Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 25 Konkurrenzen sowie Str... / IV. Fortgesetzte Tat

Rz. 21 Nach früherer Rechtsprechung konnten mehrere voneinander unabhängige Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen dann eine einzige Tat sein, wenn der Fahrer mit Gesamt- bzw. Fortsetzungsvorsatz (Fahrlässigkeit reichte nicht aus, OLG Schleswig DAR 1991, 349) gehandelt hat. Ein solcher Fortsetzungsvorsatz konnte schon dann angenommen werden, wenn der spätere Entschluss...mehr

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§ 38 Subjektiver Tatbestand... / d) Trinken in Fahrbereitschaft

Rz. 10 Allein aus der Tatsache, dass jemand in dem Wissen um die Alkoholaufnahme und die anschließende Rückfahrt mit dem Pkw an sein Ziel fährt, kann noch nicht auf Vorsatz geschlossen werden (OLG Karlsruhe NZV 1993, 117). Das mag bei hoher Promillezahl und dem Wissen um die genossene Trinkmenge (OLG Celle NZV 1996, 204) anders zu beurteilen sein, nicht aber, wie das OLG Cel...mehr

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§ 20 Geschwindigkeitsübersc... / 4. Verkehrsberuhigte Zone oder Parkplatz

Rz. 23 Ein Kraftfahrer muss wissen, dass in einer verkehrsberuhigten Zone Schrittgeschwindigkeit einzuhalten ist (Brandenburgisches OLG DAR 2005, 570). Die Behauptung eines Betroffenen, er sei als Fußgänger oder Beifahrer in einen geschwindigkeitsbeschränkten Bereich gelangt, den er als Ortskundiger nicht gekannt habe, wird kaum zu widerlegen sein, so dass ihm nicht einmal Fa...mehr

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§ 37 Objektiver Tatbestand ... / VI. Urteilsbegründung

Rz. 193 Zu den notwendigen Urteilsfeststellungen gehört bei einer Verurteilung nach § 24a Abs. 2 StVG (hier Kokainkonsum) die Mitteilung der im Blut gefundenen Rauschmittelkonzentration (OLG Hamm NZV 2007, 248). Dabei genügt die Angabe des THC-Carbonsäurewertes nicht, denn dieser lässt nur Schlüsse darauf zu, inwieweit ein Betroffener dauerhaft Cannabis konsumiert, nicht abe...mehr

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§ 41 Gefährlicher Eingriff ... / C. Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)

Rz. 24 Da die Zahl der selbst im innerstädtischen Bereich mit hohen Geschwindigkeiten durchgeführten gefährlichen Wettfahrten stark zunahm, aber das Gesetz hiergegen kein ausreichendes Abschreckungspotenzial vorhielt – eine Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) setzt bekanntlich den Nachweis eines "Beinaheunfalls" voraus – hat der Gesetzgeber mit § 315d StGB eine Regelung ...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / a) Geltung für KH-Versicherung und Kaskoversicherung

Rz. 53 Die Führerscheinklausel gilt für die gesamte K-Versicherung, also sowohl für KH als auch Kasko. Diese Obliegenheit trifft in erster Linie den Fahrer und führt als vorsätzlicher Verstoß regelmäßig ihm gegenüber zum (in der KH-Versicherung auf 5.000 EUR limitierten) Regress, zumal der Kausalitätsgegenbeweis hier kaum zu führen sein wird. Für den Kausalitätsgegenbeweis ge...mehr

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§ 27 Fahrverbot, § 25 StVG,... / II. Subjektives Element als Tatbestandsmerkmal?

Rz. 25 Selbst nach diesen Entscheidungen bestand deshalb immer noch keine endgültige Klarheit, weil die meisten Gerichte die Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbotes bereits dann als gegeben ansahen, wenn auch nur leichte Fahrlässigkeit zu einem objektiv gefährlichen Verstoß geführt hatte (KG NZV 1995, 369; OLG Naumburg NStZ 1997, 215). Eine solche Auslegung wür...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Schuldform und Strafmaß

Rz. 14 Verstöße gegen § 119 Abs. 1 Nrn. 1-3 sind nur dann strafbar, wenn sie vorsätzlich erfolgt sind; Fahrlässigkeit genügt nicht[1]. Beziehen muss sich der Vorsatz auf die Behinderung, die Störung, die Benachteiligung oder die Begünstigung[2]. Bedingter Vorsatz, also das Wissen oder die Inkaufnahme, dass sich infolge eines Handelns oder Unterlassens ein Tatbestand der Nrn. ...mehr

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Bring Your Own Device at my... / 1 Einführung in "Bring Your Own Device at my Company"

Um das Phänomen "Bring Your Own Device at my Company", kurz BYOD, besser zu verstehen, ist es notwendig, sich zunächst den "Normalfall" vor Augen zu führen. In aller Regel stellt der Steuerberater die Räumlichkeiten und insbesondere alle Geräte, mit denen der Arbeitnehmer seine Arbeit verrichten soll, zur Verfügung. Dies ist nicht nur ein gewichtiges Indiz dafür, dass derjen...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.4.2 Fahrlässige Amtspflichtverletzung

Der Regelfall ist die fahrlässige Amtspflichtverletzung. Es gilt der zivilrechtliche Fahrlässigkeitsmaßstab. Danach handelt derjenige fahrlässig, der die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 2 BGB), wobei auf die im Verkehr erforderliche, nicht auf die in der betreffenden Verwaltung übliche oder die nach dem Leistungsniveau des individuellen Amtsträ...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.4 Verschulden

Um einen Amtshaftungsanspruch bejahen zu können, ist erforderlich, dass die Amtspflichtverletzung vom Amtsträger schuldhaft begangen wurde. Ob ein Verschulden vorliegt, ist nach einem objektiven Sorgfaltsmaßstab zu entscheiden[1] und erfolgt nach den Regeln des BGB.[2] Obwohl jede Schuldform, d. h. Vorsatz oder Fahrlässigkeit, ausreicht, ist die Unterscheidung für die Frage ...mehr

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Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.8 Verjährung

Ansprüche aus Amtshaftung verjähren grds. nach 3 Jahren (§ 195 BGB).[1] Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist und der Betroffene Kenntnis von den den Anspruch begründenden Tatsachen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.[2] Die erforderliche Kenn...mehr

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ZErb 03/2020, Keine gefährl... / 1. Der Testamentsvollstrecker

Zwischen dem Testamentsvollstrecker und dem Erben besteht ein auf dem Willen des Erblassers beruhendes, aber durch das Gesetz ausgestaltetes gesetzliches Schuldverhältnis,[1] das insofern zwingenden Charakter trägt, als der Erblasser ungeachtet seines Anordnungsrechts nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB den Testamentsvollstrecker von den Verpflichtungen nach den §§ 2215, 2216, 2218 ...mehr

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zfs 03/2020, Haftungsabwägu... / 2 Aus den Gründen:

"…" [11] Das angefochtene Urteil hält den Berufungsangriffen stand. Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. [12] 1. Zutreffend ist das LG davon ausgegangen, dass der Verkehrsunfall weder durch höhere Gewalt (§ 7 Abs. 2 StVG) verursacht wurde, noch für eine der Parteien unabwendbar (§ 17 Abs. 3 StVG) war. [13] Das LG hat ebenfalls zutreffend erkannt, dass der Bekl. zu 1) ein V...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4.4 Kapitalertragsteuerliche Behandlung

Rz. 43 Einbehaltungs- und Abführungsverpflichtung. VGA lösen als sonstiger Bezug i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG Kapitalertragsteuer i. H. v. 25 % (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG) zuzüglich Solidaritätszuschlag aus. Die Kapitalertragsteuer entsteht im Zeitpunkt des Zuflusses der vGA (§ 44 Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. § 11 Abs. 1 E...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Voraussetzungen

Rz. 14 Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass ein Mitglied des BR oder einer der in § 79 Abs. 2 bezeichneten Stellen das Geheimnis gegen den Willen des betroffenen Arbeitnehmers weitergibt. Hinsichtlich des Offenbarens und der fehlenden Befugnis hierzu gelten die Ausführungen zu Abs. 1 entsprechend[1]. Anders als für die Strafbarkeit nach Abs. 1 bedarf es für die Straf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Voraussetzung der Strafbarkeit ist, dass ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorliegt. Dies ist der Fall, wenn es um Tatsachen, Erkenntnisse oder Unterlagen geht, die im Zusammenhang mit dem technischen Betrieb oder der wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmens stehen, nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt, mithin nicht offenkundig sind, nach dem bekundeten ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich der Norm ergibt sich nach deren Wortlaut erst bei einer mehrfachen Pfändung. Ein Schutzbedürfnis des Drittschuldner besteht allerdings auch bei einer Beschlagnahme nach § 111b Abs. 1, 3 StPO, soweit eine Zwangsvollstreckung der Tatopfer nach § 111g Abs. 1, 2 StPO in Betracht kommt (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1992, 214). Darüber hinaus ist eine Hinte...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Vorgefundene bewegliche Sachen (Abs. 3)

Rz. 8 Abs. 3 bestimmt, wie mit den in der Wohnung vorgefundenen beweglichen Sachen unmittelbar im Anschluss an die Vollstreckungsmaßnahme weiter zu verfahren ist. Satz 1 eröffnet dem Gläubiger die Befugnis, die beweglichen Sachen, die nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung sind, sofort im Anschluss an die Durchführung der Herausgabevollstreckung aus der Wohnung zu entfernen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht

Rz. 11 Ein Verstoß gegen die Unterlassungs- oder Duldungspflicht braucht nicht zu einem Schaden des anderen Teils geführt zu haben; erforderlich ist aber, dass durch die Zuwiderhandlung ein Schaden der Art, vor der der Versprechensempfänger geschützt werden soll, entstehen könnte (OLG Köln, JurBüro 1993, 627; LG Köln ZVI 2009, 269 m. w. N.). Maßgebend ist hierbei zunächst de...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 2 Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

Der Gründungszuschuss ist eine staatliche Subvention, die von der deutschen Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbstständig machen (https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss). Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der aktiven Arbeitsf...mehr

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zfs 02/2020, Schadensersatzanspruch eines Autovermietungsunternehmens bei Bedienung eines sog. Infotainments durch den Mieter bei einer Geschwindigkeit von 200 km/h als grobe Fahrlässigkeit; keine Reduzierung des Schuldvorwurfs bei Vorhandensein eines sog. Spurhalteassistenten

BGB § 823 Abs. 1 Leitsatz 1) Haben die Parteien eines gewerblichen Kfz-Mietvertrages eine Haftungsreduzierung zugunsten des Mieters nach Art der Vollkaskoversicherung vereinbart, dürfen neben dem Mieter auch berechtigte Fahrer darauf vertrauen, dass die Reichweite des Schutzes dem Schutz entspricht, den der Mieter genießen würde, wenn er selbst Versicherungsnehmer in der Vol...mehr

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zfs 02/2020, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

"…" [10] 2. Die Haftung des Bekl. zu 1) gem. § 823 Abs. 1 BGB dem Grunde nach ist nicht in Streit. Der Bekl. zu 1) verursachte mit dem vom früheren Bekl. zu 2) angemieteten Fahrzeug am 19.4.2015 einen Unfall, bei dem es beschädigt wurde. Unstreitig hat der Bekl. zu 1) den Unfall deshalb verursacht, weil er wegen Bedienung des Infotainmentsystems nicht mit der erforderlichen A...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / b) Beschränkung der Haftung

Ab Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung des Nachlasses hat der Erbe unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen; andernfalls haftet er mit seinem Eigenvermögen (§ 1980 Abs. 1 BGB). Als Kenntnis gilt auch fahrlässige Unkenntnis (§ 1980 Abs. 2 S. 1 BGB). Als Fahrlässigkeit gilt es insbesondere, wenn der Erbe kein Aufgebot beantra...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Privilegierung des gutgläubigen Besitzers

Rz. 8 Da bereits leichte Fahrlässigkeit für die Annahme verbotener Eigenmacht ausreicht, würde auch der gutgläubige Erbschaftsbesitzer unter die Haftungsverschärfung des § 2025 BGB fallen. Der gutgläubige Erbschaftsbesitzer wird deshalb dadurch geschützt, dass nach S. 2 die Deliktshaftung nach verbotener Eigenmacht zusätzlich davon abhängt, dass sich die verbotene Eigenmacht...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Schutz des guten Glaubens Dritter (Abs. 2)

Rz. 9 Nach Abs. 2 finden die Vorschriften zugunsten derjenigen, die Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, analoge Anwendung. Im Einzelnen handelt es sich um die Regelungen in:mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Schuldhafte Handlung

Rz. 7 Die Erlangung der Erbschaftssache durch verbotene Eigenmacht muss schuldhaft begangen worden sein.[10] Dies folgt daraus, dass die Erlangung der Sache durch eine Straftat schuldhaft erfolgt sein muss und sich ein Wertungswiderspruch zur Erlangung der Sache durch verbotene Eigenmacht ergeben würde, wenn diese nicht auch Verschulden voraussetzen würde. Die verbotene Eige...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Gesetzestext

(1)1Hat der Erbe von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung des Nachlasses Kenntnis erlangt, so hat er unverzüglich die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zu beantragen. 2Verletzt er diese Pflicht, so ist er den Gläubigern für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich. 3Bei der Bemessung der Zulänglichkeit des Nachlasses bleiben die Verbindlichkeiten aus...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Bösgläubigkeit

Rz. 2 Der Erbschaftsbesitzer ist bösgläubig, wenn er bei Beginn des Erbschaftsbesitzes weiß oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht weiß, dass er nicht Erbe geworden ist.[5] Insoweit ist der Begriff der "Kenntnis" etwas irreführend und stellt wohl ein Redaktionsversehen dar.[6] Sowohl die Vorschrift des § 990 BGB als auch § 818 Abs. 4 BGB lassen für die Haftung des Erbschaf...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Einzelne Haftungsvoraussetzungen

Rz. 5 Die Haftung des Testamentsvollstreckers hat mehrere Voraussetzungen: Rz. 6 Die vom Testamentsvollstrecker zu beachtenden Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Willen des Erblassers als auch aus dem Gesetz ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / VI. Verjährung

Rz. 61 Die eigentliche Verjährungsfrist für die Ansprüche aus § 2314 BGB richtet sich seit der Erbrechtsreform nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 195, 199 BGB.[301] Demzufolge beginnt die Verjährungsfrist, wenn der Anspruch entstanden ist (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Voraussetzungen der Haftung

Rz. 4 Die Vorschrift legt die Verpflichtung, ab Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses unverzüglich Insolvenzantrag zu stellen, dem "Erben" auf.[17] Darunter ist – wie allgemein im Erbrecht – jeder endgültige Erbe zu verstehen. Im Unterschied dazu wird derjenige Erbe, der die Erbschaft noch nicht angenommen hat, als "vorläufiger Erbe" bezeichnet. ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Verantwortlichkeit ab Annahme der Erbschaft

Rz. 4 Vom Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft an ist der Erbe zur Verwaltung des Nachlasses verpflichtet.[11] Von diesem Zeitpunkt an wird der Erbe so behandelt, als habe er den Nachlass im Auftrag der Nachlassgläubiger verwaltet. Verwaltung bedeutet hierbei die gesamte tatsächliche und rechtliche Verfügung über den Nachlass, die ihrem Zweck nach zu dessen Erhaltung dienen s...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 7. § 674 BGB – Fortdauer des Amts

Rz. 57 § 674 BGB unterstellt die Fortdauer des Testamentsvollstreckeramts so lange, bis er vom Erlöschen seines Amts selbst Kenntnis erlangt hat oder aber das Erlöschen kennen musste. Dabei genügt bereits leichte Fahrlässigkeit gem. § 122 Abs. 2 BGB. Dies hat auch Auswirkungen für den gutgläubigen Dritten. Eine Entlassung des Testamentsvollstreckers steht einem Widerruf des ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Hat der Testamentsvollstrecker eine schuldhafte Pflichtverletzung begangen, so kann er nach § 2219 BGB haften. Handelt es sich bei dem Testamentsvollstrecker um eine Person mit besonderen Qualifikationen, wie z.B. die eines Rechtsanwalts, ist der Maßstab dieses Berufes ausschlaggebend. Ist der Testamentsvollstrecker Berufsträger, wie Rechtsanwalt, Notar oder Steuerbera...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 2220 BGB dient dem Schutz der Erben. Hierdurch soll erreicht werden, dass den Erben ein Mindestmaß an Rechten gegenüber dem Testamentsvollstrecker verbleibt. Demzufolge kann der Erblasser folgende Pflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber dem Erben nicht zu dessen Ungunsten abändern:mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Arglistiges Verschweigen

Rz. 3 Liegt arglistiges Verschweigen eines Sachmangels vor (S. 2), kann der Bedachte, ohne dass er eine Frist zur Nachlieferung setzen muss, statt der Lieferung einer mangelfreien Sache, Schadensersatz verlangen. Dem arglistigen Verschweigen eines Sachmangels ist das Vorspiegeln nicht vorhandener Eigenschaften gleichgestellt.[3] Soweit das allgemeine Schuldrecht der §§ 280, ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Fehlende Kenntnis vom Wegfall der Belastung

Rz. 6 Weitere Voraussetzung für eine Anfechtung der Ausschlagung ist, dass der Pflichtteilsberechtigte bei Erklärung der Ausschlagung keine Kenntnis vom Wegfall der Belastung des ihm Zugewandten hatte.[17] Auf die Ursache der Unkenntnis kommt es nicht an.[18] Auch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit schaden insoweit nicht.[19] Ob der Irrtum für die Ausschlagung ursächlich gewes...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Verjährung

Rz. 13 Der deliktische Ersatzanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung gem. §§ 195, 199 BGB und beträgt somit drei Jahre;[22] hier ist die besondere Verjährungshöchstfrist nach § 199 Abs. 3a BGB zu beachten.[23] Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Ersatzanspruch des wahren Erben entstanden ist und dieser von den den Ersatzanspruch begründ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Reichweite der Privilegierung

Rz. 3 Die Haftungsbeschränkung des § 2131 BGB bezieht sich lediglich auf die allg. Pflicht des Vorerben zur ordnungsgemäßen Verwaltung, nicht jedoch auf die dem Vorerben auferlegten besonderen Pflichten; so gilt für die aus den §§ 2116–2119, 2123 BGB folgenden Pflichten zur Hinterlegung von Wertpapieren, zur Eintragung eines Sperrvermerkes, zur mündelsicheren Anlage von Geld...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Beweislast

Rz. 10 Als Anspruchsteller tragen die Nachlassgläubiger nach den allg. Regeln die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen und den Umfang des Schadensersatzanspruchs.[32] Es ist deshalb vom Nachlassgläubiger oder Insolvenzverwalter darzulegen und – im Streitfalle – zu beweisen, dass der Nachlass überschuldet oder Zahlungsunfähigkeit eingetreten war, der Erbe davon ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Verjährungsfrist

Rz. 6 Wohl aber unterliegt der Vollziehungsanspruch nach § 194 BGB der Verjährung,[8] so dass sich eine stiftungsähnliche Dauerlösung letztendlich nur erreichen lässt, wenn es gelingt, diese Verjährung zu verhindern. Es gilt die dreijährige Regelverjährung des § 195 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Weitere Haftungsverschärfung bei Verzug

Rz. 7 Befindet sich der bösgläubige Erbschaftsbesitzer in Verzug, tritt eine weitere Steigerung seiner Haftung ein. Für den gutgläubigen Erbschaftsbesitzer gilt dagegen S. 3 nicht.[14] Zu beachten ist, dass Mahnung und Klageerhebung nicht ohne weiteres zu einer Bösgläubigkeit des Erbschaftsbesitzers führen müssen.[15] Erfolgen hingegen Mahnung oder Klageerhebung durch den Er...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Gutglaubensschutz

Rz. 3 Abs. 2 erklärt die Vorschriften zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, für entsprechend anwendbar. Eine unmittelbare Anwendbarkeit dieser Vorschriften scheidet aus, weil der Vorerbe auch nach Entziehung der Verwaltung Berechtigter bzgl. der Nachlassgegenstände bleibt.[9] Dies bedeutet, dass ausnahmsweise – wie auch bei § 2113 Abs. 3 ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Haftungsprivilegierung

Rz. 1 Mit Rücksicht darauf, dass der Vorerbe während der Dauer der Vorerbschaft Eigentümer der Nachlassgegenstände ist und diese nicht lediglich treuhänderisch verwaltet, beschränkt die Vorschrift den subjektiven Maßstab für die Haftung des Vorerben auf diejenige Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt (diligentia quam in suis rebus adhibere solet, vgl....mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / B. Entsprechende Anwendung

Rz. 4 Nach dem Wortlaut bezieht sich § 2140 BGB lediglich auf Verfügungen. Es besteht jedoch Einigkeit, dass die Vorschrift auf schuldrechtliche Verträge entsprechende Anwendung findet.[4] Der Vorerbe kann daher im Rahmen ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung insbesondere noch Nachlassverbindlichkeiten begründen, von denen ihn der Nacherbe zu befreien hat.[5] Er bleibt des Weit...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Verjährung

Rz. 46 Durch die Erbrechtsreform 2010 wurde auch für den Pflichtteilsanspruch die dreijährige Regelverjährung eingeführt. Die Sonderregelung des § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB mit ihrer 30-jährigen Verjährungsfrist gilt nur noch für bestimmte Sonderfälle, wie den Anspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer (§ 2018 BGB), den Anspruch des Nacherben gegen den Vorerben auf Herausgab...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 5. Verschärfte Haftung

Rz. 16 Vom Beginn des Eintritts der Rechtshängigkeit des Anspruchs aus § 2021 BGB an haftet der Erbschaftsbesitzer verschärft nach §§ 291, 818 Abs. 4 BGB. Hiervon streng zu trennen ist der Fall, dass der Herausgabeanspruch (§§ 2018 ff. BGB) der nunmehr verbrauchten Sache bereits anhängig war. Dann haftet der Erbschaftsbesitzer ab Rechtshängigkeit nur noch nach § 2023 BGB.[25...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Zeitpunkt für den Beginn der Verjährung

Rz. 8 Hat ein Pflichtteilsberechtigter sowohl einen Anspruch auf den ordentlichen Pflichtteil als auch auf den Ergänzungspflichtteil und erfährt er zu unterschiedlichen Zeitpunkten von den verschiedenen Beeinträchtigungen, so stellt sich die Frage, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebend ist: Hat der Berechtigte zunächst von der beeinträchtigenden letz...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Kenntnis vom Erbfall

Rz. 3 Der Anspruch auf den Pflichtteil entsteht gem. § 2317 Abs. 1 BGB mit dem Erbfall und verjährt in drei Jahren. Der Beginn der Verjährungsfrist bestimmt sich nach § 199 BGB. Nach § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger (hier: der Pflichtteilsberechtigte) von den anspruchsbegr...mehr