Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs

Rz. 17 Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gehen im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehende Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Inhaber über [1]; das gilt auch für Arbeitsverhältnisse, in denen die Hauptleistungspflichten ruhen, z. B. während der Elternzeit und bei Altersteilzeitverhältnissen in der Freistellungsphase (BAG, Urteil v. ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.5 Kündigung, Betriebsübergang und Sonderkündigungsschutz

Rz. 93 Beantragt ein Arbeitgeber, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers in Elternzeit für zulässig zu erklären, weil er seinen Betrieb stillgelegt habe, darf die zuständige Behörde die Zulässigkeitserklärung nicht mit der Begründung verweigern, es liege ein Betriebsübergang vor. Diese Entscheidung ist den Gerichten für Arbeitssachen vorbehalten. Der vors...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7 Kündigung und Betriebsübergang

7.1 Kündigungsverbot nach § 613a Abs. 4 BGB Rz. 76 Das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB ist eine zwangsläufige Konsequenz aus dem zum Schutz der Arbeitnehmer angeordneten Übergang des Arbeitsverhältnisses, der ohne dieses Verbot vereitelt würde (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2006, 8 AZR 124/05; BAG, Urteil v. 21.7.1994, 8 AZR 227/93 [1]). § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB enthält ein e...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Voraussetzungen des Betriebsübergangs

2.1 Betrieb und Betriebsteil 2.1.1 Betrieb Rz. 6 Betrieb ist nach der Rechtsprechung des EuGH und dem folgend des BAG (EuGH, Urteil v. 11.7.2018, C-60/17 [1]) eine auf Dauer angelegte, ihre Identität bewahrende wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit. Rz. 7 Der Übergang e...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 613a Kündigung und Betriebsübergang

1 Allgemeines Rz. 1 Für den Fall einer Betriebsveräußerung sollen durch § 613a BGB die bestehenden Arbeitsplätze geschützt und die Haftung des alten und des neuen Arbeitgebers geregelt werden. § 613a BGB schließt insbesondere eine Lücke im System des Kündigungsschutzes, die dadurch entsteht, dass der Betriebserwerber ohne eine entsprechende Sonderregelung nicht zur Übernahme ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.1 Art und Umfang der Unterrichtung

Rz. 38 § 613a Abs. 5 BGB bestimmt, dass der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehmer in ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6 Widerspruch

Rz. 63 Das in § 613a Abs. 6 BGB – im Gegensatz zum Europarecht – in der Bundesrepublik geregelte Widerspruchsrecht ermöglicht es dem Arbeitnehmer, den Übergang des Arbeitsvertrags auf den Betriebserwerber und damit den Austausch des Vertragspartners zu verhindern. Das Widerspruchsrecht hat seine verfassungsrechtliche Grundlage in der durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Freih...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.1 Kündigungsverbot nach § 613a Abs. 4 BGB

Rz. 76 Das Kündigungsverbot des § 613a Abs. 4 BGB ist eine zwangsläufige Konsequenz aus dem zum Schutz der Arbeitnehmer angeordneten Übergang des Arbeitsverhältnisses, der ohne dieses Verbot vereitelt würde (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2006, 8 AZR 124/05; BAG, Urteil v. 21.7.1994, 8 AZR 227/93 [1]). § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB enthält ein eigenständiges Kündigungsverbot i. S. v. § 1...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.7 Prozessuales

Rz. 98 Nach § 4 KSchG erstreckt sich die Klagefrist von 3 Wochen nicht nur auf die Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung, sondern auch auf die Frage, ob die Kündigung aus anderen Gründen unwirksam ist. Das gilt nunmehr auch für die Feststellung, ob die Kündigung unwirksam ist, weil sie "wegen eines Betriebsübergangs" ausgesprochen worden ist (§ 613a Abs. 4 BGB)....mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Rechtsgeschäft, Hoheitsakt, Umwandlung, Gesetz

Rz. 14 Ein Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB setzt den Übergang eines Betriebs "durch Rechtsgeschäft" voraus. Der Inhalt eines oder mehrerer Rechtsgeschäfte muss dabei dem Erwerber die betriebliche Fortführungsmöglichkeit eröffnen. Der Zweck dieser Beschränkung auf rechtsgeschäftliche Betriebsübergänge lag nach bisheriger Rechtsprechung darin, d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Für den Fall einer Betriebsveräußerung sollen durch § 613a BGB die bestehenden Arbeitsplätze geschützt und die Haftung des alten und des neuen Arbeitgebers geregelt werden. § 613a BGB schließt insbesondere eine Lücke im System des Kündigungsschutzes, die dadurch entsteht, dass der Betriebserwerber ohne eine entsprechende Sonderregelung nicht zur Übernahme der Arbeitneh...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.3 Kündigung durch den Veräußerer nach einem Erwerberkonzept

Rz. 86 Nach der Rechtsprechung des BAG liegt eine Kündigung durch den bisherigen Arbeitgeber wegen des Betriebsübergangs dann vor, wenn jene damit begründet wird, der neue Betriebsinhaber habe die Übernahme eines bestimmten Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz erhalten bleibt, deswegen abgelehnt, weil er "ihm zu teuer sei" (BAG, Urteil v. 26.5.1983, 2 AZR 477/81 [1]). In diesem...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.6 Wiedereinstellungsanspruch

Rz. 94 Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Wiedereinstellung (Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses) gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Erwerber kommt in Betracht, wenn es trotz einer ursprünglich vorgesehenen Stilllegung des Betriebs oder eines Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit aus anderen Gründen und einer infolgedessen wirksam ausgesprochenen Kündigung aus betriebsbedingte...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.2 Verhältnis KSchG und § 613a Abs. 4 BGB

Rz. 81 Ist auf den Arbeitnehmer das KSchG anwendbar, sind die Vorschriften des § 1 Abs. 2 KSchG und des § 613a Abs. 4 BGB nebeneinander zu prüfen. Das KSchG und § 613a Abs. 4 BGB stehen nicht in einem Spezialitätsverhältnis zueinander (BAG, Urteil v. 28.10.2004, 8 AZR 391/03 [1]). Rz. 82 Neben dem Betriebsübergang bestehende sachliche und eine Unwirksamkeit nach § 613a Abs. 4 ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.4 Umgehungstatbestände

Rz. 90 Die zwingende Regelung des § 613a Abs. 4 BGB darf nicht durch eine Kündigung und eine nachfolgende Wieder-/Neueinstellung umgangen werden (BAG, Urteil v. 18.9.2003, 2 AZR 330/02 [1]). Dasselbe gilt für einen Aufhebungsvertrag, wenn der Arbeitnehmer mit dem Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und bestehende Arbeitsplatzangebote des Betriebserwerbers veranlasst...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1.2 Übergang eines Betriebsteils

Rz. 8 Legt man die oben genannten Kriterien zugrunde, spielt es keine wesentliche Rolle, ob ein Betrieb oder ein Betriebsteil übergeht. Bei den übertragenen sächlichen und immateriellen Betriebsmitteln muss es sich um wesentliche Betriebsmittel einer organisatorischen Untergliederung handeln, die innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks einen Teilzweck verfolgt, auch wenn es...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1.1 Betrieb

Rz. 6 Betrieb ist nach der Rechtsprechung des EuGH und dem folgend des BAG (EuGH, Urteil v. 11.7.2018, C-60/17 [1]) eine auf Dauer angelegte, ihre Identität bewahrende wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit. Rz. 7 Der Übergang eines Betriebs setzt voraus, dass dieser s...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Betrieb und Betriebsteil

2.1.1 Betrieb Rz. 6 Betrieb ist nach der Rechtsprechung des EuGH und dem folgend des BAG (EuGH, Urteil v. 11.7.2018, C-60/17 [1]) eine auf Dauer angelegte, ihre Identität bewahrende wirtschaftliche Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit. Rz. 7 Der Übergang eines Betriebs setzt voraus, ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2 Rechtsfolgen einer unterbliebenen oder fehlerhaften Unterrichtung

Rz. 60 Eine unterbliebene setzt ebenso wie eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung die Widerspruchsfrist nicht in Gang (st. Rspr., BAG, Urteil v. 15.12.2016, 8 AZR 612/15 [1]). Ob die Unterrichtung ordnungsgemäß ist, kann vom Gericht überprüft werden.[2] Einer Kausalität zwischen der fehlerhaften Information und der Entscheidung des Arbeitnehmers, dem Übergang seines Arbeitsv...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 6. Muster: Vereinbarung zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB

Rz. 595 Muster 4.54: Vereinbarung zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB Muster 4.54: Vereinbarung zum Betriebsübergang gem. § 613a BGBmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Erklärung zum Betriebsübergang

Rz. 594 Muster 4.53: Erklärung zum Betriebsübergang Muster 4.53: Erklärung zum Betriebsübergang Erklärung zum Betriebsübergang nach § 613a BGB Dem Übergang meines Arbeitsverhältnisses von der XY-GmbH auf die Z-GmbH Mir ist bekannt, dass bei Ausübung des Widerspruchsrechts eine betriebsbedingte Kündigung unumgänglich ist, wenn keine entsprechende...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Muster: Mitteilung über den Betriebsübergang gem. § 613a BGB

Rz. 140 Muster 21.25: Mitteilung über den Betriebsübergang, § 613a BGB Muster 21.25: Mitteilung über den Betriebsübergang, § 613a BGB An Arbeitnehmer A persönliche Übergabe mit Empfangsbekenntnis Mitteilung über einen beabsichtigten Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 5, 6 BGB Insolvenzverfahren über das Vermögen der A-GmbH Sehr geehrte/r Frau/Herr Arbeitnehmer A, in dem Insolvenzve...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen bei Betriebsübergang

Rz. 555 Die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Betriebsübergang sind in § 613a BGB geregelt. Geltendes Gemeinschaftsrecht[893] ist zu beachten. Rz. 556 Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ei...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / a) Kündigung von Arbeitnehmern und Betriebsübergang bei Veräußerung

Rz. 136 Die Insolvenzeröffnung führt nicht automatisch zur Beendigung der bestehenden Arbeitsverhältnisse, sondern die Dienstverträge bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, § 108 Abs. 1 InsO. Der Insolvenzverwalter tritt in die Stellung des Arbeitgebers ein. Für den Insolvenzverwalter besteht gem. § 113 InsO eine besondere Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monat...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / e) Rechtsfolgen

Rz. 586 Der Betriebsübergang hat individualarbeitsrechtliche [978] und kollektivrechtliche [979] Auswirkungen. Rz. 587 Der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer aufgrund der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer erwachsene Kündigungsschutz geht nicht nach § 613a Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber über, wenn in dessen Betrieb die Vorausset...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Widerspruchsrecht

Rz. 578 Nach § 613a Abs. 6 BGB kann der Arbeitnehmer dem Übergang des Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung gem. § 613a Abs. 5 BGB schriftlich widersprechen.[966] Der Widerspruch kann gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber oder dem neuen Inhaber erklärt werden. Der unterrichtende Arbeitgeber sollte sich von den betroffenen Arbeitnehmern eine...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Betriebsinhaberwechsel

Rz. 561 Erste Voraussetzung ist ein Betriebsinhaberwechsel, dh es muss eine Änderung in der Person desjenigen erfolgen, der über die arbeitsrechtliche Organisations- und Leitungsmacht verfügt.[911] Für einen Betriebsübergang muss ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit des Betriebs und Betriebsteils unter Wahrung ihrer Identität fortführen.[912] Maßgeblich für ein...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Betrieb oder Betriebsteil

Rz. 564 Weitere Voraussetzung ist die Übertragung eines Betriebes oder Betriebsteils.[928] Das BAG vertritt die Auffassung, es komme entscheidend darauf an, ob eine wirtschaftliche Einheit vorhanden sei, die trotz des Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt habe.[929] An die Stelle des früheren Betriebsbegriffes ist damit auch in der Rechtsprechung des BAG das Merkmal der auf...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 4. Muster: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 593 Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Muster 4.52: Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB _____ (Name, Vorname) _____ (Straße, Hausnummer) _____ (PLZ, Ort) _____, den _____ Betriebsübergang gemäß § 613a BGB Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrte/r Frau/Herr _____, mit diesem Schreiben möchten wir Sie gemäß § 613a Abs. 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ("BG...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Unterrichtungspflicht

Rz. 569 Nach § 613a Abs. 5 BGB hat der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform über den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Überganges, den Grund für den Übergang, die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Überganges für die Arbeitnehmer und die hinsichtlich der Arbeitnehm...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 3. Checkliste: Übergang von Arbeitsverhältnissen

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§ 46 Unternehmensverträge / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 44 Unternehmenskauf / 7. Arbeitsverhältnisse, Ausgeschiedene Mitarbeiter

Rz. 46 § 613a Abs. 1 BGB. Tarifvertragliche Regelungen gelten bei den übergehenden Arbeitsverhältnissen individualvertraglich fort und dürfen frühestens ein Jahr nach Betriebsübergang zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden, wenn sie nicht vorher auslaufen oder beim Käufer eine kollidierende beiderseitige Tarifbindung besteht oder Käufer und Arbeitnehmer einzelvertragl...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / aa) Checkliste: Kündigung

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§ 44 Unternehmenskauf / B. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Unter Unternehmenskauf versteht man den vollständigen oder teilweisen Erwerb eines Unternehmens in Form eines Beteiligungskaufs ("Share Deal") oder eines Aktiven-/Passiven-Kaufs ("Asset Deal"). Dabei kann man eine Reihe unterschiedlicher Rechtsgebiete, die bei einem Unternehmenskauf berührt werden, und eine Reihe aufeinander folgender Phasen des Unternehmenskaufes unter...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / d) Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO (Günstigkeitsprinzip für Arbeitnehmer)

Rz. 53 Die Rechtswahl bei Individualarbeitsverträgen[145] gem. Art. 8 Abs. 1 Rom I-VO[146] darf dem Arbeitnehmer nicht den Schutz durch die zwingenden Vorschriften des Rechts an seinem Arbeitsort nehmen. Sofern er seine Arbeit gewöhnlich nicht in ein und demselben Staat verrichtet, schützt ihn das Recht am Ort der einstellenden Niederlassung oder jene im Staat der sonst engs...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / III. Checkliste: Betriebspachtvertrag

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§ 4 Arbeitsrecht / dd) Unzulässige Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG

Rz. 122 Nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist eine Befristung ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.[206] § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG enthält ein zeitlich unbegrenztes Anschlussverbot.[207] Dies gilt auch dann, wenn das neue Arbeitsverhältnis nur für die Dauer von maximal sec...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / IV. Muster: Betriebspachtvertrag

Rz. 36 Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Muster 46.6: Betriebspachtvertrag Betriebspachtvertrag zwischen der X GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer _____ – im Folgenden: Pächter – und der Y AG, vertreten durch den Vorstand _____ – im Folgenden: Verpächter – Präambel: Zwischen dem Verpächter als Konzernunternehmen des Pächters und dem Pächter besteht ein Organschaftsvertrag (Behe...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / b) Aufhebungsvertrag

Rz. 464 Durch den Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit konstitutiver Wirkung einvernehmlich beendet. Für den Arbeitgeber ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorteilhaft, weil keine Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, der (Sonder-)Kündigungsschutz nicht greift und der Betriebsrat nicht beteiligt werden muss. Sonderkündigungsschutztatbestände müsse...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Inländisches international zwingendes Recht

Rz. 118 Die international zwingenden Sachnormen des deutschen Rechts (sog. Eingriffsnormen, vgl. 9 Rom I-VO, Art. 16 Rom II-VO; vgl. Rdn 54) gehen vor. Ihre vorrangige Anwendung ist durch Auslegung der betroffenen Sachnorm dieser selbst zu entnehmen (sog. Sonderanknüpfung). Der international zwingende Charakter kann auch auf einer ausdrücklichen Anordnung beruhen (etwa §§ 44...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Verschmelzungsvertrag

Rz. 11 Muster 43.1: Verschmelzungsvertrag Muster 43.1: Verschmelzungsvertrag UR-Nr. _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit dem Amtssitz in _____ erschienen heute: _____ – dem Notar von Person bekannt – Die Erschienenen baten um Beurkundung des nachfolgenden Verschmelzungsvertrages zwischen der X GmbH, _____ und der Y GmbH, _____ Präambel: Mi...mehr

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§ 42 Transportrecht / 2. Abschluss des Vertrags, Einbeziehung der ADSp

Rz. 49 Der Abschluss eines Speditionsvertrags ist formlos möglich. Die meisten Speditionsverträge werden dabei unter Einbeziehung der ADSp, aktuell der ADSp 2017, abgewickelt. Bei den ADSp handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen, für deren Einbeziehung in einen Vertrag grundsätzlich die Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB gelten. Zusätzlich ist zu beachten, dass im Hi...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 4 Arbeitsrecht / cc) Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB

Rz. 41 Arbeitsverträge enthalten regelmäßig Allgemeine Geschäftsbedingungen i.S.v. §§ 305 ff. BGB.[57] Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung. Der Inhalt Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach einem objektiv-generalisierenden Maßstab zu ermitteln. Sie sind nach ihrem objektiven Inhal...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Kaufgegenstand

Rz. 143 Da die Vereinbarungen zum dinglichen Übergang dem Bestimmtheitserfordernis genügen müssen, sollte der Kaufgegenstand möglichst genau definiert werden. Dies gilt auch bei Kapitalgesellschaftsanteilen. Insbesondere ist im Falle der Durchnummerierung von GmbH-Geschäftsanteilen darauf zu achten, dass die vertragsgegenständlichen Anteile genau bezeichnet werden. Rz. 144 Of...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 2. Bemessung des Kaufpreises

Rz. 25 Die Ermittlung des tatsächlichen Praxiswertes ist sowohl für den Erwerber als auch für den Veräußerer von elementarer Bedeutung. Während der Erwerber nicht zu viel bezahlen möchte, möchte der ausscheidende Verkäufer einen Großteil seiner Altersversorgung über den Kaufpreis gesichert wissen. Bedauerlicherweise existieren nicht selten große Diskrepanzen in den Vorstellu...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / 5. Arbeitsverträge

Rz. 33 Der Käufer einer Praxis bzw. Kanzlei tritt mit dem Kauf in die bestehenden Arbeitsverträge der Mitarbeiter (mit allen Rechten und Pflichten) ein.[86] Das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber erlischt.[87] Der Übergang der Arbeitsverträge kann im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden. § 613a BGB ist also unabdingbar.[88] Gleiches gilt für einen Erwerb aufgrun...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / III. Vertragsparteien

Rz. 139 Beim Share Deal treten als Verkäufer regelmäßig die Anteilseigner auf, also die Aktionäre, GmbH-Gesellschafter, Komplementäre und Kommanditisten bzw. die OHG- bzw. GbR-Gesellschafter. Beim Asset Deal ist das Unternehmen selbst Verkäufer, beim Einzelunternehmen dessen Inhaber. Daneben kommen jedoch auch Vollstreckungs- bzw. Pfandgläubiger, die ihnen gestellte Sicherheit...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / 1. Grundlagen und Ziele der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 In den vergangenen Jahren hat die optimale Planung der Unternehmensnachfolge zunehmend an Bedeutung gewonnen. Jüngste statistische Erhebungen gehen davon aus, dass in den Jahren 2018 bis 2022 an die 150.000 Familienunternehmen an einen Nachfolger übergehen.[1] Statistische Erhebungen ergeben, dass 53 % der Familienunternehmen innerhalb der Familie weitergegeben werden....mehr