Fahrten von Profisportlern im Mannschaftsbus
Fahrten im Mannschaftsbus
Im Streitfall ging es um die Frage, ob Zahlungen, die eine Profimannschaft Sportlern und Betreuern im Zusammenhang mit Hin - und Rückfahrten zu auswärts stattfindenden Terminen zukommen lässt, als zusätzlich zum Arbeitslohn gewährte steuerfreie Zuschüsse nach § 3b Abs. 1 EStG behandelt werden können. Das Finanzamt verneinte die Anwendung der Befreiungsvorschrift und erließ nach einer Lohnsteuer - Außenprüfung einen entsprechenden Haftungs- und Nachforderungsbescheid.
Zuschläge zu Sonntags-, Feiertags- und Nacharbeit
Nach erfolglosem Einspruch bekam die Steuerpflichtige vor dem FG Recht. Es entschied, dass die Anwendung von § 3b EStG eine tatsächlich geleistete Arbeit an einem Sonntag, Feiertag oder zur Nachtzeit voraussetzt. Hierfür ist jedoch lediglich eine vergütungspflichtige Arbeitszeit erforderlich. Diese Voraussetzung ist daher auch bei rein passivem Verhalten der Spieler und Betreuer während der Beförderung im Mannschaftsbus erfüllt, da die Spieler arbeitsvertraglich zur Teilnahme an den Fahrten verpflichtet sind. Sind die Voraussetzungen für vergütungspflichtige Arbeitszeit erfüllt, bestehen nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut keine weitergehenden Voraussetzungen bzw. Einschränkungen für die Steuerfreiheit.
Fahrzeit als Arbeitszeit
Fahrzeiten sind unabhängig davon, ob sie Hauptleistungspflichten im eigentlichen Sinne darstellen, dann als vergütungsrechtliche Arbeitszeit zu behandeln, wenn die Dienstreise vom Arbeitgeber angeordnet worden ist und der Arbeitnehmer daher über die auf die Dienstreise entfallende Zeit nicht mehr selbst verfügen kann.
Da zu dieser Problematik bislang keine höchstrichterliche Rechtsprechung existiert, hat das FG die Revision zugelassen, die von der Finanzverwaltung eingelegt wurde, Az. beim BFH VI R 28/19. In vergleichbaren Fällen sollten daher Haftungs - und Nachforderungsbescheide im Einspruchswege offen gehalten und Verfahrensruhe (§ 363 Abs. 2 AO) unter Hinweis auf das anhängige Revisionsverfahren geltend gemacht werden.
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
382
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
196
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
148
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
128
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
101
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
96
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
91
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
70
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
66
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
66
-
Reisekostenrechtliche Betriebsstätte eines Selbständigen
24.09.2026
-
Doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten eines Selbständigen
24.09.2026
-
Alle am 24.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
24.09.2026
-
Normenkontrollverfahren zum Lohnsteuerrecht erledigt
24.09.2026
-
Berichtigungsfähigkeit einer Rechnung
23.09.2026
-
Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
23.09.2026
-
Passiver RAP bei Auszahlung eines Bergschadensverzichts
22.09.2026
-
Betriebsausgaben und Zwangsaufwendungen
21.09.2026
-
Widerspruch gegen die Übertragung des BEA-Freibetrags
21.09.2026
-
Nutzung des Gesellschaftspostfachs erleichtert
21.09.2026