Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 6 Allgemeiner Teil Schuld... / b) Schadensersatz wegen verspäteter Leistung

Rz. 64 Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Leistungen setzen den Verzug des Schuldners voraus. Von Verzug i.S.d. § 286 Abs. 1 BGB spricht man, wenn der Schuldner einer Leistung die ihm obliegenden Pflichten nicht zum gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebenen Zeitpunkt erbringt und der Gläubiger ihn zur Erbringung seiner Verpflichtung gemahnt hat. Der Mahnung steht gl...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / VI. Vertragliche Erbfolge (Möglichkeit bindender Verfügungen)

Rz. 175 Das italienische Gesetz verbietet zur Wahrung der jederzeitigen Testierfreiheit und zum Schutz des Erblassers vor Beeinflussung sowohl den Erbvertrag (Art. 458 c.c.)[256] als auch das gemeinschaftliche Testament (Art. 589 c.c.)[257] (siehe Rdn 103). Verboten sind patti istitutivi [258] (über den eigenen Nachlass), patti dispositivi (über voraussichtlich zufallende Erb...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.11.2 Beschränkung der Haftung durch analoge Anwendung der Grundsätze zur Arbeitnehmerhaftung?

Rz. 1113 Teilweise[1] wird diskutiert, ob einem Organmitglied das vom BAG entwickelte Haftungsprivileg für Arbeitnehmer zugutekommen soll. Hiernach haftet ein Arbeitnehmer bei betrieblich veranlasster Tätigkeit nicht bei leichter Fahrlässigkeit, während es bei mittlerer Fahrlässigkeit zu einer geteilten Haftung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (in der Regel im Verhältnis 50:...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.2.1 Haftung gegenüber Gläubigern

Rz. 1120 Eine Haftung von Organmitgliedern gegenüber Gläubigern kommt nach spezialgesetzlichen Normen und aufgrund der allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze in Betracht gem. § 69 AO für die vorsätzliche oder grob fahrlässige Nichterfüllung der Steuerverpflichtungen der GmbH; gem. § 311 Abs. 3 BGB, wenn das Organmitglied als Vertreter der Gesellschaft besonderes Vertrauen in ...mehr

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RSI-Präventionsprogramm / 8 Betroffenen helfen

Sobald Sie Personen mit entsprechenden Diagnosen im Unternehmen haben, muss zuerst die Frage geklärt werden, ob der Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen ursächlich für die Erkrankung ist oder der Mitarbeiter die Schädigung bereits aus einem früheren Arbeitsverhältnis mitgebracht hat. Sollten die Arbeitsverhältnisse in Ihrem Betrieb die Ursache sein, müssen die Mängel sofort beh...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 2.2 Zur Begrifflichkeit "Aufsichtsrat", "Beirat" und "Organ"

Rz. 891 In der GmbH-Praxis werden in vielen Fällen zusätzliche Gremien als "Beiräte", "Verwaltungsräte", "Aufsichtsräte", "Risikogremien" oder "Ausschüsse" gebildet. In zahlreichen Abhandlungen werden Kriterien dafür erörtert, wie diese Einheiten in die Kategorie "Aufsichtsrat" einerseits und "Beirat" andererseits einzuordnen sind: "Aufsichtsräte" seien hierbei Organe im Sin...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.11.3 Haftungsvereinbarungen

Rz. 1115 Angesichts teilweise immenser – das bestehende Vermögen der Betroffenen oft weit übersteigender – Schadensersatzbeträge wird neuerdings diskutiert, ob wirksame Haftungsvereinbarungen getroffen werden können. Rz. 1116 Im GmbHG wird nur der Ausschluss der Haftung nach Schadenseintritt in Form eines Verzichts oder eines Vergleichs in Bezug auf einen gem. § 43 Abs. 3 Sat...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 4.3 Elektronische Gesellschafterversammlung: Teilnahme per E-Mail und Internet

Rz. 478 § 118 Abs. 1 AktG räumt Aktiengesellschaften die Möglichkeit ein, in der Satzung vorzusehen oder den Vorstand oder den Versammlungsleiter dazu zu ermächtigen, dass Aktionäre auf elektronischem Wege an der Hauptversammlung teilnehmen und ihre Rechte ganz oder teilweise per elektronischer Kommunikation wahrnehmen können. Obwohl eine entsprechende Regelung im GmbH-Recht...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 9.2.1.1 Verfahrensfehler

Rz. 602 Verfahrensfehler sind Verstöße gegen gesetzliche oder satzungsmäßige Bestimmungen, die das Zustandekommen eines Gesellschafterbeschlusses betreffen: Fehler bei der Einberufung der Gesellschafterversammlung, insb. Nichteinhaltung der Einladungsfrist[1] und fehlerhafte Ladung, z. B. Einladung durch gewöhnlichen Brief oder E-Mail statt Einschreiben, sofern die Einladung ...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / II. Rechtliche Würdigung

Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Zutreffend war das Berufungsgericht zunächst davon ausgegangen, dass das Führen eines Kfz in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand, d.h. ab 1,1 ‰, grds. objektiv und subjektiv grob fahrlässig ist. Ferner findet § 827 S. 1 BGB entsprechende Anwendung, so dass den Versicherungsnehmer (i.F.: VN) die Darl...mehr

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zfs 11/2019, Die neuere Rec... / 1. Sachverhalt

Der Kläger, ein Verbraucherschutzverein, verlangt von der Beklagten die Unterlassung der Verwendung einer Klausel in einer Reiseabbruchversicherung. In den von der Beklagten verwendeten Versicherungsbedingungen (im Folgenden: VB-ERV 2014) heißt es auszugsweise: Zitat "B Reiseabbruch-Versicherung" 1. Was ist versichert? Wir entschädigen Sie: A) Wenn Sie Ihre Reise außerplanmäßig b...mehr

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Sommer, SGB V § 106d Abrech... / 2.2.1 Prüfmethoden der KV

Rz. 14 Abs. 2 beschreibt Eckpunkte, die eine KV bei ihrer Abrechnungsprüfung zu berücksichtigen hat. Prüfziel ist die sachliche und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen der Vertragsärzte und der anderen vertragsärztlichen Leistungserbringer. Inhalt und Durchführung der Abrechnungsprüfungen durch die KV sowie die Kriterien dieser Prüfungen richten sich nach den bundesein...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / IX. Einspruch im OWi-Verfahren

Rz. 76 Muster 2.8: Einspruch im OWi-Verfahren Muster 2.8: Einspruch im OWi-Verfahren _________________________ Verwaltungsbehörde/Bußgeldbehörde1 _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ Mandant: _________________________ Aktenzeichen: _________________________ _________________________ (Anrede), in der vorbezeichneten Bußgeldangelegenheit lege i...mehr

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§ 3 Verkehrsstrafrecht / X. Abgrenzung von fahrlässiger/vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt

Rz. 43 Muster 3.9: Abgrenzung von fahrlässiger/vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt Muster 3.9: Abgrenzung von fahrlässiger/vorsätzlicher Trunkenheitsfahrt _________________________ (Amtsgericht) _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ In der Strafsache gegen _________________________ (Mandant) Aktenzeichen: _________________________ darf zur Vorbere...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.3.6 Auszahlung von Scheingewinnen

Rz. 313 Was ein Kommanditist gutgläubig aufgrund einer im guten Glauben errichteten Bilanz als Gewinn bezieht, führt nicht zu einem Wiederaufleben seiner persönlichen unmittelbaren Haftung, § 172 Abs. 5 HGB. Ein Scheingewinn i. S. v. § 172 Abs. 5 HGB liegt vor, wenn entweder ein Gewinn tatsächlich nicht erzielt worden ist, wenn dem Kommanditisten ein Anteil von einem echten ...mehr

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§ 3 Verkehrsstrafrecht / III. Deckungsanfrage für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen

Rz. 7 Muster 3.2: Deckungsanfrage für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen Muster 3.2: Deckungsanfrage für die Verteidigung in Verkehrsstrafsachen _________________________ Rechtsschutzversicherungs-AG _________________________ (Anschrift) Kanzlei-Geschäftszeichen: _________________________ _________________________ (Mandantschaft) wegen Verdacht _________________________ Vers...mehr

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.2.4 Haftung des Geschäftsführers

Rz. 332 Der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber Dritten im Außenverhältnis. Die aus § 43 Abs. 2 GmbHG folgende Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers besteht nur gegenüber der Gesellschaft.[1] Eine persönliche Haftung gegenüber Dritten kommt aber in Fällen der unerlaubten Handlung in Betracht. Hier zeigt die Rechtsprechung eine Tend...mehr

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ZErb 10/2019, Zur Beweislas... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin ist unbegründet. Denn das Landgericht hat die zulässige Klage der Klägerin zu Recht abgewiesen, da sie sowohl hinsichtlich des eigenen Pflichtteilsergänzungsanspruchs der Klägerin als auch hinsichtlich des von der Klägerin aus abgetretenem Recht geltend gemachten Pflichtteilsergänzungsanspruchs ihrer Schwester Jutta H. unbegründet ist. I. Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Tz. 4 Stand: EL 113 – ET: 09/2019 Mögliche Steuerstraftaten, die durch Vereine verwirklicht werden können, sind zum einen die vorsätzliche Steuerhinterziehung gem. § 370 AO (Anhang 1b) sowie die grob fahrlässige Steuerhinterziehung gem. § 378 AO. Während die Steuerhinterziehung einen Steuerstraftatbestand darstellt, handelt es sich bei der leichtfertigen Steuerverkürzung um e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Selbstanzeige bei grob fahrlässiger Steuerverkürzung

Tz. 84 Stand: EL 111 – ET: 04/2019 Nach § 378 Abs. 3 AO wird eine Geldbuße nicht festgesetzt, wenn der Täter gegenüber der Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt. Dieses muss erfolgen, bevor ihm oder seinem Vertreter die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt g...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Subjektiver Tatbestand

Tz. 14 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Auf subjektiver Ebene muss der Täter leichtfertig handeln. Die Leichtfertigkeit stellt gegenüber der (einfachen) Fahrlässigkeit einen gesteigerten Grad der Schuld dar. Leichtfertig handelt hiernach, wer die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den besonderen Umständen des Falls und seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen verpfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Leichtfertige Steuerverkürzung gem. § 378 AO

Tz. 11 Stand: EL 110 – ET: 02/2019 Neben der (stets vorsätzlichen) Steuerhinterziehung kennt das Gesetz die grob fahrlässige Steuerverkürzung. Das Gesetz bezeichnet die grobe Fahrlässigkeit als "leichtfertig" und benennt den Tatbestand als "leichtfertige Steuerverkürzung", die in § 378 AO geregelt ist. Die grob fahrlässige Steuerverkürzung stellt allerdings – anders als die S...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.4.1 Grundsätzliches

Meist geht es um sozialversicherungsrechtliche Nachteile, wie z. B. das Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs, eine eventuelle Sperre des Arbeitslosengelds, die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld, aber u. U. auch den Verlust einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft oder den Verlust des Sonderkündigungsschutzes. Grundsätzlich ist es Sache der Vertragspartei, si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2.2 Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 14 Grob fahrlässig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in besonders schwerwiegendem Maß außer Acht lässt und deshalb die pflichtwidrige Folge seines Verhaltens nicht vorausgesehen hat (unbewusste Fahrlässigkeit) oder diese Folge als zwar möglich, aber vermeidbar erkannt hat (bewusste Fahrlässigkeit). Welche Sorgfalt geboten ist, richtet sich nicht objektiv nach den Erford...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.2 Verschulden

Rz. 12 Die auferlegten Pflichten müssen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden sein. Abweichend vom Wortlaut des § 109 Abs. 1 RAO, der nur eine schuldhafte Verletzung verlangte, also die leichte Fahrlässigkeit mit einschloss (die Rspr. schränkte die Haftung zeitweise auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit ein), erfasst bereits der Wortlaut des § 69 AO die leichte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.3 Feststellung des Verschuldens

Rz. 16b Außer der Pflichtwidrigkeit und dem kausalen Schaden muss die erforderliche Schuld festgestellt werden, mit der der Vertreter wegen der Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden kann. Die Finanzbehörde bzw. das FG muss einen Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit feststellen. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist bei der Nichtentrichtung der Steuer zum gesetzlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.1 Ermessen

Rz. 22 Der Erlass des Haftungsbescheids und die Entscheidung der Frage, ob eine Inanspruchnahme für die volle Haftungsschuld geschehen soll, liegen im Ermessen der Finanzbehörde.[1] Eine Rechtspflicht zur Inanspruchnahme eines Haftungsschuldners besteht nicht. Steuerschuldner und Haftungsschuldner sind Gesamtschuldner.[2] Grundsätzlich hat sich die Finanzbehörde zunächst an ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.2 Begründung der Ermessensentscheidung

Rz. 23 Bei einer Haftungsinanspruchnahme muss die getroffene Ermessensentscheidung grundsätzlich begründet werden. Das gilt wegen § 121 Abs. 1 auch für die Inanspruchnahme nach § 69 AO.[1] BFH v. 16.10.1984, VII S 13/84, ZIP 1985, 958 ist darin zuzustimmen, dass die erforderliche Begründung eines Haftungsbescheids als Verwaltungsakt[2] im Wesentlichen Ausfluss des rechtliche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6 Geltendmachung der Haftung

Rz. 21 Der Haftungsschuldner wird durch Haftungsbescheid in Anspruch genommen .[1] Der Haftungsbescheid kann mit einer Zahlungsaufforderung verbunden sein, er kann jedoch auch ohne Zahlungsinanspruchnahme ergehen.[2] Gegen einen Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer darf die Haftung nach § 69 A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 3.1.1 Pflichtverletzung

Rz. 6 Als Pflichten, die verletzt werden können, kommen vor allem die Mitwirkungspflichten und die Leistungspflichten im Festsetzungs- und Erhebungsverfahren, aber auch in den übrigen Verwaltungsverfahren in Betracht. Zu nennen sind die Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten, die Anzeigepflichten[1], die Steuererklärungspflichten[2] sowie die Auskunfts- und...mehr

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ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Feststellungsklage ist zulässig. Das erforderliche Feststellungsinteresse (§ 256 ZPO) ist gegeben, da nicht ausgeschlossen ist, dass die im Zuge der Abwicklung des streitbefangenen Fonds realisierten Erträge inklusive der bereits angefallenen Erträge hinter dem aus dem Erbe der Klägerin investierten Kapital zurückblei...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Keine Rückforderung von Steuerberaterhonorar

Bisher drohte folgendes Horrorszenario: Der Steuerberater verlangt Vorschüsse, woraufhin der Mandant den Steuerberatungsvertrag kündigt. Der Steuerberater erstellt eine formal unzureichende oder keine Schlussrechnung (dies kann er innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren nachholen.). Strittig war, ob der Mandant einen Rückzahlungsanspruch wegen fehlerhafter oder fehlender ...mehr

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Fördermittelberatung als ne... / 1.6 Haftung und Versicherung

Fördermittelberatung ist ein umfangreiches Beratungsfeld und damit verbunden sind viele Risiken für Fördermittelberater. Je nach Tiefe und Umfang der Beratung steigert sich der Haftungsumfang des Steuerberaters. Eine vertraglich unverbindlich geschuldete Leistung hat ein geringes Risiko und eine vollumfängliche Beratung, Förderantragstellung, Umsetzung und Förderantragsmanage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.2 Tatbestandsmerkmale

Rz. 861 Ab Vz 1999 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr ab Vz 2000 (Rz. 855) ist der Tatbestand erweitert worden. Erfasst werden jetzt die Zuwendung von Vorteilen und die damit zusammenhängenden Aufwendungen, wenn die Zuwendung der Vorteile eine rechtswidrige Handlung darstellt, die den Tatbestand eines Strafgesetzes oder einen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Zuwendungen si...mehr

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zfs 08/2019, Grobe Fahrlässigkeit bei Bedienung eines Navigationssystems bei hoher Geschwindigkeit

VVG § 81 Leitsatz 1. Wer ein Kfz mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. 2. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ...mehr

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zfs 08/2019, Grobe Fahrläss... / Leitsatz

1. Wer ein Kfz mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. 2. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen, mit d...mehr

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zfs 08/2019, Grobe Fahrläss... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die zulässige Berufung der Kl. ist im noch zur Entscheidung gestellten Umfang begründet." Der Kl. steht gegen den Bekl. zu 1) ein Schadensersatzanspruch in tenorierter Höhe aus § 823 Abs. 1 BGB wegen (grob) fahrlässiger Eigentumsverletzung zu, der im ausgeurteilten Umfang nicht durch die vereinbarte Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist. 1. Die Kl. ist aktivlegitimier...mehr

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zfs 08/2019, Grobe Fahrläss... / Sachverhalt

Die Kl., eine Autovermieterin, verlangt vom Bekl. zu 1) – er war Fahrer, aber nicht Mieter des Wagens – Schadenersatz, weil dieser am 19.4.2015 mit dem Mietwagen, Typ Mercedes Benz CLS 63 AMG, auf der Autobahn verunfallte und den Wagen beschädigte. Während der Bekl. zu 1), auf der linken Spur fahrend, das Infotainmentsystem des Fahrzeugs bediente, um dort Informationen abzur...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 3. Rechtsbehelfsmöglichkeiten gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen

Die Abwehr von Hinterziehungszinsen dem Grunde und der Höhe nach erfolgt durch Einspruch gegen den Bescheid über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen; es besteht auch die Möglichkeit, Aussetzung der Vollziehung zu beantragen. Im Rahmen des Einspruchs ist das Vorliegen der Hinterziehung inzident zu überprüfen/widerlegen.[13] Insb. bei Transaktionen über mehrere Jahre und ...mehr

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zfs 08/2019, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. kann von der M-Versicherung, die nach wie vor Schuldnerin der Versicherungsleistung bleibt, nach Maßgabe von § 125 VVG, §§ 1, 2, 5, 28 ARB Deckung für die beabsichtigte Geltendmachung von kaufrechtlichen Gewährleistungs- und von Schadensersatzansprüchen verlangen (…)." 2. Der Kl. steht ein Anspruch auf Erbringung der für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen...mehr

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zfs 08/2019, Unwirksamkeit ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten über das Bestehen der Verpflichtung der Bekl., der Kl. aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag Deckungsschutz für die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen in 18 Fällen gegen Händler und gegen die VW AG im Zusammenhang mit der sogenannten Diesel-Affäre bzw. dem sogenannten VW-Abgasskandal zu gewähren. Die ARB sehen vor: Zitat...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.3 Anwendung des § 104 SGB X

Rz. 29 Bezüglich der grundsätzlichen Abgrenzung des Erstattungsanspruchs zwischen § 16 SGB IX und § 104 SGB X wird auf Rz. 23 verwiesen. § 104 SGB X regelt den Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers und ist nur dann anzuwenden, wenn weder § 102 noch § 103 SGB X greifen (§ 106 SGB X) und § 16 SGB IX ebenfalls keine Anwendung findet. Die Vorschrift de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Als Vorgängervorschrift diente in der Zeit vom 1.7.2001 bis zum 31.12.2017 § 14 Abs. 4; § 16 regelt jedoch erheblich mehr Fallgestaltungen u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.2 Erstattungsanspruch in den Fällen des § 15 Abs. 2 und 3 (Abs. 2)

Rz. 7 Ein Erstattungsanspruch kommt gemäß § 16 Abs. 2 auch in Fällen der sog. Trägermehrheit nach § 15 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 2 in Betracht. Das ist dann der Fall, wenn der nach § 14 leistende Rehabilitationsträger im Rahmen der Trägermehrheit Leistungen für einen anderen Rehabilitationsträger erbracht hat. Zum Hintergrund: Leistungspflichtig bleibt in den Fällen des § ...mehr

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zfs 07/2019, Keine Herbeifü... / 2 Anmerkung:

Die Begründung der Entscheidung begegnet in zwei Punkten Bedenken: Das OLG prüft die Leistungsfreiheit des VR wegen Aufbewahrung des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des entwendeten Kfz, führt ohne nähere Begründung aus, von einer "Gefahrerhöhung" sei nicht auszugehen und verneint dann Leistungsfreiheit nach § 81 VVG. Die Leistungsfreiheit wegen (subjektiver) Gefahrerhöhung r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2019, Keine Herbeifü... / 1 Aus den Gründen:

"… Der Kl. steht gegenüber der Bekl. dem Grunde nach ein Anspruch auf Auszahlung einer Versicherungsleistung aus der zwischen den Parteien geschlossenen Kfz-Kaskoversicherung wegen des Diebstahls ihres Fahrzeuges in der Nacht vom 16. auf den 17.12.2010 zu." a) Die Kl. hat den von ihr zu führenden Entwendungsnachweis in erster Instanz mit Hilfe von Zeugen geführt. An den VN we...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 45 Verjährung / 2.3 Verjährungsfrist (Abs. 1)

Rz. 15 Die Verjährungsfrist beträgt für Sozialleistungen einheitlich 4 Jahre. Die Verkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist auf 3 Jahre (§ 195 BGB) ist für das SGB nicht übernommen worden. Die Verjährung beginnt erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch entstanden ist, also mit dem Schluss des Kalenderjahres, also dem 31.12. des Jahres (vgl. Rolfs, NZS ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 06/2019, Abrechnung und... / 2 Aus den Gründen:

"… [6] II. 1. Der Kl. hat aus dem zwischen ihm und der Bekl. geschlossenen Anwaltsvertrag einen Anspruch auf Rückgewähr desjenigen Teils des geleisteten Vorschusses, der die tatsächlich geschuldete Vergütung übersteigt. Die Rückzahlung derartiger Vorschüsse richtet sich nicht nach § 812 BGB. Für sie sind vielmehr §§ 675, 667 BGB mindestens entsprechend anzuwenden (BGH RVGrep...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3 Rechtsfolge

Rz. 12 Liegen die Voraussetzungen für die Verhängung einer Geldbuße vor, so kann diese im Falle einer vorsätzlich begangenen Anknüpfungstat bis zu 10 Millionen EUR betragen, bei Fahrlässigkeit bis zu 5 Millionen EUR.[1] Handelt es sich bei der Anknüpfungstat um eine Ordnungswidrigkeit, so darf die Verbandsbuße nicht höher ausfallen als das Sanktionsmaß der verwirkten Ordnun...mehr

Beitrag aus Haufe Compliance Office Online
Auftragsverarbeitung: Prüfl... / 5 Checkliste für einen Cloud-Vertrag

Checkliste für einen Cloud-Vertrag Vertrag (Bezeichnung/Datum): …………………………….. Vertragspartner: ………………………………………………mehr