Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Arbeitsrechtliche A ... / 3.1 Arbeitsvergütung

Dr. Christian Schlottfeldt
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Die Arbeitsvergütung des geringfügig entlohnten Beschäftigten richtet sich grundsätzlich nach der der Vollzeitbeschäftigten. Ihm steht ein der verringerten Arbeitszeit entsprechender Anteil zu (sog. "pro-rata-temporis"-Grundsatz). Auch Tarifparteien sind an diese gesetzliche Vorgabe gebunden und können geringfügig entlohnte Beschäftigte nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund von einer Leistung oder dem gesamten Tarifvertrag ausnehmen.[1] Eine solche Befugnis ergibt sich auch nicht aus § 22 Abs. 1 TzBfG (sog. Tariföffnungsklausel).

Bei der Vereinbarung der Arbeitsvergütung für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind zudem die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG)[2] zu beachten. Die zentrale Regelung bildet § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG, der den seit dem 1.1.2015 geltenden Mindestlohn ab 1.1.2026 i.H.v. 13,90 EUR (bis 31.12.2025: 12,82 EUR) pro Stunde vorschreibt, soweit nicht höhere branchenspezifische Mindestlöhne gelten.[3] Dabei ist grundsätzlich jede Arbeitsstunde im Sinne des Arbeitszeitgesetzes einzubeziehen. Der Mindestlohnanspruch besteht also auch für Arbeitszeiten im Rahmen von Bereitschaftsdiensten, in denen sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufhält (z.B. Schlafbereitschaft in einer Betreuungseinrichtung), nicht aber für Zeiten der reinen Rufbereitschaft, die arbeitszeitgesetzlich als Ruhezeit zu bewerten sind.[4] Der Mindestlohn von 13,90 EUR ab 1.1.2026 (bis 31.12.2025: 12,82 EUR) muss dabei nicht auf jede einzelne Arbeitsstunde "heruntergerechnet" werden. Da der Mindestlohn grundsätzlich monatlich fällig ist, reicht es aus, dass der Lohn für die vom Arbeitnehmer monatlich geleisteten Arbeitsstunden insgesamt den Mindestlohn nicht unterschreitet.[5]

Der Mindestlohn ist zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit[6] bzw. spätestens a...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Arbeitszeugnis: Arten / 2 Zeugnisarten nach Erstellzeitpunkt
    2
  • Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zulässigkeit der Befristung / 4.3.1 Allgemeine Grundsätze
    1
  • Lohnsteuer-Richtlinien, Amtliche Hinweise 2021 / Zu § 39b EStG
    1
  • Praxis-Beispiele: Urlaub / 3.2 Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit während des Urlaubsjahres, vor dem Wechsel wurde noch kein Urlaub genommen
    1
  • Sauer, SGB III § 404 Bußgeldvorschriften / 2.14 Auskunftsverstöße gegen § 39 Abs. 4 AufenthG (Abs. 2 Nr. 28 und 29)
    1
  • TVöD-V [bis 31.12.2025] / B. Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen
    1
  • Versorgungsausgleichsgesetz / §§ 20 - 22 Unterabschnitt 1 Schuldrechtliche Ausgleichszahlungen
    1
  • Waisenrente / 1.3 Antragstellung/Rentenbeginn
    1
  • bAV: Versorgungsausgleich / 6 Externe Teilung (§§ 14–17 VersAusglG)
    0
  • DGUV Information 215-443: Akustik im Büro Hilfen für die ... / [Vorspann]
    0
  • Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 / 1 1 Bedeutung der ISO 9001:2015 für Organisationen
    0
  • Teilzeitarbeit / 1.4 Auswirkung des Mindestlohngesetzes
    0
  • Thüsing/Rachor/Lembke, KSchG § 1a Abfindungsanspruch bei ... / 3.3.4 Gesetzlich vorgeschriebener Inhalt
    0
  • Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz
    0
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Haufe Personal Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop
Produktempfehlung


Zum Thema Personal
Rechtssicher handeln: Die Kündigung
Die Kündigung
Bild: Haufe Shop

Dieses Buch führt Sie Schritt für Schritt durch den Kündigungsprozess. Anhand konkreter Beispiele werden die zehn wichtigsten Kündigungsfälle erklärt. Rechtliche Tipps, Prüfschemata sowie Muster für Betriebsratsanhörungen und Kündigungsschreiben bieten Sicherheit und Arbeitserleichterung.


Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Arbeitsrechtliche Aspekte
Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Arbeitsrechtliche Aspekte

Zusammenfassung Überblick Eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses stellt die sogenannte geringfügig entlohnte Beschäftigung dar – auch Minijob genannt. Sie gehört zu den Teilzeitarbeitsverhältnissen, sodass zumindest arbeitsrechtlich grundsätzlich alle ...

4 Wochen testen


Newsletter Personal
Newsletter Personalmagazin – neues lernen

Jede Woche Inspiration für das Corporate Learning. Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter! Unsere Themen:  

  • Personal- und Organisationsentwicklung
  • Training, Coaching und Mitarbeiterführung
  • Digitalisierung und Lerntechnologien
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Personal Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe Onlinetraining Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe HR Chatbot Haufe Akademie Semigator Enterprise rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Personal Shop
Personal Software Arbeits- & Sozialrecht Lösungen Lohn & Gehalt Produkte Personalmanagement Lösungen Alle Personal Produkte Haufe Shop Buchwelt
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren