Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.5.1.2 Saldierungsgebot

Rz. 64 Das Saldierungsgebot gilt für Pensionsverpflichtungen und "… vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen …" Unter bestimmten, im Gesetz erläuterten, Voraussetzungen ist eine Saldierung von Vermögensgegenständen und Schulden (Pensionsrückstellung) zwingend erforderlich. Es handelt sich somit um ein Saldierungsgebot und nicht um ein Wahlrecht. Rz. 65 Das Gesetz e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.3 Unwirksamkeit wegen Betriebsübergangs

Rn 30 Hat auch nur ein Arbeitnehmer eingewandt, die Kündigung sei wegen eines Betriebs(teil-)übergangs unwirksam (§ 613 a Abs. 4 Satz 1 BGB), muss das Arbeitsgericht – unter Berücksichtigung der maßgeblichen Darlegungs- und Beweislastgrundsätze[99] – auch prüfen, ob dieser Unwirksamkeitsgrund vorliegt. Zwar spricht § 126 Abs. 1 Satz 1 nur von "betriebliche[n] Erfordernisse[n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Streitgegenstand

Rn 8 Das Verfahren hat so viele Streitgegenstände, wie Arbeitnehmer an ihm beteiligt sind. Denn es handelt sich um eine Bündelung mehrerer Einzelverfahren, denen jeweils die Frage zugrunde liegt, ob die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines bestimmten Arbeitnehmers durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Die Beendigung eines jeden betroffenen Arbeitsverhäl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Veräußerung des Unternehmens

Rn 8 Durch das InsOÄndG 2007 wurde infolge nachhaltiger Kritik aus der Praxis auch die Unternehmensveräußerung in den Regelungsbereich der Norm mit einbezogen. Damit wurde auf den ursprünglichen Regierungsentwurf, der eine solche Regelung in Abs. 3 vorsah, zurückgegriffen. Der Rechtsausschuss hatte diesen Entwurf seinerzeit gestrichen. Rn 9 Diese Gesetzesänderung ist zu begrü...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Generelles Übergangsmandat bei Privatisierungen

Rz. 5 Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt, dass es der Anerkennung eines Übergangsmandats für alle Privatisierungen bedarf (BAG, Beschluss v. 31.5.2000, 7 ABR 78/98 [1]). Nach Ansicht des BAG ist es durch die Anerkennung eines gesetzlichen Übergangsmandats bei einigen Privatisierungen zu einer Schutzlücke für die betroffenen Arbeitnehmer bei anderen Privatisierungen gek...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Günstigkeitsprinzip / 1 Anwendungsbereich

Das Günstigkeitsprinzip gilt im Verhältnis von Individualvertrag und Betriebsvereinbarung[1] sowie im Verhältnis zum Tarifvertrag.[2] Es gilt auch dann, wenn der Arbeitsvertrag auf einen (günstigeren) Tarifvertrag Bezug nimmt und dieser mit einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag kollidiert.[3] Im Verhältnis Betriebsvereinbarung zu Tarifvertrag gilt das Günstigkeitsprinzip...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.2.4 "Vorbeschäftigung" im Falle des Betriebsübergangs

Vorgängereinrichtungen, bei denen der Arbeitnehmer beschäftigt war, bevor sein Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB oder Umwandlungsgesetz auf die jetzige Firma/Einrichtung übertragen wurde, sind in die Prüfung bisheriger Arbeitsverhältnisse mit einzubeziehen, verhindern also eine "Neueinstellung". Nach Auffassung des BAG gilt dies nicht, wenn der Beschäftigte vor dem Betriebsü...mehr

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Befristete Arbeitsverträge / 4.6 Befristung in neu gegründeten Unternehmen

Mit Art. 2 des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 wurde die höchstzulässige Dauer einer sachgrundlosen Befristung in neu gegründeten Unternehmen verlängert. § 14 Abs. 2a TzBfG bestimmt: "In den ersten 4 Jahren nach der Gründung eines Unternehmens ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrags ohne Vorliegen eines sachlichen Grunds bis zur Dauer von 4 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Pfändungsfortwirkung bei Wiederbegründung des Arbeitsverhältnisses (Absatz 2)

Rz. 5 Abs. 2 bezweckt aus Gründen der Rechtssicherheit die Fortgeltung der Pfändung bei branchenüblichen, saisonbedingten Unterbrechungen, falls innerhalb eines Zeitraums von 9 Monaten ein neues Arbeitsverhältnis zwischen Drittschuldner und Schuldner begründet wird. Hier wird ein einheitliches Rechtverhältnis vermutet (BAG, NJW 1993, 2701 = ZIP 1993, 1103 = DB 1993, 1625 = N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsfolgen bei Vorliegen der Voraussetzungen

Rz. 6 Das wirksame Pfandrecht erstreckt sich automatisch auf alle künftig fällig werdenden Raten, die gegen denselben Drittschuldner bestehen (BGH, NJW 2003, 1457 = ZVI 2003, 110 = ZInsO 2003, 330 = MDR 2003, 525 = InVo 2003, 192 = BGHReport 2003, 519 = Rpfleger 2003, 305 = KKZ 2003, 121 = FamRZ 2003, 1010 = DGVZ 2003, 118 = JurBüro 2003, 438 = KTS 2003, 398 = ZAP EN-Nr ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Pensionszusage

Rz. 170 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Wird beim Wechsel des ArbG eine dem ArbN gegebene unmittelbare Versorgungszusage (> Rz 35 ff) vom neuen ArbG übernommen und erbringt der frühere ArbG an den neuen ArbG als Gegenleistung für die Übernahme der Verpflichtung zur Versorgung des ArbN eine Zahlung zB in Höhe des Gegenwerts der Rückstellung, so fließt dem ArbN dadurch kein > Arbei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerfreiheit gemäß § 3 Nr 63 EStG

Rz. 140 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Die Steuerbefreiung in § 3 Nr 63 EStG wurde mit dem AVmG ab 2002 eingeführt und durch das AltEinkG ab 2005 weiter ausgebaut (> Rz 6). Die Vorschrift ist lex specialis zu § 3 Nr 62 EStG (> Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 14). § 3 Nr 63 EStG soll den Aufbau einer kapitalgedeckten bAV stärken und zu einer Besteuerung der späteren Versor...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / 1. Allgemeines

Rz. 325 Für das sog. Produktivvermögen sehen §§ 13a ff. ErbStG sehr umfassende Privilegierungen vor, durch die die (angestrebte) realitätsgerechte Bewertung teilweise wieder aufgehoben wird. Rz. 326 Rechtfertigung für die in §§ 13a ff. sowie 19a ErbStG vorgesehenen Begünstigungen ist, dass das Produktivvermögen (nicht allgemein das ertragsteuerliche Betriebsvermögen)[314] in ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Ziel des Mandanten

Rz. 35 Der Rechtsanwalt hat zunächst zu klären, welches Ziel der Auftraggeber in seiner Rechtsangelegenheit verfolgt, die Gegenstand des Anwaltsvertrages sein soll. Ist das Begehren unklar, so hat der Rechtsanwalt nachzufragen.[220] Die Haftpflichtpraxis zeigt, dass es bereits bei dieser ersten und wichtigsten Frage zu Missverständnissen zwischen Mandant und Anwalt kommen kan...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Vertrauen auf Richtigkeit der Angaben

Rz. 42 I.d.R. darf der Rechtsanwalt auf die Richtigkeit tatsächlicher Angaben seines Auftraggebers – oder eines Dritten, dem der Mandant die Unterrichtung seines Anwalts überlassen hat[245] – ohne eigene Nachforschungen vertrauen,[246] solange er deren Unrichtigkeit nicht kennt oder kennen muss.[247] Dies gilt insb. für eine Information, die die berufliche Tätigkeit des Mand...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 2 B

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I Grundlagen / 1.1.2 Vorgaben des Europäischen Rechts

Rz. 6 Eine Vielzahl der in den letzten Jahren erfolgten Gesetzesänderungen im Bereich des GmbH-Rechts ist auf europäische Vorgaben zurückzuführen. Ihr Einfluss tritt zwar im GmbH-Recht weniger hervor als im Aktienrecht, ist aber auch hier bedeutsam. Zur Harmonisierung des europäischen Gesellschaftsrechts im engeren Sinne sind bisher folgende Richtlinien mit Bezug zum GmbH-Re...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.12 Auflösungsvertrag und Betriebsübergang

Der Auflösungsvertrag im Zusammenhang mit einem Betriebsübergang ist ohne Verstoß gegen den Rechtsgedanken des § 613a Abs. 4 BGB wirksam, wenn die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Betrieb gerichtet ist. Wird jedoch zugleich ein neues Arbeitsverhältnis zum Betriebsübernehmer vereinbart oder verbindlich in Aussicht gestellt, ist der Auflösu...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.1 Rechtsgrundlage

Der Auflösungsvertrag (auch Aufhebungsvertrag) ist die wichtigste und für den Arbeitgeber im Verhältnis zur Kündigung meist risikoärmste Beendigungsform des Arbeitsverhältnisses. Wie jeder Vertrag kommt er gem. §§ 145ff. BGB durch Angebot und Annahme, zwei sich deckende Willenserklärungen, zustande. Er unterliegt nicht der strengen Kontrolle eines sachlichen Grunds wie ein b...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Vorwort aus: Pauly/Osnabrügge/Huth, Das arbeitsrechtliche Mandat - Teilzeit und geringfügige Beschäftigung, 3. Aufl. 2019, Vorwort zur Buchreihe Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg ...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / VI. Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung

Rz. 42 Die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung bestimmt sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, dessen Regelungsmöglichkeiten durch § 622 BGB nach unten begrenzt werden. Rz. 43 Nach § 622 BGB ist auch bei Teilzeitbeschäftigten eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einzuhalten. Hat das Arbeitsverhältnis zwei Jahre,...mehr

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§ 12 Der Anspruch auf Verri... / II. Wartezeit, § 8 Abs. 1 TzBfG

Rz. 15 Die Verringerung der Arbeitszeit kann nach § 8 Abs. 1 TzBfG erst verlangt werden, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Maßgebend ist der Arbeitgeber, nicht der Betrieb.[22] Die Frist beginnt mit dem vereinbarten Tag der Arbeitsaufnahme ungeachtet der Frage, ob an diesem Tag tatsächlich gearbeitet worden ist. Beginnt also das Arbeitsverhält...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / D. Beendigung durch Befristung oder auflösende Bedingung

Rz. 81 Die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Befristungen und auflösenden Bedingungen gelten gleichermaßen für Teilzeitbeschäftigte wie für Vollzeitbeschäftigte. Rz. 82 Gem. § 14 Abs. 1 TzBfG ist eine Befristung immer dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 TzBfG vorliegt. Rz. 83 Eine Befristung ohne Vorliegen eines sa...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Rz. 22 In der Blockaltersteilzeit teilt sich die Gesamtphase der Altersteilzeit zwischen Beginn und Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in zwei notwendigerweise zeitlich gleiche Phasen: D...mehr

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Outsourcing von Beratungsle... / 5 Outsourcing und Arbeitsrecht

Outsourcing kann allgemein dazu führen, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer, die in dem Betrieb oder Betriebsteil arbeiteten, der durch die Fremdvergabe aufgelöst werden soll, im Wege des Betriebsübergangs [1] auf das Unternehmen übergehen, das den Outsourcing-Auftrag annimmt. Gleiches kann auch in einem Steuerbüro der Fall sein. Zu denken ist beispielsweise an Fälle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / bb) Betriebsübergang

Rz. 107 Betriebsübergang und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus, weil beim Betriebsübergang die Identität des Betriebs/Teilbetriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Inhaberwechsel stattfindet.[195] Gemäß § 613a Abs. 4 S. 1 BGB ist eine Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber bzw. Betriebsinhaber oder durch den neuen Betriebsinhaber bzw. Arbeitgeber wegen d...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 3. (Massen-)Widerspruch bei Betriebsübergang

Rz. 93 § 21a BetrVG ist nach zutreffender aber umstrittener Auffassung analog anzuwenden, wenn ein Betrieb unter Wahrung seiner Identität nach § 613a BGB auf einen Erwerber übergeht und sämtliche Betriebsratsmitglieder einschließlich der Ersatzmitglieder dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widersprechen.[101] Das Arbeitsverhältnis zum Veräußerer besteht fort, das Betrieb...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / a) Geltungsbereich und Wirkung der Transformation (§ 613a Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 507 Die Tarifvertragsnormen behalten nach der neueren Rechtsprechung des 4. Senats in der Entscheidung vom 22.4.2009 auch nach der Transformation gem. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB ihren kollektivrechtlichen Charakter.[563] Rz. 508 Im Übrigen gilt für Geltungsbereich, Inhalt und Wirkung der Transformation von Tarifverträgen vielfach dasselbe wie für Betriebsvereinbarungen (siehe...mehr

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Literaturverzeichnis

Annuß/Kühn/Rudolph/Rupp, EBRG, 2014 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Auflage 2013 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, 5. Auflage 2017 Bachner, Betriebsvereinbarungen bei Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung, AiB 2012, 725 Bachner, Das Schicksal von Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag nach Betriebsübergang und übertragender Umwandl...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (1) Geltungsbereich, Inhalt und Wirkung der Transformation (§ 613a Abs. 1 S. 2 BGB)

Rz. 335 Gelten die Betriebsvereinbarungen des Ursprungsbetriebs nach dem bisher Gesagten nicht normativ weiter, greifen die Regelungen in § 613a Abs. 1 S. 2 – 4 BGB . Die durch die Betriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten werden in die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten transformiert (Satz 2), sofern nicht bei dem Erwerber eine Kollektivvereinbarung zu demselbe...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / b) Verschlechterungssperre des § 613a Abs. 1 S. 2 u. 4 BGB

Rz. 519 § 613a Abs. 1 S. 2 letzter Hs. BGB regelt, dass transformierte Kollektivnormen nicht vor Ablauf eines Jahres ab dem Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geändert werden dürfen. Auch diesbezüglich gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie für transformierte Betriebsvereinbarungen (siehe Rdn 345). Rz. 520 Die einjährige Verschlechte...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (3) Ablösung durch beim Erwerber geltende Kollektivvereinbarungen (§ 613a Abs. 1 S. 3 BGB)

Rz. 352 Eine Transformation der Betriebsvereinbarungen in die Arbeitsverhältnisse der übergehenden Beschäftigten scheidet gem. § 613a Abs. 1 S. 3 BGB aus bzw. endet, wenn die Rechte und Pflichten beim Erwerber in einer Kollektivvereinbarung (Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag) geregelt sind bzw. werden. Rz. 353 Dabei ist unerheblich, ob die verdrängende bzw. ablösende Kol...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / aa) Betriebsbezug

Rz. 146 Im Unterschied zur Berücksichtigung anderweitiger Beschäftigungsmöglichkeiten, die nach § 1 Abs. 2 KSchG unternehmensbezogen ausgestaltet ist, enthält die Regelung zur sozialen Auswahl eine entsprechende Regelung nicht. Daher ist sie betriebsbezogen vorzunehmen (vgl. zum Betriebsbegriff unter § 2 Rdn 150 ff.).[239] Andere Betriebe des Unternehmens oder des Konzerns si...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / b) Literatur

Rz. 198 In der Literatur werden zu der Frage der Auswirkung von Umstrukturierungen auf die Geltung der Betriebsvereinbarungen unterschiedliche theoretische Ansätze vertreten, die allerdings teilweise zu gleichen Ergebnissen führen. Rz. 199 Schwierigkeiten bereitet der Umstand, dass in der Literatur nicht immer (ausdrücklich) auf einen (einheitlichen) dogmatischen Anknüpfungsp...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / c) Ablösung durch beim Erwerber geltende Kollektivvereinbarung (§ 613a Abs. 1 S. 3 BGB)

Rz. 526 Eine Transformation der Normen eines Tarifvertrags in die Arbeitsverhältnisse der übergehenden Beschäftigten scheidet gem. § 613a Abs. 1 S. 3 BGB aus bzw. endet, wenn die Rechte und Pflichten beim Erwerber in einer Kollektivvereinbarung geregelt sind bzw. werden. Rz. 527 Dabei ist unerheblich, ob die verdrängende bzw. ablösende Kollektivvereinbarung bereits im Zeitpun...mehr

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§ 1 Beteiligungsrecht des B... / 3. Verlegung des ganzen Betriebes oder von wesentlichen Betriebsteilen

Rz. 55 Als Verlegung eines Betriebes oder eines Betriebsteiles gilt jede nicht nur geringfügige Veränderung der örtlichen Lage des Betriebes oder des Betriebsteils.[60] Maßgeblich ist also eine Veränderung der örtlichen Lage des Betriebes oder der jeweiligen Betriebsteile. Ausgenommen sind geringfügige Veränderungen. Beispielhaft werden hier immer wieder der "Wechsel der Str...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (b) Literatur

Rz. 301 Der Meinungsstand in der Literatur ist uneinheitlich. Einigkeit besteht nur insoweit, als dass bei Übertragung eines ganzen Betriebs die für diesen Betrieb abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen normativ weitergelten, wenn der Betrieb im Wesentlichen unverändert durch den Erwerber als eigenständiger Betrieb weitergeführt wird.[337] Denn der Betriebsübergang als solch...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / ee) Exkurs: Verlagerung der Arbeitsplätze ins Ausland

Rz. 133 Nach dem BAG folge aus § 1 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchst. b, S. 3 KSchG die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer zur Vermeidung einer Beendigungskündigung an einem anderen Arbeitsplatz im selben oder einem anderen Betrieb des Unternehmens zu beschäftigen. Diese Verpflichtung erstrecke sich jedoch nicht auf Arbeitsplätze im Ausland.[230] Diese obige Entscheidun...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (1) Einzelrechtsnachfolge

Rz. 483 Da der Arbeitgeber nicht selber Vertragspartei eines Verbandstarifvertrags ist, kann seine normative Bindung an einen Verbandstarifvertrag nur gem. § 3 Abs. 1 Alt. 1 TVG aus seiner Mitgliedschaft im tarifvertragschließenden Arbeitgeberverband[540] oder gem. § 5 TVG aus der Allgemeinverbindlichkeit des Verbandstarifvertrags resultieren. Rz. 484 Die Mitgliedschaft des A...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (2) Verschlechterungssperre des § 613a Abs. 1 S. 2 und 4 BGB

Rz. 345 § 613a Abs. 1 S. 2 letzter Hs. BGB regelt, dass transformierte Betriebsvereinbarungen nicht vor Ablauf eines Jahres ab dem Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geändert werden dürfen. Rz. 346 Diese einjährige Veränderungssperre (besser: Verschlechterungssperre) verbietet nach der h.M. allerdings nur eine individualrechtliche Verschlecht...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 4. Schicksal von Betriebsvereinbarungen, Gesamtbetriebsvereinbarungen und Konzernbetriebsvereinbarungen bei Umstrukturie­rungen mit Betriebsinhaberwechsel

Rz. 278 Häufig gehen Umstrukturierungen mit einem Betriebsinhaberwechsel einher: ein Betrieb, ein Betriebsteil oder sogar mehrere Betriebe eines Unternehmens werden auf einen oder mehrere Erwerber übertragen – entweder im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Betriebsübergang, oder im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem Umwandlungsgesetz . Rz. 279 Für Betriebsübergänge find...mehr

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§ 4 Betriebsbedingte Kündig... / aa) Betriebsstilllegung

Rz. 99 Die Stilllegung des gesamten Betriebs oder eines Betriebsteils durch den Arbeitgeber gehört zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen i.S.v. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung geben können.[172] Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktion...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / bb) Unternehmensinterne Umstrukturierungen

Rz. 189 Da es soweit ersichtlich nur eine Entscheidung des 1. Senats[210] gibt, die sich – vom Sonderfall der durch Vereinbarung nach § 3 BetrVG geschaffenen Betriebsstrukturen abgesehen – ausdrücklich mit dem Schicksal von Betriebsvereinbarungen bei unternehmensinternen Umstrukturierungen befasst, ist unklar, ob das BAG auch bei unternehmensinternen Umstrukturierungen die I...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / aa) Normative Weitergeltung der im Veräußererbetrieb geltenden Gesamtbetriebsvereinbarungen

Rz. 372 Auch für Gesamtbetriebsvereinbarungen gilt, dass § 613a Abs. 1 BGB lediglich Auffangcharakter hat und nur eingreift, wenn die Gesamtbetriebsvereinbarung nicht bereits normativ weitergilt.[432] Auch hier ist also die normative Weitergeltung vorrangig zu prüfen. Rz. 373 Das BAG stützt seine Rechtsprechung zur normativen Weitergeltung von Gesamtbe­triebsvereinbarungen be...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (5) Änderung und Beendigung normativ weitergeltender Betriebsvereinbarungen

Rz. 326 Die normativ beim Betriebserwerber weitergeltenden Betriebsvereinbarungen können durch Vereinbarung zwischen dem Erwerber und dem zuständigen Betriebsrat abgeändert bzw. durch eine neue Betriebsvereinbarung zu demselben Regelungsgegenstand abgelöst werden.[370] Dabei gilt im Verhältnis zweier Betriebsvereinbarungen, die denselben Gegenstand regeln und sich an denselb...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 1. Der Betrieb als Organisationsbasis des Betriebsrats

Rz. 2 Anknüpfungspunkt für die Tätigkeit und das Bestehen des Betriebsrats ist der Betrieb. Das Betriebsverfassungsgesetz beruht auf der Annahme einer ausschließlich betriebsbezogenen Interessenvertretung durch die gewählten Repräsentanten der betriebsangehörigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazu knüpft es die Zuständigkeit des Betriebsrats an die Identität desjenigen...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / 1. Normative (Weiter)Geltung von Tarifverträgen nach Umstrukturierungen

Rz. 477 Die Frage nach der normativen Weitergeltung von Tarifverträgen stellt sich grundsätzlich nur bei Umstrukturierungen mit Betriebsinhaberwechsel, also wenn sich im Zuge der Umstrukturierung ein Wechsel in der Person des Arbeitgebers ergibt. Denn die unmittelbare und zwingende Geltung von Tarifverträgen knüpft an die Tarifgebundenheit der Arbeitsvertragsparteien an. Tar...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (1) Einzelrechtsnachfolge

Rz. 488 Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG[545] und der h.M. in der Literatur[546] bewirkt die Einzelrechtsnachfolge nach § 613a BGB keinen Eintritt des Betriebserwerbers in die kollektivrechtliche Stellung des Betriebsveräußerers. Gemäß § 613a Abs. 1 S. 1 BGB gehe nur die Arbeitgeberstellung über, und nicht die Stellung als Tarifvertragspartei eines Firmentarifvertra...mehr

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§ 2 Betriebsverfassungsrech... / (a) Rechtsprechung

Rz. 282 Nach der Rechtsprechung des BAG entscheidet sich das Schicksal der im übertragenen Betrieb oder Betriebsteil geltenden Betriebsvereinbarungen danach, ob es sich um eine identitätswahrende Betriebsübertragung handelt oder nicht.[316] Rz. 283 Wahrt der Betrieb oder Betriebsteil im Rahmen des Betriebs(teil)übergangs seine Identität, gelten die Betriebsvereinbarungen beim...mehr