Rz. 193

Zu den notwendigen Urteilsfeststellungen gehört bei einer Verurteilung nach § 24a Abs. 2 StVG (hier Kokainkonsum) die Mitteilung der im Blut gefundenen Rauschmittelkonzentration (OLG Hamm NZV 2007, 248). Dabei genügt die Angabe des THC-Carbonsäurewertes nicht, denn dieser lässt nur Schlüsse darauf zu, inwieweit ein Betroffener dauerhaft Cannabis konsumiert, nicht aber, ob er zum Zeitpunkt der Fahrt unter der Wirkung von Cannabis gestanden hat (OLG Frankfurt DAR 2011, 474).

 

Rz. 194

Nimmt das Gericht Fahrlässigkeit an, muss es dies ausdrücklich in die rechtliche Bezeichnung der Tat in der Urteilsformel aufnehmen (OLG Köln DAR 2005, 699).

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