Sobald Sie Personen mit entsprechenden Diagnosen im Unternehmen haben, muss zuerst die Frage geklärt werden, ob der Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen ursächlich für die Erkrankung ist oder der Mitarbeiter die Schädigung bereits aus einem früheren Arbeitsverhältnis mitgebracht hat. Sollten die Arbeitsverhältnisse in Ihrem Betrieb die Ursache sein, müssen die Mängel sofort behoben und alles unternommen werden, damit der Mitarbeiter schnellstmöglich wieder gesund wird.

In beiden Fällen steht primär im Vordergrund, den Mitarbeiter wieder schmerzfrei und gesund zu bekommen. Bei nachweislich defizitären Arbeitsverhältnissen kann die Berufsgenossenschaft die Verantwortung aufgrund von grober Fahrlässigkeit ablehnen und das Unternehmen in die Haftung geraten.

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