In Zivil- und Familienstreitsachen kann der Beklagte/Antragsgegner hilfsweise mit einer Gegenforderung aufrechnen, was erhebliche kostenrechtliche Auswirkungen haben kann. Die Aufrechnung kann zu einer Werterhöhung führen, die höhere Anwalts- und Gerichtsgebühren zur Folge hat. Besonderheiten ergeben sich auch für die Haftung der Gerichtskosten. Im Folgenden sollen deshalb die Wirkungen der hilfsweisen Aufrechnung kurz erläutert werden.

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