Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / V. Haftung nach den §§ 1959 Abs. 1, 677 ff. BGB

Rz. 39 Für die erbrechtlichen Geschäfte vor der Ausschlagung bzw. nach erfolgreicher Anfechtung der Annahme der Erbschaft haften die Erben wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, § 1959 Abs. 1 BGB. Insbesondere hat der ausschlagende Erbe den Nachlass nach §§ 1959 Abs. 1, 667 BGB herauszugeben. Bei Pflichtwidrigkeit haftet er auf Schadensersatz nach §§ 1959 Abs. 1, 280 ff., 677...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VIII. Vermeintlicher Testamentsvollstrecker

Rz. 39 Hat der Testamentsvollstrecker das Amt angenommen und ist bereits tätig geworden, stellt sich dann aber die Rechtsunwirksamkeit seiner Ernennung heraus, ist seine Rechtsstellung fraglich. Im Einzelnen wird differenziert, ob die Anordnung des Erblassers von Anfang an unwirksam war oder das Amt nachträglich weggefallen ist. Rz. 40 Bei Unwirksamkeit von Anfang an handelt ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Erbenberatung zur Schuldenhaftung

Rz. 279 Der Erbe ist auf folgende Punkte hinzuweisen: (1) Obwohl der Erbe auch während des Gütersonderungsverfahrens Träger der Nachlassrechte, -pflichten und -lasten bleibt, geht die Prozessführungsbefugnis auf den Verwalter über (§ 1984 Abs. 1 S. 1 und 3 BGB). Er kann bei bestehender Nachlassverwaltung eine Nachlassforderung dann einklagen, wenn er vom Nachlassverwalter zur...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / III. Kollision der Anrechnungsbestimmungen von § 1380 und § 2315 BGB

Rz. 39 Bekanntlich hat sich der Pflichtteilsberechtigte nur dann Zuwendungen nach § 2315 BGB auf seinen Pflichtteil anrechnen zu lassen, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Zuwendung diese Anrechnung angeordnet hat. Nach § 1380 Abs. 1 S. 1 BGB gilt hingegen im Zweifel automatisch jede Zuwendung als auf den Zugewinn anrechenbar, sofern sie den Wert von Gelegenheitsgeschenken...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / III. Pflicht zur Vorlage eines Erbscheins aufgrund von Nr. 5 AGB-Banken

Rz. 14 Die Rechtslage ändert sich wesentlich, da die neuen AGB-Vertragsinhalt zwischen der Bank und dem Erblasser geworden sind. Die "alten" AGB wurden ersetzt, da der BGH diese für unwirksam befand.[4] Praxishinweis Vielfach gehen die Erben von Bankkunden fälschlicherweise davon aus, dass die Vorlage des Testaments oder der Sterbeurkunde zur Legitimation genügt, um über das ...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / VI. Verkehrssicherungspflicht an Grabmälern

Rz. 232 Grabdenkmale sind Bauwerke, so dass bereits bei deren Errichtung die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst zu beachten sind.[343] Neben dem Eigentümer des Friedhofs muss auch der Inhaber einer Grabstelle den darauf errichteten Grabstein regelmäßig daraufhin überprüfen, ob erkennbare oder versteckte Mängel seine Standsicherheit beeinträchtigen.[344] In gewissen Ab...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 3. Rechtsfolgen der Verletzung der Antragspflicht

Rz. 25 Der Kenntnis der Überschuldung steht die fahrlässige Unkenntnis gleich, § 1980 Abs. 2 S. 1 BGB. Fahrlässigkeit liegt insbesondere dann vor, wenn der Erbe das Aufgebotsverfahren der Nachlassgläubiger nicht beantragt, obwohl es sich ihm aufdrängte, das Vorhandensein unbekannter Nachlassverbindlichkeiten anzunehmen. Dies ist vor allem dann gegeben, wenn sich in den Nachl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Aufhebung und Änderung einer Kindergeldfestsetzung

Rz. 60 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ändern sich die Verhältnisse, die für die Festsetzung des KiGs erheblich sind, so muss die Familienkasse die Festsetzung aufheben oder ändern, soweit das rechtlich zulässig ist (BFH 233, 41 = BStBl 2011 II, 722); zu Ausnahmen > Rz 57, 58. Zur Festsetzungsverjährung > Rz 39. Dafür kann sowohl eine Veränderung in der Person des Berechtigten al...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / e) Grobes Verschulden des Steuerberaters

Den Steuerberater trifft grobes Verschulden am nachträglichen Bekanntwerden von Tatsachen, die Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sind, wenn er dem steuerlich unerfahrenen Steuerpflichtigen lediglich eine komprimierte Steuererklärung zur Prüfung aushändigt, ohne den für die Abgabe einer vollständigen Steuererklärung maßgebenden Sach...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
RSI-Präventionsprogramm / 8 Betroffenen helfen

Sobald Sie Personen mit entsprechenden Diagnosen im Unternehmen haben, muss zuerst die Frage geklärt werden, ob der Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen ursächlich für die Erkrankung ist oder der Mitarbeiter die Schädigung bereits aus einem früheren Arbeitsverhältnis mitgebracht hat. Sollten die Arbeitsverhältnisse in Ihrem Betrieb die Ursache sein, müssen die Mängel sofort beh...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum sollte Persönliche Sc... / 1.5 Folgen von Verstößen

Wer als Arbeitgeber oder Vorgesetzter seinen Mitarbeitern eine PSA zur Verfügung stellt, die über keinen Tragekomfort verfügt, muss damit rechnen, dass die Mitarbeiter die PSA nicht tragen. Die Folge kann eine Zunahme von Arbeitsunfällen und/oder Gesundheitsschäden sein. Kann Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden, dann muss der Arbeitgeber bzw. der Vorgesetzte dami...mehr

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Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.1 Haftung nach allgemeinem Zivilrecht für Sach- und Vermögensschäden

Der Arbeitgeber muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Sach- und Vermögensschäden einstehen, die den Arbeitnehmern hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden arbeitsvertraglichen Nebenpflichten oder Fürsorgepflichten dar, so kommt e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Schadensersatzpflicht des M... / 3 Das Problem

Verliert ein Mieter einen Schlüssel für die Zugänge zu gemeinschaftlichen Räumen (z. B. Haustür, Kellergänge, Tiefgarage, Müllhaus) oder wird ihm dieser aufgrund Fahrlässigkeit entwendet, macht sich der Mieter gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig.mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.2 Die generellen Haftungsstufen (Fahrlässigkeitsstufen)

Vorsatz setzt das Wissen und Wollen des Schadens voraus. Vorsatz ist als Absicht und als bedingter Vorsatz denkbar. Absicht liegt dann vor, wenn der Schaden vom Arbeitnehmer angestrebt wurde, z. B. bei mutwilliger Sachbeschädigung oder Körperverletzung. Für den bedingten Vorsatz ist es ausreichend, dass der Arbeitnehmer den Eintritt des Schadens billigend in Kauf genommen ha...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3 Das Modell des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

Infographic Nach nunmehr einhelliger höchstrichterlicher Auffassung greift die arbeitsrechtliche Haftungsmilderung bei jeder Art von betrieblich veranlasster Tätigkeit. Auf eine besondere Gefahrgeneigtheit der jeweiligen Tätigkeit[1] kommt es (insoweit) nicht mehr an. Die Haftungserleichterung gilt auch für Auszubildende.[2] Inhaltlich differenziert das Haftungsmodell des inn...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.5 Begrenzung der Haftungssumme

Sind die Voraussetzungen eines Haftungstatbestands erfüllt, so haftet der Arbeitnehmer auf Ersatz des angerichteten Schadens mit der auf ihn nach dem Modell des innerbetrieblichen Haftungsausgleichs entfallenden Quote. Eine summenmäßige Begrenzung ist gesetzlich nicht vorgesehen! Zuweilen wird diskutiert, ob die Haftung des Arbeitnehmers nicht auf eine bestimmte Höchstsumme be...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.7.2.1 Voraussetzungen einer wirksamen Mankoabrede

Mit seinen Entscheidungen vom 17.9.1998[1] und 2.12.1999[2] hat das BAG seine Position zu der Frage, wann eine vertraglich vereinbarte sog. Mankoabrede zulässig ist, neu definiert und dies zum Teil unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung:mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 4 Haftung gegenüber Außenstehenden

Fügt der Arbeitnehmer bei Verrichtung seiner Arbeit einem außenstehenden (betriebsfremden) Dritten einen Schaden zu, so haftet er diesem auf Ersatz des Schadens nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere nach den Vorschriften über die unerlaubte Handlung gemäß §§ 823 ff. BGB. Eine Haftungsbeschränkung wie sie mit dem Modell des innerbetrieblichen Schaden...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.1 Das allgemeine zivilrechtliche Haftungssystem

Der Arbeitnehmer muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Schäden einstehen, die dem Arbeitgeber hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitnehmer obliegenden arbeitsvertraglichen Pflichten dar, so kommt eine Haftung auf Schadensersatz nach § 280 Abs. ...mehr

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Arbeitnehmerhaftung im Arbe... / 2.3.3.1 Gefahrgeneigte Tätigkeit

Der Begriff der Gefahrgeneigtheit der Arbeit hat seine Rolle als generelle Voraussetzung für das Eingreifen von Haftungserleichterungen verloren. Damit ist er jedoch nicht völlig hinfällig geworden. Er behält weiterhin ein großes Gewicht bei der Schadensaufteilung im Bereich der mittleren Fahrlässigkeit. Unter einer gefahrgeneigten Tätigkeit ist eine Arbeit zu verstehen, die...mehr

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zfs 11/2023, Rotlichtversto... / 2 Aus den Gründen:

[…] 2. Dies hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. a) Eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Rotlichtverstoßes ist schon auf der Grundlage der amtsgerichtlichen Feststellungen ausgeschlossen, denn danach hat sich die Betroffene in einem den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum befunden: Nach inzwischen einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der der...mehr

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Geschäftsgeheimnisgesetz (G... / 3.4 Der Einstellungsprozess

Das GeschGehG wirkt sich auf den Recruitment-Prozess dahingehend aus, dass der Arbeitgeber bei nach GeschGehG unzulässigen Handlungen des "Know-how-Trägers" einer Gefahr der Mithaftung nach dem GeschGehG ausgesetzt ist, soweit die Mitteilung der Information an den Arbeitgeber nicht aufgrund arbeitsrechtlicher Rechtsprechung zu nachvertraglichen Tätigkeitsbeschränkungen zuläs...mehr

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Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.2 Arglist

Der täuschende Bewerber/Arbeitnehmer muss schließlich arglistig gehandelt haben. Arglistig ist die Täuschung, die zur Anfechtung des Arbeitsvertrags berechtigen kann, wenn der Täuschende weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass seine Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen oder mangels Offenbarung bestimmter Tatsachen irrige Vorstellungen beim (künftigen) Arbeitgeber ents...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 2.3.7 Geschäftsstelle des Vorstandes und Justiziariat

Rz. 48 Nach Ziff. 24. der KBV-Satzung wird der Vorstand bei der Durchführung seiner gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Ferner wird ein Justiziariat eingerichtet, welches dienstrechtlich im Rahmen der Tätigkeit für den Vorstand und die Geschäftsstelle unmittelbar dem Vorstand untersteht. Soweit die Justiziare die Vertreterversamm...mehr

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Sommer, SGB V § 79 Organe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Teil des Vierten Kapitels des SGB V "Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern" und gehört dort zum 2. Titel, der mit "Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen" überschrieben ist und die §§ 77 bis 81a umfasst. § 79 legt die innere Organisation der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung un...mehr

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Spenden in der privaten Ein... / 7 Vertrauensschutz und Haftung

Der steuerwirksame Abzug einer Spende setzt voraus, dass die Zuwendung tatsächlich für begünstigte Zwecke des Empfängers verwendet wird. Andernfalls entfällt der Spendenabzug. Für den sog. gutgläubigen Spender enthält § 10b Abs. 4 EStG eine Vertrauensschutzregelung. Danach darf ein Spender auf die Richtigkeit der Zuwendungsbescheinigung vertrauen, d. h. die Steuerermäßigung ...mehr

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Jansen, SGB VI § 197 Wirksa... / 2.5.2 Kein Verschulden seitens des Versicherten

Rz. 14 Grundvoraussetzung für die Anwendung der Härteregelung des Abs. 3 ist, dass die rechtzeitige Beitragszahlung ohne Verschulden des Versicherten unterblieben ist. In Anlehnung an § 276 BGB hat das BSG entschieden, dass die Unterlassung der Beitragszahlung nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen darf (vgl. BSG, Urteil v. 19.6.2001, B 12 RA 8/00R). "Verschulden" im ...mehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der Haftentschädigung wegen grober Fahrlässigkeit

§ 5 StrEG Leitsatz Liegt einer Erklärung des Beschuldigten im Strafverfahren, durch die er sich selbst belastet, ein Verstoß gegen die strafprozessuale Belehrungspflicht gem. §§ 136 Abs. 1, 163a StPO zugrunde, rechtfertigt diese Selbstbelastung, wenn sie zu einer freiheitsentziehenden Maßnahme geführt hat, nicht ohne Weiteres den Vorwurf einer grob fahrlässigen Verursachung ei...mehr

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zfs 10/2023, Leistungskürzu... / 2 Aus den Gründen.

1. Das LG hat angenommen, dass der Kl. gegen den Bekl. dem Grunde nach ein Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 Abs. 1 BGB zustehe. Insbesondere könne der Bekl. sich im Ergebnis nicht auf die in den Kaskobedingungen der Kl. enthaltene Haftungsbeschränkung des berechtigten Fahrers berufen. Denn der Bekl. habe den Unfall infolge des Genusses alkoholischer Getränke grob fahrlä...mehr

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zfs 10/2023, Leistungskürzu... / 1 Sachverhalt

Die Kl. macht Ansprüche wegen der Beschädigung eines Fahrzeugs durch den Bekl. im Rahmen eines Verkehrsunfalls geltend. Die Kl. war im Unfallzeitpunkt Eigentümerin und Leasinggeberin des Pkw VT-T. Leasingnehmerin war die H. C. GmbH, die das Fahrzeug dem bei ihr beschäftigten Bekl. zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt hatte. Der Bekl. befuhr am 21.7.201...mehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / II. Auswirkungen einer Selbstbelastung

1. Grundsätzlich Annahme von grober Fahrlässigkeit Das OLG hat – anders als das LG – grobe Fahrlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 2 StrEG verneint. Ein grob fahrlässiges Verhalten i.S.v. § 5 Abs. 2 StrEG liege vor, wenn der Beschuldigte die Strafverfolgungsmaßnahme durch sein Verhalten herausgefordert habe. Er müsse in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die e...mehr

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zfs 10/2023, Wirksamkeit de... / 2 Aus den Gründen:

[8] 1. Das BG hat zu Recht angenommen, dass die sogenannte "erweiterte Schlüsselklausel" in § 28 Nr. 4 Buchst. a), 4. Spiegelstrich G (der AVB 2014), die den Versicherungsschutz bei einem Eindringen des Täters in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel davon abhängig macht, dass die Schlüsselvortat "ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers" erfolg...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuergefährdung war nach § 413 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b RAO 1956[2] ursprünglich als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Die Vorschrift wurde durch § 407 RAO 1968 i.d.F. des 2. AOStrafÄndG[3] abgelöst; sie stellte seitdem – wie auch andere Tatbestände (s. Vor §§ 377–384a Rz. 3 ff.; § 380 Rz. 1) – bloßes Ordnungsunrecht dar, das nur mit Geldbuße g...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Pfändung und Verjährung

Rz. 1010 Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in drei Jahren (§§ 195, 196 i.A. § 197 Abs. 2 BGB). Diese Frist gilt auch für Ansprüche, die rechtskräftig tituliert sind, aber erst nach Rechtskraft des Titels fällig werden. Rz. 1011 Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB am Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Subjektiver Tatbestand

Rz. 53 [Autor/Stand] Der Täter muss hinsichtlich sämtlicher Tatbestandsmerkmale (bedingt) vorsätzlich handeln. Es gilt das zu § 370 Rz. 619 ff., 645 ff. Gesagte entsprechend. Im Einzelnen muss der Täter als sicher voraussehen oder für möglich halten und für den Fall des Eintritts billigend in Kauf nehmen, dass es sich um einen Gegenstand i.S.d. § 372 AO handelt, dass bzgl. d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] Wie bei den §§ 379–382 AO handelt es sich auch bei § 381 AO um Handlungen, die im Hinblick auf das in den §§ 370, 378 AO geschützte Rechtsgut – den Anspruch des Staates auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart (s. § 370 Rz. 53 ff.; § 378 Rz. 5) – besonders gefährlich erscheinen, ohne dass diese Handlungen bereits eine Steuerverkürzung herbeiführen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.4 Nachträgliches Erkennen

Rz. 28 Der Korrekturpflichtige muss nachträglich erkannt haben, dass die Steuererklärung unrichtig oder unvollständig ist.[1] Damit entfällt die Korrekturpflicht, wenn die Erklärung von ihm schon bewusst unrichtig oder unvollständig abgegeben worden ist.[2] Dies gilt auch bei bedingtem Vorsatz[3] des Korrekturpflichtigen.[4] In diesem Fall stellt das Verhalten von vornherein...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2.1.2 Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Rz. 10 Der Regressanspruch gegenüber dem Schädiger besteht dann, wenn dieser vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dieses Verschulden muss sich nach dem eindeutigen Wortlaut des Abs. 1 Satz 3 nur auf das den Versicherungsfall verursachende Handeln oder Unterlassen beziehen (ganz h. M.: Ricke, in: BeckOGK, SGB VII, § 110 Rz. 21; Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, § 11...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Die Vorschrift enthält 2 Regelungskomplexe: Einmal den Regress aller Sozialleistungsträger gegen Schädiger, die nach den §§ 104 bis 107 haftungsprivilegiert sind, aber aufgrund der Schwere ihrer Schuld (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) dem leistungsverpflichteten Sozialleistungsträger zum Schadensersatz verpflichtet sind (Abs. 1 Satz 1 und 3), zum anderen den Regress...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 3 Literatur

Rz. 34 Kohte, Haftung des Arbeitgebers für Arbeitsunfall eines Dachdeckers bei grober Fahrlässigkeit, jurisPR-ArbR 4/2013 Anm. 2. Krasney, Haftungsbeschränkung bei Verursachung von Arbeitsunfällen (Teil 2), NZS 2004 S. 68. Leube, Unternehmer-Regress bei Schwarzarbeit in der gesetzlichen Unfallversicherung, SGb 2006 S. 404. Möhlenkamp, Regressansprüche der Sozialversicherungstr...mehr

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Jung, SGB VII § 110 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Haftung der nach §§ 104 bis 107 privilegierten Schädiger gegenüber den Sozialversicherungen. Es handelt sich um einen nicht aus dem Recht der Versicherten abgeleiteten originär zivilrechtlichen Aufwendungsersatzanspruch. Leistungen der Sozialversicherungsträger begründen keinen Schaden. Daher geht es nicht um Schadensersatz (Ricke, in: BeckOGK, SGB VI...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Direktanspruch in der Umsatzsteuer

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des FG Münster ging es um den Direktanspruch gegenüber dem Fiskus nach der sog. Reemtsma-Rechtsprechung des EuGH. Fraglich war, ob es unionsrechtlich geboten ist, dass einem Unternehmer ein Anspruch auf Erstattung der von ihm an seine Vorlieferanten zu viel gezahlten MwSt einschließlich der Zinsen unmittelbar gegen die Finanzbeh...mehr

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§ 15 Versicherungsrecht / II. Erläuterung

Rz. 10 § 28 VVG bestimmt, dass bei Obliegenheitsverletzungen der Versicherer dieses Verhalten grundsätzlich sanktionieren kann. Bei Verletzung einer vorvertraglichen Obliegenheit kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er Kenntnis erlangt hat, fristlos kündigen. Soweit die Verletzung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist dieses Rech...mehr

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zfs 09/2023, Beschränkung d... / 2 Aus den Gründen: …

Die Klage ist teilweise begründet. Der Kl. steht gegen den Bekl. im Rahmen des Gesamtschuldnerinnenausgleichs ein Anspruch gem. § 426 Abs. 1 BGB, § 116 Abs. 1 S. 2 VVG auf Ausgleich von 60 % des von ihr gegenüber der Geschädigten im Rahmen der erfolgten Unfallregulierung gezahlten Betrages von 868,65 EUR, mithin auf Zahlung von 521,19 EUR zu. Die Kl. ist zu Recht in eine Regu...mehr

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zfs 09/2023, Auskunftsanspr... / 2 Aus den Gründen:

[9] II. Das BG hat die Bekl. mit Recht verurteilt, die verlangte Auskunft zu erteilen. [10] 1. Der Klage fehlt entgegen der Auffassung der Revision nicht das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Dieses kann nicht wegen möglicherweise mangelnden Vortrags der Kl. zur Entstehung des Schadens aufgrund eines – der Bekl. zurechenbaren – Verschuldens eines im versicherten Gebäude un...mehr

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zfs 09/2023, Auskunftsanspr... / Leitsatz

1. Zum Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Mieter bezüglich des Inhalts eines von diesem abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsvertrages (hier: Versicherungsverhältnis einer Gemeinde mit dem Kommunalen Schadensausgleich). 2. In der Gebäudeversicherung ergibt sie ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Gebäudeversicherers zugunsten des Mieters ...mehr

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zfs 09/2023, Auskunftsanspr... / 1 Sachverhalt

Die Kl., Gebäudeversicherer eines Mehrfamilienhauses, verlangt nach Regulierung eines Brandschadens von der beklagten Gemeinde als Mieterin Auskunft über die Ausgestaltung ihres Versicherungsverhältnisses zum Kommunalen Schadensausgleich H (KSA). Am 28.5.2018 kam es im versicherten Gebäude, das die Bekl. vom VN der Kl. zur Unterbringung Geflüchteter und Asylbewerber angemiete...mehr

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zfs 09/2023, Streckenverbot... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. 1. Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, weil es geboten ist, die Nachprüfung des Urteils zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zu ermöglichen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Die entscheidungserhebliche Frage, inwieweit eine Fehlvorstellung über das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung eine vorsätzliche Tatbegehung begründet, hat grundsätzlic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tiedtke, Unfallkosten als BA und WK, FR 1978, 493; Schlarb, Unfallbedingte Wertminderung des Kfz als WK?, DStR 1984, 332; Klein, Das Auto im Steuerrecht, Deutsches Autorecht – DAR – 1984, 383; Offerhaus, Rspr des BFH zum Auto im Steuerrecht, DAR 1986, 338; Richter, Die Bedeutung der beruflichen Zielvorstellung des ArbN bei einem Autounfall, DStR 1986, 24. Rn. 366 Stand: EL 167 – ...mehr

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§ 13 Urheberrecht / D. Muster: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung

Rz. 4 Muster 13.4: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung Muster 13.4: Belehrung über eidesstattliche Versicherung und Belehrung über drohende Strafen bei einer falschen eidesstattlichen Versicherung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Si...mehr