Bereitschaftszeiten, in denen Arbeitnehmer in kürzester Zeit einsatzbereit und mit vielen Einsätzen rechnen müssen, hat EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella kürzlich als Arbeitszeit eingestuft. Rund um den Bereitschaftsdienst gibt es immer wieder arbeitsrechtliche Fragen. Ein Überblick gibt Antworten.mehr
Bereitschaftsdienst nach § 7 Abs. 3 TVöD-B ist zusätzlich zur regelmäßigen Arbeitszeit zu leisten. Dies hat der BAG in einem aktuellen Fall eines Altenpflegers in einer Betreuungseinrichtung entschieden.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Arbeit auf Abruf ist dadurch definiert, dass nur die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit, nicht jedoch genau das Wann vereinbart ist. Durchschnittlich 4,5 % der Beschäftigten in Deutschland sind davon betroffen.mehr
Bereitschaftsdienste, bei denen der Arbeitnehmer in kürzester Zeit einsatzbereit sein muss, zählen als Arbeitszeit - auch wenn die Bereitschaft zu Hause abgeleistet wird. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall eines belgischen Feuerwehrmannes entschieden.mehr
Die Zeit, während der ein Beamter im Führungsdienst der Feuerwehr eine Alarmierungsbereitschaft außerhalb der Dienststelle wahrnimmt, muss nicht in vollem Umfang als Arbeitszeit anerkannt werden, so ein aktuelles Urteil.mehr
Ein neues Urteil schränkt die Steuerfreiheit für Sonntagszuschläge, Feiertagszuschläge und Nachtzuschläge ein: Sie ist nicht anwendbar, wenn Bereitschaftsdienste pauschal ohne Rücksicht darauf vergütet werden, ob die Tätigkeit zu begünstigten Zeiten erbracht wird.mehr
Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge nach § 3b Abs. 1 EStG.mehr
Jeder Miteigentümer kann - unabhängig vom Nutzungsumfang - die seinem Anteil entsprechenden von ihm getragenen Kosten geltend machen.mehr
Auch eineinhalb Jahre nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns enthält das Mindestlohngesetz einige auslegungsbedürftige Regeln. Bei der Frage nach der Vergütung sollten Arbeitgeber Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst klar abgrenzen, rät Rechtsanwalt Marco Ferme nach einem BAG-Urteil.mehr
Eineinhalb Jahre nach der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns kann nun das BAG nach und nach grundsätzliche Fragen zur Lohnuntergrenze beantworten. Waren zuletzt die Sonderleistungen im Fokus der BAG-Richter, urteilten sie nun über die Bezahlung von Bereitschaftszeiten.mehr
Arbeitgeber in der Pflegebranche müssen das dort geltende Mindestentgelt nicht nur für Vollarbeit bezahlen. Es steht Pflegekräften auch für Zeiten der Arbeitsbereitschaft und bei Bereitschaftsdiensten zu, urteilte nun das BAG.mehr
Pflegeheime in Baden-Württemberg müssen auch nachts eine aktive Fachkraft beschäftigen. Ein reiner Bereitschaftsdienst reicht nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart nicht aus.mehr