Rn 8

Das Verfahren hat so viele Streitgegenstände, wie Arbeitnehmer an ihm beteiligt sind. Denn es handelt sich um eine Bündelung mehrerer Einzelverfahren, denen jeweils die Frage zugrunde liegt, ob die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines bestimmten Arbeitnehmers durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Die Beendigung eines jeden betroffenen Arbeitsverhältnisses ist ein Streitgegenstand des Verfahrens.[30] Da unter Umständen für jeden Arbeitnehmer sehr individuelle Fragen zu klären sind (Fehler bei der Sozialauswahl, etwaiger (Teil-)Betriebsübergang), kann das Verfahren bezüglich der einzelnen Arbeitnehmer unterschiedlich ausgehen.[31]

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