Anforderungen an die Steuerbefreiung von Zuschlägen nach § 3b EStG
Der Steuerpflichtige arbeitete als Arbeitnehmer als Incident Manager in einem Drei-Schicht-System. Neben seinem Grundlohn erhielt er unstreitig steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit auf der Grundlage des Manteltarifvertrags. Daneben zahlte ihm sein Arbeitgeber nach Maßgabe einer Betriebsvereinbarung Schichtzulagen in Höhe von 3.754 EUR, für die Lohnsteuer abgeführt wurde. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung 2013 machte der Steuerpflichtige diese Schichtzulagen als steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nach § 3b EStG geltend. Dagegen ging das Finanzamt von der Steuerpflicht der gezahlten Zulagen aus und setzte die Einkommensteuer entsprechend fest.
Lohnsteuerliche Behandlung: Fehler in der EDV
Im Einspruchs – und im nachfolgenden Klageverfahren machte der Steuerpflichtige geltend, bei den Zulagen handele es sich nicht um pauschal gezahlte Beträge, sondern um Zulagen, die konkret seiner tatsächlich geleisteten Arbeit nach Datum und Uhrzeit zugeordnet werden können, was anhand einer eingereichten Auflistung belegt werden könne. Der Arbeitgeber habe die Lohnversteuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren zu Unrecht aufgrund eines Fehlers in der betriebsinternen EDV vorgenommen.
Steuerbefreiung kann auch bei der Einkommensteuerveranlagung beantragt werden
Das Finanzgericht entschied, dass der Steuerpflichtige die Steuerbefreiung nach § 3b EStG auch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragen und die Erfüllung der Voraussetzungen des § 3b EStG nachträglich nachweisen kann. Im Streitfall erfolgte dies u. a. durch eine Zeugenaussage und eine Bescheinigung des Arbeitgebers im Klageverfahren, so dass der Klage stattgegeben wurde. Da nach Abschluss des Lohnkontos des Arbeitnehmers – spätestens am 28. Februar des Folgejahres – der Lohnsteuerabzug nicht mehr geändert werden kann, sind Fehler beim Lohnsteuerabzug im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu berichtigen, bei der keine Bindung an den Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung besteht.
Einzelaufstellungen erforderlich
Die Steuerbefreiung nach § 3b EStG tritt nur ein, wenn die neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt worden sind, und setzt grundsätzlich Einzelaufstellungen der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen oder zur Nachtzeit voraus. Hieran fehlt es, wenn die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nur allgemein pauschaliert abgegolten wird, da hierdurch weder eine Zurechnung der Sache nach (tatsächlich geleistete Arbeit während begünstigter Zeiten) noch der Höhe nach (Steuerfreistellung nur nach Vom-Hundert-Sätzen des Grundlohns) möglich ist. Das Finanzamt hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. beim BFH VI B 45/17).
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.3.2017, 1 K 3342/15, (Haufe Index 10944901)
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
311
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
279
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
275
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
247
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
168
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
162
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
157
-
Differenzierende Grundsteuer-Hebesätze in Hilden rechtswidrig
140
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
09.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
09.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026
-
Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
07.04.2026
-
Rückstellungsbildung bei einem Vorruhestandsmodell
02.04.2026
-
Alle am 2.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
02.04.2026