Fördermittelberatung ist ein umfangreiches Beratungsfeld und damit verbunden sind viele Risiken für Fördermittelberater. Je nach Tiefe und Umfang der Beratung steigert sich der Haftungsumfang des Steuerberaters.

Eine vertraglich unverbindlich geschuldete Leistung hat ein geringes Risiko und eine vollumfängliche Beratung, Förderantragstellung, Umsetzung und Förderantragsmanagement hat ein höheres Risiko.

Grundsätzlich kann eine Versicherung dafür abgeschlossen werden und der Steuerberater, der das Themenfeld Fördermittelberatung anbietet, sollt seinem Versicherer im Detail erläutern, welche Leistungen er als Fördermittelberater erbringt und welche nicht. Der Steuerberater sollte auf jeden Fall geplante Arbeitsschritte schriftlich dem Versicherer übermitteln und die Risiken beschreiben, sodass der Versicherer genau erkennen kann, was zu versichern ist.

Fördermittel beantragen ist das Eine, diese auch zu bekommen und zu behalten ist das Andere.

Wichtig ist auch zu wissen, dass die Datenbanken, Unterlagen von Förderstellen, und Auskünfte von Förderstellen unverbindlich sind.

Erst die schriftliche Zusage in einem Zuwendungsbescheid, kann als verbindlich gewertet werden.

Dabei ist das Thema "Maßnahmenbeginn" zu berücksichtigen und Fristen und Formvorgaben sind zu berücksichtigen. Im Zweifelsfall sollte eine schriftliche Kommunikation mit der oder den Förderstellen im Vorfeld der Förderantragstellung erfolgen, um sich und den Mandanten abzusichern.

Zu den Haftungsrisiken in der Fördermittelberatung gehören dabei folgende Aspekte: Nichtbeantragung, falsche Beantragung, fehlerhafte Beantragung, falsche Angaben, nicht gemachte Angaben, falsche Verwendung der Förderung gegen den Zweck der Förderung, Fristversäumnisse und auch Themen wie Fahrlässigkeit und Vorsatz sind Haftungsthemen bei der Nutzung von öffentlichen Förderprogrammen.

Mögliche Fehler und Haftungspotenziale in Bezug zu öffentlichen Förderprogrammen:

  • Kein Antrag gestellt
  • Antrag falsch gestellt
  • Antrag an die falsche Förderstelle bzw. Förderorganisation gesendet
  • Termine und Fristen nicht eingehalten
  • Investitionen nicht innerhalb vereinbarter Fristen vorgenommen
  • Maßnahmenbeginn vor Antragstellung und vor Stellungnahme der Förderstelle, durch z. B.

    1. den Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder
    2. den Beginn der Bauarbeiten für die Investition oder
    3. die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von Ausrüstung oder
    4. eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
  • De-minimis Verordnung nicht beachtet
  • KMU-Definition und davon abhängige Förderung nicht beachtet
  • Rückforderung (Verfahren) in der Schwebe
  • Betriebsverlagerung aus der Vergangenheit oder in Zukunft sind nicht regelkonform zur Förderung
  • Falsche oder unrichtige Angaben unter Bezug § 264 StGB (Subventionsbetrug), u. a.:

    1. Angaben zum Antragsteller, ggf. Angaben in einer Nutzungs- beziehungsweise Leasingvereinbarung,
    2. Rechtsform und steuer- bzw. gesellschaftsrechtliche Verhältnisse,
    3. Vorförderungen der Betriebsstätte bzw. der erworbenen gebrauchten Wirtschaftsgüter, Angaben zu Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen in Vorjahren, inklusive Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen,
    4. Beteiligungsverhältnisse,
    5. Angaben zur Anzahl der Beschäftigten, zum Jahresumsatz, zur Jahresbilanzsumme, inklusive KMU-Anlagensatz,
    6. Investitionsort und weitere Betriebsstätten,
    7. Angaben zum Investitionsvorhaben, soweit sie als Tatsachen bereits heute sicher feststehen,
    8. Wirtschaftszweig, Fertigungsprogramm oder Art der gewerblichen Tätigkeit,
    9. Anzahl der vorhandenen Dauerarbeitsplätze bei Antragstellung und Anzahl der Dauerarbeitsplätze im Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor der Antragstellung,
    10. Angaben zu Verlagerungsinvestitionen,
    11. Verdiente Abschreibungen in den letzten 3 Jahren,
    12. Buchwerte der wiederverwendeten Vermögenswerte und Abschreibungen in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Antragstellung,
    13. Beginn der Arbeiten des Investitionsvorhabens,
    14. Angaben zu anderen öffentlichen Finanzierungshilfen,
    15. Angaben zum Erwerb von Grundstücken oder Bauten von der öffentlichen Hand sowie zum Kaufpreis
  • Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils
  • Mitteilungspflichten nicht beachtet
  • etc.

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