Fachbeiträge & Kommentare zu Bereitschaftsdienst

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Ausbildung / 2.3.7 Unständige Entgeltbestandteile, § 8a

Für die Ausbildung an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und Vorfesttagen, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft, für die Überstunden und für die Zeitzuschläge verweist § 8a TVAöD auf die für die Beschäftigten des Ausbildenden geltenden Regelungen. Die vorgenannten Sonderformen der Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit sind in § 7 TVöD zusammengefasst und...mehr

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Arbeitszeit / 6.3 Rufbereitschaft

Rufbereitschaft liegt regelmäßig dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Der Arbeitnehmer kann sich an einer beliebigen Stelle aufhalten. Er muss die Arbeitsstätte aber in angemessen kurzer Zeit erreichen könne...mehr

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Arbeitszeit / 6.6 Ausnahmebewilligung

Für kontinuierliche Schichtbetriebe und Montagestellen, für Saison- und Kampagnebetriebe sowie für den öffentlichen Dienst können weitere Ausnahmen u. a. von der täglichen Höchstarbeitszeit durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden.[1]mehr

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Arbeitszeit / 6.1 Arbeitsbereitschaft

Die Arbeitsbereitschaft ist geprägt von einer gegenüber der vollen Arbeitsleistung nur geminderten, nicht die gesamte Aufmerksamkeit beanspruchenden Tätigkeit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert sie als Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung; bei der Arbeitsbereitschaft muss sich der Arbeitnehmer zur Arbeit bereithalten, um erforderlichenfalls von sich aus ...mehr

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Arbeitszeit / 4.2 Abweichende Regelungen durch Tarifvertrag

Nach § 7 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung abweichend von § 3 ArbZG (tägliche Höchstarbeitszeit) zugelassen werden, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt, einen anderen A...mehr

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Arbeitszeit / 6.5 Notfälle

Bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen kann unter den Voraussetzungen des § 14 ArbZG u. a. von der Regelung über die tägliche Höchstarbeitszeit in § 3 ArbZG abgewichen werden. Soweit von diesen Befugnissen Gebrauch gemacht wird, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.mehr

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Arbeitszeit / 4.3 Höchstgrenzen bei Tarifverträgen

Werden verlängerte Arbeitszeiten tariflich zugelassen, muss nach § 7 Abs. 8 ArbZG grundsätzlich gewährleistet sein, dass die Arbeitszeit einschließlich Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst im Durchschnitt von 12 Monaten 48 Wochenstunden nicht überschreitet. Die Übergangsregelung für Alttarifverträge in § 25 ArbZG ist zum 31.12.2006 ausgelaufen. Die Übergangsregelung e...mehr

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Arbeitszeit / 6.4 Reisezeit

Grundsätzlich erbringt der Arbeitnehmer mit der Zurücklegung des Weges von der Wohnung zur Arbeitsstelle und zurück keine Arbeit für den Arbeitgeber.[1] Anders ist es jedoch, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit außerhalb des Betriebs zu erbringen hat. In diesem Fall gehört das Fahren zur auswärtigen Arbeitsstelle zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten, weil das wirts...mehr

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Arbeitszeit / 3.1 Sonn- und Feiertagsarbeit

Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Das Beschäftigungsverbot bezieht sich dabei auch auf Mehrarbeit, Überstunden, Bereitschaftsdienste, Inanspruchnahme von Rufbereitschaften, Ausbildungs- und Reisezeiten. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn diese Zeiten arbeitszeitschutzre...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Verlängerung auf bis zu 10 Stunden

Rz. 7 Die werktägliche Arbeitszeit kann grundsätzlich auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, sodass sich bei 6 Werktagen pro Woche eine höchstzulässige Wochenarbeitszeit von 60 Stunden ergibt. Diese Verlängerung bedarf arbeitszeitrechtlich keiner Rechtfertigung; insbesondere ist ohne Belang, warum und in welchem Umfang die Arbeitszeit verlängert wird und ob die Verlängerun...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Notfälle

Rz. 4 Ein Notfall ist ein für den Betrieb widriges, ungewöhnliches, unvorhergesehenes und vom Willen des Betroffenen unabhängig und plötzlich eintretendes Ereignis, das die Gefahr eines unverhältnismäßigen Schadens mit sich bringt.[1] Es muss nicht zugleich ein öffentlicher Notstand oder ein öffentliches Interesse an der Durchführung der Arbeiten vorliegen.[2] Entscheidend i...mehr

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Chefarztverträge / 3.3 Umfang der Dienstpflichten

Es empfiehlt sich, Einvernehmen darüber zu erzielen, welche Aufgaben überhaupt vom Chefarzt übernommen werden sollen – häufig finden sich umfangreiche Auflistungen, was oft spätere Unstimmigkeiten vermeiden kann –, welchen Umfang diese prozentual einnehmen können und ob bzw. welche Nebentätigkeiten grundsätzlich möglich sind. Zu denken ist dabei auch an die Nebentätigkeitserl...mehr

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Chefarztverträge / 3.7.3 Abgeltung von Überstunden, Nachtarbeit, Rufbereitschaft u. a.

Es kann durchaus sinnvoll sein, eine Abgeltung von Überstunden, Nachtarbeit usw. explizit zu regeln. Dabei sollte bedacht werden, dass die klassische umfassende Abgeltungsklausel ("Mit der genannten Vergütung sind Überstunden sowie Mehr-, Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit jeder Art sowie Rufbereitschaft abgegolten") als unwirksam angegriffen werden kann. Die Wi...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.3 Kurzzeitige Beschäftigung oder Tätigkeit

Rz. 13 Beschäftigungslos ist auch, wer eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt (Abs. 3). Bis zum 31.12.2004 galt für Selbstständige ein besonderes Privileg, das zum 1.1.2005 ohne Übergangsregelung abgeschafft wurde. Nach § 118 Abs. 3 Satz 2 in der bis zum 31.12.2004 gültigen Fassung durften Selbstständige ohne Verlust der Beschäftigungslosigkeit ihre...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.2 Bereitschaftsdienst

Im Unterschied zu Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn ein Arbeitnehmer sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.[1] In der betrieblichen Praxis kann der Arbeitnehmer in Zeiten des Bereitschaftsdienstes ohne Inanspru...mehr

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Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.5.3 Einbeziehung von Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Zudem ist zu beachten, dass auch Zeiten von Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst gemäß der Rechtsprechung des BAG vergütungspflichtige Arbeitszeiten im Sinne der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes sind. Für diese Arbeitsstunden besteht Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Sie sind demzufolge bei der Ermittlung des maximal zulässigen Zeitsaldenaufbaus auf dem A...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.3 Rufbereitschaft

Von der Vollarbeit, der Arbeitsbereitschaft und dem Bereitschaftsdienst ist die Rufbereitschaft zu unterscheiden. Rufbereitschaft liegt dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Auch in der Anordnung, außerhalb d...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.3 Abweichung von gesetzlichen Höchstarbeitszeiten

In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung kann gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG zugelassen werden, abweichend von § 3 ArbZG, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Eine Verlängerung der tarif- oder arbei...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.2 Ruhezeiten

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer bestimmte Ruhezeiten einhält. Unter Ruhezeit versteht man die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten Arbeitstags. In dieser Zeit darf der Arbeitnehmer nicht zu Vollarbeit, Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst herangezogen werden; die Leistung von Rufbereitschaft ist dagegen mit d...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2 Begriffsbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes

Infographic Das ArbZG bestimmt in § 2 die Grundbegriffe des Arbeitszeitrechts. § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 ArbZG definiert die Arbeitszeit als die "Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen". Die Frage, welche Tätigkeiten als "Arbeit" anzusehen sind, bestimmt sich nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Dieser ist ggf. (etwa hinsichtlich der Einordnung von Die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.2 Besteuerung der Grenzpendler

Rz. 250a Grenzpendler bzw. Grenzgänger sind Personen, die in dem einen Staat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, in dem anderen Staat jedoch ihren Arbeitsort, wo sie ihren Lebensunterhalt im Wesentlichen verdienen. Flugzeitpersonal im grenzüberschreitenden Flugverkehr haben ihren Arbeitsort im Flugzeug, nicht am Sitz der Fluggesellschaft, und können daher nich...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.1 Allgemeine Bestimmungen

Die Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit ergibt sich aus § 3 Satz 2 ArbZG. Danach darf die tägliche Arbeitszeit die Dauer von 10 Stunden (zuzüglich Pausen) nicht überschreiten. Maßgeblich ist ein 24-Stundenzeitraum, gerechnet ab individuellem Arbeitsbeginn ("individueller Werktag"). Ein neuer "individueller Werktag" darf jedoch immer nach Ablauf einer Ruhezeit gemäß § 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.3 Selbstständige Arbeit, Nr. 3

Rz. 220 § 49 Abs. 1 Nr. 3 EStG betrifft die Einbeziehung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit in die beschr. Steuerpflicht. Zum Begriff der selbstständigen Arbeit § 18 EStG; zu künstlerischer Tätigkeit Rz. 124ff. Rz. 221 Der Inlandsbezug bei selbstständiger Arbeit bestand ursprünglich nur darin, dass die selbstständige Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dies ...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.1 Ruhepausen

Nach § 4 ArbZG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern während einer zusammenhängenden Arbeitszeit Ruhepausen zu gewähren. Der Begriff der Ruhepause ist gesetzlich nicht definiert. Nach Auffassung des BAG ist eine Pause dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen und frei darüber verfügen kann, wo und wie er seine Ruhepausen verb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.4.1 Einkünfte aus Ausübung oder Verwertung, Buchst. a)

Rz. 236 § 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG definiert das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik bei nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG Rz. 19a) von beschr. stpfl. Arbeitnehmern.[1] Der regelmäßige Anknüpfungspunkt bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist, ebenso wie bei der selbstständigen Arbeit, die Ausübung oder Verwertung im Inland.[2] Da es genügt, dass die nichtselbsts...mehr

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Feiertagsarbeit / 2.1 Beschäftigungsverbot

Nach § 9 Abs. 1 ArbZG besteht ein grundsätzliches zwingendes Beschäftigungsverbot an Feiertagen[1] von 0 bis 24 Uhr. Erfasst werden sämtliche Formen der Beschäftigung. Dazu zählen auch Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, die Vornahme von Abschlussarbeiten[2], aber auch berufliche Fort- und Weiterbildung im Betrieb.[3] Hinweis Beschäftigungsverbot an nicht bundeseinheitlich...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 1 Überblick

Aus der Verfassung ergibt sich eine institutionelle Garantie der Sonn- und Feiertagsruhe. Der Gesetzgeber hat diese Verpflichtung in den §§ 9 ff. ArbZG festgeschrieben, dabei jedoch zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufgrund der nachstehend skizzierten gesetzlichen Bestimmungen erlaubt, bedarf es keiner behördlichen Bewilligung und grun...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.1 Arbeitsbereitschaft

Das ArbZG erwähnt die Arbeitsbereitschaft als besondere Arbeitszeitform minderer Beanspruchung des Arbeitnehmers, für die tarifvertraglich Verlängerungen der Arbeitszeit geregelt werden können. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert Arbeitsbereitschaft als Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung.[1] Die Arbeitsbereitschaft ist ihrem Wesen nach eine Aufenthaltsbe...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzlichen Vorgaben über die bei der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung zwingend zu beachtenden Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer sind Teil des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes. Gesetzlich geregelt ist das Arbeitszeitschutzrecht insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, ...mehr

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Mindestlohn / 2.4.3 Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft (§ 2 Abs. 5 und 6 6. PflegeArbbV)

Für Bereitschaftsdienste gilt eine besondere Regelung. Hintergrund dieser speziellen Regelung ist die Entscheidung des BAG[1], wonach das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15.7.2010 nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen ist, weil die Pfleg...mehr

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Mindestlohn / 3.9.4 Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Bereitschaftszeit

Das MiLoG nimmt Bereitschaftszeiten nicht explizit aus. Maßgebliche Zeiteinheit ist die "Arbeitsstunde". Insofern bietet es sich an, den Arbeitszeitbegriff des ArbZG heranzuziehen. Als Arbeitszeit i. S. d. ArbZG mindestlohnrelevant sind danach Bereitschaftszeiten, soweit sie nach der Rechtsprechung als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen sind.[1] Entsprechend hat das ...mehr

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Mindestlohn / 3.3 Art der vergütungspflichtigen Arbeitsleistung

Urlaubs-/Feiertagsvergütung Der gesetzliche Mindestlohn gilt nur für tatsächlich geleistete Arbeit[1], nicht aber für Entgeltfortzahlung und die Berechnung von Urlaubsentgelt.[2] Das heißt aber nicht, dass in Zeiten ohne Arbeitsleistung weniger als der Mindestlohn gezahlt werden darf. Nur die Rechtsgrundlage ist eine andere. Das ergibt sich bei Anwendung der Tarifverträge des...mehr

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Mindestlohn / 3.9.1 Die zeitliche Bezugsgröße – Problem Monatslohn

Das Gesetz regelt nicht eindeutig, wie der Mindestlohn zu berechnen ist und welche Vergütungsbestandteile für die Frage, ob der Mindestlohnanspruch erfüllt ist, herangezogen werden können. Im Gesetz ist hinsichtlich der Höhe des Mindestlohns nur der schlanke Satz enthalten, wonach "die Höhe des Mindestlohns ...""ab dem 1. Oktober 2022 brutto 12 Euro je Zeitstunde" beträgt. "D...mehr

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Bereitschaftsdienstzulage

Begriff Angehörige vieler Branchen erhalten für den Bereitschaftsdienst an Wochenenden oder nachts eine Zulage vom Arbeitgeber. Diese Zulage bezeichnet man als Bereitschaftsdienstzulage. Sie wird im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt, die dieser zur Verfügung stellt. Sie ist damit steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentge...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 3 Bereitschaftsdienst

Sachverhalt Der Arbeitnehmer A hat eine reguläre monatliche Arbeitszeit von 160 Stunden. Zusätzlich leistet er 10 Stunden Bereitschaftsdienst. Für die reguläre Arbeitszeit erhält er 10 EUR je Stunde, für den Bereitschaftsdienst 5 EUR je Stunde. Ergebnis Bereitschaftsdienst ist die Arbeitszeit, in der sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort innerhalb oder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Einzelfälle-ABC

Rn. 93 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abschlagszahlung s Rn 56 ff Altersteilzeit Auch bei zeitversetzter Auszahlung der Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge bleibt deren Steuerfreiheit grds erhalten, falls vor der Leistung der begünstigten Arbeit bestimmt wird, dass ein steuerfreier Zuschlag (ggf teilweise) als Wertguthaben auf ein Arbeitszeitkonto gutgeschrieben wird; das gilt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Der lfd Arbeitslohn – Allg

Rn. 38 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der lfd Arbeitslohn ist das dem ArbN regelmäßig zufließende Arbeitsentgelt (Monatsgehalt, Wochen- oder Tageslohn, Überstundenvergütung, laufend gezahlte Zulagen oder Zuschläge und geldwerte Vorteile aus regelmäßigen Sachbezügen; BFH v 29.11.2016, VI R 61/14, BStBl II 2017, 718; BFH v 09.06.2021, VI R 16/19, BStBl II 2021, 936; BFH v 16.12.202...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch die LStR 2004, DB 2003, 2244; Niermann, Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung durch das StÄndG 2003, DB 2003, 2724; Melchior, Das StÄndG 2003 im Überblick, DStR 2003, 2137; Harder-Buschner, Aktuelle Änderungen im Bereich der ArbN-Besteuerung, NWB F 6, 4469; Harder-Buschner, Änderungen der LSt durch die LStR 2004, NW...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der ArbN hat arbeitsrechtliche Ansprüche auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und auf Mehrarbeitszuschläge

Rn. 64 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Hat der ArbN arbeitsrechtlich Anspruch auf Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und auf Zuschläge für Mehrarbeit, und wird die Mehrarbeit als Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit geleistet, so sind fünf Fälle zu unterscheiden (ebenso R 3b Abs 5 S 1 LStR 2023). Dabei sind nur die Fälle (4) und (5) solche des sog Mischzuschlags...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.2 Anzahl der Übernachtungen spielt keine Rolle

Es kommt nicht darauf an, dass der Arbeitnehmer an der Mehrzahl der Wochentage die Zweitwohnung aufsucht und dort übernachtet. Auch die nur gelegentliche Übernachtung in der Zweitwohnung, z. B. an Tagen mit Überstunden oder Bereitschaftsdienst, führt zu einer doppelten Haushaltsführung.[1] Das BMF-Einführungsschreiben zu den gesetzlichen Reisekostenvorschriften beinhaltet in...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 25 Rufbereitschaft

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat Anspruch auf eine Festvergütung von 10 EUR pro Stunde bei einer Arbeitszeit von 160 Stunden. Zuzüglich erhält er eine Zulage für Rufbereitschaft in Höhe von 200 EUR monatlich. Ergebnis Rufbereitschaft setzt in Abgrenzung zum Bereitschaftsdienst voraus, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen ist, sich am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitge...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.3 Überstunden

Teilzeitbeschäftigte sind – wie Vollzeitarbeitnehmer – zur Ableistung von Mehrarbeit oder Überstunden nur verpflichtet, wenn dies tarif- oder einzelvertraglich vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung besteht keine Verpflichtung, Arbeitszeiten oberhalb der vereinbarten Wochenarbeitszeit zu leisten. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 10 NachwG gehört die Verpflichtung zur Leist...mehr

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Auslandsaufenthalt: Lohnste... / 3.4.2 Nichtrückkehr an den Wohnsitz: 60-Tage-Grenze

Die Grenzgängereigenschaft hängt entscheidend von der regelmäßigen Rückkehr an den Wohnort in der Schweiz ab. Von einer regelmäßigen Rückkehr wird indes auch dann ausgegangen, wenn sich die Arbeitszeit (z. B. bei Arbeitnehmern mit Bereitschaftsdienst) über mehrere Tage erstreckt. Ferner ist es unschädlich, wenn der Grenzgänger aus beruflichen Gründen an bis zu 60 Arbeitstage...mehr

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Aushilfen / 2.1 Befristung

Die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung sind nur gegeben, wenn die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate (Kalender- und Zeitmonate) oder 70 Arbeitstage (auch kalenderjahrüberschreitend) befristet ist. Hierbei sind alle Tage zu berücksichtigen, für die ein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht; dazu gehören z. B. auch Tage, an denen bezahlter Ur...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 2.1 Vorliegen eines beruflichen Anlasses

Ein beruflicher Anlass für eine doppelte Haushaltsführung liegt regelmäßig vor, wenn ein Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand an einem anderen Ort eine Beschäftigung aufnimmt und dort eine Zweitwohnung bezieht, weil er von seinem Arbeitgeber versetzt oder längerfristig abgeordnet wurde, den Arbeitgeber gewechselt oder erstmals ein Arbeitsverhältnis begründet hat. Hinzukommen mu...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.4.1 Ermittlung des steuerlichen Grundlohns

Ausgangsbasis der Berechnung ist der steuerliche Grundlohn. Er ist Bemessungsgrundlage für die Steuerfreiheit begünstigter Zuschläge. Darunter ist der auf eine Arbeitsstunde entfallende Anspruch auf laufenden Arbeitslohn zu verstehen, den ein Arbeitnehmer für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum aufgrund seiner regelmäßigen Arbeitszeit erwirbt. Dabei ist auch für die Berechnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 61 [Autor/Stand] Da für die Finanzbehörde die gleichen Grundsätze wie für die Staatsanwaltschaft gelten, wird an dieser Stelle nur auf einzelne für Steuerstrafverfahren besonders bedeutsame Aspekte hingewiesen (s. sogleich Rz. 67 ff.) und im Übrigen zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst auf die Erläuterungen zu § 385 AO und § 397 AO Bezug genommen, und zwar hinsicht...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.4 Arbeitsvergütung

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Arbeitsvergütung frei vereinbaren. Bei Vereinbarungen mit Teilzeitbeschäftigten ist jedoch das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zu beachten. Das bedeutet, dass der Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die anteilige Vergütung hat,...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuerbefreiung von in einem Krankenhaus erbrachten medizinischen Leistungen

Leitsatz 1. § 4 Nr. 14 Buchst. a Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist auch auf Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin anzuwenden, die ein Arzt in einem Krankenhaus durchführt. 2. Zur Frage, ob Heil- und Krankenhausbehandlungsleistungen, die ein Arzt erbringt, der die unternehmerbezogenen Anforderungen des § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG nicht erfüllt, nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei sein können. Normenkette § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. b und c EGRL 112/200...mehr

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Gesamtvergütungsmodell: Rah... / 3.2.1 Zeitvergütung

Die Zeitvergütung hat eine hohe Praxisrelevanz, ist aber nicht für alle Arbeitsformen gleichermaßen geeignet. Sie bietet wegen ihrer klaren Struktur und einfachen Handhabung vor allem dann Vorteile für den Arbeitgeber, wenn: sich die Arbeitsinhalte, die Arbeitsleistung und das Endergebnis nicht genau bestimmen oder messen lassen, weil es sich schwerpunktmäßig um geistige oder...mehr