Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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Kostenrecht: Mindestbeschwerdewert einer isolierten Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in nicht vermögensrechtlichen Familiensachen

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage der Anfechtbarkeit von Kostenentscheidungen in nicht vermögensrechtlichen Familiensachen und die dafür erforderliche Beschwerdesumme. Sachverhalt Die Antragstellerin hatte in einer nicht vermögensrechtlichen Familiensache gegen die Kostengrundentscheidung Beschwerde eingelegt. Ihr Rechtsmittel blieb ohne Erfolg. Ents...mehr

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Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Kostenentscheidung für nach dem 1.9.2009 anhängig gewordene Verfahren

Leitsatz Die Beteiligten stritten im Beschwerdeverfahren über die Kostenentscheidung des AG im Vaterschaftsfeststellungsverfahren. Das erstinstanzliche Gericht hat in dem angefochtenen Beschluss die Vaterschaft des Beteiligten zu 3) festgestellt und diesem die gerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen) auferlegt, während die außergerichtlichen Kosten von jedem Beteiligten ...mehr

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Gerichtskosten in Familiensachen: Anfall einer Vergleichsgebühr bei einem Mehrvergleich

Leitsatz In einem familiengerichtlichen Verfahren hatte das AG den Wert des Verfahrens auf 52.494,00 EUR und den Mehrwert für den Vergleich auf 1.500,00 EUR festgesetzt. In der Gerichtskostenrechnung vom 3.2.2009 war gemäß Nr. 1210 i.V.m. Nr. 1211 GKG-Kostenverzeichnis eine Gebühr von 556,00 EUR und für den Vergleich gemäß Nr. 19 GKG-Kostenverzeichnis eine Gebühr von 16,25 EU...mehr

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Verfahrenskostenhilfe: Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung

Leitsatz Das OLG Celle hat sich in dieser Entscheidung primär damit befasst, inwieweit dem Antragsteller, der Verfahrenskostenhilfe in einer Ehesache begehrte, im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zur Glaubhaftmachung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse mit der Formularerklärung die Vorlage von Kontoauszügen auferlegt werden kann. Sachverhalt Die Antragstellerin begehrte...mehr

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Kostenregelung: Vergleichsweise Kostenübernahme durch eine Partei, der zuvor Prozesskostenhilfe bewilligt worden war

Leitsatz Die Parteien hatten sich in einem Unterhaltsrechtsstreit auf Vorschlag des Senats in der Berufungsinstanz geeinigt. Hinsichtlich der Kosten waren sie übereingekommen, dass die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden sollten. Nach Abschluss des Verfahrens wurde der Antragsteller von der Justizkasse als Zweitschuldner für die von der...mehr

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Sorgerechtsverfahren: Kostentragungspflicht der Pflegeeltern im Verfahren über die Herausnahme eines Kindes aus der Pflegefamilie

Leitsatz Das Jugendamt hatte die Herausgabe eines Pflegekindes aus dem Haushalt der Pflegeeltern im Hinblick auf eine mögliche Gefährdung veranlasst. Die Pflegeeltern haben daraufhin einen Antrag auf Verbleibensanordnung eingereicht. Dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung insoweit wurde nicht stattgegeben. Den Pflegeeltern wurden die Kosten des Verfahrens auferl...mehr

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Prozesskostenhilfe: Aufhebung der Bewilligung; Beschwerdefrist

Leitsatz Dem Antragsgegner war mit Beschluss vom 2.8.2007 Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung für das Ehescheidungsverfahren bewilligt worden. Mit Schreiben vom 10.8.2009 wurde er vom FamG unter Hinweis auf die Verpflichtung aus § 120 Abs. 4 S. 2 ZPO aufgefordert, zur Überprüfung eventueller Veränderungen seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einen d...mehr

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AGS 07/2010, Einwand fehlerhafter Berechnung der Gerichtskosten im Kostenfestsetzungsverfahren

ZPO §§ 103 ff.; GKG §§ 66 ff. Leitsatz Im Kostenfestsetzungsverfahren ist der Antragsgegner befugt, der beantragten Festsetzung verauslagter Gerichtskosten entgegenzuhalten, der Kostenansatz sei zu Unrecht erfolgt; er ist nicht auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz zu verweisen. OLG Celle, Beschl. v. 12.1.2010–2 W 2/10 Sachverhalt Die Klägerin hatte die Beklagten im Rechtsst...mehr

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AGS 11/2010, Kosten in Aufg... / II. Gerichtskosten

Die Gerichtskosten sind seit dem Inkrafttreten des FGG-ReformG ausschließlich nach der KostO und nicht mehr nach dem GKG zu berechnen, da es sich um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt. Durch Art. 47 Abs. 1 FGG-ReformG wurden die gebührenrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Aufgebotssachen im GKG (vorm. Nr. 1630 GKG-KostVerz.) gestrichen und in die KostO mi...mehr

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AGkompakt 10/2010, Kosten d... / IV. Gerichtskosten

Bei den Gerichtskosten wird die Frage der säumnisbedingten Mehrkosten kontrovers diskutiert. Versäumnisurteil hindert Gerichtskostenermäßigung Mit Einreichung der Klage wird insgesamt eine 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen erhoben (Nr. 1210 GKG-KostVerz.). An sich hätte sich diese Gebühr im Beispiel nach Nr. 1211 Nr. 3 GKG-KostVerz. auf eine 1,0-Gebühr ermäßigt, da d...mehr

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AGS 08/2010, Gerichtskosten... / Aus den Gründen

I. Der Kläger begehrt von der Beklagten, der VBL, eine Zahlung von monatlich 131,10 EUR statt der bislang monatlich gezahlten 35,38 EUR. Die zunächst am SG anhängig gemachte Klage hat das SG an die Beklagte zugestellt und schließlich an das Zivilgericht verwiesen. II. 1. Der Kostenstreitwert beträgt gem. § 42 Abs. 2 S. 2 GKG das Dreifache des Jahresbetrages, also 36 x 95,72 ...mehr

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AGS 08/2010, Gerichtskosten... / Leitsatz

Wird eine Klage vor dem unzuständigen Sozialgericht erhoben, von dort zugestellt und dann an das Zivilgericht verwiesen, so sind weitere verfahrenleitende Maßnahmen des Gerichts von der Zahlung einer Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen abhängig zu machen. AG Elmshorn, Beschl. v. 25.9.2009–51 C 97/09mehr

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AGkompakt 07/2010, Kostenha... / III. Der Praxistipp

Ist einer Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden, so hat dies zur Folge, dass die Bundes- oder Landeskasse die rückständigen und die entstehenden Gerichtskosten nur nach den Bestimmungen geltend machen kann, die das Gericht getroffen hat (§ 122 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ZPO). Bei ratenfreier Prozesskostenhilfe ist also die Partei von der Inanspruchnahme der Staatskasse auf...mehr

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AGS 11/2010, Kosten in Aufg... / 4. Kostenschuldner

Für die Gerichtskosten haftet der Antragsteller (§ 2 Nr. 1 KostO), mehrere Antragsteller haften gem. § 5 Abs. 1 KostO als Gesamtschuldner. Hat das Gericht eine Kostenentscheidung getroffen, haftet nach § 3 Nr. 1 KostO auch der Entscheidungsschuldner für die Kosten.mehr

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AGS 08/2010, Mehrere aktien... / Anmerkung

Auch für die Gerichtskosten gilt, dass jedes Verfahren eine eigene Angelegenheit darstellt, so dass hier die Gerichtsgebühren in jedem Verfahren zunächst einmal gesondert angefallen sind. Die ursprünglich jeweils angefallene 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG-KostVerz. hat sich infolge des Anerkenntnisses allerdings auf jeweils 1,0 ermäßigt (Nr. 1211 Nr. 2 GKG-KostVerz.)....mehr

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AGkompakt 07/2010, Gerichts... / I. Ausgangslage

Schließen die Parteien einen Vergleich, so treffen sie darin in der Regel auch eine Vereinbarung über die Kosten des Rechtsstreits. In diesem Fall erledigt sich das gesamte gerichtliche Verfahren durch den Vergleich, so dass sich die Gerichtsgebühr der Nr. 1210 GKG-KostVerz. nach Nr. 1211 Nr. 3 GKG-KostVerz. von 3,0 auf 1,0 ermäßigt. Mitunter kommt es jedoch nur zu einem Ver...mehr

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AGS 07/2010, Einwand fehler... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig. Sie richtet sich entgegen der ursprünglichen Annahme der Rechtspflegerin nicht gegen den Kostenansatz. Insoweit ist den Ausführungen der Bezirksrevisorin beim LG beizupflichten. Entgegen der dort vertretenen Ansicht bedarf es indes einer Umdeutung des ausdrücklich als sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss eingelegten Recht...mehr

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AGS 01/2010, Isolierte Anfe... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragsgegnerin zu 1) ist zwar an sich statthaft und auch form- und fristgerecht eingelegt worden (§§ 57, 58, 59, 63 FamFG). Sie ist jedoch deshalb unzulässig, weil die Beschwerdesumme i.S.v. § 61 Abs. 1 FamFG nicht erreicht ist und weil das FamG die Beschwerde auch nicht zugelassen hat (§ 61 Abs. 2 FamFG). I. Durch Beschluss des AG vom 17.9.2009 wurde die...mehr

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AGS 01/2010, Streitwert ein... / Anmerkung

Ich habe zunächst einmal Bedenken dagegen, dass im Rahmen einer Stufenklage nach Verhandlung über die erste Stufe bereits die Klage insgesamt abgewiesen wird. Grundsätzlich darf über Anträge, über die nicht verhandelt worden ist, nicht entschieden werden. Daher ist es meines Erachtens zumindest bedenklich, dass der Leistungsantrag abgewiesen wird, ohne dass darüber zuvor ver...mehr

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AGS 11/2010, Kosten in Aufg... / IV. Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung

Über die Kosten hat das Gericht nach §§ 80 ff. FamFG zu entscheiden, so dass die Kostenentscheidung sowohl die Gerichtskosten als auch die notwendigen außergerichtlichen Aufwendungen der Beteiligten umfasst (§ 80 S. 1 FamFG). Die Überbürdung eines Beteiligten mit den außergerichtlichen Kosten eines anderen kommt in Aufgebotssachen nicht in Betracht, da ein gegnerischer Betei...mehr

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zfs 05/2010, Keine Kostenerstattung im Prozesskostenhilfe – Rechtsbeschwerdeverfahren

ZPO § 127 Abs. 4 Im Prozesskostenhilfeverfahren werden die außergerichtlichen Kosten eines Rechtsbeschwerdeverfahrens nicht erstattet. BGH, Beschl. v. 9.3.2010 – VI ZB 56/07 Das LG Dresden hatte dem Kläger Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt. Der Rechtsstreit endete durch Vergleich, durch den sich die Beklagte verpflichtete, an den Kläger zum Ausgleich aller Sch...mehr

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AGS 07/2010, Einwand fehler... / Leitsatz

Im Kostenfestsetzungsverfahren ist der Antragsgegner befugt, der beantragten Festsetzung verauslagter Gerichtskosten entgegenzuhalten, der Kostenansatz sei zu Unrecht erfolgt; er ist nicht auf die Erinnerung gegen den Kostenansatz zu verweisen. OLG Celle, Beschl. v. 12.1.2010–2 W 2/10mehr

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AGkompakt 07/2010, Kostenha... / I. Der Fall

Der vermögende Kläger hatte gegen den bedürftigen Beklagten Klage erhoben und die 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG-KostVerz. vorausgezahlt. Das Verfahren endete durch einen Vergleich, wonach die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gegeneinander aufgehoben wurden. Die Gerichtskosten ermäßigten sich damit nach Nr. 1211 GKG-KostVerz. auf eine 1,0-Gebühr, so dass d...mehr

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AGS 11/2010, Kosten in Aufg... / 6. Fälligkeit

Die Fälligkeit der Gebühren bestimmt sich nach § 7 KostO, so dass sie erst mit Beendigung des Geschäfts eintritt. Hierzu gehören insbesondere der Erlass des Ausschließungsbeschlusses oder die Zurückweisung des Antrags, aber auch die Rücknahme des Antrags. Auslagen werden sofort nach ihrer Entstehung fällig. Sie sind jedoch gleichwohl erst bei Beendigung des Rechtszugs anzuset...mehr

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AGS 01/2010, Rechtsmittel g... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde der ehemaligen Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers ist unzulässig und zu verwerfen, worauf sie telefonisch hingewiesen worden ist. a) Bei der Festsetzung des Streitwertes im Beschluss des LG handelt es sich in der Sache um eine solche nach § 33 Abs. 1 RVG für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren aufgrund der Anträge der ehemaligen Verfahrensb...mehr

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AGS 05/2010, Anfechtung ein... / Sachverhalt

Mit seiner Beschwerde wendet der Antragsteller sich dagegen, dass das AG in einem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einer Gewaltschutzsache die Gerichtskosten den Beteiligten je zur Hälfte auferlegt hat, nachdem sich das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in der mündlichen Erörterung erledigt hatte.mehr

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AGS 06/2010, Wegfall der Ge... / Aus den Gründen

Zur Begründung wird vollinhaltlich auf die Stellungnahme des Bezirksrevisors Bezug genommen. Mit Beschluss wurden Gerichtskosten in Höhe von 110,00 EUR gegen den Beklagten festgesetzt. Aufgrund der vorgenommenen Berichtigung der Gerichtskostenrechnung ergibt sich nunmehr ein von der Beklagten zu zahlender Betrag in Höhe von 146,57 EUR, sodass vorstehender Betrag festzusetzen ...mehr

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AGS 11/2010, Kosten in Aufg... / Zusammenfassung

Seit dem Inkrafttreten des FGG-ReformG[1] handelt es sich bei den Aufgebotssachen ausschließlich um Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen wurden in die §§ 433 ff. FamFG aufgenommen und im Gegenzug das 9. Buch der ZPO aufgehoben, woraus sich auch Auswirkungen auf das Kostenrecht ergeben. Im Folgenden soll daher auf die entstehenden...mehr

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AGkompakt 01/2010, Kostensc... / II. Der Antragsgegner beantragt die Durchführung des streitigen Verfahrens

Nach § 696 Abs. 1 S. 1 ZPO kann nicht nur der Antragsteller des Mahnverfahrens die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen, sondern auch der Antragsgegner. Dieser Streitantrag des Antragsgegners bietet sich insbesondere dann an, wenn er Klarheit schaffen will, dass er die geltend gemachten Ansprüche nicht schuldet. Dieser Antrag bietet sich auch dann an, wenn der A...mehr

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AGS 09/2010, Gerichtsgebühr... / III. Erstattungsfähigkeit

Die Erstattungsfähigkeit der Anwalts- und Gerichtskosten für die weitere vollstreckbare Ausfertigung nach Untergang der Erstausfertigung richtet sich nach § 788 Abs. 1 ZPO. Der Schuldner muss diese Kosten erstatten, wenn sie notwendig waren. Ist die erste vollstreckbare Ausfertigung untergegangen, dann ist die Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung sicherlich n...mehr

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AGS 01/2010, Terminsgebühr ... / Aus den Gründen

Eine Terminsgebühr ist nicht anzusetzen. Nach Nr. 3210 VV ist eine Terminsgebühr grundsätzlich anzusetzen, wenn ein Termin stattgefunden hat. Dies ist unstreitig nicht der Fall gewesen. Allerdings gelten Nrn. 3210, 3104 VV entsprechend. Nach Anm. Abs. 1 zu 3104 VV entsteht die Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ohne ...mehr

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AGS 09/2010, Keine Einigung... / Sachverhalt

Die Beklagte zu 2) hat nach Zustellung der Klageschrift dem LG mitgeteilt, man nehme von einer Prozessführung Abstand. Der Klagebetrag nebst Zinsen sei an die Gegenseite überwiesen worden. Man gehe davon aus, dass die Klage zurückgenommen werde. Für den Fall, dass die Hauptsache für erledigt erklärt werde, stimme man schon jetzt ausdrücklich zu. Man versichere, keinen Kosten...mehr

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AGS 11/2010, Kosten in Aufg... / 5. Vorschuss

Es handelt sich gem. § 434 Abs. 1 FamFG bei den Aufgebotssachen um reine Antragsverfahren, so dass der Antragsteller einen ausreichenden Kostenvorschuss für Gebühren und Auslagen zu leisten hat (§ 8 Abs. 1 KostO). Das Gericht soll zugleich die Vornahme des Geschäfts von der vorherigen Kostenzahlung abhängig machen (§ 8 Abs. 2 KostO). Der Kostenbeamte hat vor der Anforderung ...mehr

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AGS 01/2010, GKG – FamGKG - JVEG

Kommentar zum Gerichtskostengesetz, Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen und zum Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Von Karl Josef Binz, Josef Dörndorfer, Reiner Petzold und Dr. Walter Zimmermann. 2. neu bearb. Aufl., Verlag C. H. Beck, München 2009. XVI, 616 S. 78,00 EUR. Pünktlich zum Inkrafttreten des neuen FamGKG erscheint die zweite Auflage des Kurz...mehr

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AGS 05/2010, Anfechtung ein... / Leitsatz

Nach dem ab 1.9.2009 anwendbaren Recht kann eine mit der Hauptsacheentscheidung ergangene Kostenentscheidung isoliert mit einer Beschwerde nach § 58 FamFG angegriffen werden. Betrifft die Hauptsache eine nichtvermögensrechtliche Angelegenheit wie den Umgang, ist die Zulässigkeit einer isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nicht von einer Mindestbeschwer, wie etwa...mehr

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AGS 09/2010, Gerichtsgebühr... / II. AGerichtsgebühren

Auch hinsichtlich der Gerichtsgebühren ist das Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung eine gesonderte Angelegenheit, für die nach Nr. 2110 GKG-KostVerz. bzw. Nr. 1600 FamGKG-KostVerz. eine Festgebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben wird. Nur die erstmalige Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung zählt noch mit zum Rechtszug und wird durch die ...mehr

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AGS 11/2010, Kosten in Aufg... / VI. Berechnungsbeispiel

Beantragt ist die Kraftloserklärung eines abhanden gekommenen Grundschuldbriefs. Das Verfahren wird durch Erlass eines Ausschließungsbeschlusses, mit dem der Brief für kraftlos erklärt wird, beendet. Der Beschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht, wofür dem Gericht 45,00 EUR berechnet werden. Das Gericht setzt den Geschäftswert auf 45.000,00 EUR fest. An K...mehr

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AGS 10/2010, Geschäftswert ... / Anmerkung

Anmerkung Liest man zunächst die Begründung, so denkt man, dass damit eine Erhöhung des Geschäftswertes begründet werden soll. Das Gericht listet sämtliche werterhöhenden Kriterien des Verfahrens auf, um dann festzustellen, dass es sich um einen Durchschnittsfall handelt, was hier gerade nicht der Fall war. Als werterhöhend ist insbesondere anzusehen widerstreitende Sorgerecht...mehr

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AGS 11/2010, Kosten in Aufg... / 2. Auslagen

Auslagen sind nach §§ 136, 137 KostO einzuziehen. Für die Kosten der öffentlichen Bekanntmachung (§ 435 FamFG) gilt § 137 Nr. 4 KostO. Nach dieser Norm sind auch die für eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger (§ 435 Abs. 1, § 478 Abs. 2 FamFG) entstandenen Auslagen wieder einzuziehen. Zustellungskosten sind gem. § 137 Abs. 1 Nr. 2 KostO einzuziehen, so dass für...mehr

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AGS 11/2010, Kosten in Aufg... / 1. Gebühren für das erstinstanzliche Verfahren

Für das erstinstanzliche Aufgebotsverfahren ist gem. § 128d KostO eine doppelte Gebühr zu erheben. Es handelt sich um eine Verfahrensgebühr, die sämtliche gerichtliche Handlungen einschließlich der Entscheidung abdeckt. Für das Verfahren wegen der Zahlungssperre (§ 480 FamFG) entsteht keine gesonderte Gebühr, was durch den Wortlaut der Norm eindeutig klargestellt wird. Ledigl...mehr

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AGS 11/2010, Kosten in Aufg... / 3. Gebühren und Auslagen für das Beschwerdeverfahren

In dem Beschwerdeverfahren entstehen Gebühren nach § 131 Abs. 1 KostO, so dass in den Fällen zu zahlen sind. Im Übrigen ist das Beschwerdeverfahren gebührenfrei (§ 131 Abs. 3 KostO). Auslage...mehr

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AGS 07/2010, Keine Kostener... / Sachverhalt

Dem Kläger war für die beabsichtigte Klage Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung bewilligt worden. Später schlossen die Parteien einen Vergleich, durch den sich die Beklagte verpflichtete, an den Kläger zum Ausgleich aller Schäden 3.500,00 EUR zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits, die nach dem Inhalt des Vergleichs gegeneinander aufgehoben wurden, hatte der Kläger...mehr

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AGS 05/2010, Anfechtung ein... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 68 Abs. 2 FamFG zu verwerfen, weil sie nicht zulässig ist. Beschlüsse in Familiensachen und sonstigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen das AG nur über die Kosten entscheidet, sind zwar grundsätzlich mit der Beschwerde angreifbar (siehe die amtliche Begründung zum FamFG, BT-Drucks 16/6308 v. 7.9.2007, S. 216 li. Sp.). Ob die...mehr

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AGS 03/2010, Kein Mehrwert ... / Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist zutreffend und hat auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) zum 1.9.2009 Gültigkeit. Der Gesetzgeber hat den Regelungsgehalt des § 42 Abs. 1 S. 1, 5 GKG a.F. in § 51 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 FamGKG übernommen, wobei die Vorschrift zum Verfahrenswert in Unterhaltssachen jetzt sowohl für gesetzliche...mehr

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AGkompakt 09/2010, Der Ansp... / I. Anspruchsgrundlage für die Rückforderung nicht verbrauchter Vorschüsse?

Rückforderungsanspruch kann sich auf Bereicherungsrecht stützen In aller Regel wird der Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses auf Bereicherungsrecht (§ 812 BGB) gestützt. Ein solcher Anspruch dürfte wohl auch hier gegeben sein, da mit Beendigung des Mandats der Vergütungsanspruch des Anwalts feststeht und daher ein Recht zum Behaltendürfen der darüber ...mehr

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zfs 10/2010, Ersatzpflicht der Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage

VV RVG Nr. 2300; BGB § 249; PflichtVG § 3 Nr. 1 1. Lehnt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine Regulierung des Schadens ab, hat sie auch die Anwaltskosten für die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung des Klägers zur Führung des Schadensersatzprozesses zu erstatten. 2. Die Berechnung einer 1,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG für di...mehr

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AGS 09/2010, Anrechnung der... / Aus den Gründen

Die Partei kann berechnen: Die 1,3-Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV i...mehr

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AGS 11/2010, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Der Kläger hatte im Hauptsacheverfahren mit seiner Klage die Beklagte aus einem Vergleich auf Zahlung i.H.v. 48.720,00 EUR nebst Zinsen in Anspruch genommen. Das LG bestimmte den Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 10.9.2008. Die Klage und die Ladung zum Termin wurden der Beklagten am 29.7.2008 zugestellt. Am Abend des 8.9.2008 sandte die – anwaltlich nicht vertretene ...mehr

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AGS 08/2010, Wert für Verso... / Aus den Gründen

Mit Recht geht auch das AG davon aus, dass die Festsetzung eines Gegenstandswertes nur nach § 50 – hier Abs. 1 – FamGKG erfolgen kann. Dessen Voraussetzungen liegen indes vor. Nach einer Auffassung entstehe die Gebühr nach § 50 FamGKG erst mit der Einleitung des Verfahrens; wenn aber lediglich durch das FamG abgeklärt werde, ob ein Versorgungsausgleich durchzuführen ist, stel...mehr

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zfs 10/2010, Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage als Verzugsschaden

RVG § 15; VV RVG Nr. 2300; BGB § 249 § 286; PflichtVG § 3 Nr. 1 1. Die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung des Auftragebers stellt eine besondere Angelegenheit dar, für die eine 0,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG anfällt. 2. Der Gegenstandswert für diese Geschäftsgebühr bemisst sich nach dem Prozesskostenrisiko aus der Sicht der Partei, die beab...mehr