Rz. 10

Allein aus der Tatsache, dass jemand in dem Wissen um die Alkoholaufnahme und die anschließende Rückfahrt mit dem Pkw an sein Ziel fährt, kann noch nicht auf Vorsatz geschlossen werden (OLG Karlsruhe NZV 1993, 117). Das mag bei hoher Promillezahl und dem Wissen um die genossene Trinkmenge (OLG Celle NZV 1996, 204) anders zu beurteilen sein, nicht aber, wie das OLG Celle (zfs 2014, 228) meint, bereits dann, wenn ein Berufskraftfahrer getrunken hatte, obwohl er wusste, dass er noch fahren musste.

 

Rz. 11

 

Tipp

Trinken in Fahrbereitschaft und damit Vorsatz können vor allem dann nicht angenommen werden, wenn der Angeklagte vor der Fahrt zunächst vorhatte, mit dem Taxi nach Hause zu fahren (OLG Hamm zfs 1996, 233).

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