Sonntagszuschlag

Laptop Weihnachten Weihnachtsbaum
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Steuerfreiheit

So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei

An Sonn- und Feiertagen, wie zum Beispiel an Weihnachten und Neujahr, arbeiten Beschäftigte selten gerne und freiwillig. Deshalb zahlen viele Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum normalen Lohn einen Sonn- und Feiertagszuschlag. Ebenso wird Nachtarbeit oftmals zusätzlich vergütet. Beachten Arbeitgeber die steuerlichen Vorschriften, bleiben diese Zuschläge steuerfrei. Die Gerichte haben sich zuletzt mit mehreren Zweifelsfragen beschäftigt.

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Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
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BFH

Steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit und Grundlohnermittlung

Für die Höhe der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist der Grundlohn die Bemessungsgrundlage. Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der arbeitsvertraglich geschuldet wird. Unerheblich ist, ob der arbeitsvertraglich zustehende Arbeitslohn tatsächlich dem Mitarbeiter gegenwärtig zufließt. Bei einer Entgeltumwandlung zu Gunsten einer Arbeitgebereinzahlung an eine Unterstützungskasse wird auch dieser Beitrag in die Grundlohnermittlung einbezogen.