Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsübergang

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Betriebsvereinbarungen

Rz. 1091 Die normative Geltung von Betriebsvereinbarungen gem. § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG bleibt auch nach der Umwandlung grundsätzlich bestehen, da diese nur die Unternehmensebene und nicht die Betriebsebene tangiert. Insofern fehlt es am Einfluss auf die für die Betriebsvereinbarung maßgebliche betriebliche Einheit.[2874] Bedeutung für Betriebsvereinbarungen erlangt die Umwan...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / h) Besondere Fälle

Rz. 1014 Möglich ist sowohl der Abschluss eines Sozialplans im Hinblick auf eine bestimmte Betriebsänderung als auch der Abschluss eines Rahmensozialplans für mögliche, aber noch nicht geplante Betriebsänderungen.[2508] Rz. 1015 Ein Sozialplan muss nicht zwingend eine Abfindung für die Arbeitnehmer vorsehen. Abfindungen sind lediglich dann erforderlich, wenn Entlassungen droh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Masseverbindlichkeiten

Rz. 1180 Lohn- und Gehaltsansprüche des Arbeitnehmers in einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis sind Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO, soweit sie für die Zeit nach der Insolvenzeröffnung geschuldet werden.[3105] Der Tag der Insolvenzeröffnung zählt dabei bereits mit. Es ist nicht erforderlich, dass der Insolvenzverwalter die Arbeitsleistung in der Zeit na...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / b) Zeugnisarten

Rz. 255 § 109 Abs. 1 GewO unterscheidet grundsätzlich zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnissen; der Arbeitnehmer hat insoweit ein Wahlrecht i.S.d. § 262 BGB. Ein qualifiziertes Zeugnis kann als End- oder als Zwischenzeugnis ausgestellt werden. Mit Erteilung erlischt der Zeugnisanspruch; ggf. besteht aber ein Anspruch auf Zeugniskorrektur. Rz. 256 Ein einfaches Zeugnis...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / m) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung

Rz. 867 Bei einer Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber dem BR die Fehlzeiten des Arbeitnehmers in der Vergangenheit benennen und – soweit bekannt – auch die Art/en der Erkrankung/en mitteilen[2191] sowie die daraus folgende negative Gesundheitsprognose.[2192] Waren Arbeitsunfälle für krankheitsbedingte Fehlzeiten ursächlich, ist der BR auch hiervon ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 692 Betriebsvereinbarungen gelten unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer des Betriebs, ausgenommen leitende Angestellte. Dies legt § 77 Abs. 4 BetrVG fest. Uneingeschränkt gilt dies für Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, welche die arbeitsvertragliche Position des jeweiligen Arbeitnehmers verbessern. Auch Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, welche Gege...mehr

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Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Adressat

Rz. 1097 Die Zuleitung hat nach den genannten Vorschriften an den "zuständigen Betriebsrat" zu erfolgen. Die Frage, welcher Betriebsrat jeweils zuständig ist, richtet sich nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsrechts (§§ 50, 58 BetrVG).[2904] Zuleitungsadressat kann demnach entweder der örtliche Betriebsrat, der Gesamtbetriebsrat oder – sofern vorhanden – der Konzernb...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / D. Beendigung durch Befristung oder auflösende Bedingung

Rz. 82 Die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Befristungen und auflösenden Bedingungen gelten gleichermaßen für Teilzeitbeschäftigte wie für Vollzeitbeschäftigte. Rz. 83 Gem. § 14 Abs. 1 TzBfG ist eine Befristung immer dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 TzBfG vorliegt. Rz. 84 Eine Befristung ohne Vorliegen eines sa...mehr

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§ 3 Prozessrecht / (2) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Untersagung einer Abspaltung

Rz. 641 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.52: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren wegen Untersagung einer Abspaltung An das Arbeitsgericht _________________________ _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschlussverfahren betreffend den Betrieb _________________________ der Firma ____...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / i) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zur ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

Rz. 839 Dem BR sind die unternehmerische Entscheidung und deren Auswirkungen auf den Betrieb sowie der sich daraus ergebende Wegfall des Arbeitsplatzes mitzuteilen, ferner ist er über eventuell freie Arbeitsplätze und die getroffenen Sozialauswahl einschließlich der konkreten Sozialdaten des zu kündigenden Arbeitnehmers zu informieren. Der Arbeitgeber darf sich hinsichtlich d...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Ablösung durch neue Betriebsvereinbarung/einvernehmliche Beendigung

Rz. 135 Für Betriebsvereinbarungen gilt – wie für Tarifverträge und Gesetze – die Zeitkollisionsregel.[417] Danach löst die jüngere, den gleichen Regelungsgegenstand und Adressatenkreis betreffende Regelung die ältere Betriebsvereinbarung ab.[418] Im Rahmen der Zeitkollisionsregel/Ablöseprinzip findet das Günstigkeitsprinzip keine Anwendung.[419] Allerdings gelten die Grunds...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / k) Anhörung des BR zur betriebsbedingten Änderungskündigung gem. § 102 BetrVG (einschließlich Zustimmungsantrag nach § 99 BetrVG bei Versetzung, Umgruppierung)

Rz. 853 Die Änderungskündigung zielt in erster Linie auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen unter Aufrechterhaltung statt Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab, sofern der Arbeitgeber diese neuen Arbeitsbedingungen nicht bereits durch Ausübung seines Direktionsrechts herbeiführen kann. Der Arbeitgeber kann daher das Arbeitsverhältnis kündigen und dem Arbeitnehmer im Zusam...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Auslegung von Bezugnahmeklauseln in vor 2002 geschlossenen Verträgen

Rz. 1458 Bezugnahmeklauseln sind gesondert zu behandeln, wenn sie vor Einführung der Schuldrechtsreform am 1.1.2002 in sog. Altverträgen vereinbart wurden.[3406] Aus Gründen des Vertrauensschutzes richtet sich die Behandlung dieser Bezugnahmeklauseln nach der alten, mittlerweile überholten Rechtsprechung des BAG zu Bezugnahmeklauseln.[3407] Die Klauseln sind primär nach ihrem...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Motivationen für lebzeitige Übertragungen

Rz. 32 Ein vorausschauender Unternehmer wird schon früh an den Fortbestand seiner Firma in der Zeit denken, in der er sie nicht mehr leiten kann oder möchte. Ihm werden die eigene und die Versorgung des Ehegatten, die Erhaltung des Betriebes und die Einbindung seiner Abkömmlinge, wie auch ein möglichst steuersparender Betriebsübergang wichtig sein. Auf diese besondere, kompl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Arbeitsrechtliche Angabepflichten nach dem UmwG

Rz. 1085 Für jede Umwandlungsform ist gesetzlich bestimmt, welche zwingenden Mindestangaben der einer Umwandlung zugrunde liegende Umwandlungsvertrag, -plan oder -beschluss (im Folgenden: "Umwandlungsdokument") zu enthalten hat, z.B. für den Fall der Verschmelzung in § 5 Abs. 1 UmwG. Hierzu gehören gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 UmwG auch die Folgen der Verschmelzung für die Arbeitne...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Übergang von Arbeitsverhältnissen

Rz. 1086 Soweit im Zuge der Umwandlung Betriebe oder Betriebsteile auf einen anderen Rechtsträger übergehen, hat das Umwandlungsdokument über den Eintritt des übernehmenden Rechtsträgers in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis [2856] gem. § 35a Abs. 2 (§ 324 a.F.) UmwG i.V.m. § 613a Abs. 1 S. 1 BGB zu informieren.[2857] Hierzu gehört insbesondere auch die Dauer ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Tarifverträge

Rz. 1090 Zu den angabepflichtigen Folgen der Umwandlung zählen darüber hinaus Informationen zur Fortgeltung der bisher bei dem übertragenden Rechtsträger geltenden Tarifverträge hinsichtlich der im Zuge der Umwandlung auf einen anderen Rechtsträger übergehenden Arbeitsverhältnisse. Insofern ist zwischen Verbandstarifverträgen und Firmentarifverträgen zu differenzieren. Verban...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Auswirkungen auf die Arbeitnehmervertretungen

Rz. 1092 Zu den angabepflichtigen Inhalten zählen ferner die Auswirkungen der Umwandlung auf die Arbeitnehmervertretungen, d.h. insbesondere den Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat und Wirtschaftsausschuss.[2882] Sofern die Umwandlung die Betriebsidentität[2883] unberührt lässt, bleibt auch der Betriebsrat weiter im Amt. Sofern sich indes die Betriebsstruktur v...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / VI. Kündigungsfristen für eine ordentliche Kündigung

Rz. 43 Die Zulässigkeit der ordentlichen Kündigung bestimmt sich in erster Linie nach dem Arbeitsvertrag, dessen Regelungsmöglichkeiten durch § 622 BGB nach unten begrenzt werden. Rz. 44 Nach § 622 BGB ist auch bei Teilzeitbeschäftigten eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einzuhalten. Hat das Arbeitsverhältnis zwei Jahre,...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Das Modell resultiert aus der ursprünglichen Intention von Altersteilzeit, nämlich Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und freie Stellen (vorzeitig) zur Nachbesetzung zu schaffen. Dieses Bedürfn...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / g) Einschränkung der Ermessensentscheidung

Rz. 222 Das Integrationsamt erteilt die Zustimmung bei nicht nur vorübergehender Einstellung oder Auflösung von Betrieben und Dienststellen, wenn zwischen dem Tag der Kündigung und dem letzten Tag der Vergütungszahlung mindestens drei Monate liegen, § 172 Abs. 1 S. 1 SGB IX. Insoweit besteht der besondere Kündigungsschutz faktisch nur in einer besonderen Lohnsicherung, wenn ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[9] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / ff) Weitere angabepflichtige Inhalte

Rz. 1094 Umstritten ist, ob und inwieweit neben den vorstehend aufgeführten unmittelbaren Folgen eines Umwandlungsvorgangs auch (nur) mittelbar durch die Umwandlung bewirkte Auswirkungen angabepflichtig sind.[2891] Zu diesen mittelbaren Folgen zählen etwa nach der Umwandlung durchgeführte Personalabbaumaßnahmen, Versetzungen oder Umgruppierungen.[2892] Mit Blick auf den Wortl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / cc) Monatsfrist

Rz. 1098 Die Zuleitung hat einen Monat vor der Versammlung der Anteilsinhaber, die über die Umwandlung beschließt, zu erfolgen (vgl. insb. §§ 5 Abs. 3, 126 Abs. 3 und 194 Abs. 2 UmwG). Da es sich um eine gesetzliche Fristbestimmung handelt, hat die Fristberechnung nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB zu erfolgen.[2912] Der Nachweis der rechtzeitigen Zuleitung des der Umwandlung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.3 Erdienbarkeit von Pensionszusagen bei nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 655 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Voraussetzung der Erdienbarkeit muss auch bei diesem Pers-Kreis geprüft werden. Da das Rückwirkungsverbot nicht gilt, können hierbei auch Dienstzeiten vor Erteilung der Pensionszusage angerechnet werden. In Anlehnung an § 1 Abs 1 BetrAVG erkennt der BFH die Erdienbarkeit bei diesem Pers-Kreis auch dann an, wenn die zukünftige Dienstzeit ...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze

Rz. 246 Arbeitszeugnisse stellen wichtige Bewerbungsunterlagen dar, die dem neuen Arbeitgeber Auskunft über die Erfahrung und Leistung des Arbeitnehmers geben sollen und für das berufliche Weiterkommen des Arbeitnehmers entscheidend sind. Aus dieser Bedeutung ergibt sich für den ausstellenden Arbeitgeber die Pflicht und zugleich Schwierigkeit, gleichsam zwei Herren zu dienen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / l) Anhörung des BR zur ordentlichen/außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung (einschließlich Verdachtskündigung)

Rz. 858 Verhaltensbedingte Kündigungen kommen als ordentliche und außerordentliche Kündigungen in Betracht. Bei einer beabsichtigten außerordentlichen Kündigung muss der Arbeitgeber dem BR alles mitteilen, was aus seiner Sicht den wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses begründet. Der Arbeitgeber muss auch darüber informieren, zu welche...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / j) Anhörung des BR gem. § 102 BetrVG zu betriebsbedingten Kündigungen wegen Betriebsschließung

Rz. 846 Im Fall einer Betriebsschließung bleibt der bisherige BR im Wege des Restmandats nach § 21b BetrVG bis zur Abwicklung des gesamten Betriebes und bis zur Erledigung aller mitwirkungspflichtigen Angelegenheiten im Amt.[2168] Damit ist er auch im Fall einer beabsichtigten Betriebsschließung für die Anhörungen nach § 102 BetrVG zuständig und anzuhören (zur Kündigung von ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 2. Interessenausgleich in der Insolvenz

Rz. 1147 Generell besteht im Insolvenzverfahren die Pflicht des Insolvenzverwalters, bei einer Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG [3039] einen Interessenausgleich zu versuchen. Andernfalls kann der von einer Betriebsänderung betroffene Arbeitnehmer gemäß § 113 Abs. 3 BetrVG Ansprüche auf Nachteilsausgleich[3040] geltend machen, sobald der Insolvenzverwalter mit der geplante...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerabzugsverfahren

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Als LSt-Abzugsverfahren (vgl §§ 38 bis 42g EStG) werden die Vorgänge bezeichnet, die mit der Einbehaltung und Abführung der LSt zu tun haben. Bei einem > Arbeitnehmer unterliegt der > Arbeitslohn dem LSt-Abzug durch den > Arbeitgeber; dieses besondere Verfahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 96, 1 vom 10.04.1997 – 2 BvL 77/92 = BStBl 1997 II, 51...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Wartezeit, § 8 Abs. 1 TzBfG

Rz. 16 Die Verringerung der Arbeitszeit kann nach § 8 Abs. 1 TzBfG erst verlangt werden, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Maßgebend ist der Arbeitgeber, nicht der Betrieb.[28] Die Frist beginnt mit dem vereinbarten Tag der Arbeitsaufnahme ungeachtet der Frage, ob an diesem Tag tatsächlich gearbeitet worden ist. Beginnt also das Arbeitsverhält...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, Gmb... / a) Allgemeines – Zuständigkeit

Rz. 181 Der Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer (§ 38) lässt den Anstellungsvertrag grds. unberührt (BGHZ 78, 38; BGH GmbHR 1978, 85; BGH NJW 2011, 920; Noack § 38 Rz. 95). Geschäftsführerbestellung und Anstellungsvertrag können jedoch miteinander verbunden werden (z.B. durch eine auflösende Bedingung, BGH v. 24.10.2005 – II ZR 55/04 = NZG 2006, 63; BGH GmbHR 1990, 3...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Prozessrecht / Literaturtipps

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / n) Antrag auf Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines BR-Mitglieds gem. § 103 BetrVG

Rz. 876 § 103 BetrVG bezweckt in erster Linie die Sicherung der Funktionsfähigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen Organe und die Kontinuität der Amtsführung durch personelle Konstanz[2204] und den Schutz der Betriebsverfassungsorgane, der Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstandes vor willkürlichen außerordentlichen Kündigungen, auch vor solchen mit sozialer Auslauff...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / 1.2 Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei Änderungen im Arbeitsverhältnis, bei betrieblichen Veränderungen, z. B. Versetzung in einen anderen Bereich, Übernahme einer anderen Tätigkeit, Wechsel des Vorgesetzten, drohende Insolvenz des Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszeugnis / 2.2.1 Allgemeines zum Inhalt des Arbeitszeugnisses

Grundsätzlich muss jedes Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein.[1] Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als die aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtlichen Aussage über den Beschäftigten zu treffen.[2] Missverständliche oder sich widersprechende Formulierungen sind deshalb nicht zulässig.[3] Das Ze...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 7 Gesamtbetrachtung

Lagert die öffentliche Verwaltung Aufgaben aus, z. B. auf eine GmbH, AG, GbR, einen e. V., und haben Beschäftigte im Falle eines Betriebsübergangs[1] dem gesetzlich vorgesehenen Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf den neuen Betriebsinhaber widersprochen, so ist eine dauerhafte Gestellung von Personal der Kommune/des Landes/des Bundes an die GmbH, AG usw. gemäß § 4 Abs. 3...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung

Rn. 244a Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Im Zuge des BilRUG neu eingefügt wurde die "davon"-Angabe für Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung (vgl. § 268 Abs. 7 Nr. 3; BT-Drs. 18/4050, S. 62). Hierunter fällt insbesondere die Haftung für Altersversorgungsverpflichtungen bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB (vgl. auch Rimmelspacher/Meyer, DB 2015, Beilage Nr. 5 zu He...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 2.4 Personalgestellung zu einem Dritten

Verlagert der Arbeitgeber Aufgaben auf einen Dritten, so kann er gem. § 4 Abs. 3 TVöD von seinen bisher mit diesen Aufgaben betrauten Beschäftigten verlangen, dass sie ihre arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nunmehr bei dem Dritten erbringen. Diese vom Tarifvertrag als Personalgestellung bezeichnete Personalmaßnahme ermöglicht es dem Arbeitgeber, Beschäftigte ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalüberlassung, Arbeit... / 4.1 Personalgestellung nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes

Hinweis Mit den Entscheidungen des EuGH sowie des BAG haben die Gerichte endlich die seit vielen Jahren erhoffte Rechtssicherheit geschaffen. Die Personalgestellung nach § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L bedarf keiner Erlaubnis nach dem AÜG. Sie ist in der Form einer dauerhaften Gestellung zulässig. Nach der Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG ist dieses Gesetz seit 1.4.2017 nicht a...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.5.2 Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB

Rz. 287 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Infolge eines Betriebsübergangs (§ 613a BGB) gehen die Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber versorgungsberechtigten aktiven Mitarbeitern (durch Einzelrechtsnachfolge, bspw. asset deal, oder Gesamtrechtsnachfolge, bspw. Umwandlungsvorgänge) von einem übergebenden Unternehmen auf ein übernehmendes Unternehmen über. Letzteres tritt der ge...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 3.1.1.1.3 Ansatzgebot und Ansatzwahlrechte für Leistungszusagen

Rz. 276 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Dem Arbeitgeber stehen nicht nur die vorstehend (vgl. Tz. 271 ff.) genannten unterschiedlichen Durchführungswege zur Verfügung, auch hinsichtlich der Art und Weise, wie er die Beiträge zur Finanzierung der versprochenen Versorgungsleistung erbringt, hat er verschiedene Möglichkeiten. Unterschieden werden leistungsorientierte Zusagen und beit...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.3 Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (Nr. 3a)

Rz. 37 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Sofern diese für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ist gem. § 285 Nr. 3a HGB der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten und nicht nach § 268 Abs. 7 HGB oder Nr. 3 berichtspflichtig sind, im Anhang anzugeben. Indem Auskunft über die für die Beurteilung der Finanzlage erheblic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.3 Ablösung von Ansprüchen aus fortbestehenden Rechtsverhältnissen

Rz. 31 Die Ablösung einzelner Rechte eines im Übrigen fortbestehenden Rechtsverhältnisses wird von der st. Rspr. des BFH nicht als Entschädigung verstanden.[1] Eine anlässlich der Überleitung von Arbeitsverhältnissen gem. § 613a BGB aufgrund eines Interessenausgleichs zwischen Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat im Zusammenhang mit der Verschlechterung der Arbeitsvertrags...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freiwillige Unfallversicher... / 1.2.5 Zuflusshöhe bei Arbeitgeberwechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel sind ausschließlich die seit Beginn des neuen Dienstverhältnisses entrichteten Beiträge zu berücksichtigen, auch wenn der bisherige Versicherungsvertrag vom neuen Arbeitgeber fortgeführt wird. Dies gilt auch, wenn eine Umsetzung des Arbeitnehmers innerhalb des Konzernverbunds zwischen Konzernunternehmen mit einem arbeitsrechtlich wirksamen Arbeitg...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Freiwillige Unfallversicher... / 1.2.3 Höhe des Arbeitslohnzuflusses

Die Höhe des Arbeitslohnzuflusses bemisst sich nach den zugunsten des Arbeitnehmers entrichteten Beiträgen. Arbeitslohn fließt somit in Höhe der bis zum Zeitpunkt der Auszahlung der Versicherungsleistung geleisteten Versicherungsprämien als Barlohn zu. Der Arbeitslohn ist der Höhe nach auf die ausgezahlte Versicherungsleistung begrenzt. Der aus dem Dienstverhältnis resultier...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Wesentliche Betriebsgrundlage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Kommentar Das Bayerische Landesamt für Steuern hat sich in einer Verfügung mit der Frage auseinander gesetzt, wann aus Sicht der Finanzverwaltung von einer funktional wesentlichen Betriebsgrundlage bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ausgegangen werden kann. Hintergrund: Vorliegen eines Teilbetriebs Die Frage, wann ein Teilbetrieb vorliegt, hat in verschiedenen Berei...mehr