Fachbeiträge & Kommentare zu Bereitschaftsdienst

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Mindestlohn / 3.9.4 Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Bereitschaftszeit

Das MiLoG nimmt Bereitschaftszeiten nicht explizit aus. Maßgebliche Zeiteinheit ist die "Arbeitsstunde". Insofern bietet es sich an, den Arbeitszeitbegriff des ArbZG heranzuziehen. Als Arbeitszeit i. S. d. ArbZG mindestlohnrelevant sind danach Bereitschaftszeiten, soweit sie nach der Rechtsprechung als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen sind.[1] Entsprechend hat das ...mehr

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Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit,[1] nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

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Mindestlohn / 3.9.1 Die zeitliche Bezugsgröße – Problem Monatslohn

Das Gesetz regelt nicht eindeutig, wie der Mindestlohn zu berechnen ist und welche Vergütungsbestandteile für die Frage, ob der Mindestlohnanspruch erfüllt ist, herangezogen werden können. Im Gesetz ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns nur der schlanke Satz enthalten, wonach "die Höhe des Mindestlohns ...""ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde" beträgt. "D...mehr

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Eingruppierung – Entgeltord... / 9.2.3 Die Beispielsmerkmale im Einzelnen

Bei der Auslegung des Oberbegriffs "einfachste Tätigkeiten" ist die sich aus den Beispielstätigkeiten ergebende Wertungsebene zu berücksichtigen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Tätigkeitsbeispielen Maß und Richtung für die Auslegung des maßgeblichen Oberbegriffs gegeben haben.[1] Daher wird nachfolgend deren Bedeutung und Geltungsbereich näher betrachtet. Beschäftigte...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.11.1 Bereitschaftsdienst (Absatz 10 Buchst. a)

Die Ergänzung von § 22 Abs. 10 durch den 1. Änderungstarifvertrag vom 30. Januar 2002 beruht auf folgendem Hintergrund: Nach § 8 Abs. 5 ist der Arbeitnehmer u. a. zum Bereitschaftsdienst verpflichtet. Der Bereitschaftsdienst ist in § 9 Abs. 3 definiert. Das Entgelt für den Bereitschaftsdienst wird landesbezirklich geregelt (§ 10 Abs. 4). In einer ursprünglich vereinbarten Nie...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.11.1 Bereitschaftsdienst (Absatz 10 Buchst. a)

Absatz 10 Buchst. a ermöglicht die Einführung von Bereitschaftsdienst auch schon vor dem Bestehen einer landesbezirklichen Regelung über dessen Entgelt. Sofern in diesem Fall Bereitschaftsdienst angeordnet wird, ist dieser gemäß § 10 Abs. 4 abzugelten.mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 10.7 Bereitschaftsdienst (Absatz 4)

Das für Bereitschaftsdienst zu zahlende Entgelt ist im TV-V selbst nicht festgelegt, sondern ohne weitere Vorgaben landesbezirklicher Tarifregelung überlassen. Mit dem 1. Änderungstarifvertrag zum TV-V vom 4. Oktober 2001 wurde die Übergangsregelung in § 22 Abs. 10 dahingehend ergänzt, dass bis zum Inkrafttreten einer landesbezirklichen Regelung nach § 10 Abs. 4 die in dem je...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.3 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft (Absätze 3 und 4)

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind Sonderformen der Arbeit, deren Hauptmerkmal darin besteht, dass sie jeweils außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und ohne Anrechnung auf diese durchgeführt werden. Die Definition des Bereitschaftsdienstes in Absatz 3 ist inhaltsgleich mit derjenigen in § 7 Abs. 3 TVöD. Die Definition der Rufbereitschaft in Absatz 4 ist bis auf S...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.11 Vorübergehende Weitergeltung bestehender Regelungen zu Bereitschaftsdienst, Arbeitsbefreiung und Jubiläumsgeld (Absatz 10)

Um zu vermeiden, dass mit der Einführung des TV-V ein rechtlicher Schwebezustand hinsichtlich solcher Gegenstände eintreten kann, die den Betriebsparteien zur Regelung überlassen sind, haben die Tarifvertragsparteien festgelegt, dass bis zu einer Regelung in einem Bezirkstarifvertrag bzw. in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung übergangsweise die bislang geltenden Bestimmungen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.11 Vorübergehende Weitergeltung bestehender Regelungen zu Bereitschaftsdienst, Arbeitsbefreiung und Jubiläumsgeld (Absatz 10)

Um zu vermeiden, dass mit der Einführung des TV-V ein rechtlicher Schwebezustand hinsichtlich solcher Gegenstände eintreten kann, die den Betriebsparteien zur Regelung überlassen sind, haben die Tarifvertragsparteien festgelegt, dass bis zu einer Regelung in einem Bezirkstarifvertrag bzw. in einer Betriebs-/Dienstvereinbarung übergangsweise die bislang geltenden Bestimmungen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.5 Arbeitszeitgesetz, Ausnahmen (Absatz 4)

Neben den tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten. Dies betrifft bei der unterschiedlichen Verteilung der durchschnittlichen Arbeitszeit über die Wochen vor allem die Obergrenzen für die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, die auf bis zu 10 Stunden (= 60 Stunden je Woche) ausgedehnt werden kann, wenn ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.6 Pflicht zur Leistung von Sonderformen der Arbeit (Absatz 5)

Gemäß Absatz 5 sind die Arbeitnehmer im Rahmen begründeter betrieblicher Notwendigkeiten zur Leistung folgender Sonderformen der Arbeit verpflichtet: Sonntagsarbeit Sonntagsarbeit ist die Arbeit an einem Sonntag (vgl. Erl zu § 10 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c). Feiertagsarbeit Feiertagsarbeit ist die Arbeit an einem gesetzlichen Feiertag (vgl. Erl. zu § 8 Abs. 3 und § 10 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22.11.2 Arbeitsbefreiung (Absatz 10 Buchst. b)

Im TV-V sind einzelne Tatbestände, die einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (§ 6 Abs. 3) begründen, nicht vereinbart. Dies ist vielmehr den Betrieben überlassen, die entsprechende Regelungen nur in Form einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung treffen können (§ 15 Abs. 2). Solange dies nicht erfolgt ist, gelten die bislan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 6.4.1 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (Absatz 3 Satz 1)

Für folgende Tatbestände enthält § 6 Abs. 3 eine Entgeltfortzahlungsregelung: § 8 Abs. 3 Satz 2 (Freistellung an Heiligabend und Silvester), § 13 Abs. 1 (Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit), § 14 Abs. 1 und 4 (Erholungsurlaub und Zusatzurlaub), § 15 Abs. 2 bis 4 (Arbeitsbefreiung aus verschiedenen Gründen). In Absatz 3 Satz 1 wurde hinsichtlich des Urlaubs bis zum 31. Dezember ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.11.2 Arbeitsbefreiung (Absatz 10 Buchst. b)

Im TV-V sind einzelne Tatbestände, die einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (§ 6 Abs. 3) begründen, nicht vereinbart. Dies ist vielmehr den Betrieben überlassen, die entsprechende Regelungen nur in Form einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung treffen können (§ 15 Abs. 2). Solange dies nicht erfolgt ist, gelten die bislan...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.11.3 Jubiläumsgeld (Absatz 10 Buchst. c)

In § 17 Abs. 1 Satz 1 ist lediglich geregelt, dass dem Arbeitnehmer bei langjähriger Betriebszugehörigkeit ein Jubiläumsgeld gewährt werden kann. Den Betrieben ist die Regelungsbefugnis hinsichtlich der Voraussetzungen hierfür sowie für die Höhe des Jubiläumsgeldes eingeräumt worden. Die Regelung ist nur in Form einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zulässig (§ 17 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22a.11.3 Jubiläumsgeld (Absatz 10 Buchst. c)

In § 17 Abs. 1 Satz 1 ist lediglich geregelt, dass dem Arbeitnehmer bei langjähriger Betriebszugehörigkeit ein Jubiläumsgeld gewährt werden kann. Den Betrieben ist die Regelungsbefugnis hinsichtlich der Voraussetzungen hierfür sowie für die Höhe des Jubiläumsgeldes eingeräumt worden. Die Regelung ist nur in Form einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung zulässig (§ 17 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 24.5.4 Besondere Entgeltregelungen (Absatz 3 Satz 1 Buchst. d)

Die Entgeltregelungen für Sonderformen der Arbeit, nämlich für Zeitzuschläge (§ 10 Abs. 1), Mehrarbeit (§ 10 Abs. 2). Rufbereitschaft (§ 10 Abs. 3), Bereitschaftsdienst (§ 10 Abs. 4), Wechselschichtarbeit (§ 10 Abs. 5 und 7), Schichtarbeit (§ 10 Abs. 6 und 8), konnten nach Absatz 3 Satz 1 Buchst. e in der bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Fassung mit einer Frist von einem Jahr zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 16.3 Höhe der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 2)

Die Höhe der Sonderzahlung beträgt mindestens 100 v. H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts. Es kommt nicht auf das im Oktober tatsächlich gezahlte, sondern auf das für den Referenzmonat tatsächlich zustehende Entgelt an[1]. Dazu gehört nicht nur das Tabellenentgelt (bzw. eine individuelle Zwischenstufe), sondern alle Entgeltbestandteile, die auf dem T...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 10.6 Entgelt für Rufbereitschaft (Absatz 3)

Entscheidend für die Frage, ob Entgelt für Rufbereitschaft oder für Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, ist nicht das Ausmaß der anfallenden Arbeitsleistung, sondern allein der Umfang der vom Arbeitgeber angeordneten Aufenthaltsbeschränkungen. Diese können auch konkludent erfolgen. Das ist z. B. anzunehmen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dadurch in der freien Wahl des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 22.1 Vorbemerkungen

§ 22 ist die umfangreichste Vorschrift im Mantelteil des TV-V. Dies beruht darauf, dass die Tarifvertragsparteien von Anfang an das Ziel verfolgt haben, das am Stichtag der Überleitung in den Betrieben vorhandene Personal vollständig in den TV-V überzuleiten, um ein unter Umständen jahrelanges Nebeneinander von BAT und BMT-G II einerseits sowie TV-V andererseits zu vermeiden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Einführung / 4 Die Hartz-Gesetze

Rz. 10 Bis Ende 2007 dominierten die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt das SGB III. Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1.1.2003) sollten insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Vermittlung in Arbeit und die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Beschäftigungsfelder verbessert werden...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.3 Mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen

Nach strenger Ansicht des BFH ist bei mehreren zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Fahrzeugen, die auch privat genutzt werden können, grundsätzlich für jedes einzelne Fahrzeug ein Nutzungswert nach der 1 %-Regelung zu berechnen, wenn keine Fahrtenbücher geführt werden.[1] Im Fall des Einsatzes eines Wechselkennzeichens im Fall von zwei oder mehreren Fahrzeugen im Betr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 3.3.1 Begriff "monatliches Entgelt"

In die Durchschnittsberechnung fließen ein das monatliche Tabellenentgelt (§ 15 TV-L) bzw. das Entgelt nach der individuellen Endstufe bei übergeleiteten Beschäftigten mit einem Vergleichsentgelt über dem Tabellenentgelt der höchsten Stufe. die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile (sog. ständige Entgeltbestandteile), z. B. Funktionszulagen, Zulagen für ständige W...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 3 Bereitschaftsdienst

Sachverhalt Der Arbeitnehmer A hat eine reguläre monatliche Arbeitszeit von 160 Stunden. Zusätzlich leistet er 10 Stunden Bereitschaftsdienst. Für die reguläre Arbeitszeit erhält er 10 EUR je Stunde, für den Bereitschaftsdienst 5 EUR je Stunde. Ergebnis Bereitschaftsdienst ist die Arbeitszeit, in der sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort innerhalb oder ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 6 Bereitschaftsdienstzulage

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist für die Beaufsichtigung der Schaltwarte einer technischen Großanlage zuständig. Bei ihm fällt daher regelmäßig, d. h. in jedem Monat, unter anderem ein Bereitschaftsdienst an. Dies ist für diese Tätigkeit typisch und arbeitsvertraglich entsprechend verankert. Handelt es sich um eine regelmäßige Einnahme? Ergebnis Der Arbeitnehmer erzielt regelmä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entfernungspauschale / 2.3 Werbungskostenabzug nur für eine Fahrt täglich

Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden. Ein weiterer Kostenabzug für zusätzliche Fahrten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch an Arbeitstagen, an denen der Arbeitnehmer mehr als eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurücklegt, z. B. wegen einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufbewahrungspflicht / 3.1 Überschreitung der werktäglichen Höchstarbeitszeit

Arbeiten Arbeitnehmer über die werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinaus, sind Arbeitgeber verpflichtet Arbeitszeiten aufzuzeichnen und die dazugehörigen Nachweise aufzubewahren..[1] Außerdem müssen sie ein Verzeichnis über die Arbeitnehmer führen, die nach § 7 Abs. 7 ArbZG der Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auch ohne Ausgleich aufgrund einer tarifvertr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 25 Rufbereitschaft

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat Anspruch auf eine Festvergütung von 12 EUR pro Stunde bei einer Arbeitszeit von 160 Stunden. Zuzüglich erhält er eine Zulage für Rufbereitschaft in Höhe von 200 EUR monatlich. Ergebnis Rufbereitschaft setzt in Abgrenzung zum Bereitschaftsdienst voraus, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen ist, sich am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.2 Anzahl der Übernachtungen spielt keine Rolle

Es kommt nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer an der Mehrzahl der Wochentage die Zweitwohnung aufsucht und dort übernachtet. Auch die nur gelegentliche Übernachtung in der Zweitwohnung, z. B. an Tagen mit Überstunden oder Bereitschaftsdienst, führt zu einer doppelten Haushaltsführung.[1] Das BMF-Einführungsschreiben zu den gesetzlichen Reisekostenvorschriften beinhaltet in...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.4 Besondere Arbeitszeiten (§ 3 Abs. 5 BRTV)

Soweit die betrieblichen Gegebenheiten es erfordern, kann im Einvernehmen mit dem Betriebsrat Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit angeordnet werden. Soweit keine Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 15 Arbeitszeitgesetz vorliegt, darf dabei die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Sie kann im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bei Arbeiten an B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtätigkeit / 1 Arbeitsrechtliche Definition

Als Fahrtätigkeit wird eine berufliche Tätigkeit von Arbeitnehmern bezeichnet, die ihre regelmäßige Arbeitsstätte in einem Fahrzeug haben. Verbringt der Arbeitnehmer durchschnittlich mehr als 80 % seiner vertraglichen Arbeitszeit im Fahrzeug, kann im Regelfall von einer Fahrtätigkeit ausgegangen werden.[1] Tätigkeiten an einem ortsfesten Arbeitsplatz, wie das Be- und Entlade...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.1 Eine Fahrt pro Arbeitstag

Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden.[1] Die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten für zusätzliche Fahrten ist damit ausgeschlossen. Nachteilig kann sich dies für Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdienst auswirken. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale gilt auch ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 2.1 Befristung

Die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung sind nur gegeben, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate (Kalender- und Zeitmonate) oder 70 Arbeitstage (auch kalenderjahrüberschreitend) befristet ist. Hierbei sind alle Tage zu berücksichtigen, für die ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht; dazu gehören z. B. auch Tage, an denen bezahlter Ur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / (3) Mehrarbeit/Überstunden

Rz. 105 Ohne eine arbeitsvertragliche Regelung ist der Arbeitgeber grundsätzlich, von Not- und Ausnahmefällen abgesehen, nicht berechtigt, Über- und Mehrarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft usw. anzuordnen.[196] Das gilt insbesondere für Teilzeitarbeitsverhältnisse.[197] Umgekehrt hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch, Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten. Es wird d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 3.4.2 Nichtrückkehr an den Wohnsitz: 60-Tage-Grenze

Die Grenzgängereigenschaft hängt entscheidend von der regelmäßigen Rückkehr an den Wohnort in der Schweiz ab. Von einer regelmäßigen Rückkehr wird indes auch dann ausgegangen, wenn sich die Arbeitszeit (z. B. bei Arbeitnehmern mit Bereitschaftsdienst) über mehrere Tage erstreckt. Ferner ist es unschädlich, wenn der Grenzgänger aus beruflichen Gründen an bis zu 60 Arbeitstage...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtätigkeit / 2 Typische Auswärtstätigkeiten auf Fahrzeugen

Ist keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb gegeben, gehören die Tätigkeiten folgender Personen zur beruflichen Auswärtstätigkeit auf Fahrzeugen: Kraftfahrer im gewerblichen Güternah- und -fernverkehr oder im (Paket-)Zustelldienst[1] Beifahrer in Kraftfahrzeugen, Fahrer von Linien- und Reisebussen, Taxifahrer, Fahrer und Begleitpersonal von Müllfahrzeugen[2], Beton- und Kiesfahrer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.1 Vorliegen eines beruflichen Anlasses

Ein beruflicher Anlass für eine doppelte Haushaltsführung liegt regelmäßig vor, wenn ein Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand an einem anderen Ort eine Beschäftigung aufnimmt und dort eine Zweitwohnung bezieht, weil er von seinem Arbeitgeber versetzt oder längerfristig abgeordnet wurde, den Arbeitgeber gewechselt oder erstmals ein Arbeitsverhältnis begründet hat. Hinzukommen mu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschläge / 2.9 Grundlohn

Als Grundlohn ist der auf einen Stundenlohn umgerechnete laufende Arbeitslohn anzusetzen, den der Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erhält (z. B. auch laufend bezogene Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen, Fahrtkostenzuschüsse). Regelmäßige Arbeitszeit ist die für das jeweilige Dienstverhältnis vereinbarte Norma...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns

Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt. Dabei ist auch für die Berechnu...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Arbeitsvergütung

Die Arbeitsvergütung des geringfügig entlohnten Beschäftigten richtet sich grundsätzlich nach der der Vollzeitbeschäftigten. Ihm steht ein der verringerten Arbeitszeit entsprechender Anteil zu (sog. "pro-rata-temporis"-Grundsatz). Auch Tarifparteien sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden und können geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht ohne sachlich gerechtfertigten G...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.3 Überstunden

Teilzeitbeschäftigte sind – wie Vollzeitarbeitnehmer – zur Ableistung von Mehrarbeit oder Überstunden nur verpflichtet, wenn dies tarif- oder einzelvertraglich vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung besteht keine Verpflichtung, Arbeitszeiten oberhalb der vereinbarten Wochenarbeitszeit zu leisten. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 10 NachwG gehört die Verpflichtung zur Leist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.4 Arbeitsvergütung

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Arbeitsvergütung frei vereinbaren. Bei Vereinbarungen mit Teilzeitbeschäftigten ist jedoch das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zu beachten. Das bedeutet, dass der Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die anteilige Vergütung hat,...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Hausmeister / 2.2 Bereitschaftszeiten

Der Begriff Arbeitsbereitschaft ist in § 9 TV-L durch Bereitschaftszeit ersetzt worden. Nach der Definition des § 9 Abs. 1 TV-L sind Bereitschaftszeiten die Zeiten, in denen sich der Beschäftigte am Arbeitsplatz oder an einer anderen vom Arbeitgeber bestimmten Stelle zur Verfügung halten muss, um im Bedarfsfall die Arbeit selbstständig, ggf. auch auf Anordnung, aufzunehmen; ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 7 Wegfall der durchgeschriebenen Fassungen des TVöD

Am Ende des Einigungspapiers findet sich folgender Hinweis der Tarifvertragsparteien, der für die tägliche Arbeit in der Personalverwaltung erhebliche Auswirkungen haben wird (Teil E Nr. 9a): Zitat Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass die durchgeschriebenen Fassungen zum 1. Januar 2026 außer Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt nur noch der Allgemeine Teil und die B...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde TVöD Bund und Ko... / 1.1 Der Werdegang der Tarifverhandlungen

In der vierten Verhandlungsrunde am 6.4.2025 haben die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund mit den Gewerkschaften ver.di und dbb beamtenbund und tarifunion eine Tarifeinigung für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten bei Bund und Kommunen erzielt. Die Gewerkschaften hatten mit Schreiben vom 26.9.2024 zahlreiche Tarifregelungen des TVöD zum 31....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1.4 Kausalität zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Grundsätzlich muss die Krankheit kausal für den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit sein. An der geforderten Kausalität fehlt es, wenn der Arbeitnehmer trotz Erkrankung seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann. Darüber hinaus muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit auch alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein, sog. Monokausalität der Erkrank...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.2.1 Vergütung von Aktivstunden während dem Bereitschaftsdienst

Häufig werden neben der Vergütung z. B. für eine Rufbereitschaft noch zusätzliche Vergütungen für die während der Rufbereitschaft tatsächlich angefallene Arbeit (sog. "Aktivstunden") gezahlt. Diese zusätzlichen Vergütungen zählen nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt.[1] Denn die Höhe der Vergütung für die Aktivstunden richtet sich nach den anfallenden Arbeiten und stellt si...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Regelmäßiges Arbeitsentgelt... / 2.2 Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienstvergütungen gehören zu den mit hinreichender Sicherheit in den nächsten 12 Monaten zu erwartenden Einnahmen aus einer Beschäftigung. Dies gilt allerdings nur, wenn bereits im Vorfeld zum Zeitpunkt der Prüfung feststeht, dass diese Bereitschaftsdienste tatsächlich geleistet werden müssen. Schwankt die Höhe der Bereitschaftsdienstvergütungen von Monat zu Mon...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zulagen / 2.2.1 Bereitschaftsdienstzulage

Für den Bereitschaftsdienst außerhalb der regulären Arbeitszeit kann eine Bereitschaftsdienstzulage vom Arbeitgeber gezahlt werden. Sie wird im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt und ist damit steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Da es sich typischerweise um eine pauschale Zulage handelt, ist sie als laufender Arbeitslohn bzw. als regelmäß...mehr