Feiertagszuschlag


Laptop Weihnachten Weihnachtsbaum
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Steuerfreiheit

So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei

An Sonn- und Feiertagen, wie zum Beispiel an Weihnachten und Neujahr, arbeiten Beschäftigte selten gerne und freiwillig. Deshalb zahlen viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum normalen Lohn einen Sonn- und Feiertagszuschlag. Ebenso wird Nachtarbeit oftmals zusätzlich vergütet. Beachten Arbeitgeber die steuerlichen Vorschriften, bleiben diese Zuschläge steuerfrei. Die Gerichte haben sich zuletzt mit mehreren Zweifelsfragen beschäftigt.

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Richterhammer, Waage und Paragraphensymbol
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BAG-Urteil

Regelmäßiger Beschäftigungsort maßgeblich für Feiertagszuschläge im TV-L

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 1.8.2024 über die Voraussetzungen des Anspruchs auf Feiertagszuschläge im Bereich des TV-L entschieden. Danach ist bei regionalen Feiertagen maßgeblich, ob es sich am regelmäßigen Beschäftigungsort um einen gesetzlichen Feiertag handelt. Der Anspruch auf Feiertagszuschläge entsteht also selbst dann, wenn der Arbeitnehmer an diesem Tag in einem anderen Bundesland ohne Feiertag tätig ist.



Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
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BFH

Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit und Grundlohnermittlung

Für die Höhe der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist der Grundlohn die Bemessungsgrundlage. Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der arbeitsvertraglich geschuldet wird. Unerheblich ist, ob der arbeitsvertraglich zustehende Arbeitslohn tatsächlich dem Mitarbeiter gegenwärtig zufließt. Bei einer Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Arbeitgebereinzahlung an eine Unterstützungskasse wird auch dieser Beitrag in die Grundlohnermittlung einbezogen.