Fachbeiträge & Kommentare zu Bereitschaftsdienst

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6.2 Sich-zur-Verfügung-Halten

Rz. 361 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Soweit die Arbeitsleistung in einem Sich-zur-Verfügung-Halten (z. B. Bereitschaftsdienst) besteht, ohne dass es zu einer Tätigkeit kommt, wird die Arbeitsleistung dort erbracht, wo sich der Arbeitnehmer während der Dauer des Sich-zur-Verfügung-Haltens tatsächlich aufhält (BFH-Urteil vom 9. September 1970, BStBl II S. 867). Für Zeiten widerr... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.2 Gesetz und Verordnung

Ganz allgemein ist kein Beschäftigter verpflichtet, gesetzlich verbotene oder sittenwidrige Arbeitsleistungen zu erbringen. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten aufgrund des Weisungsrechts zugewiesen werden. Der Arbeitgeber hat gesetzliche Beschränkungen bei der Ausübung seines Weisungsrechts zu beachten. Dazu gehören beispielsweise die gesetzlichen Arbeitnehmerschutzvorschri... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 3.4.1 Dauer der Arbeitsleistung

Die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit ist in der Regel tariflich oder einzelvertraglich festgelegt (Arbeitszeit). Darüber hinaus sind auch die gesetzlichen Regelungen des Arbeitszeitgesetzes zu beachten, sodass in den Grenzen des Weisungsrechts ein relativ geringer Spielraum für den Arbeitgeber bei der Ausübung verbleibt. Nach der Rechtsprechung des BAG gehört die Dauer der g... mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.4 Tarifvertrag

Tarifverträge sind das Ergebnis der grundrechtlich gesicherten Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG). Diese beinhaltet die Befugnis der Tarifvertragsparteien, die Arbeitsbedingungen mit zwingender und unmittelbarer Wirkung für ihre Mitglieder zu vereinbaren. Die Regelungen der Tarifverträge können daher auch den verbandsgebundenen Arbeitgeber bei der Ausübung seines Weisungsrech... mehr

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Arbeitsvertrag / 5.2 Fakultative Bestandteile

Abtretungsverbot § 399 BGB gibt die Möglichkeit, die Abtretung von Forderungen durch ein Abtretungsverbot zu verhindern. Diese Klausel soll dem Arbeitgeber helfen, Unklarheiten beim Zusammentreffen von Pfändung und Abtretung sowie die Belastung durch die Bearbeitung von Abtretungen zu vermeiden. Aufgrund einer Änderung des BGB zum 1.10.2021 sind vertragliche Abtretungsverbote... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Beschäftigungsfreiheit

Rz. 5 Die Arbeitnehmer dürfen an 15 Sonntagen im Jahr nicht beschäftigt werden. Diese Anzahl darf nur unter den Voraussetzungen des § 12 Satz 1 Nr. 1 ArbZG unterschritten werden. Für die Ermittlung der Mindestanzahl freier Sonntage kommt es nur auf die Zahl der tatsächlich beschäftigungsfreien Sonntage an.[1] Die Regelung des § 11 Abs. 1 will keinen Ausgleich für zuvor geleis... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1 Werktag

Rz. 17 Es muss ein Ersatzruhetag an einem Werktag gewährt werden. Dieser Tag muss von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr beschäftigungslos sein. Dabei kommt es nicht darauf an, in welchem zeitlichen Umfang der Arbeitnehmer am Sonn- oder Feiertag gearbeitet hat. Auch wenn der Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag nur Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft hatte, steht ihm hierfür ei... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.3 In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 20 Um die gesundheitliche Versorgung und Betreuung der Bevölkerung auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten, lässt das Gesetz die Beschäftigung in Krankenhäusern sowie anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen an diesen Tagen zu. Dem Ausnahmetatbestand unterfallen zunächst alle stationären Einrichtungen, in denen Kranke, die ärztliche B... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.3 Beschäftigung

Rz. 13 Durch § 9 Abs. 1 wird die Beschäftigung von Arbeitnehmern untersagt. Der Begriff der Beschäftigung ist weiter zu verstehen als der Begriff der Arbeit. Daher umfasst der Begriff der Beschäftigung jede Art der Beschäftigung, unabhängig von der Arbeitszeit. Hieraus folgt, dass nicht nur eine Tätigkeit in Vollzeit, sondern auch eine geringfügige Beschäftigung oder eine Au... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Ausbildungsintegrierter dua... / 2.8 Unständige Entgeltbestandteile (§ 8a TVSöD)

Für die berufspraktischen Abschnitte des Studienteils einschließlich der praktischen Ausbildung des Ausbildungsteils an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8a TVSöD auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten So... mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 10.4.4 Reiniger in Außenbereichen wie Höfe, Wege, Grünanlagen, Parks

Oberbegriff ist hier "Reiniger" in Außenbereichen. Damit sind nicht sämtliche Reinigungstätigkeiten erfasst, soweit sie nur im Außenbereich, d. h. außerhalb eines Gebäudes erbracht werden. Denn der Geltungsumfang dieses Tätigkeitsbeispiels ist im Lichte des Oberbegriffs "einfachst" sowie im Hinblick auf die konkretisierenden nicht abschließend angeführten Beispiele zu ermitt... mehr

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Schichtarbeit / 2.3 Teilzeitbeschäftigte

Auch Teilzeitzeitbeschäftigte sind bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Leistung von Wechselschicht- und Schichtarbeit verpflichtet, ohne dass es deren Zustimmung bedarf. Nach § 6 Abs. 5 TV-L muss der Arbeitgeber lediglich bei Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit die vorherige Zustimmung der Teilzeitbeschäftigten einholen oder dies... mehr

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Schichtarbeit / 3.3 Schichtplan

Der Schichtplan ist im TV-L nicht definiert. In § 15 Abs. 8 Unterabs. 6 Satz 1 und Unterabs. 7 BAT wird der Begriff "Schichtplan" durch den Klammerzusatz "(Dienstplan)" erläutert, indem der Schichtplan dem Dienstplan gleichgestellt wird. Für den TV-L gilt nichts anderes. Mit dem Dienstplan werden die Arbeitszeit für den Kalendertag und die Uhrzeit festgelegt. Der Schichtplan... mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfrist

Rz. 8 Der Anspruch auf Mutterschutzlohn setzt zunächst voraus, dass für die Arbeitnehmerin ein Beschäftigungsverbot gem. § 2 Abs. 3 MuSchG gilt. Dazu zählen Beschäftigungsverbote aufgrund ärztlichen Zeugnisses, § 16 Abs. 1 MuSchG, Beschäftigungsverbote wegen unverantwortbarer Gefährdung, §§ 10 Abs. 3, 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MuSchG, auch aufgrund Bestimmung der Aufsichtsbehörde ... mehr

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Schichtarbeit / 4.1 Schichtplan

Schichtarbeit erfordert zwingend einen Schichtplan (vgl. die vorstehenden Erläuterungen unter 3.3). Eine gleichmäßige Verteilung der anfallenden Arbeit auf die einzelnen Schichten ist nicht erforderlich. So liegt auch dann Schichtarbeit vor, wenn in einer Schicht je nach Tageszeit oder am Wochenende oder an Sonn- und Feiertagen planmäßig, d. h. nach einem Schichtplan mit ver... mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1 Was gehört zum Arbeitseinkommen?

Arbeitseinkommen sind alle in Geld zahlbaren Vergütungen, die dem Schuldner aus dem Arbeitsverhältnis zustehen, ohne Rücksicht auf Benennung (Entgelt für Bereitschaftsdienst, Erfolgsbeteiligung, Ergebnisbeteiligung, Gehalt, Gewinnanteil, Provision, freie Mitarbeiter, Prämie, tarifliche und außertarifliche Zulagen, Tantieme etc.) und Berechnungsart (z. B. Zeit- oder Leistungs... mehr

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Schichtarbeit / 4 Schichtarbeit

Schichtarbeit ist nach § 7 Abs. 2 TV-L die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel des Beginns der täglichen Arbeitszeit um mindestens 2 Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird. Der TV-L hat damit die Definition der Schichtarbeit in § 15 Abs. 8 Unterabs. 7... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Haustechnik – Schlüsselfunk... / 4.4 Bereitschaftsdienst/Sicherheitsdienst

Oft ist es der Hausmeister, der als erster benachrichtigt wird, wenn es außerhalb der Betriebszeiten zu einem Problem im oder am Gebäude kommt. Manchmal gehören Kontrollgänge nach Betriebsschluss oder an betriebsfreien Tagen auch zu den Pflichtaufgaben des Hausmeisters. Daher sollte dafür gesorgt sein, dass er sich auch bei Dunkelheit dem Gebäude möglichst sicher annähern kan... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
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Ausbildung / 2.3.7 Unständige Entgeltbestandteile, § 8a

Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8a TVAöD auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten Sonderformen der Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sind in § 7 TVöD zusammengefasst und... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rufbereitschaft

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 > Bereitschaftsdienst. Wird Rufbereitschaft in den nach § 3b EStG begünstigten Zeiten (> Lohnzuschläge Rz 58 ff) geleistet, bemisst sich die Steuerbefreiung von Zuschlägen nach dem > Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit, auch wenn neben den Zuschlägen für die Rufbereitschaft kein Anspruch auf > Grundlohn besteht (BFH 284, 367 = BStBl 2024 II... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 43 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der ArbN muss außerhalb des Ortes, in dem er seinen Haupthausstand (Familienhausstand) unterhält (> Rz 20 ff), eine weitere Bleibe (> Rz 44) am – verkürzt -- Beschäftigungsort (> Rz 47 ff) haben; das ist der Ort, an dem seine > Erste Tätigkeitsstätte liegt (> Rz 1). Die Begriffe "Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte" iSd § 9 Abs 1 Satz ... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Begriff der Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Sowohl im nationalen Recht als auch im Unionsrecht findet sich keine Definition von "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin". Nach der Rechtsprechung des EuGH fallen unter den Begriff der "ärztlichen Heilbehandlungen" ebenso wie der "Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin" Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Beha... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 4 Nr. 14 Buchst. f UStG)

Rz. 116 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der durch das JStG 2020 (BGBl I 2020, 3096) eingeführte § 4 Nr. 14 Buchst. f UStG befreit eng mit der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens verbundene Leistungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 14 Buchst. f Doppelbuchst. aa UStG), Sanitäts- und Rettungsdiensten, die die landesrechtlichen Voraussetzungen e... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5 Aufwendungen für Fahrten zwischen dem eigenen Hausstand und dem Beschäftigungsort: nur eine Fahrt pro Woche abzugsfähig

Bei einer doppelten Haushaltsführung ist nur eine Fahrt pro Woche beruflich bzw. betrieblich veranlasst. Für eine tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrt pro Woche können 0,30 EUR je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Wichtig Für die Jahre 2021 bis 2026 kann eine erhöhte Entfernungspauschale wie folgt geltend gemacht werden: Die ersten 20 km mit je 0,3... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Doppelte Haushaltsführung: ... / 3.2.1 Eigener Hausstand am Wohnort, der Mittelpunkt der Lebensinteressen ist

Unabhängig davon, ob jemand verheiratet oder ledig ist, erfüllt er die Voraussetzung für eine doppelte Haushaltsführung, wenn er eine Hauptwohnung am Wohnort hat, die sein Lebensmittelpunkt ist, und eine Zweitwohnung am Tätigkeitsort hat, von der aus er seiner Tätigkeit nachgeht. Das BMF verlangt, dass die Entfernung "der Zweitwohnung zur ersten Tätigkeitsstrecke" mindestens w... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 31 Pflichtv... / 2.6.2.2.2 Lohn-/Vergütungsfragen

Rz. 71j Im Arbeitsverhältnis gilt aber der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn". Einen allgemeinen Entgeltfortzahlungsanspruch außerhalb von Gesetz oder Tarifvertrag gibt es nicht (BAG, Urteil v. 19.9.2018, 10 AZR 496/17). Rz. 72 Bereitschaftszeit ist mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Bei Bereitschaftsdienst neben Vollarbeit darf der Bruttolohn das Produkt der Gesamt... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 7b Erreichb... / 2.3 Erreichbarkeit im näheren Bereich

Rz. 22 Abs. 1 enthält neben dem Grundsatz der Notwendigkeit von Erreichbarkeit für den Leistungsbezug die beiden Elemente Aufenthalt im näheren Bereich des Jobcenters und Kenntnisnahmemöglichkeit von Mitteilungen und Aufforderungen des Jobcenters an jedem Werktag. Rz. 23 Der nähere Bereich wird nicht direkt räumlich definiert, z. B. in Jobcenterbezirken oder Umkreiskilometern... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.3.3 Pflege

Rz. 21 § 3 Nr. 26 EStG begünstigt des Weiteren die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Der Begriff "Pflege" umfasst den gesamten Bedarf des Pflegebedürftigen, damit nicht nur die Dauer-, sondern auch die gelegentliche Pflege und die häusliche Betreuung einschließlich der Ausführung von Erledigungen wie etwa von Einkäufen, Behördengängen und Schriftverkehr (R 3.2... mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 4 Verpflichtung zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit

Nach der allgemeinen für Sonderformen der Arbeit geltenden Regelung in § 6 Abs. 5 TV-L sind Beschäftigte im Rahmen "begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten" zur Leistung von Überstunden verpflichtet. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff stellt keine besonders hohen Anforderungen an die Zulässigkeit, Überstunden anzuordnen. Da nicht einmal "dringende" Gründe geford... mehr

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Bereitschaft / 2.2 Anordnung von Bereitschaftsdienst

2.2.1 Voraussetzungen der Anordnung Nach § 6 Abs. 5 TVöD ist der Arbeitgeber berechtigt Bereitschaftsdienst anzuordnen. § 6 Abs. 5 legt in dem Zusammenhang fest, dass der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst nur bei "begründeter dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit" anordnen darf. Von begründeter dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit ist auszugehen, wenn keine and... mehr

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Bereitschaft / 2.4 Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit – Entgelt

Seit der Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die europarechtliche Vorgaben gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG (BGBl I, 3002). Die Anpassung war notwendig geworden, um der Rechtsprechung des EuGH Rechnung zu tragen. Nach Auffassung des EuGH muss der Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlini... mehr

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Bereitschaft / 2 Bereitschaftsdienst

2.1 Begriff des Bereitschaftsdienstes Eine gesetzliche Definition des Bereitschaftsdienstes existiert nicht, vielmehr wurde der Begriff des Bereitschaftsdienstes durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt. Bereitschaftsdienst wird im Allgemeinen angenommen, wenn sich der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle... mehr

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Bereitschaft / 2.1 Begriff des Bereitschaftsdienstes

Eine gesetzliche Definition des Bereitschaftsdienstes existiert nicht, vielmehr wurde der Begriff des Bereitschaftsdienstes durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt. Bereitschaftsdienst wird im Allgemeinen angenommen, wenn sich der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betrieb... mehr

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Bereitschaft / 2.2.1 Voraussetzungen der Anordnung

Nach § 6 Abs. 5 TVöD ist der Arbeitgeber berechtigt Bereitschaftsdienst anzuordnen. § 6 Abs. 5 legt in dem Zusammenhang fest, dass der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst nur bei "begründeter dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit" anordnen darf. Von begründeter dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit ist auszugehen, wenn keine andere sinnvolle Regelung der Arbeitsz... mehr

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Bereitschaft / 2.2.3 Keine Anordnungspflicht

In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, ob seitens des Arbeitgebers eine Verpflichtung zur Anordnung von Bereitschaftsdienst besteht, insbesondere, wenn der Arbeitnehmer solche Dienste bereits über Jahre hinweg erbracht hat. Eine solche Verpflichtung besteht jedoch nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zählt Bereitschaftsdienst nicht zu den durch B... mehr

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Bereitschaft / 2.2.2 Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte sind grundsätzlich nicht zur Leistung von Bereitschaftsdienst verpflichtet – TVöD enthält keine Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers. Das gilt nicht nur für nach dem 1.10.2005 (im Geltungsbereich des TVöD) neu eingestellte Beschäftigte, sondern auch für Bestandsbeschäftigte. Lediglich aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung im Einz... mehr

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Bereitschaft / 4 Muster Dienstvereinbarung

Die folgende Dienstvereinbarung bietet allgemeine Anregungen für die Gestaltung von Arbeitszeiten zur Abweichung von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes im Rahmen des § 7 Abs. 1 und 2 Arbeitszeitgesetz nach § 6 Abs. 4 TVöD in Verbindung mit Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft. So besteht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ArbZG die Möglichkeit, aufgrund eines Tarifvertrags in ... mehr

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Bereitschaft / 3.2.1 Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers

Nach § 6 Abs. 5 TVöD ist der Arbeitgeber berechtigt Rufbereitschaft anzuordnen. Der Arbeitgeber ist berechtigt Rufbereitschaft nur bei "begründeter dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit" anzuordnen. Von begründeter dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit ist auszugehen, wenn keine andere sinnvolle Regelung der Arbeitszeit für die geforderte Leistung möglich ist... mehr

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Bereitschaft / 2.5 Schutzbedürftige Personengruppen

Bereitschaftsdienst ist nicht per se als Mehrarbeit i. S. d. § 207 SGB IX (ehemals § 124 SGB IX) zu sehen.[1] Mehrarbeit i. S. v. § 207 SGB IX ist nicht die über die individuelle Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen hinausgehende Arbeit, sondern die werktägliche Dauer von 8 Stunden (§ 3 ArbZG) überschreitende Arbeitszeit. Somit wird Bereitschaftsdienst zur Mehrarbeit, ... mehr

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Bereitschaft / 2.2.4 Form der Anordnung

Eine besondere Form ist für die Anordnung von Bereitschaftsdienst nicht vorgeschrieben. Sie kann sich bspw. auch durch den Dienstplan und die Kenntnis und Duldung des Arbeitgebers von der Ableistung ergeben, insbesondere, wenn er diese vergütet.[1] Aus Gründen der Rechtssicherheit und um Missverständnissen vorzubeugen, wird empfohlen die Anordnung von Bereitschaftsdiensten st... mehr

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Bereitschaft / 2.3 Beteiligung der Personalvertretung

Die Anordnung von Bereitschaftsdienst außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit führt zu einer vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit und ist damit mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.[1] Die Anordnungsbefugnis in § 6 Abs. 5 TVöD stellt keine abschließende tarifliche Regelung dar, die nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG eine Mitbestimmun... mehr

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Bereitschaft / 1.2 Nationale Ebene

Der TVöDenthält in seinen arbeitszeitrechtlichen Abschnitten Regelungen zu Bereitschaftszeiten (entspricht der arbeitszeitrechtlichen Arbeitsbereitschaft), Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Dabei ist sowohl die Arbeitsbereitschaft als auch der Bereitschaftsdienst arbeitszeitschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Sie müssen bei der Berechnung des zulässigen Umfangs... mehr

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Bereitschaft / 4.1 Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Rahmen von § 7 Abs. 1 u. 2 ArbZG

Präambel Diese Dienstvereinbarung basiert auf § 6 Abs. 4 TVöD und soll die Öffnungsmöglichkeiten des § 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und Abs. 2 Nr. 1 ArbZG nutzen, um im Rahmen von Bereitschaftsarbeit eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen. Ziel ist es, betriebliche Erfordernisse mit den Interessen und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Einklang zu bringen und gle... mehr

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Bereitschaft / 1.1 Europäische Ebene

In den letzten Jahren war die Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie RL 2003/88/EG ein zentrales Thema innerhalb der EU. Nach mehreren gescheiterten Versuchen, Konsultationsverfahren und nicht erfolgreich verlaufenen Verhandlungen mit den Sozialpartnern hat die EU-Kommission beschlossen, von weiteren Änderungsversuchen abzusehen. Stattdessen hat die EU-Kommission eine Interp... mehr

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Bereitschaft / 3.2.4 Beteiligung der Personalvertretung

Die Frage der Beteiligung der Personalvertretung im Rahmen von Rufbereitschaft wurde zunächst durch das Bundesarbeitsgericht für Betriebsräte anders beurteilt als durch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht für Personalräte. Nach der Rechtsprechung des BAG, das für das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Betriebsräte zuständig ist, unterliegt die Ano... mehr

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Bereitschaft / 3.2.2 Aufenthaltsort des Beschäftigten

Der wesentliche Unterschied zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst besteht darin, dass bei der Rufbereitschaft nicht der Arbeitgeber den Aufenthaltsort vorgibt, sondern der Beschäftigte frei wählen kann[1]. Gleichzeitig besteht das Erfordernis, dass er dem Arbeitgeber seinen Aufenthaltsort mitteilt, damit dieser ihn jederzeit erreichen kann, um ihn zur Arbeit aufzu... mehr

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Bereitschaft / 3.1 Begriff der Rufbereitschaft

Rufbereitschaft leisten nach der Definition in § 7 Abs. 4 TVöDBeschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber mit einem Mobiltelefon oder einem vergleich... mehr

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Bereitschaft / 3.2.3 Zeitraum der Inanspruchnahme

Arbeiten, die von vornherein – beispielsweise im Dienstplan – festgelegt sind, sind keine Rufbereitschaftsarbeiten, da sie nicht auf Abruf erfolgen.[1] Es ist weiter erforderlich, dass sich der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit befinden muss, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. Daher ist in der Anordnung, im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung... mehr