Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 2 Haftungsgrundlagen / (5) Anmietung eines Kfz im Ausland

Rz. 107 Bei der Anmietung eines Kfz im Ausland durch mehrere Personen gemeinsam wird bei vereinbarter Kostenbeteiligung für die Fahrzeugmiete und unzureichender Haftpflichtversicherung ein stillschweigend vereinbarter Haftungsausschluss der Mitfahrer untereinander bei einem nicht grob fahrlässig verschuldeten Unfall mit Verletzungen der Mitfahrer angenommen (LG Schweinfurt D...mehr

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§ 3 Haftungsbegrenzungen / 6. Gestörte Gesamtschuld

Rz. 34 Hiervon zu unterscheiden sind die Fälle der gestörten Gesamtschuld. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn einer von zwei Schädigern dem Geschädigten gegenüber aufgrund eines besonderen Rechtsverhältnisses nicht haftet. Rz. 35 Beispiel Ein Gebrauchtwagenhändler überredet einen Kunden zu einer Probefahrt mit einem hochwertigen Fahrzeug. Das Fahrzeug ist nicht kaskov...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Regelung der Zurechnung des Verhaltens Dritter in den AKB

Rz. 204 Eine Leistungsfreiheit gegenüber dem Versicherungsnehmer wirkt in der Kasko- und Unfallversicherung gem. § 3 Abs. 3 S. 1 AKB bzw. F.3 S. 1 AKB 2008 grundsätzlich auch gegenüber Mitversicherten. Eine Mitversicherung kommt in der Kaskoversicherung allerdings nur dann in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer nicht Eigentümer ist. In diesem Fall liegt eine Fremdversiche...mehr

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§ 12 Vergleich und Verjährung / aa) Sozialversicherungsträger (SVT) und Arbeitsverwaltung

Rz. 118 Nach bisheriger Rechtsprechung (BGHZ 134, 34; BGH NJW 1996, 2508; BGH v. 20.10.2011 – III ZR 252/10; BGH v. 17.4.2012 – VI ZR 108/11) beginnt die Verjährung im Verhältnis SVT und Schädiger/Haftpflichtversicherer erst zu laufen, wenn der zuständige Regresssachbearbeiter Kenntnis von Schaden und Schädiger hat. Die Zurechnung des Wissens eines Sachbearbeiters setzt vora...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / a) Schmerzensgeld ohne Verschulden (Gefährdungshaftung)

Rz. 34 Ob der Schmerzensgeldbetrag bei Verwirklichung eines Tatbestandes der Gefährdungshaftung niedriger zu bemessen ist als bei einer Verschuldenshaftung, ist ein durch die Reform "hausgemachtes" Problem (Diehl, zfs 2007, 10). Der BGH vertrat seit je her die Auffassung, dass sowohl die Ausgleichs- als auch die Genugtuungsfunktion die Schmerzensgeldhöhe bestimme (BGH VersR ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / Literaturtipps

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Repräsentantenbegriff

Rz. 207 Fehlverhalten Dritter wird dem Versicherungsnehmer dann zugerechnet, wenn dieser Dritte Repräsentant ist. Der Repräsentantenhaftung liegt folgender Gedanke zugrunde: Überträgt der Versicherungsnehmer als Vertragspartner des Versicherungsvertrages jemand anderem die Vertragspflichten in einem solchen Umfange, dass dieser quasi "an die Stelle des Versicherungsnehmers" ...mehr

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zfs 01/2020, Verjährung von... / 2 Aus den Gründen:

"… [45] Dieser Anspruch ist nicht verjährt. Dies unabhängig [von] der Frage, ob eine Zustellung am 12.2.2019 auf eingegangene Klage am 8.11.2018 noch demnächst i.S.d. § 167 ZPO erfolgte. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, § 195 BGB, und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden [ist] und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / II. Keine Befreiung durch den Erblasser

Rz. 125 Eine Befreiung von der Haftungsverpflichtung gemäß § 2219 BGB durch Anordnung des Erblassers in seiner letztwilligen Verfügung ist aber wegen des in § 2220 BGB statuierten Verbots nicht möglich. Ebenso wenig kann der Erblasser die Haftung des Testamentsvollstreckers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder in irgendeiner anderen Art und Weise beschränken.[104]mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / III. Haftungsvereinbarung zwischen Erben und Testamentsvollstrecker

Rz. 126 Möglich und aus der Sicht des Testamentsvollstreckers unbedingt zu empfehlen ist aber eine entsprechende Vereinbarung zwischen ihm und den Erben bzw. den Vermächtnisnehmern. Eine Möglichkeit, diese zum Abschluss einer solchen Vereinbarung mit dem Testamentsvollstrecker zu zwingen, besteht indes weder für ihn selbst noch für den Erblasser. Alle hierauf gerichteten Erb...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / dd) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 107 Die Regeln über die Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags gelten auch hier, wobei jeder Erblasser für sich allein seine anfechtbare Verfügung bestätigen kann. Die Rechtsprechung hat die Möglichkeit der Anfechtung nach dem Tod des Erblassers beim gegenseitigen Erbvertrag dadurch erschwert, dass sie bei der Anwendung des § 2079 S. 2 BGB (Übergehen eines Pflichtteil...mehr

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Jansen, SGB X § 91 Erstattu... / 2.2 Ausschluss der Erstattungspflicht (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 4 Die Erstattungspflicht des Auftraggebers besteht nicht, wenn der Beauftragte die Sozialleistungen zu Unrecht gewährt hat und den Beauftragten hierfür ein Verschulden trifft. Der Gesetzentwurf hatte ursprünglich lediglich eine Verantwortlichkeit des Beauftragten gefordert, womit regelmäßig alle zu Unrecht gewährten Leistungen, die kausal dem Beauftragten zuzurechnen gew...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.7 Ordnungswidrigkeiten (Abs. 5)

Rz. 34 Nach § 98 Abs. 5 Satz 1 handelt ordnungswidrig, wer vorätzlich oder leichtfertig (Nr. 1) entgegen § 98 Abs. 1 Satz 1 oder (Nr. 2) entgegen § 98 Abs. 1 Satz 2 oder Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 98 Abs. 1 Satz 6 oder Abs. 3, eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vol...mehr

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zfs 12/2019, Fehlender Schä... / 2 Aus den Gründen:

"… [37] 1. Die landgerichtliche Entscheidung bejaht im Ergebnis – ohne dies so ausdrücklich zu benennen – aufgrund eines erhöhten NOx-Ausstoßes im tatsächlichen Betrieb auf der Straße das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung – wie in den Fällen des VW-Motors EA 189 –, und zwar mit der Begründung, dass der klägerische Sachvortrag hierzu nicht als bestritten angese...mehr

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zfs 12/2019, Notwendigkeit ... / 2 Anmerkung:

1) Ausgangspunkt des Diesel-Abgasskandals ist das Bestreben von Herstellern von Neufahrzeugen, vor dem Feilbieten, der Veräußerung oder dem Verbringen in den Verkehr eine Übereinstimmungsbescheinigung in einem Prüfungsverfahren zu erhalten (§ 27 Abs. 1 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung [EG-FGV]). Um eine sog. Typengenehmigung zu erhalten, legt die Verordnung der EU 715/2007/...mehr

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zfs 12/2019, Subjektiver Ta... / 2 Aus den Gründen:

"…" II. Auf den zulässigen Antrag des Betr. hin wird die Rechtsbeschwerde zugelassen (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 OWiG) und die Sache durch den zuständigen Richter dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (§ 80a Abs. 3 OWiG). Eine Rechtsbeschwerde kann zur Fortbildung des Rechts dann zugelassen werden, wenn der Einzelfall Veranlassung gibt, Leitsätze für die Auslegung von ...mehr

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AGS 12/2019, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft, jedoch unzulässig. Der Beschwerdewert übersteigt 200,00 EUR nicht; die Beschwerde wurde auch nicht durch die Vorinstanz wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (§§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 und 2 RVG). Der Beschwerdewert errechnet sich aus dem Unte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

Leitsatz 1. Trägt das Mitglied eines Aufsichtsrats aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko, ist es entgegen bisheriger Rechtsprechung nicht als Unternehmer tätig. 2. Ist eine Gutschrift nicht über eine Leistung eines Unternehmers ausgestellt, steht sie einer Rechnung nicht gleich und kann keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 2 UStG begründen. Normenke...mehr

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§ 27 Gefährdung des Straßen... / II. Fahrlässigkeit nach Abs. 3

Rz. 50 Liegt Fahrlässigkeit auch nur hinsichtlich eines Tatbestandsmerkmals vor, erstreckt sich der Vorsatz des Täters also beispielsweise nicht auf die konkrete Gefahr, so ist von Fahrlässigkeit auszugehen und die Tat nach Abs. 3 zu beurteilen.[63] 1. Abs. 3 Nr. 1 Rz. 51 Hier genügt Fahrlässigkeit hinsichtlich des Gefahrerfolgs, was dazu führt, dass es sich um eine Vorsatztat...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / II. Begriff der groben Fahrlässigkeit

Rz. 31 Im Einklang mit der wohl einhelligen Auffassung in der Literatur sieht der Goslarer Orientierungsrahmen vor, dass "Begriff und Inhalt der groben Fahrlässigkeit nicht neu definiert werden müssen". Dies entspricht der einhelligen Meinung in der Literatur, wonach der Begriff der groben Fahrlässigkeit im Bereich des Versicherungsrechts keine neue Ausprägung erfährt, sonder...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / 1. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Rz. 31 Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der Versicherungsnehmer i.d.R. nicht bewusst seinen Versicherungsschutz gefährdet, also insoweit nicht vorsätzlich handelt. Zu Gunsten des Versicherers kann jedoch von einem vorsätzlichen Unterlassen der Schadensanzeige ausgegangen werden, wenn der Versicherungsnehmer trotz mehrfacher Aufforderung die ihm zugesendeten Schadensan...mehr

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§ 37 Vorverfahren / I. Vorsatz/Fahrlässigkeit

Rz. 108 Dies betrifft insbesondere Streitpunkte im Bereich der Frage Vorsatz/Fahrlässigkeit. Dabei darf allerdings für die Negierung vorsätzlichen Handelns keine widersprüchliche Einlassung abgegeben werden. Denn wenn z.B. zunächst die Fahrereigenschaft bestritten wurde, dann aber mit konkreten Umständen des Tattages (z.B. tiefstehende Sonne, Verdeckung von Verkehrszeichen d...mehr

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§ 27 Gefährdung des Straßen... / 1. Abs. 3 Nr. 1

Rz. 51 Hier genügt Fahrlässigkeit hinsichtlich des Gefahrerfolgs, was dazu führt, dass es sich um eine Vorsatztat handelt.[64] Man spricht von einer Vorsatz-Fahrlässigkeit-Kombination.mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / 2. Einstieg in die Quotenbildung

Rz. 16 Es verbleibt die Frage, ob der Einstieg in die Quotenbildung nun mit einem Wert von 50 % vorzunehmen ist. Nach einer Ansicht ist als Ausgangspunkt für die Quotenbildung jeweils eine Kürzung von 50 % unter Annahme eines durchschnittlichen Verschuldensgrades der groben Fahrlässigkeit (sog. grobe Fahrlässigkeit "mittlerer Art und Güte") anzunehmen.[11] Sodann wäre anhand...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / IV. Subjektives Verschulden

Rz. 35 Dieses sog. objektive Verschulden stellt nach dem Goslarer Orientierungsrahmen nur einen ersten Anhaltspunkt im Rahmen der Quotenbildung dar und ist ggf. zu ergänzen. So wird insbesondere auf Folgendes hingewiesen: "Das objektive Verschulden kann durch subjektive Umstände verringert oder gesteigert werden. In Betracht kommen:"mehr

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§ 28 Trunkenheit im Verkehr... / C. Der subjektive Tatbestand

Rz. 10 Zu erkennen ist häufig, dass die Staatsanwaltschaften und Gerichte schnell eine vorsätzliche Tat bejahen, wenn bei dem Mandanten eine besonders hohe BAK festgestellt worden ist. Das ist falsch, wie der BGH erst kürzlich wieder bestätigt hat.[11] Rz. 11 Es gibt keinen naturwissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erfahrungssatz, dass derjenige, der eine Alkoholmeng...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 2. Irrtum über die Erforderlichkeit der Rettungskosten

Rz. 76 Hiervon zu unterscheiden ist ein grob fahrlässiges Fehlverhalten des Versicherungsnehmers bei der Annahme, dass die angefallenen Rettungskosten erforderlich bzw. geboten i.S.d. § 83 Abs. 1 S. 1 VVG sind. Ein grob fahrlässiger Irrtum in diesem Bereich geht grundsätzlich zu Lasten des Versicherungsnehmers. Eine klassische Fallgruppe stellt hierbei das Ausweichen vor ein...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 2. Muster

Rz. 20 Kontrovers wird in der Rechtsprechung dabei erörtert, ob bzw. unter welchen Umständen der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt, wenn er sich vor dem Unfallereignis nach einem herabgefallenen Gegenstand bückt. Da der Versicherer die Beweislast für den von ihm behaupteten Risikoausschluss trägt, gehen verbleibende Zweifel zu seinen Laste...mehr

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§ 27 Gefährdung des Straßen... / 2. Abs. 3 Nr. 2

Rz. 52 Hier handelt es sich um eine durchweg fahrlässige Tatbegehung.mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / II. Muster: Einwand bei Regress des Versicherers wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit nach dem neuen VVG

Rz. 10 Muster 16.1: Einwand bei Regress des Versicherers wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit nach dem neuen VVG Muster 16.1: Einwand bei Regress des Versicherers wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit nach dem neuen VVG _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az. _________________________ Schaden vom ...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 5. Sonderfall: Verkehrsunsichere Bereifung

Rz. 65 In dieser Fallgruppe ist immer eine besondere Einzelfallprüfung geboten. Entscheidend ist, ob der Versicherungsnehmer vom verkehrsunsicheren Zustand der Reifen wusste oder hätte wissen müssen.[95] Abgefahrene Reifen können insbesondere auch im Zusammenspiel mit Aquaplaning ein grob fahrlässiges Fehlverhalten begründen.[96] Der Käufer eines gebrauchten, für den Straßen...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / 1. Beweislastverteilung bei Obliegenheitsverletzung

Rz. 12 Denkbar wäre folgende Lösung: Will der Versicherer eine höhere Kürzung vornehmen, müsste er die ihn dazu berechtigenden Umstände beweisen. Wenn jedoch der Versicherungsnehmer eine geringere Kürzung für gerechtfertigt hält, müsste er die Umstände beweisen, kraft derer von einem geringeren Verschulden auszugehen wäre.[4] Rz. 13 Diese Auffassungen stehen jedoch im Gegensa...mehr

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§ 27 Gefährdung des Straßen... / 1. Grob verkehrswidrig und rücksichtslos

Rz. 20 Die sieben "Todsünden", auf die nachfolgend genauer eingegangen werden soll, müssen grob verkehrswidrig und rücksichtslos begangen worden sein. "Grob verkehrswidrig" betrifft dabei die objektive Seite und "rücksichtslos" die subjektive. Durch das Wort "und" wird klargestellt, dass beide Merkmale kumulativ und nicht alternativ vorliegen müssen. Rz. 21 Grob verkehrswidri...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 2. Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit

Rz. 51 Die Herbeiführung eines Verkehrsunfalls im Zustand der Fahruntüchtigkeit aufgrund der Einnahme berauschender Mittel ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung. So verwundert es auch nicht, dass im Bereich der Kraftfahrtversicherung für diese Fälle eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird. Ziff. D.1.2 AKB 2015 (bzw. Ziff. D.2.1 AKB 2008) sieht folgende, speziell f...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / II. Quotenbildung und die Beweislastverteilung

Rz. 11 Einigkeit besteht darüber, dass der Versicherer auch nach neuem Recht im Einklang mit den bisherigen Rechtsprechungen die Voraussetzungen für eine Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung beweisen muss, während sich der Versicherungsnehmer nach einer festgestellten Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung von einer vermuteten groben Fahrlässigkeit zu exkulpieren...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / A. Schmerzensgeld

Rz. 1 Während sich die vorangegangenen Ausführungen allein damit beschäftigten, welche unmittelbaren und mittelbaren Schadensersatzansprüche aus der Beschädigung von Sachen aus Anlass eines Verkehrsunfalls resultieren, beziehen sich die nachfolgenden Ausführungen auf die durch die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit verursachten Schadenspositionen. Rz. 2 Sämtliche Pers...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / III. Objektive Kriterien und normative Vorprägung

Rz. 32 Ausgangspunkt für die Quotenbildung ist mithin erst einmal das objektiv festzustellende Verschulden. Dabei enthält der Goslarer Orientierungsrahmen folgenden Hinweis: "Zu berücksichtigen sind normative Vorprägungen aus anderen Rechtsgebieten ebenso wie die einschlägige Rechtsprechung zur groben Fahrlässigkeit. Der Rückgriff auf die Rechtsprechung schließt allerdings n...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / C. Allgemeine Grundsätze bei Bildung der Kürzungsquote

Rz. 5 Das VVG sieht in den Fällen der Gefahrerhöhung, der Obliegenheitsverletzung, der Schadensherbeiführung und der Verletzung der Pflicht zur Minderung des Schadens statt des bisher geltenden "Alles-oder-Nichts-Prinzips" vor, dass sich der Versicherer (lediglich) auf eine quotale Leistungsfreiheit berufen kann, die sich an der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehm...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / E. Checkliste: Kaskoversicherung

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§ 35 Sonstiges / C. Anschreiben nach Zustellung des Strafbefehls

Rz. 10 Muster 35.5: Anschreiben nach Zustellung des Strafbefehls Muster 35.5: Anschreiben nach Zustellung des Strafbefehls Sehr geehrter Herr _________________________, zwischenzeitlich dürfte Ihnen ebenfalls der Strafbefehl des Amtsgerichts _________________________ zugegangen sein. Das Amtsgericht _________________________ hat eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 40 EUR ver...mehr

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§ 22 Unfallflucht (§ 142 StGB) / 3. Verteidigungsansätze bei §§ 142 Abs. 1, 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB

Rz. 41 Der Schaden muss alle Merkmale des äußeren Tatbestands umfassen. Der Täter muss daher auch wissen, dass etwas passiert ist und er nicht völlig belanglosen Sachschaden verursacht haben kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies gerade bei älteren Fahrzeugen, die schon Gebrauchsspuren aufweisen, nicht ohne weiteres für den Laien zu erkennen sein wird. Diese Kratzer k...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 1. Übersicht

Rz. 50 Nach dem ab dem 1.1.2008 für Neuverträge geltenden VVG wird der Versicherer im Fall einer grob fahrlässigen Verursachung des Versicherungsfalls nicht mehr in vollem Umfang leistungsfrei. Vielmehr steht dem Versicherer das Recht zu, die von ihm zu erbringende Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Au...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 1. Hinweise

Rz. 71 § 86 Abs. 2 S. 1 VVG erschafft eine Obliegenheit des Versicherungsnehmers, die dem alten Recht bisher fremd war. In § 67 Abs. 1 S. 3 VVG a.F. war es dem Versicherungsnehmer lediglich untersagt, seinen Ersatzanspruch gegen einen Dritten oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs dienendes Recht aufzugeben. § 86 Abs. 2 S. 1 VVG begründet nunmehr die Obliegenheit des Versic...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / IV. Regress des Kaskoversicherers

Rz. 27 Eine für sämtliche Bereiche der Schadensversicherung und damit auch für die Kaskoversicherung wichtige gesetzliche Regelung enthält § 86 VVG. Danach gehen sämtliche Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz in dem Maße auf den Versicherer über, in dem dieser Leistungen aus der Schadensversicherung erbringt. Hierbei handelt es sich um einen Fall des gesetzl...mehr

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§ 16 Vertragliche Ansprüche... / I. Übersicht

Rz. 5 Nach Maßgabe der dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag zugrunde liegenden AKB haben der Versicherungsnehmer und alle sonstigen mitversicherten Personen des Versicherungsvertrags sowohl vor als auch nach dem Versicherungsfall bestimmte Obliegenheiten zu erfüllen. Wird einer Obliegenheiten zuwider gehandelt, kann dies dazu führen, dass der Versicherer im Innenverhältni...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / I. Fahrerhaftung nach BGB

Rz. 32 Von praktischer Bedeutung ist in erster Linie die Haftung des Fahrers als unmittelbarer Schadensverursacher. Der Fahrer haftet nach allgemeinen deliktischen Grundsätzen gegenüber jedem, der durch sein Fehlverhalten einen Schaden erleidet. Rz. 33 Wird der Versicherungsnehmer als Beifahrer in seinem eigenen Fahrzeug verletzt, begründet dies u.U. Ansprüche gegen den Fahre...mehr

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§ 22 Unfallflucht (§ 142 StGB) / I. Bemerkbarkeit/Wahrnehmbarkeit des Unfalls

Rz. 27 Der Vorsatz nach § 142 Abs. 1 muss sich auf alle Merkmale des äußeren Tatbestandes erstrecken. Dazu gehört, dass der Täter weiß, dass es zu einem Unfall i.S.d. § 142 StGB gekommen ist.[50] Rz. 28 Unterschieden werden muss zunächst nach der Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrzeugführers und der tatsächlichen Wahrnehmbarkeit.[51] Persönliche Einschränkungen des Fahrzeugführer...mehr

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§ 7 Verjährung und Abfindun... / I. Übersicht

Rz. 3 Die regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des Jahres, in welchem Rz. 4 Für das Entstehen eines Schadensersatzanspruches gilt der Gru...mehr

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§ 15 Kaskoversicherung / 3. Drogen- bzw. medikamentenbedingte Fahruntüchtigkeit

Rz. 60 Anders als bei den Folgen des Alkoholkonsums, die weithin bekannt sind, sind in der Tat auch Fälle einer drogen- oder medikamentenbedingten Fahruntüchtigkeit (z.B. nach einer Medikamenteneinnahme) denkbar, bei denen allerdings eine Erkennbarkeit der Fahruntüchtigkeit nicht ohne Weiteres gegeben ist. Hier wird auf die Umstände des Einzelfalls und insbesondere auf den B...mehr

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§ 14 Grundzüge des VVG / I. Reichweite des Kürzungsrechts

Rz. 7 In der Literatur war nach der Reform des VVG lange Zeit umstritten, ob im Ausnahmefall auch bei einem (lediglich) grob fahrlässigen Fehlverhalten eine vollständige Leistungskürzung des Versicherers (auf Null) gerechtfertigt sein kann. Diese Frage hat der BGH entschieden und ein solches weitreichendes Kürzungsrecht im Ausnahmefall zugelassen. Rz. 8 Muster 14.2: Vollständ...mehr