Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Zeugnisarten

Rz. 255 § 109 Abs. 1 GewO unterscheidet grundsätzlich zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen; der Arbeitnehmer hat insoweit ein Wahlrecht i.S.d. § 262 BGB. Ein qualifiziertes Zeugnis kann als End- oder als Zwischenzeugnis ausgestellt werden. Mit Erteilung erlischt der Zeugnisanspruch; ggf. besteht aber ein Anspruch auf Zeugniskorrektur. Rz. 256 Ein einfaches Zeugnis...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Beendigung durch ordentliche/außerordentliche Kündigung, Teilkündigung, Insolvenzanpassung

Rz. 126 Nach § 77 Abs. 5 BetrVG ist eine Betriebsvereinbarung grds. mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Den Betriebsvertragsparteien steht es aber frei, eine kürzere oder längere Kündigungsfrist zu vereinbaren. Die Kündigung bedarf keines Grundes.[386] Allerdings können die Parteien vereinbaren, dass die (ordentliche) Kündigung nur aus bestimmten Gründen erfolgen kann....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 846 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Der betriebsbedingte Grund: Fortfall des Arbeitsplatzes

Rz. 32 Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung ist zunächst, dass der Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes substantiiert dargelegt und im Bestreitensfall bewiesen werden kann. Der Fortfall des Arbeitsplatzes kann durch außerbetriebliche Ursachen, wie z.B. Auftragsrückgang begründet sein.[49] Dabei muss im Einzelnen dargelegt werden, dass das Beschäftigungsvolumen ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gemäß § 103 BetrVG

Rz. 864 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2015] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Interessenausgleich in der Insolvenz

Rz. 1134 Generell besteht im Insolvenzverfahren die Pflicht des Insolvenzverwalters, bei einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG [2761] einen Interessenausgleich zu versuchen. Andernfalls kann der von einer Betriebsänderung betroffene Arbeitnehmer gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG Ansprüche auf Nachteilsausgleich[2762] geltend machen, sobald der Insolvenzverwalter mit der geplante...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Umwandlungsformen nach dem UmwG

Rz. 1071 § 1 Abs. 1 UmwG bestimmt die vier Grundformen der Unternehmensumwandlung: Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel. Im Rahmen der Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG) übertragen ein oder mehrere Rechtsträger das gesamte Vermögen auf einen anderen schon bestehenden (Verschmelzung zur Aufnahme) oder neu zu gründenden Rechtsträger (Verschmelzung zur Neugrü...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Tarifverträge

Rz. 1077 Zu den angabepflichtigen Folgen der Umwandlung zählen darüber hinaus Informationen zur Fortgeltung der bisher bei dem übertragenden Rechtsträger geltenden Tarifverträge hinsichtlich der im Zuge der Umwandlung auf einen anderen Rechtsträger übergehenden Arbeitsverhältnisse. Insofern ist zwischen Verbandstarifverträgen und Firmentarifverträgen zu differenzieren. Verban...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Anhörung des BR gemäß § 102 zu betriebsbedingten Kündigungen wegen Betriebsschließung

Rz. 834 Im Fall einer Betriebsschließung bleibt der bisherige BR im Wege des Restmandats nach § 21b BetrVG bis zur Abwicklung des gesamten Betriebes und bis zur Erledigung aller mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten im Amt.[1979] Damit ist er auch im Fall einer beabsichtigten Betriebsschließung für die Anhörungen nach § 102 BetrVG zuständig und anzuhören (zur Kündigung von ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Besondere Fälle

Rz. 1002 Möglich ist sowohl der Abschluss eines Sozialplans im Hinblick auf eine bestimmte Betriebsänderung als auch der Abschluss eines Rahmensozialplans für mögliche, aber noch nicht geplante Betriebsänderungen.[2288] Rz. 1003 Ein Sozialplan muss nicht zwingend eine Abfindung für die Arbeitnehmer vorsehen. Abfindungen sind lediglich dann erforderlich, wenn Entlassungen droh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Anhörung des BR zur betriebsbedingten Änderungskündigung gemäß § 102 BetrVG (einschließlich Zustimmungsantrag nach § 99 BetrVG bei Versetzung, Umgruppierung)

Rz. 841 Die Änderungskündigung zielt in erster Linie auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen unter Aufrechterhaltung statt Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab, sofern der Arbeitgeber diese neuen Arbeitsbedingungen nicht bereits durch Ausübung seines Direktionsrechts herbeiführen kann. Der Arbeitgeber kann daher das Arbeitsverhältnis kündigen und dem Arbeitnehmer im Zusam...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[8] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Anhörung des BR gemäß § 102 BetrVG zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 855 Bei einer Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber dem BR die Fehlzeiten des Arbeitnehmers in der Vergangenheit benennen und – soweit bekannt – auch die Art/en der Erkrankung/en mitteilen[2002] sowie die daraus folgende negative Zukunftsprognose.[2003] Waren Arbeitsunfälle für krankheitsbedingte Fehlzeiten ursächlich, ist der BR auch hiervon in ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Ablösung durch neue Betriebsvereinbarung/einvernehmliche Beendigung

Rz. 135 Für Betriebsvereinbarungen gilt – wie für Tarifverträge und Gesetze – die Zeitkollisionsregel.[413] Danach löst die jüngere, den gleichen Regelungsgegenstand und Adressatenkreis betreffende Regelung, die ältere Betriebsvereinbarung ab.[414] Im Rahmen der Zeitkollisionsregel/Ablöseprinzip findet das Günstigkeitsprinzip keine Anwendung.[415] Allerdings gelten die Grund...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Die Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Übergang von Arbeitsverhältnissen

Rz. 1073 Soweit im Zuge der Umwandlung Betriebe oder Betriebsteile auf einen anderen Rechtsträger übergehen, hat der Umwandlungsvertrag über den Eintritt des übernehmenden Rechtsträgers in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gem. § 324 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB zu informieren.[2585] Hierzu gehört insbesondere auch die Dauer der Unternehmenszugehörigke...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Masseverbindlichkeiten

Rz. 1167 Lohn- und Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sind Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, soweit sie für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung geschuldet werden.[2820] Der Tag der Insolvenzeröffnung zählt dabei bereits mit. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung in der Zeit na...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze

Rz. 246 Arbeitszeugnisse stellen wichtige Bewerbungsunterlagen dar, die dem neuen Arbeitgeber Auskunft über die Erfahrung und Leistung des Arbeitnehmers geben sollen und für das berufliche Weiterkommen des Arbeitnehmers entscheidend sind. Aus dieser Bedeutung ergibt sich für den ausstellenden Arbeitgeber die Pflicht und zugleich Schwierigkeit, gleichsam zwei Herren zu dienen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Weitere angabepflichtige Inhalte

Rz. 1081 Umstritten ist, ob und inwieweit neben den vorstehend aufgeführten unmittelbaren Folgen eines Umwandlungsvorgangs auch (nur) mittelbar durch die Umwandlung bewirkte Auswirkungen angabepflichtig sind.[2619] Zu diesen mittelbaren Folgen zählen etwa nach der Umwandlung durchgeführte Personalabbaumaßnahmen, Versetzungen oder Umgruppierungen.[2620] Mit Blick auf den Wortl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 666 Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer des Betriebs, ausgenommen leitende Angestellte. Dies legt § 77 Abs. 4 BetrVG fest. Uneingeschränkt gilt dies für Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, welche die arbeitsvertragliche Position des jeweiligen Arbeitnehmers verbessern. Auch Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, welche Gege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmensnachfolge: Vere... / 7.4 Vermächtnisweise Zuwendung des ganzen Betriebs

Besteht das Sachvermächtnis darin, dass dem Vermächtnisnehmer der ganze Betrieb zu übertragen ist, geht der Betrieb zivil- und einkommensteuerrechtlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zunächst unentgeltlich auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Ein zweiter unentgeltlicher Betriebsübergang findet statt, wenn die Erben in Erfüllung des Vermächtnisses den Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4 Auswirkungen von Umstrukturierungen und Übertragungen von Unternehmen(steilen)

Rz. 18 Praxisrelevant sind die Auswirkungen von Betriebsübergängen und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen auf das Bestehen des Gesamtbetriebsrats und die Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen.[1] Grundsätzlich ist das Bestehen des Gesamtbetriebsrats an den Bestand des Unternehmens geknüpft. [2] Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 47 Abs. 1 BetrVG (...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5.2 Auswirkungen auf Konzernbetriebsvereinbarungen

Rz. 40 Von einem Eintritt oder Austritt von Unternehmen des Konzerns bleiben die Konzernbetriebsvereinbarungen grundsätzlich unberührt. Dies gilt nach hier vertretener Ansicht auch dann, wenn infolge der Veränderungen des Konzerns die Voraussetzungen des Konzernbetriebsrats entfallen oder der Konzern selbst zu bestehen aufhört. Für die Fortgeltung von Konzernbetriebsvereinba...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Preisvorteil aufgrund des Dienstverhältnisses

Rz. 16 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 § 8 Abs 3 EStG ist lediglich eine Bewertungsvorschrift. Das setzt einen geldwerten Vorteil voraus, der auf dem Dienstverhältnis beruht, weil nur das zu stpfl > Arbeitslohn führt (ausführlich > Rz 18 ff). Preisnachlässe hingegen, die auch betriebsfremde Personen im normalen Geschäftsverkehr erhalten, sind kein Arbeitslohn, weil es an der durc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Sonstiges

Rz. 12 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Zahlt der Erbe > Kirchensteuer seines Erblassers nach, so kann er sie selbst als SA absetzen (BFH 195, 328 = BStBl 2002 II, 487; BFH 255, 27 = BStBl 2017 II, 256; > Sonderausgaben Rz 14). Aufwendungen des Erben zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind weder bei ihm noch beim Erblasser als > Spenden iSv § 1...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.3.12 Betriebsübergang

Wurde ein Darlehen in Anspruch genommen, so tritt im Falle eines Betriebsübergangs der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem Darlehensvertrag mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein (§ 3 Abs. 5 FPfZG). Der Darlehensvertrag geht aufgrund eines gesetzlich angeordneten Übergangs des Vertrags auf den Erwerber über, nur dieser kann nac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Beteiligungsrechte: Inte... / 2.5 Sozialplan bei Zweifel über Betriebsübergang

Ist bei Kündigung eines Auftrags über bestimmte Dienstleistungen und Neuvergabe dieses Auftrags an einen anderen Auftragnehmer ungewiss, ob ein Betriebsübergang vom bisherigen auf den neuen Auftragnehmer vorliegt oder eine Betriebsstilllegung, für die der bisherige Auftraggeber seinen Arbeitnehmern – vorsorglich – betriebsbedingt kündigen muss, so können die Betriebspartner ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 9.4 Kündigung nach Betriebsübergang durch Erwerber

Auch außerhalb der Insolvenz ist die "Veräußererkündigung auf Erwerberkonzept" bekannt und anerkannt. Im Insolvenzverfahren sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass die Anwendung von § 125 InsO (Interessenausgleich mit Namensliste; Vermutung des betriebsbedingten Kündigungsgrunds; eingeschränkte Überprüfung der Sozialauswahl) sowie §§ 126, 127 InsO (gerichtliche Bestätigung e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 4 Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz

Der Insolvenzverwalter muss die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes [1] kann er nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Zudem muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung unter Mitteilung der Kündigungsgründe a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.4 Feststellung beim Übergang zu Liebhaberei, § 8

Rz. 178 Beim Strukturwandel eines (gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen oder freiberuflichen) Betriebs zur Liebhaberei sind die in der betrieblichen Zeit angesammelten stillen Reserven steuerlich verhaftet (verstrickt), die später während der Liebhaberei entstehenden stillen Reserven aber nicht. Der Übergang zur Liebhaberei stellt keine Betriebsaufgabe/Entnahme dar,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 213 Rechtsn... / 2.1 Übergang der Beschäftigungsverhältnisse (Abs. 1)

Rz. 3 Als Folge der Umwandlung der Bundesverbände bestimmt die Vorschrift, dass sich gleichzeitig das bis zum 31.12.2008 den Bundesverbänden zustehende Vermögen in Gesamthandsvermögen der BGB-Gesellschaften umwandelt. Dies entspricht dem im BGB verankerten Gesamthandsprinzip (vgl. Komm. zu § 212), nach dem das Vermögen den Gesellschaftern als Personengruppe zusteht. Diese Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Betriebsübergang und Betriebsänderung

Rz. 25 Ein Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB stellt grundsätzlich keine Betriebsänderung dar. Die Identität des Betriebs bleibt erhalten, es ändert sich nur die Zuordnung zu einem Rechtsträger. Allerdings kommt es in der Praxis sehr häufig vor, dass der Betrieb nicht unverändert übergeht. Rz. 26 Werden zeitlich zusammenhängend mit dem Betriebsübergang Umstellungen im B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Wesentliche Nachteile

Rz. 7 § 111 Abs. 1 Satz 1 BetrVG enthält eine allgemeine Festlegung, was eine Betriebsänderung ist. Der Begriff "Betriebsänderung" selbst wird dabei nicht definiert. Ob eine solche überhaupt erforderlich ist, ist in der Literatur stark umstritten. Die wohl herrschende Meinung folgert aus der Formulierung der Einleitung in § 111 Satz 3 BetrVG, dass die dortige Aufzählung der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6 Betriebsübergang durch Erbfolge

7.6.1 Erbanfall Rz. 158 Mit dem Tod des (Allein-)Unternehmers wird sein Gewerbebetrieb Teil seines Nachlasses (Rz. 28). Wird er von einem Alleinerben beerbt, wird dieser mit dem Erbfall erbrechtlich Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und steuerrechtlich Unternehmer des Gewerbebetriebs. Geht der Nachlass auf eine Erbengemeinschaft über, werden die Miterben – vorbehaltlich e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.1 Erbanfall

Rz. 158 Mit dem Tod des (Allein-)Unternehmers wird sein Gewerbebetrieb Teil seines Nachlasses (Rz. 28). Wird er von einem Alleinerben beerbt, wird dieser mit dem Erbfall erbrechtlich Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers und steuerrechtlich Unternehmer des Gewerbebetriebs. Geht der Nachlass auf eine Erbengemeinschaft über, werden die Miterben – vorbehaltlich einer Teilungsan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 4.2 Unentgeltliche Übertragungen

Rz. 59 Unentgeltliche Übertragungen sind keine Veräußerungen. Dies entspricht dem gebräuchlichen Wortsinn (veräußern = verkaufen). Zwar ließe sich der Begriff "Veräußerung" auch als Gegensatz zu dem Begriff der "Entäußerung" als – entgeltliche und unentgeltliche – Rechtsübertragung im Gegensatz zur Aufgabe eines Rechts verstehen[1]. § 16 EStG geht jedoch erkennbar von der En...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.1 Verlust der Gewerblichkeit, Übergang zur Liebhaberei, Strukturwandel

Rz. 135 Mit Wegfall der Gewinnerzielungsabsicht wird ein Gewerbebetrieb zur steuerlich unerheblichen Liebhaberei (§ 2 EStG Rz. 75ff.; § 15 EStG Rz. 61ff.). Der Unternehmer beendet in diesem Zeitpunkt zwar nicht seine Tätigkeit als solche, er setzt sie vielmehr fort, aber die Tätigkeit erfüllt mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr die Voraussetzungen, um sie als gewerbli...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 7.6.2 Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft über einen betrieblichen Nachlass

Rz. 164 Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist zivilrechtlich wie steuerrechtlich ein gegenüber dem Erbanfall selbstständiger Vorgang, der als solcher steuerrechtlich zu würdigen ist. Die Auseinandersetzung ist nicht etwa Bestandteil oder Fortsetzung des Erbfalls in der Hinsicht, dass die steuerrechtlichen Folgen der Auseinandersetzung auf den Zeitpunkt des Erbfall...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 16... / 3.1.3 Willensakt

Rz. 47 Veräußerung und Aufgabehandlungen sind im Regelfall willensgesteuerte Handlungen. Für die Betriebsaufgabe folgert die Rspr. dies aus der Entnahmeähnlichkeit des Aufgabevorgangs (Totalentnahme, Rz. 18f.). Für die Betriebsveräußerung folgt dies bereits aus der Notwendigkeit zivilrechtlicher Willenserklärungen für das Zustandekommen von Kaufverträgen. Eine zwangsweise Be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betriebsübergang

Rz. 1 Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB tritt der neue ArbG arbeitsrechtlich grundsätzlich in die Rechtsstellung des weichenden ArbG ein. Das Dienstverhältnis wird also durch die Betriebsübernahme nicht aufgelöst. Auch steuerlich hat der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils auf einen neuen Rechtsträger (Auswechselung des bisherigen g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Betriebsveräußerung

Stand: EL 123 – ET: 08/2020 Wegen Haftung des Betriebsübernehmers für nicht einbehaltene Steuerabzüge > Haftung für Lohnsteuer Rz 179–182, 185. Ergänzend > Betriebsübergang.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Gewerkschaften / 8 Koalitionsfreiheit

Die Koalitionsfreiheit betrifft sowohl das Recht Koalitionen zu bilden und ihr beizutreten (positive Koalitionsfreiheit) als auch das Recht einer Koalition nicht beizutreten oder aus einer bestehenden auszutreten (negative Koalitionsfreiheit). Alle Abreden, durch die in die positive oder negative Koalitionsfreiheit eingegriffen werden würde, wären unwirksam (§ 134 BGB). Durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsänderung / 2.1 Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen (§ 111 Satz 2 Nr. 1 BetrVG)

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist eine Betriebsstilllegung die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Arbeitgeber die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schuldzinsenabzug/Beschränk... / 3.4 Überentnahmen

Rz. 25 Zentraler Begriff der Regelung ist die Überentnahme. Nach § 4 Abs. 4a Satz 1 EStG sind Schuldzinsen nur begrenzt abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt werden. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen übersteigen. Die Vorschrift trifft keine von § 4 Abs. 1 und 3 EStG abweichenden Bestimmungen zu den Begriffen Gewinn, ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 9.4 Übernahme von Pensionsverpflichtungen; Konzernverhältnisse

Rz. 117 Pensionsverpflichtungen sind grundsätzlich – meist mit, teilweise aber auch ohne Mitwirkung des Begünstigten – auf Dritte übertragbar. Dabei sind 2 Fallgruppen zu unterscheiden: zum einen die Übertragung zwischen den unterschiedlichen Durchführungswegen im Bereich desselben zusagenden Arbeitgebers, zum anderen die Übernahme der Versorgungsverpflichtung durch einen ne...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vererbung eines Einzelunter... / 3.4 Vermächtnisweise Zuwendung des ganzen Betriebs

Besteht das Sachvermächtnis darin, dass dem Vermächtnisnehmer der ganze Betrieb zu übertragen ist, geht der Betrieb zivil- und einkommensteuerrechtlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zunächst unentgeltlich auf den Alleinerben oder die Erbengemeinschaft über. Ein zweiter unentgeltlicher Betriebsübergang findet statt, wenn die Erben in Erfüllung des Vermächtnisses den Betri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wesentliche Betriebsgrundlagen

Rn. 26 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei der Bestimmung der wesentlichen Grundlagen eines luf Betriebs ist jedoch zu beachten, dass der Begriff "wesentliche Grundlage" normspezifisch unterschiedlich auszulegen ist. Im Anwendungsbereich des § 14 EStG gehören zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen alle WG, die entweder für die Führung des luf Betriebs von ihrer Funktion her wesent...mehr