Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrlässigkeit

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§ 17 Das Berufungsrecht / ff) Ohne Nachlässigkeit erstinstanzlich unterlassenes Vorbringen (§ 531 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO)

Rz. 321 Nach § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO sind neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug nicht geltend gemacht worden sind, zuzulassen, wenn dies nicht auf einer Nachlässigkeit der Partei beruht. Haben sich die für die Geltendmachung der neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel bedeutsamen tatsächlichen Umstände erst nach dem Schluss der erstinstanzlichen münd...mehr

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§ 11 Deckungsklagen gegen d... / 2. Rückabtretung und Prozessstandschaft

Rz. 24 Üblicherweise wird der Rechtsanwaltsvergütungsanspruch auf Verlangen des Anwalts mit Übersendung der Vergütungsvorschussrechnung an den RSV bevorschusst. Der Anwalt ist auch gut beraten, den Vorschuss geltend zu machen. Denn alleine die Deckungszusage des Rechtsschutzversicherers gibt dem Rechtsanwalt keinen Anspruch auf Zahlung seiner Vergütung gegen den Rechtsschutz...mehr

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§ 16 Vorläufiger Rechtsschutz / 10. Abschlussschreiben

Rz. 199 Reagiert der Antragsgegner nach Zustellung des Titels nicht mit Rechtsbehelfen, besteht grundsätzlich die Aussicht, dass er den vorläufigen Titel als endgültigen Titel anerkennen will, wodurch weitere Auseinandersetzungen mit dem Antragsteller vermieden werden können. Wird der Antragsteller nicht initiativ, läuft er Gefahr, dass sein Arrest- bzw. Verfügungsanspruch z...mehr

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§ 3 Prozesskosten- und Bera... / 1. Aufhebungstatbestände

Rz. 195 Das Gericht kann die Bewilligung der Prozesskostenhilfe – abschließend[360] – aufheben, wenn (§ 124 ZPO)mehr

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§ 19 Das Revisionsrecht – d... / b) Die inhaltlichen Mindestanforderungen

Rz. 6 Da die Revision vom Gesetzgeber als Zulassungsrevision ausgestaltet worden ist, kann der Revisionskläger eine Revisionszulassung nur erreichen, wenn er darzulegen vermag, dass:mehr

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§ 6 Ausgeschlossene Rechtsa... / IV. Hinweise

Rz. 25 Die Beweislast für die vorsätzliche Verursachung des Versicherungsfalls durch den VN liegt beim RSV. Insoweit reicht eine grob fahrlässige Verwirklichung des Risikoausschlusstatbestandes des § 4 ARB 75 grundsätzlich nicht aus.[9] Rz. 26 Von einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls ist auszugehen, wenn der VN behauptet, sein in Polen entwendetes Fahrzeug...mehr

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§ 12 Anhang / E. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75)

Rz. 5 1. Teil – Allgemeine Bestimmungen – A. Der Versicherungsschutz § 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt eines Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist, und trägt die dem Versicherungsnehmer hierbei entstehenden Kosten. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen ist notwendig, wenn sie h...mehr

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§ 12 Anhang / D. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 94)

Rz. 4 1. Was ist Rechtsschutz? 2. Nach welchen Rege...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4 Der subjektive Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG

Rz. 26 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Der subjektive Tatbestand der in § 26a UStG genannten Ordnungswidrigkeiten setzt Vorsatz oder Leichtfertigkeit des Täters voraus. Rz. 27 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Vorsatz bedeutet wissentliches und willentliches Handeln bzw. Unterlassen bzgl. des rechtswidrigen Taterfolgs. Rz. 28 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Leichtfertigkeit beinhaltet einen geste...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 2. Übertragung der Grundlagen auf das Fallbeispiel

Der von der Feuerwehr durchgeführte Einsatz, veranlasst durch die Brandmeldeanlage der Druckerei, erfolgte im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben. Es handelte sich um einen sog. Pflichteinsatz zur Bekämpfung eines Brandes bzw. Schaden(-feuers). Ein Brand bzw. Schadenfeuer ist ein selbstständig fortschreitendes Feuer außerhalb eines Herdes, das Gegenstände, die nicht zum Verb...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 68 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuermeldung Verspätete Umsatzsteuermeldungen führen zu einem Strafzuschlag von bis zu 4.000 EUR. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann stattdessen ein Zuschlag von 3 % bis 100 % der Umsatzsteuer erhoben werden. Strafen bei Rechnungsverstößen Werden Rechnungen nicht oder falsch ausgestellt, wird ein Strafzuschl...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 63 In den Niederlanden gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Abgabe von Erklärungen Wird eine Umsatzsteueranmeldung verspätet abgegeben, beläuft sich die maximale Strafe auf 131 EUR. Verspätete Zahlung Bei verspäteter Zahlung der Umsatzsteuer beträgt die Strafe mindestens 50 EUR und höchstens 10 % der fälligen Umsatzsteuer, jedoch begrenzt auf einen Höchstbetrag von ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Sanktionsrahmen

Rz. 29 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Nach § 26a Abs. 2 UStG kann die Ordnungswidrigkeit in den Fällen des § 26a Abs. 1 Nr. 3 UStG mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu 5000 EUR geahndet werden. Da § 26a Abs. 2 UStG in der Androhung des Höchstmaßes des Sanktionsrahmens nicht zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Begehung untersche...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4.5 Billigkeit (Art. 120 UZK)

Rz. 67 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 Wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind, können Einfuhrabgaben gem. Art. 120 Abs. 1 UZK erstattet werden. Solche besonderen Umstände "liegen vor, wenn die Umstände des Falls klar erkennen lassen, dass sich der Zollschu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Bußgeldtatbestand

Rz. 7 Stand: 5. A. – ET: 12/2018 § 26a UStG stellt einen speziellen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand des Umsatzsteuerrechts dar (vgl. § 377 Abs. 1 AO), d. h. es gelten gem. § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des ersten Teils des OWiG (§§ 1 bis 34 OWiG), soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen und nach § 410 Abs. 1 AO finden die Verfahrensvorschriften der §§ 35–110 OWiG...mehr

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zfs 12/2018, Schadens- und ... / 2. Anspruch gegen die Feuerwehr

Wenn die Feuerwehr wegen signalgebenden Rauchwarnmeldern anrückt, ist es unter Umständen unvermeidlich, Türen oder Fenster aufzubrechen, damit die Einsatzkräfte so schnell wie möglich die Gefahrenlage im Gebäude einschätzen können. Richtet die Feuerwehr bei der Gefahrenabwehr einen Schaden an, hilft dem Eigentümer ein Ersatzanspruch nach dem Feuerwehrgesetz häufig nicht weit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 209 Verwalt... / 2.4 Aufgaben und anzuwendende Vorschriften (Abs. 4)

Rz. 9 Die Aufgaben des Verwaltungsrates ergeben sich aus § 197 (Satz 1). Dazu gehören die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen, den Vorstand zu überwachen, alle Entscheidungen zu treffen, die für den Landesverband von grundsätzlicher Bedeutung sind, den Haushaltsplan festzustellen, über die Entlastung des Vorstands wegen der Jahresrechnung zu beschließen, den Lande...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anwendungsvorrang des Unionsrechts (§ 384a Abs. 1 AO)

Rz. 12 [Autor/Stand] § 384a Abs. 1 AO regelt das Rangverhältnis der nationalen Steuergesetze zur DSGVO und hat wegen des bereits beschriebenen Anwendungsvorrangs des Unionsrechts (s. Rz. 4) lediglich eine klarstellende Funktion: Art. 83 DSGVO geht den Regelungen in der AO oder den Steuergesetzen vor, wenn eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten, die unmittelb...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / II. Der Notleidende wird bei einer Rettungstat geschädigt

In akuten Notsituationen handelt ein Helfer – rein rechtlich betrachtet – regelmäßig im Rahmen einer berechtigten GoA gem. § 677 BGB, da er regelmäßig nicht vom Opfer zu seiner Hilfeleistung beauftragt werden kann. Wird mit der Hilfeleistung die Abwendung einer "drohenden dringlichen Gefahr" bezweckt, haftet er gegenüber dem Notleidenden nur für Schäden, die er grob fahrläss...mehr

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zfs 11/2018, Unfall in eine... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt den beklagten Betreiber einer Autowaschanlage wegen einer Beschädigung seines Fahrzeugs während des Waschvorgangs auf Schadensersatz in Anspruch. In den von dem Bekl. gestellten AGB, deren Einbeziehung in den Autowaschvertrag zwischen den Parteien streitig ist, wurde in Ziff. 1 bestimmt, dass eine Haftung des Anlagebetreibers hinsichtlich bestimmter Schadensurs...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / d) Amtshaftungsanspruch nach § 839 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG

Im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit haben die Einsatzkräfte der Feuerwehr die amtliche Pflicht i. S. des § 839 Abs. 1 BGB dafür Sorge zu tragen, dass bei Einsätzen Beschädigungen fremden Eigentums vermieden werden.[64] Im Rahmen des § 839 BGB, Art. 34 GG haftet die Feuerwehr grundsätzlich für Vorsatz und jede Art von Fahrlässigkeit; für letztere allerdings nur subsidiär, ...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / 5. Anspruch gegen die 83-jährige Mieterin wegen des Einsatzes der Feuerwehr

Ein Tatbestand, der einen Kostenerstattungsanspruch aus den Feuerwehrgesetzen gegen den Verursacher für Feuerwehreinsätze begründet, liegt vor, wenn eine Gefahr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.[87] Die unentgeltlichen, im Rahmen der Pflichtaufgaben erbrachten Leistungen der Feuerwehr auf der einen, und die Fälle des Kostenersatzanspruchs auf der anderen ...mehr

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zfs 11/2018, Unfall in eine... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist zulässig, insb. form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden. In der Sache hat sie Erfolg." Dem Kl. stehen keine Ansprüche wegen der Beschädigung seines Kraftwagens während des Waschvorgangs gegen den Bekl. als Betreiber der Waschanlage zu. 1. Ohne Erfolg beruft sich der Kl. auf Ansprüche nach §§ 280, 241 Abs. 2, 631 sowie § 823 Abs. 1 BGB. Grundsät...mehr

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zfs 11/2018, Schadens- und ... / 4. Anspruch gegen die alarmierende Person wegen des Einsatzes der Feuerwehr

Die der Feuerwehr kraft Gesetz zugewiesenen Aufgaben sind grundsätzlich unentgeltlich. Diese Regelung wurde von dem Grundgedanken getragen, dass der Einsatz einer Feuerwehr alle Bürger belasten soll, um die Entscheidung, die Feuerwehr zu rufen oder nicht, frei von wirtschaftlichen Erwägungen zu halten. Darüber hinaus handelt es sich hierbei um einen Bereich der öffentlichen ...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / VIII. Grobe Fahrlässigkeit

Rz. 17 Hat der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt, "ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen" (§ 81 Abs. 2 VVG). Die Quotelung erfolgt auf einer Skala von 0 bis 100.[6]mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / V. Gefahrerhöhung (§ 23 VVG)

Rz. 12 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die Umstände der Risikobeschreibung ungünstig verändern und hierdurch der Eintritt des Versicherungsfalles wahrscheinlicher wird.[4] Beispiel Das Haus des Erblassers steht längere Zeit leer, so dass die Gefahr von Brandstiftung oder Vandalismus vergrößert wird. Rechtsfolgen der Gefahrerhöhung treten nur dann ein, wenn der Versich...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / VII. Vorsatz (§§ 81, 103 VVG)

Rz. 16 Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, ist der Versicherer sowohl in der Schadenversicherung (§ 81 VVG) als auch in der Haftpflichtversicherung (§ 103 VVG) leistungsfrei. In der Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch bei grober Fahrlässigkeit.mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / 2. Gefahrerhöhung (B § 9 VGB 2008/2010)

Rz. 40 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn die tatsächlichen Umstände sich so verändern, dass der Eintritt des Versicherungsfalles wahrscheinlicher wird. Beispiel Eine Gefahrerhöhung liegt dann vor, wenn ein Gebäude leer steht oder wenn in einem Wohngebäude ein Gewerbebetrieb eingerichtet wird. Eine Gefahrerhöhung berechtigt den Versicherer zur Kündigung oder Vertragsanpassung...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / 1. Obliegenheitsverletzungen

Rz. 48 In der Kaskoversicherung bewirkt die Leistungsfreiheit gegenüber einem Miterben den Wegfall des Versicherungsschutzes für die anderen Miterben nur dann, wenn dieser Miterbe Repräsentant der Erbengemeinschaft war. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn einer der Miterben einen Versicherungsfall grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat. Das OLG Karlsruhe hat ...mehr

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§ 20 Versicherungsrecht / 1. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles (B § 8 Nr. 1 VGB 2008/2010)

Rz. 39 Zu den vertraglichen Obliegenheiten gehört insbesondere die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften. Diese Sicherheitsvorschriften werden in A § 16 VGB 2008/2010 definiert: Zitat "Die versicherten Sachen müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten werden. Wasserführende Anlagen und Einrichtungen sind zu übe...mehr

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§ 23 Strafrecht / 3. Steuerliche Berichtigungspflicht der Erben ohne laufendes Ermittlungsverfahren

Rz. 91 Beispiel 31 Der Erblasser E hat im Jahre 2007 einen Betrag von umgerechnet 100.000 EUR in der Schweiz angelegt und die darauf entfallenden Kapitaleinkünfte von jährlich 5.000 EUR bis zu seinem Tod am 3.1.2017 nicht angegeben. Der Erblasser hat für sämtliche Jahre keine Einkommensteuererklärung abgegeben und wurde hierzu auch nie aufgefordert. In den Jahren 2012 bis 20...mehr

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§ 23 Strafrecht / I. Einleitung

Rz. 80 Übersicht Deliktsstruktur – § 370 AO Objektiv: Täuschung – dadurch irrtümliche Steuerfestsetzung – dadurch Steuerverkürzung Subjektiv: Vorsatz; bei bloßer Leichtfertigkeit greift § 378 AO (Ordnungswidrigkeit) Vergehenstatbestand – § 370 AO Abs. 1: Tathandlung: Kausale Verursachung des Taterfolges:mehr

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Mitbestimmung/Mitwirkung / 2.5.5 Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen einen Beschäftigten

Grundsätzlich haftet ein Beamter oder Arbeitnehmer, der die ihm obliegenden Pflichten aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis verletzt hat, dem Dienstherrn/Arbeitgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden. Die Haftung der unter das Bundesbeamtengesetz fallenden Beamten beschränkt sich dabei gem. § 78 BBG auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für die anderen Beamten (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Subjektiver Tatbestand (Leichtfertigkeit)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bußgeldvorschrift des § 378 AO verlangt das Vorliegen eines erhöhten Grades von Fahrlässigkeit. Die Verfolgung leichterer Grade fahrlässiger Verhaltensweisen wäre rechtspolitisch nicht wünschenswert und auch nicht praktikabel. Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fahrlässig verhält sich, wer schuldhaft nicht erkennt, dass sein Tun od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegen. Die vorsätzliche Pflichtverletzung kann auch eine Haftung nach § 71 AO begründen. Es steht dem FA frei, ob es einen Haftungsbescheid neben § 69 AO auch auf § 71 AO stützt. Im Zweifelsfalle darf das FA die Frage des Vorliegens eines Vorsatzes auf sich beruhen las...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 72a Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 72a AO übernimmt im Grundsatz die bislang in § 5 der Steuerdaten-Übermittlungs-VO (StDÜV) enthaltenden Haftungsvorschriften der Hersteller und Verwender von Programmen für die Verarbeitung von für das Besteuerungsverfahren erforderlichen Daten und begründet zugleich eine Haftung des Datenübermittlers im Auftrag (§ 87d AO) bei fehlerhaf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 382 Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (s. § 3 Abs. 3 AO; Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK) im Sinne der Vorschrift sind die Zölle und die diesen in der Wirkung gleichstehenden Abgaben der EG, ferner die Einfuhrumsatzsteuer und die Verbrauchsteuern, soweit sie Einfuhrtatbestände enthalten. Die Gefährdung der Eingangsabgaben gem. § 382 AO ist ein Blankettge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Kein grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung für den Stpfl. günstiger Tatsachen oder Beweismittel ist durch § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO jedoch grundsätzlich von der Voraussetzung abhängig, dass den Stpfl. kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Grobes Verschulden bedeutet Vorsatz oder grobe ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Schuldfähigkeit; Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Handlungen von Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) können mangels Schuldfähigkeit nicht geahndet werden (s. § 12 Abs. 1 Satz 1 OWiG). Geldbußen gegen Jugendliche (zwischen dem vollendeten 14. und dem vollendeten 18. Lebensjahr) sind zulässig, wenn der Jugendliche zur Zeit der Tat den Reifegrad des § 3 Satz 1 JGG besaß, d. h. nac...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Tatbestandliche Voraussetzung: fehlendes Verschulden

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Neben der Versäumung einer gesetzlichen Frist (s. Rz. 3) ist Voraussetzung für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, dass der Betroffene ohne Verschulden verhindert war, die Frist einzuhalten, Dabei wird das Verschulden eines Vertreters dem Vertretenen zugerechnet (§ 110 Abs. 1 Satz 2 AO). Das Gesetz spricht allgemein ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Fahrlässige Fristversäumnis

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der erforderlichen und zumutbaren Sorgfalt. Dabei ist auf die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen abzustellen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff). Der BFH geht in st. Rspr. davon aus, dass fahrlässig und damit schuldhaft i. S. des § 110 AO handelt, wer die für einen gewissenhaft und sachgem...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tatbestandsirrtum

Tz. 57 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Irrtum über das Vorhandensein von Umständen, die zum gesetzlichen Tatbestand einer Straftat gehören, schließt den Vorsatz aus. Beruht diese Unkenntnis auf Fahrlässigkeit, so bleibt die Bestrafung des Täters wegen fahrlässiger Begehung unberührt, vorausgesetzt, dass diese strafbar (oder mit Geldbuße bedroht) ist (s. § 16 Abs. 1 StGB)...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Wesen der Verfehlung; Verhältnis zur Steuerhinterziehung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der vorsätzlichen Steuerverkürzung (Steuerhinterziehung, s. § 370 AO) unterscheidet sich die leichtfertige Steuerverkürzung des § 378 AO hinsichtlich des subjektiven Tatbestands. Im objektiven Tatbestand besteht kein Unterschied. Es ist allein der geringere Verschuldensgrad (Leichtfertigkeit statt Vorsatz), den der Gesetzgeber zum An...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Rechtswidrigkeit (§ 130 Abs. 2 Nr. 4 AO)

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen besteht auch dann nicht, wenn er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Betroffene die ihm zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt; abzustellen ist auf die persönlichen Fähigkeiten des Betroffene...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Verfahren

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 95 Abs. 3 Satz 1 AO sind die Angaben, deren Richtigkeit versichert werden soll, schriftlich festzustellen und dem Beteiligten mindestens eine Woche vor Aufnahme der Versicherung mitzuteilen. Auf diese Weise soll der Beteiligte einerseits vor Überrumpelung geschützt, ihm aber auch andererseits die Möglichkeit gegeben werden, sich a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verlängerung der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 2 Satz 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die regelmäßige Festsetzungsfrist verlängert sich im Falle einer Steuerhinterziehung (§ 370 AO) auf zehn Jahre und im Falle einer leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO) auf fünf Jahre. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO verweist ausschließlich auf die Tatbestände der §§ 370, 378 AO (BFH v. 02.04.2014, VIII R 38/13, BStBl. II 2014, 698). Das stra...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 137 Anderweitige Auferlegung der Kosten

Schrifttum von Wedelstädt, Quo vadis praeclusio – Die Rechtsprechung der Finanzgerichte zu § 364b AO, DB 1998, 2188. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 137 Satz 1 FGO erlaubt es, die Kosten abweichend von §§ 135 Abs. 1, 136 FGO dem in der Sache obsiegenden Beteiligten aufzuerlegen, wenn dieser die für seinen Prozesserfolg maßgebenden Tatsachen verspätet geltend gemacht od...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ransiek/Hüls, Zum Eventualvorsatz bei der Steuerhinterziehung, NStZ 2011, 678; Müller, Der Vorsatz im Steuerstrafverfahren, sein Beweis und seine Abgrenzung zur Leichtfertigkeit, AO-StB 2015, 292; Grötsch, Strafrechtliche Zurechnung von Fehlern eines Beraters im Steuerstrafrecht, wistra 2017, 92. Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die innere Tatseite der Steuerhinterziehun...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 369 Steuerstraftaten

Schrifttum Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Joecks, Steuerstrafrechtliche Risiken in der Praxis, DStR 2001, 2184; Bender, Der EuGH und das Zollstrafrecht, wistra 2006, 41; Jäger, Aus der Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht, NStZ 2007, 688, NStZ 2008, 21; Klötzer, Modernisierung des Zollkodex – der Weg zum europä...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Änderung auf Antrag eines Beteiligten (§ 69 Abs. 6 Satz 2 FGO)

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die Entscheidung des Gerichts über einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO nicht in materieller Rechtskraft erwächst, steht es dem Antragsteller frei, jederzeit einen neuen Antrag zu stellen (BFH v. 21.10.2013, V B 68/13, BFH/NV 2014, 173). Nach § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO können die Beteiligten die Änderung oder Aufhebung der Entscheidung über...mehr