Bagatelle | geringfügige Sache | |
Bagatellverletzung | Verletzung, die in der Regel keinen Schmerzensgeldanspruch begründet, weil sie so gering ist | |
Bankbürgschaft | Sicherungsmittel; von einer Bank übernommene Bürgschaft, dient unter anderem als Sicherheitsleistung | |
Barcode | Mahnbescheide können mittels sogenanntem Barcode-Verfahren gestellt werden; ermöglicht die Antragstellung eines Mahnbescheides in elektronisch lesbarer Form; elektronisch lesbare Form seit 1.12.2008 zwingend erforderlich, soweit Mahnbescheid durch RA beantragt wird; Eingabe der Daten zum Mahnantrag erfolgen am PC online; nach Druckauftrag werden die Daten in einen Barcode umgewandelt, der von den Mahngerichten eingelesen werden kann; Abbildung von Daten in binären Symbolen | |
Bargebot | im Rahmen der Zwangsversteigerung Teil des Gebotes | |
beA | besonderes elektronisches Anwaltspostfach, siehe z.B. www.bea.brak.de – sicherer Übermittlungsweg i.S.d. § 130a ZPO für die elektronische Kommunikation zwischen Anwälten und Gerichten sowie weiteren Beteiligten im elektronischen Rechtsverkehr | |
beBPo | besonderes elektronisches Behördenpostfach – sicherer Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit Behörden, siehe auch https://egvp.justiz.de/behoerdenpostfach/ | |
Befangenheit | Parteilichkeit; die Besorgnis der B. eines Richters führt im Verfahren zu einem Ausschluss oder zum Recht, ihn abzulehnen | |
Beisitzer | Richter eines Spruchkörpers (z.B. einer Kammer beim Landgericht), die nicht als Vorsitzende tätig sind | |
Beitritt | Erklärung, sich einem Vertrag oder der Erklärung eines oder mehrerer anderer anzuschließen; erfolgt ein B. zum Vertrag, tritt der Beitretende in alle Rechte und Pflichten ein, soweit nicht etwas anderes vereinbart wird | |
Beklagter | derjenige, gegen den sich z.B. eine zivil-, arbeits- oder verwaltungsrechtliche Klage richtet; Parteibezeichnung | |
Beleg | schriftliche Unterlage zum Beweis einer Behauptung über eine Tatsache; auch Bestätigung über eine Bezahlung | |
Bem. | Bemerkung | |
beN | besonderes elektronisches Notarpostfach | |
beSt | Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach, existierte zum Zeitpunkt der Drucklegung noch nicht, wird möglicherweise von der Bundessteuerberaterkammer noch für die Steuerberater eingerichtet | |
BnotK | Bundesnotarkammer, siehe z.B. www.bnotk.de | |
Beratung | Absprache der Richter eines Kollegialgerichts über die Verfahrensführung und das Urteil | |
Beratungshilfe | Kostenübernahme des Staates für die anwaltliche Beratung und außergerichtliche Tätigkeit einer Beratungsperson (Rechtsanwalt; Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) von einkommensschwachen Rechtssuchenden; die B. muss beantragt werden | |
Berichterstatter | der Richter eines Kollegialgerichts, dem die Vorbereitung der Hauptverhandlung und der Urteilsfindung sowie das Abfassen des Urteils obliegt | |
Berufsausbildungsverhältnis | ein besonders ausgestaltetes Arbeitsverhältnis, dessen Zweck auf die Berufsausbildung gerichtet ist | |
Berufsbildungsgesetz | regelt Berufsausbildungsverhältnisse | |
Berufsgenossenschaft | Träger der gesetzlichen Unfallversicherung; sie sind Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts, denen die Unternehmer als Mitglieder angehören | |
Berufsschulen | Schulen, in denen Schüler unter Berücksichtigung ihrer Berufsausbildung unterrichtet werden (z.B. im dualen System – schulische neben betrieblicher Ausbildung) | |
Berufung | Rechtsmittel gegen Urteile erster Instanz | |
Berufsverbot | zeitweilige oder dauernde Untersagung der Ausübung eines bestimmten Berufs wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Berufspflichten | |
Beschlagnahme | zwangsweise Sicherstellung von Sachen, Post oder Vermögen durch Gerichtsbeschluss im Straf- oder Insolvenzverfahren; aber auch im Rahmen der Pfändung von Sachen | |
beschleunigtes Verfahren | im Strafverfahren in einfachen oder klaren Angelegenheiten kommt es zur sofortigen Verhandlung ohne Anklageschrift, Eröffnungsverfahren und mit abgekürzten Ladungsfristen | |
Beschluss | eine im schriftlichen Verfahren oder nach mündlicher Verhandlung ergangene gerichtliche Entscheidung, die verkündet oder zugestellt wird; ergeht der B. nach mündlicher Verhandlung, dient er im Allgemeinen der Verfahrensführung, nicht der abschließenden Entscheidung; Beschlüsse können meistens (nicht immer) durch Beschwerde angefochten werden | |
Beschuldigter | als Verdächtiger einer Straftat bei der Staatsanwaltschaft in einem Ermittlungsverfahren registrierte Person | |
Beschwer | ist der Wert, um den eine Partei beschwert ist (der Wert, der ihr nicht zugesprochen wurde oder aber in den sie verurteilt wurde) | |
Beschwerde | gerichtlicher Rechtsbehelf gegen Beschlüsse erster Instanz, z.B. in Familiensachen | |
Beschwerdegegenstand | ist der Wert, wegen dem tatsächlich eine Entscheidung angefochten wird (unterscheide Beschwer: Wert, weswegen Anfechtung erfolgen könnte, und Beschwerdegegenstand: Wert, weswegen tatsächlich angefochten wird) | |
Besitz | tatsächliche Herrschaft über eine Sache (Besitzer ist nicht zwingend Eigentümer, der die rechtliche Herrschaft hat) | |
beSt | besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach; es existiert zum ... |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen