilfe bewilligt worden war. Nachdem der Beklagte gegen das Urteil des LG Berufung eingelegt hatte, beendeten die Parteien den Rechtsstreit durch einen mit Beschluss des OLG festgestellten Vergleich, in dem sie unter anderem vereinbarten, dass die Kosten des Rechtsst...mehr

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AGS 11/2011, Kostenhaftung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, dem mit Beschluss des LG ratenfreie Prozesskostenhilfe gewährt worden war, begehrte von der Beklagten 5.453,79 EUR für die Durchführung von Reinigungsarbeiten, die er als selbstständiger Gebäudereiniger in deren Auftrag vorgenommen hatte. Die Parteien schlossen sodann einen Vergleich, wonach die Kosten des Rechtsstreits einschließlich derjenigen des Vergleichs geg...mehr

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FF 02/2009, Die Rechtsschut... / c) Quotenvorrecht

Für die Abrechnung gilt es auf das, auch in der Rechtsschutzversicherung geltende Quotenvorrecht noch einmal besonders hinzuweisen. Danach kann eine übergegangene Forderung nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausgeübt werden, § 67 VVG. Wenn der Versicherer die dem Versicherungsnehmer entstandenen Kosten bezahlt hat, gehen dessen Kostenerstattungsansprüche gegen den Pro...mehr

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AGS 10/2009, Familiengerichtliches Verfahren. Kommentar zum 1. und 2. Buch des FamFG. Von PräsAG a.D. Helmut Borth, Rechtsanwalt u. FAFamR Dr. Mathias Grandel und Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak. Verlag Franz Vahlen. München, 2009. XLV, 557 S. 86,00 EUR.

Als Ergänzung zum bewährten ZPO-Kommentar von Musielak liefert der Verlag Vahlen pünktlich zum Inkrafttreten des FamFG einen Kommentar zu den für Familiensachen geltenden Verfahrensvorschriften des 1. und 2. Buchs des FamFG. Das Werk enthält eine vorzügliche Kommentierung der in Familiensachen ab dem 1.9.2009 geltenden neuen Vorschriften. Es bringt dem Leser in bemerkenswert...mehr

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AGS 05/2009, Auch in Wohnun... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten sind die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft. Das AG hat durch Beschluss auf Antrag des Antragstellers die Antragsgegner zur Zahlung von 8.476,05 EUR verpflichtet sowie zur Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum, die in einem bestimmten Sachverständigengutachten bezeichnet waren. Das LG hat auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegner den amtsger...mehr

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AGS 02/2011, DienstlRLJusti... / I. Gerichtsgebühr für selbstständiges Beweisverfahren in Familiensachen

Mit dem FGG-ReformG sind die Gerichtskosten in Familiensachen, die bis dahin im GKG enthalten waren, im FamGKG vollständig neu geregelt worden. Dabei hatte der Gesetzgeber übersehen, in das FamGKG auch eine Gebührenvorschrift für das selbstständige Beweisverfahren aufzunehmen, das nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG auch in Familienstreitsachen möglich ist. Der Gesetzgeber hatte an...mehr

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AGS 01/2011, Kosten in Urku... / 5. Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren

Für das Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren (§ 703a ZPO) entstehen Kosten ausschließlich nach dem GKG, auch wenn es sich um eine Familienstreitsache handelt (§ 1 S. 3 FamGKG). Es entsteht eine 0,5-Gebühr nach Nr. 1100 GKG-KostVerz. Im Falle eines Widerspruchs ohne die Beschränkungen des § 703a Abs. 2 Nr. 4 ZPO, soll gem. § 12 Abs. 3 S. 3 GKG die Abgabe an das Streitg...mehr

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AGS 11/2011, Keine Nachfest... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin beantragte am 28.2.2008 aufgrund einer titulierten Forderung in Höhe von 11.079,69 EUR nebst Zinsen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin. Diese trat durch ihren Verfahrensbevollmächtigten dem Antrag entgegen. Nach einem Hinweis des Insolvenzgerichts auf die fehlende Darlegung eines Insolvenzgrundes nahm die Gläubigerin ihren...mehr

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AGS 10/2009, Keine Kappung ... / 1 Sachverhalt

Das LG hat den Streitwert des Berufungsverfahrens auf 1.690,92 EUR und den Gegenstandswert des Vergleichs auf 1.800,00 EUR festgesetzt, so dass sich ein Vergleichsmehrwert betreffend nicht anhängiger Gegenstände in Höhe von 1.800,00 EUR = 1.690,92 EUR = 109,08 EUR ergab. Die Kostenbeamtin beim LG hat für das Berufungsverfahren gem. der Nr. 1222 GKG-KostVerz. eine Gebühr in Hö...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 7. Zwangsvollstreckung

In der Zwangsvollstreckung ist ein Verfahrenswert im FamGKG nicht vorgesehen, da Festgebühren gelten. Für die anwaltliche Tätigkeit richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 RVG. Maßgebend ist also zunächst einmal der Verkehrswert der Wohnung (§ 25 Abs. 1 Nr. 2, 1. Hs. RVG). Zu beachten ist allerdings die Begrenzung nach § 25 Abs. 1 Nr. 2, Hs. 2 RVG. Der Wert darf nicht höh...mehr

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FF 02/2008, Abzugsfähigkeit von Scheidungskosten

Kosten für die Auseinandersetzung des Vermögens anlässlich einer Scheidung sind nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd zu berücksichtigen. Mit der Scheidung hat das Familiengericht auch den Versorgungsausgleich durchzuführen (sog. Zwangsverbund). Andere bei einer Scheidung zu treffende Regelungen, z.B. über den Unterhalt, die Auseinandersetzung des gemeinsamen Ver...mehr

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ZErb 09/2011, Vergütungsver... / Aus den Gründen

1. Es kommt nicht darauf an, ob die Beteiligten am 19. September 2009 im Beisein I. U.s vereinbart haben, die Beteiligte zu 2 solle für ihre Amtsführung als Nachlasspflegerin eine Vergütung von pauschal 600 EUR erhalten. Eine solche Vereinbarung ist entsprechend § 134 BGB nichtig. Sie umgeht die gesetzlichen Vorschriften des § 1915 Abs. 1 Satz 2, § 1960 Abs. 2 BGB, ausweisli...mehr

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zfs 10/2008, Schadensreguli... / 4. Kosten der Rechtsverfolgung

Bei der Erstattung von Kosten für die Rechtsverfolgung muss zwischen den Kosten eines Gerichtsverfahrens und außergerichtlichen Kosten unterschieden werden. Hinsichtlich der Gerichtskosten sieht Art. 91 der Prozessordnung vor, dass der Richter im Endurteil die unterlegene Partei dazu verurteilt, die Kosten zu tragen und die Verfahrenskosten sowie die außergerichtlichen Kosten...mehr

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AGS 12/2009, Reichweite ein... / 3 Anmerkung

Die beiden letzten Sätze der Entscheidung bedürfen leider einer kritischen Anmerkung. Die Kostenentscheidung beruht lediglich insoweit auf Nr. 1812 GKG-KostVerz., als das Gericht offenbar von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, keine Gerichtskosten zu erheben. Im Übrigen beruht die Entscheidung auf den §§ 91, 97 ZPO. Die Streitwertfestsetzung ist dagegen falsch und unbeachtl...mehr

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ZErb 03/2011, Nachlassinsol... / 1. Allgemein

1.1 Aussonderung: Am besten stehen die aussonderungsberechtigten Gläubiger da. Gegenstände, die gar nicht zum Vermögen des Schuldners gehören, gelten gar nicht erst als Bestandteil der Insolvenzmasse und können vom Berechtigten herausverlangt werden, § 47. (a) Nicht nur körperliche Sachen können ausgesondert werden, sondern auch Rechte. Hatte der Schuldner vor Insolvenzeröffn...mehr

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AGS 05/2009, Mehrere Angele... / Leitsatz

In getrennten, die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen betreffenden parallelen Klageverfahren können die Streitgegenstände wegen Art. 3 Abs. 1 GG gebührenrechtlich nicht als dieselbe Angelegenheit i.S.d. §§ 15 Abs. 2 S. 1, 22 Abs. 1 RVG gewertet werden, wenn zugleich die Gerichtskosten in den jeweiligen Klageverfahren nach den jeweils festgesetzten Einzelstreitwerten bere...mehr

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AGS 05/2011, Wertfestsetzun... / 3 Anmerkung

Dieser Fall führt zu einem "Streifzug" durch das Streitwertrecht und zeigt, wie man durch Verknüpfung falscher Begründungen letztlich zum richtigen Ergebnis gelangen kann. 1. Keine Wertfestsetzung im Vollstreckungsverfahren Fehlerhaft – insoweit hat das OLG recht – hat das FamG gehandelt, als es einen Verfahrenswert festgesetzt hat. Ein Gericht hat dann einen Verfahrenswert fe...mehr

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AGS 07/2011, Kostenentschei... / 1 Aus den Gründen

I. Die Beteiligten zu 2) und 3) hatten eine nichteheliche Beziehung in der es auch zur Beiwohnung kam. Am 28.8.2009 wurde der Beteiligte zu 1) geboren. Am 2.1.2009 trennten sich die Beteiligten zu 2) u. 3) und die Beteiligte zu 3) zog aus der gemeinsamen Wohnung aus. Der Beteiligte zu 2) wurde außergerichtlich zur Anerkennung der Vaterschaft aufgefordert. Mit Schreiben vom 7...mehr

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FF 12/2010, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.) 3. Aufl. 2010, 1.671 Seiten, 138 EUR, C.H. Beck Verlag, ISBN 978-3-406-59692-6 Bei dem von Klaus Schnitzler, einem gestandenen Familienrechtsanwalt aus Euskirchen und bestens ausgewiesenen, erfahrenen Kenner der Materie, herausgegebenen bewährten Werk handelt es sich um eine Gesamtdarstellung des Familienrechts aus der Sicht des Rechtsanwalts und des ...mehr

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AGS 12/2009, Anteilige Anre... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat im Ergebnis zu Recht zu Gunsten der Kläger Kosten in Höhe von 23.653,81 EUR gegen die Beklagte festgesetzt. Die Kosten, deren Erstattung die Beklagte gem. der Kostengrundentscheidung im Urteil des LG beanspruchen kann, betragen sogar 26.096,85 EUR. Indes kommt eine entsprechende Abänderung des angefochtenen Beschlusses nicht in Betracht, weil die die Beschwerde fü...mehr

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FoVo 05/2009, Effektive Zwangsvollstreckung: Der gleichzeitige Vollstreckungszugriff

In der Praxis zeigt sich häufig die Konstellation, dass der Gläubiger keine Informationen über den Aufenthalt und das Vermögen des Schuldners hat oder Informationen vorliegen, die unterschiedliche Vollstreckungsarten oder den Vollstreckungszugriff an unterschiedlichen Orten zulässt. Es stellt sich im letzteren Fall die Frage, wie der Gläubiger taktisch klug vorgeht. Dabei is...mehr

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AGS 09/2009, Anrechnung nur... / 2 Aus den Gründen

Eine konkrete Regelung, unter welchen Voraussetzungen die Anrechnungsregelung nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV (anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr) auf die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Geschäftsgebühr zu berücksichtigen ist, fehlt in dem Gesetz. Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufs...mehr

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AGS 10/2011, Rechtsschutzversicherung für Anfänger. Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht Dr. Klaus Schneider. Verlag C.H. Beck, München 2011. XIII,284 S. 32,90 EUR

In der bewährten "Anfänger-Reihe", in der bereits seit langem die Dauerbrenner "BRAGO bzw. RVG für Anfänger" von Enders oder "Zwangsvollstreckung für Anfänger" von Heussen/Damm erschienen sind, bringt der Verlag nunmehr auch einen Einführungsband für das in der anwaltlichen Praxis so bedeutsame Gebiet der Rechtsschutzversicherung heraus. In zahlreichen Rechtsgebieten, insbes...mehr

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AGS 03/2009, Kein sofortige... / 1 Aus den Gründen

Die Rechtspflegerin hat im Ergebnis zu Recht dem Antragsteller die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt. Wird einer sofortigen Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren in vollem Umfang durch den Rechtspfleger abgeholfen, hat dieser auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden (vgl. Zöller/Heßler, ZPO, 27. Aufl., § 572 Rn 15), wobei die Kostenentscheidung...mehr

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AGS 09/2011, Keine Gerichts... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Annahme der Klägerin besteht für sie keine Gerichtskostenfreiheit. In § 2 Abs. 1 S. 1 GKG heißt es: "In Verfahren vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten der Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit sind von der Zahlung der Kosten befreit der Bund und die Länder sowie die nach Haushaltsplänen des Bundes oder eines Landes verwalteten öffentlichen Anstalten und K...mehr

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zfs 07/2011, Kostenschuldne... / 2 Aus den Gründen:

[3] Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. [7] 1. Der Kl. hat bei dem hier unstreitigen Versicherungsfall im Inland nach §§ 1, 5 Abs. 1a ARB 2002 Anspruch auf Erstattung der Vergütung eines für ihn tätigen RA bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die sich nach § 1 Abs. 1 S. 1 RVG aus den RAgebühren und Auslagen zusammensetzt und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 S. 1 U...mehr

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zfs 01/2008, Ermessensfehlg... / Aus den Gründen

“ … [4] II. Der Ordnungsgeldbeschluss des AG entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. [5] 1. Es ist bereits zweifelhaft, ob die formellen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Ordnungsgelds gewahrt sind. [6] a) Allerdings geht es fehl, wenn die Rechtsbeschwerde geltend macht, die Verhängung eines Ordnungsgelds gegen die Beklagte sei verfahrensfehlerhaft, weil in de...mehr

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ZErb 04/2010, Anordnung der... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil die Beteiligte zu 1 nicht beschwerdebefugt ist (§ 68 Abs. 2, § 59 Abs. 1 FamFG). 1. Nach § 59 Abs. 1 FamFG (wie schon nach § 20 Abs. 1 FGG) steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Erforderlich ist ein durch Gesetz verliehenes oder durch die Rechtsordnung anerkanntes ...mehr

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AGS 02/2011, Anfechtung ein... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel des Antragsgegners ist als sofortige Beschwerde nach § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. §§ 99 Abs. 2, 567 ff. ZPO statthaft. Allerdings ist zwischen den Obergerichten und in der Lit. streitig, ob gegen die in einer Unterhaltsfamilienstreitsache nach Teilanerkenntnis und übereinstimmender Teilerledigungserklärung der Beteiligten erstinstanzlich getroffene Kostenentsche...mehr

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FoVo 01/2009, Pendlerpauschale wird nachgezahlt – Steuererstattungsansprüche pfänden

Folgerungen aus BVerfG-Entscheidung ziehen Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 9.12.2008 (2 BvL 1/07) vielen Berufspendlern eine Freude gemacht, da die partielle Streichung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt wurde. Die Finanzverwaltung hat darauf entschieden, dass die ursprüngliche Regelung, die Anerkennung der Fahrtkosten von 0,30 EUR ab...mehr

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ZErb 10/2011, Zum Erfordern... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das Nachlassgericht das Originaltestament vom 13.8.2000, nicht jedoch die zwei mit originalhandschriftlichen Zusätzen versehenen Fotokopien des vorgenannten Testaments für die Bestimmung der Erben der Erblasserin als maßgebend angesehen. Entgegen dem Beschwerdevorbringen hat die Erblasserin durch ihre eigenhändigen Z...mehr

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AGS 01/2009, Unzulässigkeit... / Aus den Gründen

Die Einwände des Antragstellers gegen den Streitwertbeschluss des Senats sind bei sachgerechtem Verständnis als Gegenvorstellung zu werten. Dieser Beschluss ist gem. § 68 Abs. 2 S. 6 i.V.m. § 66 Abs. 3 S. 3 GKG zwar unanfechtbar. Im Hinblick auf Streitwertbeschlüsse lässt das GKG allerdings erkennen, dass dem Gericht die Möglichkeit zur Selbstkorrektur eröffnet ist, freilich...mehr

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zfs 04/2011, Zustellungen i... / 2 Aus den Gründen:

" … [9] Die Rechtsbeschwerde hat auch in der Sache Erfolg. [12] Nach § 120 Abs. 4 ZPO kann das Gericht innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren ab rechtskräftiger Entscheidung oder sonstiger Beendigung des Verfahrens die Entscheidung über die im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden pers...mehr

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FF 07/2009, Prozesskostenhi... / 3. Kausalitätsprobleme

Zwischen der Mittellosigkeit und der Fristversäumnis muss eine Kausalitätsbeziehung bestehen. Die Beurteilung der Kausalität birgt zahlreiche Problembereiche. Sie ist nicht deshalb zu verneinen, weil sich die Partei nach Ablauf der Frist entschließt, die entsprechende Prozesshandlung notfalls auch ohne Prozesskostenhilfe vorzunehmen.[29] Anderes gilt aber, wenn sich die Partei...mehr

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AGS 11/2011, Gebührenstreit... / 1 Aus den Gründen

Der Streitwert für die Klage auf Feststellung der Berechtigung zur Mietminderung ist gem. § 41 Abs. 5 GKG auf den Jahresbetrag der geltend gemachten Mietminderung zu bemessen. Die Kläger begehren eine monatliche Mietminderung von 110,00 EUR, so dass der Streitwert 12 x 110,00 EUR = 1.320,00 EUR beträgt. Nach der std. Rspr. des Senates (Beschl. v. 22.1.2007 – 8 U 140/06 – (unv...mehr

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AGS 07/2009, Umsatzsteuer a... / 2 Aus den Gründen

Die statthafte und auch im Übrigen zulässige weitere Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg, weil der Kostenfestsetzungsbeschluss des AG auf einer Rechtsverletzung beruht (§§ 33 Abs. 5 S. 2 RVG, 546 ZPO), soweit die von der Beschwerdeführerin beantragte Festsetzung der Mehrwertsteuer auf die Aktenversendungspauschale unterblieben ist. Denn es macht insoweit keinen Unterschi...mehr

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AGS 12/2010, Keine Beschwer... / Anmerkung

1. Zur vorläufigen Festsetzung Zunächst einmal fragt es sich, wie das FamG hier überhaupt auf die Idee kommen konnte, einen vorläufigen Verfahrenswert für die Folgesachen festzusetzen. Die vorläufige Wertfestsetzung richtet sich nach § 55 Abs. 1 FamGKG. Danach setzt das Gericht durch Beschluss einen Verfahrenswert vorläufig fest, wenn Gebühren, die sich nach dem Verfahrenswert ...mehr

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AGS 11/2011, Keine Nachfest... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist – jedenfalls mit dieser Begründung – falsch. Es entspricht einhelliger Auffassung, dass Ansprüche, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist, nachträglich noch im Wege der sog. Nachfestsetzung geltend gemacht werden können. Davon geht sogar der BGH aus.[1] Das gilt auch dann, wenn die Gebühren zunächst nach einem zu niedrigen Streitwert abge...mehr

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zfs 08/2009, Umsatzsteuer a... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „ … Die statthafte (§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 S. 1 RVG) und auch im Übrigen zulässige weitere Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg, weil der Kostenfestsetzungsbeschluss des AG auf einer Rechtsverletzung beruht (§§ 33 Abs. 6 S. 2 RVG, 546 ZPO), soweit die von der Bf. beantragte Festsetzung der Mehrwertsteuer auf die Aktenversendungspauschale unterblieben...mehr

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AGS 07/2011, Kein Quotenvor... / 2 Aus den Gründen

Der Klägerin steht ein Anspruch auf gesamtschuldnerische Zahlung von 130,00 EUR aus §§ 812 Abs. 1 S. 1, 818 BGB gegen die Beklagten zu. Zwischen der Klägerin und dem Mandanten der Beklagten wurde unstreitig ein wirksamer Rechtsschutzversicherungsvertrag unter Geltung der ARB 2008 der Klägerin und Vereinbarung eines Selbstbeteiligungsanteils von 150,00 EUR geschlossen. Unstrei...mehr

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zfs 03/2009, Kosten einer S... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „Das LG hat es zu Recht abgelehnt, die geltend gemachten Kosten für die Strafanzeigen festzusetzen. Es kann dahingestellt bleiben, ob Vorbereitungskosten, die dadurch entstanden sind, dass die obsiegende Partei gegen ihren Prozessgegner ein Ermittlungsverfahren anregt, im Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden können (bejahend: OLG Saarbrücken OLG...mehr

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ZErb 04/2010, Anordnung ein... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 58 FamFG statthaft und auch sonst zulässig. Die Beschwerdefrist des § 63 FamFG ist eingehalten, der Beschwerdewert des § 61 FamFG erreicht. Gegen die Ablehnung der Anordnung einer Nachlasspflegschaft steht dem Nachlassgläubiger, der gem. § 1961 BGB die Nachlasspflegschaft beantragt hat, die Beschwerde gem. § 59 FamFG zu. Dies folgt aus der gesetzlic...mehr

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AGS 07/2011, Keine Gerichts... / 2 Aus den Gründen

1. Das Rechtsmittel ist als Beschwerde gegen den Kostenansatz gem. § 66 Abs. 3 GKG statthaft. Der Zulässigkeit steht nicht entgegen, dass der Kläger die Kosten in angeforderter Höhe bereits bezahlt hat (Hartmann, KostG, 41. Aufl., § 66 Rn 18). 2. Die Beschwerde ist jedoch unbegründet. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht. Einer der Ausnahmetatbestände von Nr. 1211 GKG-KostVe...mehr

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zfs 07/2011, Die Rechtsschu... / 1. Kapazitätsklagen gegen mehrere Universitäten

Rechtsstreitigkeiten gegen Universitäten zur Zulassung zum Studium sind im Rahmen der Musterbedingungen des GDV (ARB 2010) nicht versichert. Ein Teil der Rechtsschutzversicherer hat zwischenzeitlich den allgemeinen Verwaltungsrechtsschutz in Ihr Leistungsspektrum aufgenommen. Soweit der Privat-Rechtschutz den Verwaltungsrechtsschutz einschließt, sind Kapazitätsklagen gegen U...mehr

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AGS 06/2009, Das neue FamFG mit Arbeitshilfen und Synopsen. Von Dr. Nikola Koritz, LL.M. Verlag C.H. Beck, München, 2009. XVIII, 270 S. Kartoniert. 38,00 EUR.

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Der 1.9.2009 rückt immer näher. Zu diesem Tage wird das neue FamFG in Kraft treten und die verfahrensrechtlichen Vorschriften der ZPO in Familiensachen ablösen. Auch das FGG wird dann ausgedient haben. Sämtliche Regelungen finden sich künftig im neuen "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der fre...mehr

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AGS 02/2011, Keine Zusammen... / 2 Aus den Gründen

1. Der wegen nachträglich eingetretener Wertveränderungen zeitlich gestaffelt festzusetzende Streitwert beträgt bis zum 26.6.2008 gem. § 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO 8.568,00 EUR (12 x 714,00 EUR/Monat). Insoweit war die Wertfestsetzung für diesen Zeitraum im Beschl. v. 12.11.2008 zutreffend. Dies zieht auch keiner der Beteiligten in Zweifel. 2. Mit der Einreichung des die Kla...mehr

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FoVo 11/2009, Der Zugriff a... / II. Der Schuldner als Miterbe

Miterbe: Rechte der Erbengemeinschaft beachten! Anders verhält es sich allerdings dann, wenn der Schuldner neben anderen zum Miterben berufen wird. In diesem Fall wird der Nachlass nach § 2032 Abs. 1 BGB gemeinschaftliches Vermögen der Erben. Alle Miterben bilden dann eine Miterbengemeinschaft. Dies bedeutet, dassmehr

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FoVo 02/2009, Kontopfändung... / I. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Zunächst ist im Rahmen der Kontopfändung ausdrücklich festzuhalten, dass der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet ist, dem Gläubiger die Kontoauszüge sowie weitere Unterlagen herauszugeben. Zwar hat der BGH schon 2003 entschieden, dass mit der Pfändung des Hauptrechtes auch alle Nebenrechte mit umfasst sind, so dass es grundsätzlich keiner Aufnahme mehr bedürfte (BGH...mehr

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FoVo 05/2009, Vollstreckung... / 3 Der Praxistipp

Der Entscheidung ist in der Argumentation wie in der Konsequenz uneingeschränkt zuzustimmen. Ähnlich hatten schon das AG Wuppertal (7.5.2007, 44 M 1295/06) und mit einem Abzug von sogar 30,00 EUR das AG Dresden (16.4.2008, 582 M 5865/08) entschieden. Unbedingt Anspruch auch aus § 823 Abs. 2 BGB prüfen Zunächst zeigt die Entscheidung, dass es für den Gläubiger von zentraler Bed...mehr

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AGS 07/2009, Zuständigkeit ... / 1 Aus den Gründen

1. Die Entscheidung der Rechtspflegerin entspricht der bisherigen Rspr. des Senats. Dieser hat mit Beschl. v. 26.7.2001 (NJW-RR 2002, 431 = OLGR 2001, 317 = Rpfleger 2001, 567) entschieden, dass für die Kostenfestsetzung im Verfahren der Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel das AG als Vollstreckungsgericht zuständig sei. 2. An dieser Auffassung hält der Senat nicht me...mehr