Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil C: Erläuterungen zum J... /   Passiva C 9

Rz. 1 Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern, davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. Diese Position umfasst alle Verbindlichkeiten, die nicht gesondert auszuweisen sind. Beispiele:mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026

Kommentar Die Finanzverwaltung hat ihren Erlass zur Berücksichtigung der sog. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren überarbeitet und an aktuelle Gesetzesänderungen angepasst. Die Neuerungen gelten ab 2026. Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug Die Aufwendungen für die Alters- und Krankheitsvorsorge werden beim Lohnsteuerabzug pauschal berücksichtigt. Die beim Lohnsteue...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gestellungsvertrag / 2 Grenzüberschreitende Gestellungsverträge

Gestellungsverträge können auch grenzüberschreitend geschlossen werden. Wird ein Ordensangehöriger im Rahmen eines Gestellungsvertrags einem Dritten im Ausland überlassen und bleibt er weiterhin Angehöriger des in Deutschland ansässigen Ordens, gelten sozialversicherungsrechtlich keine Besonderheiten. Mitglieder ausländischer (z. B. indischer) Orden, die im Rahmen von Gestell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Sozialversicherung (Nr 2).

Rn 18 Hierunter fallen die Beträge, die kraft Gesetzes zur Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten sind. Bei Arbeitnehmern ergibt sich der Abzug bereits aus der Lohnabrechnung. Bei Freiberuflern und Selbstständigen sind die entspr Zahlungen abzusetzen. Das sind etwa die Beiträge zur Künstlersozialkasse oder nach dem Gesetz zur Altershil...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Ziele und Funktion des Kündigungsschutzes

Rz. 1 Der Kündigungsschutz ist ein, vielleicht der zentrale Pfeiler des Arbeitsrechts. Das liegt schon an der Bedeutung des Arbeitsplatzes für den Arbeitnehmer: Die Arbeit "ist regelmäßig die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Arbeitnehmers. Lebenszuschnitt und Wohnumfeld werden davon bestimmt, ebenso gesellschaftliche Stellung und Selbstwertgefühl. Mit der Beendigung des...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Anrechnung öffentlich-rechtlicher Leistungen

Rz. 26 Nach § 11 Nr. 3 KSchG muss sich der Arbeitnehmer anrechnen lassen, was ihm an öffentlich-rechtlichen Leistungen infolge Arbeitslosigkeit aus der Sozialversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der Sicherung des Lebensunterhalts nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch, sog. Bürgergeld, oder der Sozialhilfe für die Zwischenzeit gezahlt worden ist. Diese Beträge hat der Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / 2 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die Probearbeitsverhältnisse sind nach den allgemeinen versicherungsrechtlichen Regelungen zu behandeln. Als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte sind die Arbeitnehmer grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Beträgt das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze, liegt eine geringf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Ein Probearbeitsverhältnis (oder Probezeitvereinbarung) wird in der Regel für die Anfangsphase eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses zum Zwecke der Erprobung vereinbart. Im Zentrum solcher Vereinbarungen steht die Bestrebung, das Arbeitsverhältnis möglichst schnell und unproblematisch beenden zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Gesetze, Vorschriften...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgermeister / 1.1 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung besteht wegen der Ausübung eines politischen Wahlamtes Versicherungs- und damit zugleich Beitragsfreiheit.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Tätigkeit als Bürgermeister. Eine daneben ausgeübte anderweitige Beschäftigung unterliegt der Versicherungspflicht – auch in der Arbeitslosenversicherung.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Stellvertretende Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht

Die ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht, die neben Repräsentationsfunktionen auch Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen haben und hierfür eine ihren tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Dadurch ist dieser Personenkreis dem Grunde ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgermeister / 2 Hauptamtliche Bürgermeister

Hauptamtliche Bürgermeister gelten als Arbeitnehmer und unterliegen damit grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ausnahme: Wenn Bürgermeister als Beamte bestellt sind, sind sie versicherungsfrei.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.2 Ehrenamt als Nebentätigkeit

Soweit ein Ehrenamt neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung keine Besonderheiten. In diesen Versicherungszweigen gibt es bei einer durch das Ehrenamt verursachten Minderung des Arbeitsentgelts keinen Ausgleich. Beitragspflichtig ist das in der Hauptbeschäftigung erzielte geminderte Entgelt.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1 Bürgermeister/Beigeordnete

In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Beschäftigung als ehrenamtlicher Bürgermeister oder Beige...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.3 Angabe des Entgelts in den Meldungen

Der Arbeitgeber hat in die Jahresmeldung (ggf. auch schon in eine vorher zu erstattende Meldung, z. B. Unterbrechungsmeldung) neben dem tatsächlich erzielten Entgelt auch das ausgefallene und der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Entgelt einzutragen, und zwar in einer Summe ohne besondere Kennzeichnung. Im Falle des § 163 Abs. 4 SGB VI ist das vom Versicherten bestimmte En...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 7.2.2 Verfahren zur Berechnung des pfändbaren Einkommens

Das Berechnungsverfahren ist in § 850e Nr. 1 ZPO geregelt. Hieraus ergibt sich nachfolgendes Schema zur Berechnung des pfändbaren Betrags:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschüsse / 3.7.2 Beitragsrechtliche Bewertung

Zuschüsse zum Krankengeld und zu sonstigen Lohnersatzleistungen gehören gemäß § 23c Abs. 1 SGB IV dem Grunde nach zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Dies gilt aber nur dann, wenn die Lohnersatzleistung zusammen mit dem Zuschuss das Vergleichsnettoarbeitsentgelt um 50 EUR im Monat überschreitet. Beitragspflichtig ist nur der Betrag des Zuschusse...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4.2 Sozialversicherungsrecht

Die Versicherungspflicht in der deutschen Sozialversicherung gilt gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV grundsätzlich nur für Personen, die eine Beschäftigung innerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Sozialgesetzbuches tatsächlich ausüben (sog. "Beschäftigungsstaatsprinzip"). Bei einem Auslandseinsatz kann es jedoch zu Kollisionen der beiden beteiligten Rechtsordnungen kommen. In d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.1 Grundregelung

Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem Nettoentgelt gezahlt. Als Erstes wird also das Nettoentgelt ermittelt. "Nettoentgelt" ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Arbeitsentgelt i. S. d. § 21 TVöD (mit Ausnahme der Leistungen nach § 23 Abs. 1 TVöD), das den Beschäft...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt im Krankheitsfall / 5.2.2 Nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherte Beschäftigte

Auch Beschäftigte, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beschäftigten ist bei der Ermittlung des Nettoentgelts neben den gesetzlichen Abzügen deren Gesamtkran...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / Zusammenfassung

Überblick Die Lohnabrechnung im Baugewerbe gehört zu den kompliziertesten und umfangreichsten Lohnberechnungen in der deutschen Wirtschaft. Im Vordergrund dieses Beitrags stehen die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV) und die spezifischen Besonderheiten des Baugewerbes. Zu den Grundlagen der Lohnabrechnung gehören insbesondere die tariflichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bachelorand / Sozialversicherung

Infographic Diplomanden, Master- oder Bacheloranden sind nicht als Arbeitnehmer kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Personen, die sich allein zur Erstellung der für den Studienabschluss erforderlichen Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit in einen Betrieb begeben und in dieser Zeit neben der Anfertigung ihrer Diplom-, Master- oder Bachelorarbeit ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 4 Schwangerschaftsabbruch/Organspende/In-vitro-Fertilisation

Nach § 3 Abs. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) steht eine Arbeitsunfähigkeit, die auf eine nichtrechtswidrige Sterilisation oder auf einen nichtrechtswidrigen Abbruch der Schwangerschaft durch einen Arzt zurückzuführen ist, einer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gleich. Nach § 3a EFZG hat ein Beschäftigter, der infolge der Spende von Organen oder Geweben, die nach den §...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Urlaubsgeld: Extra-Zahlung ... / Steuerpflichtiger Arbeitslohn

Steuerlich zählt Urlaubsgeld zum Arbeitslohn – und muss daher voll versteuert werden. Es gilt nicht als steuerfreie Leistung, sondern wird als "sonstiger Bezug" versteuert. Auch Sozialversicherungsbeiträge müssen berechnet werden. Das bedeutet: Auch vom Urlaubsgeld werden also Lohnsteuer (sowie ggf. Solidaritätszuschlag bei sehr hohen Einkommen) und ggf. Kirchensteuer abgezog...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 561a Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme Für einen Abbruch hat der Teilnehmer stets ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.5 Wichtiger Grund zur Arbeitsablehnung

Rz. 421 Zum wichtigen Grund vgl. grundsätzlich Rz. 538 ff. Einzelfälle sind in Rz. 561 ff. nach Stichworten alphabetisch gelistet. Rz. 422 Sozusagen als Vorbemerkung ist auf den Zusammenhang hinzuweisen, der zwischen der Zumutbarkeit eines Arbeitsangebotes und dem wichtigen Grund zur Arbeitsablehnung für den Arbeitnehmer besteht. Unzumutbare Arbeitsangebote dürfen stets aus w...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält das Recht der Sperrzeiten im Rahmen der Arbeitsförderung. Es strahlt auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende aus, weil es dort zu Minderungen der Leistungen zum Lebensunterhalt (Bürgergeld) nach § 31a SGB II kommen kann, wenn die dafür vorgesehenen Voraussetzungen in § 31 SGB II erfüllt sind. Für das Leistungsminderungsrecht im SGB II galt jedo...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.3 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsaufgabe bei besonderer Härte

Rz. 699 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b regelt eine Sperrzeitdauer von 6 Wochen, wenn eine Sperrzeit mit Regeldauer von 12 Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde. Die gerichtliche Überprüfung, ob eine Sperrzeit mit der Regeldauer für den Arbeitslosen eine besondere Härte bedeuten würde, unte...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.4 Sonderreglung bei sonstigen Beschäftigten öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 31 Satz 2 sieht vor, dass für Personen nach Satz 1 Nr. 2 die Versicherungsfreiheit nur gilt, wenn sie die in Nr. 1 oder in Nr. 2 zusätzlichen Versorgungsansprüche haben – Anspruch auf Vergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Beihilfeanspruch – und nach Nr. 3 innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in ein Rechtsverhältnis nach Nr....mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.7 Eintritt der Sperrzeit

Rz. 654 Mit dem Beginn der Sperrzeit wird ihr Eintritt beschrieben. Den regelt Abs. 2 abschließend. Die Sperrzeit tritt kraft Gesetzes ein. Sie beginnt grundsätzlich am Tag nach dem Ereignis, das den Eintritt der Sperrzeit begründet (Abs. 2 Satz 1). Eine Konkurrenz zu anderen Ruhenstatbeständen besteht nicht. D.h., dass eine Sperrzeit auch zeitgleich mit anderen Ruhenstatbes...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.3.1 Ende des Beschäftigungsverhältnisses bei unwiderruflicher Freistellung

Rz. 227 In Fällen unwiderruflicher Freistellung bei Fortzahlung des Lohns durch vertragliche Regelung tritt Arbeitslosigkeit nach dem Ende der Beschäftigung ein (BSG, Urteil v. 11.12.2014, B 11 AL 2/14 R). Damit kann eine Sperrzeit mit Beginn der Freistellung eintreten. Mit der Freistellung des Arbeitnehmers verzichtet der Arbeitgeber mit der Folge auf die Arbeitsleistung, d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.1 Überblick

Rz. 538 Liegt ein versicherungswidriges Verhalten nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 9 vor, wird der Eintritt einer Sperrzeit gleichwohl in den Fällen verhindert, in denen sich der Arbeitslose für sein Verhalten auf einen wichtigen Grund berufen kann. Der wichtige Grund ist auch ein Tatbestandsmerkmal im Minderungsrecht (neben der außergewöhnlichen Härte, die der Feststellung eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.6.4 Sozialversicherung

Rz. 647 Im Grundsatz berührt der Eintritt einer Sperrzeit den Krankenversicherungsschutz für die gesetzlich krankenversicherten Arbeitslosen nicht. Für den ersten Monat der Sperrzeit in Fällen der Sperrzeitdauer von 6 oder 12 Wochen besteht nachgehender Versicherungsschutz gem. § 19 Abs. 2 SGB V. Allerdings bestimmt § 49 Abs. 1 Nr. 3a SGB V das Ruhen des Anspruchs auf Kranke...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.2 Auflösungsvereinbarungen und Rechtsprechung zum Lösungsbegriff bei nicht ausdrücklichem Aufhebungsvertrag

Rz. 172 Aus der Rechtsprechung lassen sich folgende Grundsätze für Arbeitsaufgaben durch Auflösungsvereinbarungen außerhalb von ausdrücklichen förmlichen Aufhebungsvereinbarungen zusammenfassen: Ein Aufhebungsvertrag beendet unmittelbar das Arbeitsverhältnis und damit auch das Beschäftigungsverhältnis. Ein mangels Schriftform unwirksamer Aufhebungsvertrag kann gleichwohl durc...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.6 Dauer der Sperrzeit nach Meldeversäumnis und verspäteter Arbeitsuchendmeldung

Rz. 732 Die Sperrzeitfolge des § 159 Abs. 6 als Folge des Meldeversäumnisses verstößt auch im Lichte der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG nach der Rechtsprechung des BSG nicht gegen Verfassungsrecht. Zwar ist der Anspruch auf Alg danach durch die Eigentumsgarantie geschützt. Ein Eingriff in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie ist aber zu verneinen, denn es fehlt bereits ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.8 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 525 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 bestimmt den Eintritt einer Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung mit einer in Abs. 6 geregelten Dauer von einer Woche, wenn der Arbeitslose der Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen ist. Dieser wird allerdings bereits durch eine (persönliche) Arbeitslosmeldung (hier: Meldung als Arbeitsuchender) Genüge g...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kopfschlächter / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Behandlung in der Arbeitslosenversicherung ist zu berücksichtigen, dass Kopfschlächter wegen der ständig wechselnden Auftraggeber in der Regel als unständig Beschäftigte gelten[1] und als solche arbeitslosenversicherungsfrei sind.[2] Haben die Kopfschlächter sich hingegen einem Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, regelmäßig an 3 bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kopfschlächter / Zusammenfassung

Begriff Kopfschlächter schlachten und zerlegen Nutztiere (z. B. Rinder, Schweine). Sie sind in Schlachthöfen und Schlachtereien meist gegen Stücklohn beschäftigt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Sat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 1a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der LStJA durch den ArbG, geregelt in § 42b EStG, ist als einzige von insgesamt 4 Vorschriften (§§ 42, 42a EStG – LStJA durch das FA; § 42b EStG – LStJA durch den ArbG; § 42c EStG – örtliche Zuständigkeit der FA im LSt-Verfahren) aus den bis zum Kj 1990 geltenden Regelungen zum LStJA übrig geblieben. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 42 EStG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Keine Befugnis des ArbG zum LStJA (§ 42b Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 40 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 42b Abs 1 S 3 EStG enthält mehrere Ausschlussgründe, die die Durchführung des LStJA durch den ArbG ausschließen. Der ArbG hat keine Befugnis zur Durchführung des LStJA, wenn: der ArbN beim ArbG beantragt, den LStJA nicht durchzuführen (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 1 EStG). Der grundsätzlich formfreie Antrag des ArbN, der den ArbG bindet (Heuermann in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehegattenunterhalt / 2.10.5.1 Kranken- und Arbeitslosenvorsorge

Aufwendungen für die Krankenversicherung sind abzugsfähig, sei es ob es sich um eine gesetzliche Krankenversicherung oder eine private Krankenversicherung handelt. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist nur der Arbeitnehmeranteil abzusetzen. Leistet der Arbeitgeber im Falle einer privaten Krankenversicherung Zuschüsse, sind die Kranken- und Pflegeversicherungskosten ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland (Abs. 1)

Rz. 13 [Autor/Zitation] Maßgebend für die handelsrechtliche Bilanzierung nach § 341 ist die Tätigkeit als Versicherung unabhängig von der Kaufmannseigenschaft. Eine Definition, was unter einer Versicherung oder dem Betreiben von Versicherungsgeschäften zu verstehen ist, wird jedoch sowohl handels- als auch aufsichtsrechtlich nicht vorgenommen. Rz. 14 [Autor/Zitation] Unter dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Gemeinschaftsrechtliche Kollisionsregel (Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71; Art 12 Abs 2 VO (EWG) Nr 1408/71)

Rn. 164 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die erste Ebene der gemeinschaftsrechtlichen Kollisionsvorschriften bildeten die Zuständigkeitsregelungen gem Art 13ff VO (EWG) Nr 1408/71. Die Zuständigkeitsregeln sollten bewirken, dass auf die vom persönlichen und sachlichen Geltungsbereich Betroffenen grundsätzlich die Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaats anzuwenden sind, BFH v 3...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Nettoberechnung (§ 850e Nr. 1 ZPO)

Rz. 32 Gemäß § 850e Nr. 1 ZPO ist der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das Nettoeinkommen des Schuldners zugrunde zu legen. Nach dieser Norm sind vom Bruttoarbeitseinkommen mehrere Beträge abzuziehen: Teil des pfändbaren Arbeitseinkommens sind zunächst nicht diejenigen Beträge, die nach § 850a ZPO der Pfändung entzogen sind. Für Unterhaltsgläubiger ist aber die So...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.4 Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz für die Bemessung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,6 %. Der Beitrag wird hälftig durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.mehr