Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) (Geplanter) Zeitpunkt des Übergangs

Rz. 1039 Unterrichtet werden muss über den (geplanten) Zeitpunkt des Übergangs. Der Zeitpunkt des Übergangs ist derjenige, in dem der neue Inhaber die rechtlich begründete tatsächliche Leitungsmacht über die wirtschaftliche Einheit erlangt.[2373] Allerdings lässt § 613a Abs. 5 BGB auch die Angabe des "geplanten" Übergangs genügen. Um sich eine gewisse Flexibilität bei der Um...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen

Rz. 1041 Nach dem sehr allgemein gehaltenen Wortlaut des § 613a Abs. 5 Nr. 3 BGB soll die Unterrichtung auch die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs erfassen. Der Gesetzgeber meint damit vor allem eine Information über die in § 613a Abs. 1–4 BGB genannten Folgen.[2377] Dabei sind den Arbeitnehmern lediglich Umstände von einer gewissen Erhe...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Besonderheiten der Unterrichtungspflicht bei Umwandlungsfällen

Rz. 1064 Der § 324 UmwG [2570] enthält für die Fälle von Verschmelzungen, Spaltungen oder Vermögensübertragungen eine Rechtsgrundverweisung auf § 613a Abs. 1, Abs. 4–6 BGB. Die Voraussetzungen des Betriebsübergangs sind demzufolge auch für die übertragenden Umwandlungen selbstständig zu prüfen.[2571] Als "Rechtsgeschäft" wird in den Umwandlungsfällen der Verschmelzungs-, Spal...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 1414 Dynamische Klauseln müssen insbesondere für Zuständigkeits-, Verbandswechsel oder Betriebsübergänge einen differenzierten Gestaltungswillen erkennen lassen.[3169] Bei tarifgebundenen Arbeitgebern kann eine Regelung über den Wechsel bzw. über das Ende der Tarifbindung (z.B. nach einem Verbandsaustritt und -wechsel,[3170] nach einem Betriebsübergang,[3171] oder nach T...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (g) Arbeitnehmervertretung auf Betriebs- und Unternehmensebene

Rz. 1053 (Vorsorglich)[2513] gehört zu der Unterrichtung über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen auch ein Hinweis zu Auswirkungen auf betriebsverfassungsrechtliche Organe (Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Sprecherausschuss).[2514] Das Schicksal der Arbeitnehmervertretungen betrifft im Falle eines durch den Betriebsübergang hervorgerufenen Wechsels des zustä...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Mindestinhalt

Rz. 1038 Nach § 613a Abs. 5 BGB sind Veräußerer und Erwerber verpflichtet, die von dem Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer so zu informieren, dass sie sich als Grundlage für die Ausübung oder Nichtausübung ihres Widerspruchsrechts ein Bild über die Person des Erwerbers und in § 613a Abs. 5 BGB genannten Umstände machen und im Bedarfsfall Rechtsrat einholen können.[2362...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Haftung

Rz. 1074 Aufgrund des mit dem Betriebsübergang einhergehenden Eintritts des übernehmenden Rechtsträgers in die Rechte und Pflichten aus bestehenden Arbeitsverhältnissen haftet dieser gem. § 613a Abs. 2 BGB auch für die Verbindlichkeiten, die vor der Umwandlung zwischen dem alten Arbeitgeber und den Arbeitnehmern begründet wurden. Eine zusätzliche Haftung des alten Arbeitgebe...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 641 Auch dann, wenn Kündigungen oder Versetzungen noch nicht in Rede stehen, kann es für den Betriebsrat bei Betriebsänderungen Handlungsbedarf geben. Als typische Situation ist hier die beabsichtigte Abspaltung eines Betriebsteils zu nennen. Häufig ist die Geduld des Arbeitgebers, mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich zu verhandeln, begrenzt, sei es mit dem...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (4) Widerspruchsrecht

Rz. 1076 Grundsätzlich steht den Arbeitnehmern im Falle eines mit der Umwandlung verbundenen Betriebsübergangs ein Widerspruchsrecht gem. § 613 Abs. 6 BGB i.V.m. § 324 UmwG zu. Bei einer Verschmelzung, Aufspaltung oder Vermögensvollübertragung geht jedoch der übertragende Rechtsträger unter, so dass nach Wirksamwerden des Umwandlungsvorgangs eine "Rückkehr" zu diesem Rechtst...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1033 Die X-Gesellschaft möchte einen ihrer Geschäftsbereiche an den Standorten A, B und C ausgliedern. An den Teilbetrieben ist die Y-Gesellschaft interessiert. Im Wege der Spaltung werden die Teilbetriebe durch Gesamtrechtsnachfolge auf die neu zu gründende Tochtergesellschaft Z übertragen. Zeitgleich erfolgt eine Spaltung der Betriebe in A, B und C nach § 111 Nr. 3 Bet...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Rechtsnachfolge, § 6

Rz. 886 Kommt es vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu einem rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang, ergibt sich der Übergang des Wettbewerbsverbots auf den Erwerber bereits aus § 613a BGB.[1896] Ob nach diesem Zeitpunkt § 613a BGB analog zum Übergang des Wettbewerbsverbots führt, ist umstritten,[1897] weshalb der Übergang zur Sicherheit in § 6 vertraglich vereinbart...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (3) Gleichstellungsabrede

Rz. 966 Der vorstehend skizzierte Nachteil einer kleinen Bezugnahmeklausel in Gestalt einer auch für die tarifgebundenen Arbeitnehmer eintretenden Entkopplung von der kraft Gesetzes maßgebenden tariflichen Situation hatte die ältere Rechtsprechung des BAG dadurch vermieden, indem sie eine kleine dynamische Bezugnahmeklausel bei tarifgebundenen Arbeitgebern[2166] im Sinne ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / II. Arbeitsrechtliche Angaben bei Umwandlungstatbeständen

1. Typischer Sachverhalt Rz. 1070 Die A-GmbH mit 400 Mitarbeitern und die B-GmbH mit 200 Mitarbeitern führen beide jeweils mehrere Betriebe, für die jeweils Betriebsräte bestehen. Darüber hinaus bestehen für beide Unternehmen Gesamtbetriebsräte sowie Wirtschaftsausschüsse. Es gelten in beiden Unternehmen sowohl Einzelbetriebsvereinbarungen als auch Gesamtbetriebsvereinbarunge...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Erfüllung der Wartezeit

Rz. 1614 Auf die Wartezeit werden nur Zeiten angerechnet, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zurückgelegt werden, wobei nicht erforderlich ist, dass das Arbeitsverhältnis durchgehend deutschem Recht ­unterfallen ist.[3561] Zeiten, in denen der Arbeitnehmer außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als Organvertreter,[3562] als freier Mitarbeiter, als Praktikant,[3563] als L...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher Regelung

Rz. 337 Ein Arbeitsverhältnis kann ausnahmsweise aufgrund gesetzlicher Regelungen bzw. gesetzlicher Fiktion, und nicht aufgrund übereinstimmender Willenserklärungen entstehen. Beispielemehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Form der Unterrichtung

Rz. 1058 Die Unterrichtung hat in Textform i.S.d. § 126b BGB zu erfolgen.[2540] Dabei ist die Person des Erklärenden zu nennen und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar zu machen. Möglich ist damit eine Unterrichtung per Post, Fax oder E-Mail.[2541] Nicht ausreichend ist hingegen eine mündliche Mitteilung auf einer Betrieb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Kleine dynamische Bezugnahme

Rz. 960 Im Hinblick auf die Formulierung bereitet eine kleine dynamische Bezugnahmeklausel vergleichsweise geringe Probleme, da die mit ihr gewünschte zeitliche Dynamik durch die Aufnahme einer Jeweiligkeitsklausel herbeigeführt werden kann (siehe Rdn 974).[2152] Als zweckmäßig erweist sich angesichts der in Tarifverträgen zunehmend aufgenommenen Öffnungsklauseln zugunsten b...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Arbeitsverträge

(1) Übergang von Arbeitsverhältnissen Rz. 1073 Soweit im Zuge der Umwandlung Betriebe oder Betriebsteile auf einen anderen Rechtsträger übergehen, hat der Umwandlungsvertrag über den Eintritt des übernehmenden Rechtsträgers in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gem. § 324 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB zu informieren.[2585] Hierzu gehört insbesondere auch ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / hh) Wiedereinstellungsanspruch in der Insolvenz

Rz. 1113 Ein Wiedereinstellungsanspruch des gekündigten Arbeitnehmers besteht nach der Rechtsprechung des BAG, wenn die für die Kündigung maßgeblichen Gründe während der laufenden Kündigungsfrist wegfallen, der Arbeitgeber noch keine Dispositionen getroffen hat und die unveränderte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für ihn zumutbar ist.[2703] Damit wird ein Anspruch auf F...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Angaben im Umwandlungsvertrag (hier: Verschmelzungsvertrag)

Rz. 1088 Das nachfolgende Muster orientiert sich an dem eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 1070). Muster 2.81: Angaben im Umwandlungsvertrag Muster 2.81: Angaben im Umwandlungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der A-GmbH mit Sitz in M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts M. unter _________________________ – im Folgenden als "übernehmende Gesellsc...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Beginn des Sonderkündigungsschutzes

Rz. 196 Nach § 18 Abs. 1 S. 1 BEEG darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und während der Elternzeit nicht kündigen. Der Kündigungsschutz gilt nach § 18 Abs. 2 BEEG entsprechend für Arbeitnehmer, die während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber Teilzei...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Umwandlungsformen nach dem UmwG Rz. 1071 § 1 Abs. 1 UmwG bestimmt die vier Grundformen der Unternehmensumwandlung: Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung und Formwechsel. Im Rahmen der Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG) übertragen ein oder mehrere Rechtsträger das gesamte Vermögen auf einen anderen schon bestehenden (Verschmelzung zur Aufnahme) oder neu zu gründenden Rech...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Betriebszugehörigkeit

Rz. 359 Der Begriff der Betriebszugehörigkeit kennzeichnet den ununterbrochenen rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeitgeber. Der Begriff ist in § 1 Abs. 1 KSchG (Wartezeit für die Erlangung des allgemeinen Kündigungsschutzes), § 622 Abs. 2 BGB (Berechnung der Kündigungsfristen) und § 4 BUrlG (Wartezeit für Erlangung des vollen Urlaubsanspruchs) ein...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 4. Muster

a) Angaben im Umwandlungsvertrag (hier: Verschmelzungsvertrag) Rz. 1088 Das nachfolgende Muster orientiert sich an dem eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 1070). Muster 2.81: Angaben im Umwandlungsvertrag Muster 2.81: Angaben im Umwandlungsvertrag Verschmelzungsvertrag zwischen der A-GmbH mit Sitz in M., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts M. unter ____...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Exkurs: Wegfall Betriebsrat, Betriebsstilllegung, Betriebs-(teil-)übergang, Änderung der Betriebsorganisation, Zusammenfassung von Betrieben

Rz. 137 Die Betriebsstilllegung führt grds. dazu, dass Betriebsvereinbarungen, die das aktive Arbeitsverhältnis betreffen, durch Zweckerreichung enden.[424] Etwas anderes gilt für solche Vereinbarungen, die auch oder gerade für den Fall der Stilllegung Wirkung zeigen[425] – hierzu gehört v.a. der Sozialplan, der anlässlich der Betriebsstilllegung geschlossen wird. Auch Betri...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Zuleitung des Verschmelzungsvertrages an den Betriebsrat

Rz. 1089 Muster 2.82: Zuleitung des Verschmelzungsvertrages an den (Gesamt-) Betriebsrat Muster 2.82: Zuleitung des Verschmelzungsvertrages an den (Gesamt-) Betriebsrat Sehr geehrte Frau _________________________/sehr geehrter Herr _________________________, hiermit leiten wir Ihnen als Anlage den Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der A-GmbH mit Sitz in M., eingetrag...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 3. Checkliste: Unterrichtung der Arbeitnehmerseite bei Umwandlungsvorgängen

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Leistungszeitraum

Rz. 1154 Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Insolvenzgeld für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, die dem Insolvenzereignis kalendermäßig vorausgehen und in denen kein Arbeitsentgelt gezahlt wurde. Der Tag des Insolvenzereignisses wird nicht mitgezählt. Arbeitsentgelt, das für frühere Zeiträume geschuldet wird, wird nicht durch Insolvenzgeld ausgeglichen. Endete...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ee) Unternehmensmitbestimmung

Rz. 1080 Nach der herrschenden Meinung sind im Umwandlungsvertrag auch Angaben zur Mitbestimmung in Unternehmensorganen zu machen.[2617] Zwar sind mitbestimmte Unternehmensorgane keine Vertretungen allein der Arbeitnehmer. Dennoch erfolgt dort eine Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch die Stimmen der Arbeitnehmervertreter. Veränderungen in diesem Bereich sind daher fü...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Nachträgliche Änderungen

Rz. 1086 Umstritten ist, ob eine erneute Zuleitung unter Wahrung der Monatsfrist zu erfolgen hat, wenn das der Umwandlung zugrunde liegende Dokument nachträglich geändert wird. In diese Richtung dürfte die Entscheidung des OLG Sachsen-Anhalt zu interpretieren sein, nach der bei Ergänzung des ursprünglichen Umwandlungsvertrages dem Betriebsrat alle ergänzenden Urkunden zuzule...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Zuleitungspflicht

Rz. 1082 Mit den jeweiligen Angabepflichten korrespondieren entsprechende Zuleitungspflichten gem. §§ 5 Abs. 3, 126 Abs. 3, 176 Abs. 1, 177 Abs. 1 und 194 Abs. 2 UmwG. Durch diese Zuleitungspflichten soll sichergestellt werden, dass die zuständigen Arbeitnehmervertretungen rechtzeitig an die für sie relevanten Informationen gelangen und ihnen die Möglichkeit gegeben wird, et...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) § 4 Anrechenbare Dienstjahre

Rz. 650 Der Hinweis auf den Arbeitgeber, der hier ausdrücklich genannt werden sollte, ist wichtig, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund Betriebsüberganges weitergeführt wurde und nur die Jahre beim aufnehmenden Betrieb gezählt werden sollen (siehe auch Alternative 2). Ergänzung 1: Eine Begrenzung der anrechenbaren Dienstjahre führt zu einem Maximalbetrag der Rente und ist in d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1070 Die A-GmbH mit 400 Mitarbeitern und die B-GmbH mit 200 Mitarbeitern führen beide jeweils mehrere Betriebe, für die jeweils Betriebsräte bestehen. Darüber hinaus bestehen für beide Unternehmen Gesamtbetriebsräte sowie Wirtschaftsausschüsse. Es gelten in beiden Unternehmen sowohl Einzelbetriebsvereinbarungen als auch Gesamtbetriebsvereinbarungen zu jeweils denselben R...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vereinbarung der Fiktionswirkung

Rz. 870 Die Begründung einer Fiktionswirkung muss durch zweiseitigen Vertrag erfolgen; sie kann ohne entsprechende arbeitsvertragliche Regelung nicht einseitig vom Arbeitgeber hergestellt werden. Denkbar wäre eine einseitige Fiktionsbegründung etwa bei der Erteilung einer Abmahnung oder bei der Information über einen Betriebsübergang gem. § 613a BGB, bei dem ein endgültiger ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Adressat

Rz. 1084 Die Zuleitung hat nach den genannten Vorschriften an den "zuständigen Betriebsrat" zu erfolgen. Die Frage, welcher Betriebsrat jeweils zuständig ist, richtet sich nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts (§§ 50, 58 BetrVG).[2631] Zuleitungsadressat kann demnach entweder der örtliche Betriebsrat, der Gesamtbetriebsrat oder – sofern vorhanden – der Konzernb...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Verkürzung der Zuleitungsfrist

Rz. 1090 Muster 2.83: Verkürzung der Zuleitungsfrist Muster 2.83: Verkürzung der Zuleitungsfrist Erklärung über die Verkürzung der Zuleitungsfrist gemäß § 5 Abs. 3 UmwG Hiermit erkläre ich, _________________________ in meiner Funktion als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der A-GmbH bezüglich der im Zuleitungsschreiben vom _________________________ genannten Unterlagen den te...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Die arbeitsrechtlichen Angabepflichten nach dem UmwG

Rz. 1072 Für jede Umwandlungsform ist gesetzlich bestimmt, welche zwingenden Mindestangaben der einer Umwandlung zugrunde liegende Umwandlungsvertrag, -plan oder -beschluss (im Folgenden: "Umwandlungsdokument") zu enthalten hat, z.B. für den Fall der Verschmelzung in § 5 Abs. 1 UmwG. Hierzu gehören gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG auch die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitne...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Gegenstand

Rz. 1083 Zuzuleiten ist das jeweilige Dokument, das die Pflichtangaben enthält (bspw. bei Verschmelzung der Verschmelzungsvertrag bzw. sein Entwurf). Gegenstand der Zuleitung ist das Dokument in seiner Gesamtheit (einschließlich etwaiger Anlagen), auch wenn es der Arbeitnehmervertretung vornehmlich auf die arbeitsrechtlichen Angaben ankommen wird.[2628] Erforderlich ist in d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Kündigung

Rz. 1075 Des Weiteren muss der Umwandlungsvertrag angeben, dass eine Kündigung wegen der Umwandlung ausgeschlossen ist, § 613a Abs. 4 S. 1 BGB i.V.m. § 324 UmwG.[2589] Eine Kündigung aus anderen Gründen bleibt jedoch weiterhin zulässig, § 613a Abs. 4 S. 2 BGB. Dies ist v.a. in Bezug auf betriebsbedingte Kündigungen relevant, die schon vor Vollzug der Umwandlung ins Auge gefa...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Untersagung einer Abspaltung

Rz. 643 Muster 3.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Untersagung einer Abspaltung Muster 3.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Untersagung einer Abspaltung An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Tarifverträge

Rz. 1077 Zu den angabepflichtigen Folgen der Umwandlung zählen darüber hinaus Informationen zur Fortgeltung der bisher bei dem übertragenden Rechtsträger geltenden Tarifverträge hinsichtlich der im Zuge der Umwandlung auf einen anderen Rechtsträger übergehenden Arbeitsverhältnisse. Insofern ist zwischen Verbandstarifverträgen und Firmentarifverträgen zu differenzieren. Verban...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Weitere angabepflichtige Inhalte

Rz. 1081 Umstritten ist, ob und inwieweit neben den vorstehend aufgeführten unmittelbaren Folgen eines Umwandlungsvorgangs auch (nur) mittelbar durch die Umwandlung bewirkte Auswirkungen angabepflichtig sind.[2619] Zu diesen mittelbaren Folgen zählen etwa nach der Umwandlung durchgeführte Personalabbaumaßnahmen, Versetzungen oder Umgruppierungen.[2620] Mit Blick auf den Wortl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Auswirkungen auf die Arbeitnehmervertretungen

Rz. 1079 Zu den angabepflichtigen Inhalten zählen ferner die Auswirkungen der Umwandlung auf die Arbeitnehmervertretungen, d.h. insbesondere den Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat und Wirtschaftsausschuss.[2610] Sofern die Umwandlung die Betriebsidentität[2611] unberührt lässt, bleibt auch der Betriebsrat weiter im Amt. Sofern sich indes die Betriebsstruktur v...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Monatsfrist

Rz. 1085 Die Zuleitung hat einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die über die Umwandlung beschließt, zu erfolgen (vgl. insb. §§ 5 Abs. 3, 126 Abs. 3 und 194 Abs. 2 UmwG). Da es sich um eine gesetzliche Fristbestimmung handelt, hat die Fristberechnung nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB zu erfolgen.[2639] Der Nachweis der rechtzeitigen Zuleitung des der Umwandlung...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Zeugnisarten

Rz. 255 § 109 Abs. 1 GewO unterscheidet grundsätzlich zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen; der Arbeitnehmer hat insoweit ein Wahlrecht i.S.d. § 262 BGB. Ein qualifiziertes Zeugnis kann als End- oder als Zwischenzeugnis ausgestellt werden. Mit Erteilung erlischt der Zeugnisanspruch; ggf. besteht aber ein Anspruch auf Zeugniskorrektur. Rz. 256 Ein einfaches Zeugnis...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Anhörung des BR gemäß § 102 zu betriebsbedingten Kündigungen wegen Betriebsschließung

Rz. 834 Im Fall einer Betriebsschließung bleibt der bisherige BR im Wege des Restmandats nach § 21b BetrVG bis zur Abwicklung des gesamten Betriebes und bis zur Erledigung aller mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten im Amt.[1979] Damit ist er auch im Fall einer beabsichtigten Betriebsschließung für die Anhörungen nach § 102 BetrVG zuständig und anzuhören (zur Kündigung von ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 846 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gemäß § 103 BetrVG

Rz. 864 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2015] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Interessenausgleich in der Insolvenz

Rz. 1134 Generell besteht im Insolvenzverfahren die Pflicht des Insolvenzverwalters, bei einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG [2761] einen Interessenausgleich zu versuchen. Andernfalls kann der von einer Betriebsänderung betroffene Arbeitnehmer gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG Ansprüche auf Nachteilsausgleich[2762] geltend machen, sobald der Insolvenzverwalter mit der geplante...mehr