Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 20 Nachlassverwaltung und... / 1. Erlöschen der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis

Rz. 17 Die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis des Erben erlischt mit dem Wirksamwerden der Anordnung der Nachlassverwaltung, regelmäßig also mit der Zustellung, nicht erst der Bekanntmachung. Als Rechtsfolge sind die Rechtshandlungen des Erben den Nachlassgläubigern gegenüber unwirksam. Dies folgt bereits aus dem Verweis in § 1984 Abs. 1 S. 2 BGB auf die Vorschriften der §§...mehr

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§ 22 Fallstudie 2: "Die Kru... / 16. Keine Befreiung von § 181 BGB bei überhöhter Entnahme

Rz. 43 Zwar reicht die Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers grundsätzlich so weit, dass eine Verfügung auch dann wirksam ist, wenn sie der ordnungsmäßigen Verwaltung des Nachlasses widerspricht. Weiterhin kann der Testamentsvollstrecker zur ausschließlichen Erfüllung einer Verbindlichkeit auch mit sich selbst kontrahieren, so z.B. zur Erfüllung eines fälligen Vergütun...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / I. Strenge Haftung des Testamentsvollstreckers

Rz. 1 § 2219 BGB normiert eine strenge Haftung des Testamentsvollstreckers, die sich nach herrschender Meinung auf jede Form des Verschuldens bezieht, also auch auf Fälle der leichtesten Form von Fahrlässigkeit. Damit stellt die Norm einen Kontrapunkt zu der starken Stellung des Testamentsvollstreckers im deutschen Erbrecht dar. Von seiner Haftungsverpflichtung kann den Test...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Geringfügige Beschäftigung ... / 1.3 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Nach § 8 Abs. 2 SGB IV sind grundsätzlich mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse zusammenzuzählen, nämlich nach dem Gesetzeswortlaut geringfügig entlohnte Beschäftigung mit geringfügig entlohnter Beschäftigung, kurzfristige Beschäftigung mit kurzfristiger Beschäftigung, mehrere geringfügige Beschäftigungen mit einer sozialversicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Vorsatz und Fahrlässigkeit

Rn. 50 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Strafbarkeit einer Tat nach § 331 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 4 erfordert vorsätzliches Handeln. Bedingter Vorsatz ist ausreichend. Das Erfordernis der vorsätzlichen Handlung ergibt sich aus den allg. strafrechtlichen Grundsätzen; eine Strafbarkeit bei fahrlässigem Handeln ist nur gegeben, sofern das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. Das i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Vorsatz und Leichtfertigkeit als Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 48 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 17 Abs. 1 PublG in der durch das sog. Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 03.06.2021 (BGBl. I 2021, S. 1534ff.) geänderten Fassung sanktioniert mangels ausdrücklicher Anordnung (vgl. HdR-E, PublG §§ 17–21a, Rn. 5) zunächst nur vorsätzliches Handeln. Demgegenüber ist bei den Taten nach § 17 Abs. 1 Nr. 1a oder Nr. 3 PublG gemäß d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Grundsätze des rechtsfähigen Vereins

Tz. 17 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Gesetzlicher Vertreter des Vereins ist gem. § 26 BGB (Anhang 12a) der Vorstand, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Für besondere Geschäfte kann ein besonderer Vertreter bestellt werden, § 30 BGB (Anhang 12a), dessen Vertretungsmacht sich in der Regel nur auf die in der Satzung bestimmten Gebiete beschränkt. Tz. 18 Stand...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Keine Haftung bei schuldlosem Irrtum über das Vorliegen einer ArbN-Überlassung (§ 42d Abs 6 S 3 EStG)

Rn. 101 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Gemäß § 42d Abs 6 S 3 EStG haftet der Entleiher nicht, wenn er über das Vorliegen einer ArbN-Überlassung ohne Verschulden irrte. Die Möglichkeit des Haftungsausschlusses nach S 3 gilt sowohl bei erlaubter als auch bei unerlaubter ArbN-Überlassung. Da bei erlaubter ArbN-Überlassung jedoch eine Enthaftung des Entleihers aufgrund der Meldungen ge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Insbesondere Unfallkosten und Schadensersatzzahlungen

Rn. 140 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Aufwendungen zur Beschaffung eines Pkw, weil der bisherige durch einen Unfall schwer beschädigt wurde, sind nach Ansicht des BFH nicht zwangsläufig entstanden (BFH BStBl II 1974, 104; vgl auch BFH BFH/NV 2006, 1468 mwN). Ähnlich urteilt der BFH BStBl II 1974, 105 zu Reparaturkosten eines geliehenen Pkw, den der StPfl auf einer Privatreise ...mehr

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ZErb 06/2022, Zur Einordnun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um Schadensersatzansprüche anlässlich eines Erbfalls. Klägerin ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe, die Beklagte seine zweite Ehefrau. Der am 3.9.2018 verstorbene Erblasser hinterließ insgesamt drei Testamente. Es handelt sich hierbei um zwei handschriftliche Testamente aus dem Jahr 2006 und 2008 sowie ein in amtliche Verwahrung gegebenes no...mehr

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zfs 05/2022, Maß der Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit

AVB Wassersportkasko Nr. 13.2; VVG § 81 Abs. 2 Leitsatz Steuert ein VN in Kenntnis einer in der Nähe bestehenden Untiefe seine Motoyacht ungebremst und im alleinigen Vertrauen auf eine Navigationssoftware weiter in die Gefahrenzone hinein und verursacht so den Untergang des Fahrzeugs, ist eine Kürzung der Kaskoversicherungsleistung um 80 % angemessen. (Leitsatz der Schriftleitu...mehr

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zfs 05/2022, Maß der Leistu... / 1 Aus den Gründen:

… Die Klage ist nicht, die Widerklage im aus dem Urteilstenor ersichtlichen Umfang begründet. Im vorliegenden Fall hat sich unstreitig eine versicherte Gefahr (auf Grund laufen und dadurch bedingtes Sinken der streitgegenständlichen Yacht) im Sinne von Nummer 3.1 der für das streitgegenständliche Versicherungsverhältnis maßgeblichen Bedingungen für die Kasko-Versicherung von ...mehr

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zfs 05/2022, Entstehung und... / 3 Anmerkung:

In seinem sehr gut begründeten Urteil hat sich der BGH mit einer Vielzahl von Problemen aus dem Anwaltsvergütungsrecht, Gesellschaftsrecht sowie dem Versicherungsvertragsrecht und dem Bürgerlichen Recht befasst. Dabei hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, wonach der Anspruch des Mandanten (oder hier der gem. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf die Rechtschutzversicherun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Vorsatz

Rz. 78 [Autor/Stand] Steuerhehlerei ist nach § 374 Abs. 1 AO nur vorsätzlich begehbar[2]. Bei § 374 AO setzt der Vorsatz voraus: Rz. 79 Erstens die Kenntnis des Umstandes, dass hinsichtlich des Tatobjekts Einfuhrabgaben oder Verbrauchsteuer hinterzogen oder Bannbruch begangen worden ist[3]. Hinsichtlich des Irrtums des Täters über das Bestehen eines Steueranspruchs wird auf d...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

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§ 4 Medienrecht / g) Kundenschutz

Rz. 71 Zum Ende des Jahres 2021 wurde das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz verabschiedet, das am 1.12.2021 in Kraft getreten ist (TKG 2021).[90] Der Kundenschutz wurde erstmals in den §§ 43a ff. TKG und §§ 66a ff. TKG (traten erst zum 1.9.2007 in Kraft) zusammen mit den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV 1997) geregelt.[91] Rz. 72 Die Vorsc...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 11. Verjährung

Rz. 511 § 102 UrhG verweist auf §§ 194–218 BGB, wonach die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt (§ 195 BGB). Nach § 119 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahr...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / j) Verjährung

Rz. 199 Problematisch ist die Frage der Verjährung der Ansprüche aus §§ 32, 32a, 32c, 32e und 32f UrhG. Da sich die urheberrechtliche Verjährungsregelung des § 102 UrhG auf die Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte beziehen, finden auf die vertraglichen Ansprüche die durch die Schuldrechtsreform grundlegend geänderten Verjährungsregelungen...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 7. Datenverarbeitungsverträge

Rz. 245 Aus dem bisher Dargelegten können folgende Typen von Datenverarbeitungsverträgen (DV-Verträgen) hergeleitet werden:[348]mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Telekommunikation als hoheitliche Aufgabe und sektorspezifische Regulierung

Rz. 19 Die Regulierung der Telekommunikation und der Frequenzordnung ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes (§ 2 Abs. 1 TKG). Gesetzliche Basis zur Regulierung der Telekommunikation sind Art. 87f GG und Art. 143b GG. Art. 87f Abs. 1 GG sichert die Verpflichtung des Bundes zur Gewährleistung flächendeckender, angemessener und ausreichender Dienstleistungen der Telekommunikat...mehr

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§ 5 Muster / M. Muster: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet

Rz. 13 Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet § 1 Geltung der Bedingungen Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Ber...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags

Rz. 269 Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder ist am 7.11.2020 als Art. 3 des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Kraft getreten. Zweck dieser Ländervereinbarung ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtig...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Hinweise zum Anstellungsver... / 4 Abschließende Hinweise

Steuerunabhängig besteht eine persönliche gesetzlich vorgegebene Haftungsfreistellungsmöglichkeit von persönlichen Regressen durch den Verein oder seinen Mitgliedern (nach § 31b BGB). Sie gilt für mögliche leicht fahrlässig verursachte Schadensfälle des ehrenamtlich engagierten Helfers, soweit die Vergütung hierfür jahresbezogen nicht über 840 Euro liegt. Allerdings greift d...mehr

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§ 9 Nach erfolgter Bewillig... / 1. Voraussetzung der Aufhebungsentscheidung

Rz. 20 Indem die bisherige Formulierung "kann" im § 124 ZPO durch ein "soll" ersetzt worden ist, wird die vom Gesetzgeber gewünschte Verschärfung der Aufhebungsmöglichkeiten deutlich. Grundsätzlich ist daher bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 124 kein Raum für ein gerichtliches Ermessen. Rz. 21 In § 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO wird klargestellt, dass die Aufheb...mehr

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§ 23 Sorge- und Umgangsrecht / III. Vollstreckung

Rz. 127 Der gerichtliche Umgangsbeschluss und der gerichtlich gebilligte Umgangsvergleich stellen einen Vollstreckungstitel dar. Die Vollstreckung aus Umgangstiteln hat nach Maßgabe der §§ 86 ff. FamFG zu erfolgen hat.[174] Rz. 128 Praxistipp:mehr

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§ 9 Verkehrswert des Grunds... / I. Sachverständiger

Rz. 7 Regelmäßig wird der Verkehrswert durch einen öffentlich bestellten Gutachter geschätzt, möglich ist jedoch auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses.[5] Rz. 8 Für die Richtigkeit des Wertgutachtens, das der Verkehrswertfestsetzung zugrunde gelegt wird, kann der Ersteher jedoch nicht gegen den Gutachterausschuss aus Amtspflichtverletzung vorgehen.[6] Die Festsetzu...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.2.1 Fälligkeit, Erfüllungsort und Fristen

Rz. 6 Der aufrechterhaltene Vergütungsanspruch während der Arbeitsunfähigkeit teilt das rechtliche Schicksal des Vergütungsanspruchs. Er ist zunächst zu demselben Zeitpunkt fällig. Die Fälligkeit richtet sich daher vorrangig nach den speziellen arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Regelungen zur Fälligkeit.[1] Praxis-Beispiel Arbeitgeber Z zahlt an alle Beschäftigten ...mehr

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zfs 04/2022, Keine grobe Fahrlässigkeit durch Unterlassen des Austauschs der Schließanlage eines gebrauchten Fahrzeugs

VVG § 81 Leitsatz Ein VN, der ein gebrauchtes Kraftfahrzeug mit nur einem Schlüssel erwirbt, handelt nicht grob fahrlässig, wenn er die Schließanlage nicht austauscht. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Bielefeld, Urt. v. 17.5.2021 – 18 O 144/20 1 Aus den Gründen: Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass das streitgegenständliche Fahrzeug am 2...mehr

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zfs 04/2022, Keine grobe Fa... / Leitsatz

Ein VN, der ein gebrauchtes Kraftfahrzeug mit nur einem Schlüssel erwirbt, handelt nicht grob fahrlässig, wenn er die Schließanlage nicht austauscht. (Leitsatz der Schriftleitung) LG Bielefeld, Urt. v. 17.5.2021 – 18 O 144/20mehr

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zfs 04/2022, Keine grobe Fa... / 1 Aus den Gründen:

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht zur Überzeugung der Kammer fest, dass das streitgegenständliche Fahrzeug am 21.9.2019 entwendet wurde. Der Kl. kann nicht den Vollbeweis eines Diebstahls führen. Einem VN werden aber im Entwendungsfall Darlegungs- und Beweiserleichterungen eingeräumt, die darauf beruhen, dass ihm in der Regel keine Zeugen für den Nachweis der eigentl...mehr

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zfs 04/2022, Maß der Kürzun... / 1 Aus den Gründen:

1. Die Kl., eine gewerbliche Kfz-Vermieterin, hat gegen den Bekl. zu 2 (Geschäftsführer der Mieterin) als Fahrer des gemieteten Transporters einen Anspruch auf Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB in ausgeurteilter Höhe. a) Der Bekl. zu 2 hat den im Eigentum der Kl. stehenden, angemieteten Transporter mit einer notwendigen Durchfahrthöhe von 3,20 m widerrechtlich beschädigt, ...mehr

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zfs 04/2022, Maß der Kürzun... / Leitsatz

1. Eine Regelung in AGB eines Autovermieters, die eine vertraglich vereinbarte Haftungsreduzierung zugunsten des Mieters und des berechtigten Fahrers für den Fall grober Fahrlässigkeit vollständig ausschließt, ist wegen Abweichung vom Leitbild des § 81 Abs. 2 VVG für die Vollkaskoversicherung unwirksam. 2. An die Stelle der vertraglichen Regelung tritt gem. § 306 Abs. 2 BGB d...mehr

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ZErb 04/2022, Schadensersat... / 4 Anmerkung

Zu Recht wird das Urt. des LG Hamburg zwischenzeitlich in zweiter Instanz überprüft. Es ist insbesondere in seiner Eindeutigkeit gelinde gesagt verkürzt bzw. wenig reflektiert, was die Praxis der Nachlasspflegschaft betrifft. Für diese, letztlich aber auch die der Insolvenzverwaltung, wäre gar eine zwischen Erbrechts- und Insolvenzrechtssenat abgestimmte Entscheidung des BGH...mehr

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Beschäftigungsverhältnisse ... / 2 Haftungsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer genießen in Deutschland die Haftungsprivilegierung (§§ 104 ff. SGB VII). Demnach wird für Mitarbeitende, Führungskräfte und Unternehmer die Haftung für Personenschäden auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Ein Rückgriff auf diese Personen ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz möglich. Dies gilt aber nur für Angehö...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.2 Pflichtverletzung gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 3 Bei Schäden, die dem Versicherungsträger aus einer Pflichtverletzung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten oder Vertrauenspersonen entstehen, ist die Haftung des Amtsinhabers gegenüber dem Versicherungsträger auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Pflichten ergeben sich aus Gesetz, Satzung und Einzelanweisung. Über Art und Umfan...mehr

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zfs 03/2022, Gefahrerhöhung... / 2 Aus den Gründen:

… 1. Die Kl. ist zur Durchsetzung der Forderung aktivlegitimiert. Als VN ist sie dazu befugt, Ansprüche aus der Kaskoversicherung geltend zu machen. Da sich der Versicherungsschutz gem. Ziffer A.1.2 AKB 2014 sowohl auf den Fahrzeughalter als auch auf den Fahrzeugeigentümer erstreckt, ist es unerheblich, dass das streitgegenständliche Fahrzeug vom Ehemann der Kl. genutzt und f...mehr

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zfs 03/2022, Verwirklichung... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. [5] Die Überprüfung des Urteils auf das unbeschränkt eingelegte Rechtsmittel hat keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten ergeben. [6] 1. Die Beweiserwägungen, mit denen das LG einen bedingten Tötungsvorsatz verneint hat, halten unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGHSt 63, 88, 93; BGH, Urt. v. 5.12.2017 – 1 S...mehr

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zfs 03/2022, Kein rechtlich... / 1 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung der Beklagten hat in der Sache nur in geringem Umfang Erfolg und ist im Übrigen unbegründet. Die Feststellungsklage ist überwiegend zulässig und, soweit sie zulässig ist, begründet. 1. Die Feststellungsklage ist unzulässig, soweit die Klägerin auch begehrt festzustellen, dass die Beklagte zu 1) aus einem bestimmten Rechtsgrund, nämlich aus unerlaubt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Freistellungsverfahren (§ 50c Abs. 2 EStG)

Rz. 613 [Autor/Stand] Verhältnis zu § 50d Abs. 3 EStG. Die Regelung des § 50d Abs. 3 EStG wird insbesondere im sog. Freistellungsverfahren nach § 50c Abs. 2 Nr. 1 EStG relevant, nämlich bei der Prüfung eines Anspruchs auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung. Dieser Anspruch besteht nur, wenn der Besteuerung bestimmter Einkünfte die § 43b, § 50g EStG oder ein DBA entge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Principal Purpose Test ("PPT", Satz 2 Alt. 1)

a) Systematik Rz. 504 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Nach § 50d Abs. 3 Satz 2 Alt. 1 EStG wird der Entlastungsanspruch – trotz Vorliegens der Voraussetzungen des Satzes 1 – nicht versagt, soweit (vgl. Rz. 510 ff.) die Körperschaft nachweist (vgl. Rz. 515 ff.), dass keiner der Hauptzwecke (vgl. Rz. 546 ff.) ihrer Einschaltung (vgl. Rz. 525 ff.) die Erlangung eines steuerlichen...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2.2.1 Objektiv grobe Fahrlässigkeit

Das Landgericht ist dieser Definition folgend zutreffend von einer objektiv groben Fahrlässigkeit des Baustellenleiters ausgegangen. Gefährlichkeit der Arbeiten Beim Fällen von Bäumen handelt es sich um eine gefährliche Tätigkeit. Vorliegend sollten Nadelbäume von 8–10 m Höhe und 30 cm Durchmesser gefällt werden. Dies ist keine leichte Arbeit und kann von Ungelernten ohne beso...mehr

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Der Begriff der groben Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit Schadensersatzansprüchen der gesetzlichen Unfallversicherung

Zusammenfassung Überblick Bei Arbeitsunfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Versorgung oder evtl. Rentenzahlungen – der Unternehmer ist damit von Schadensersatzansprüchen seiner Mitarbeiter befreit. Das ist das Grundprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings kann die gesetzliche Unfallversicherung beim Unfallverursac...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Der Begriff der groben Fahr... / 2.2.2 Subjektiv grobe Fahrlässigkeit

Er hat auch subjektiv grob fahrlässig gehandelt. Die Frage der groben Fahrlässigkeit ist nach zivilrechtlichen Maßstäben zu beurteilen. Eine Inanspruchnahme des im Regelfall von der Haftung befreiten Schuldners im Wege des Schadenersatzes soll die Ausnahme bleiben. Ein Regress soll nur ausnahmsweise erfolgen, wenn es angesichts eines krassen Fehlverhaltens nicht mehr gerecht...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / Zusammenfassung

Überblick Bei Arbeitsunfällen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinische Versorgung oder evtl. Rentenzahlungen – der Unternehmer ist damit von Schadensersatzansprüchen seiner Mitarbeiter befreit. Das ist das Grundprinzip der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings kann die gesetzliche Unfallversicherung beim Unfallverursacher in Fällen g...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2.2 Aus den Entscheidungsgründen

Das Landgericht Oldenburg hatte bereits in erster Instanz dem Grunde nach einen Anspruch der Berufsgenossenschaft auf Ersatz der Aufwendungen, die ihr aufgrund des Unfalls ihrer beiden Mitglieder am 28.6.2006 entstanden sind, aus § 110 SGB VII bejaht. Nach dieser Vorschrift haben Personen, deren Haftung nach §§ 104 bis 107 SGB VII beschränkt ist, den Sozialversicherungsträger...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 1 Vorbemerkung

In einer arbeitsteiligen Wirtschaft entstehen neben einer großen Zahl von vertraglichen Beziehungen nicht minder viele Haftungsbeziehungen. Der Auftragnehmer haftet dem Besteller für eine fehlerfreie Durchführung des Auftrags. Die Mitarbeiter, die den Auftrag durchführen, haften – je nach ihren Verantwortungsbereichen – für ein ungefährliches Arbeitsumfeld. Aber auch die Arb...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2 OLG Oldenburg, Urteil vom 24.2.2011 – 1 U 33/10

2.1 Zum Sachverhalt Die Klägerin macht gegen die Beklagten aus übergegangenem Recht Regressansprüche aus einem Unfallereignis vom 28.6.2006 geltend. Bei der einen Beklagten handelt es sich um eine gemeinnützige Zeitarbeitsfirma [im Folgenden Zeitarbeitsfirma] und ein Mitgliedsunternehmen der Klägerin [im Folgenden Berufsgenossenschaft]. Der andere Beklagte ist seit 1999 als Ba...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2.2.3 Keine Mitschuld der verunglückten Mitarbeiter

Auch steht fest, dass kein Mitverschulden der Geschädigten im Sinne von § 254 BGB anzunehmen ist. Ein Mitverschulden besteht nicht schon allein deshalb, weil die Geschädigten gefährliche Aufgaben ausgeführt haben, mit denen sie offensichtlich überfordert waren. Beide haben auf die ausdrückliche Weisung ihres Vorgesetzten, des Baustellenleiters, gehandelt. Sie befanden sich in...mehr

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Der Begriff der groben Fahr... / 2.1 Zum Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagten aus übergegangenem Recht Regressansprüche aus einem Unfallereignis vom 28.6.2006 geltend. Bei der einen Beklagten handelt es sich um eine gemeinnützige Zeitarbeitsfirma [im Folgenden Zeitarbeitsfirma] und ein Mitgliedsunternehmen der Klägerin [im Folgenden Berufsgenossenschaft]. Der andere Beklagte ist seit 1999 als Baustellen- und Proje...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.1 Einfache Fahrlässigkeit

Vorwerfbare Handlung Eine einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand der allgemeinen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Er hätte aufgrund seines Fachwissens aufmerksamer handeln müssen. Er hat es etwas zu leicht genommen.mehr