Das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen vorliegen, sofern der Antrag innerhalb von 3 Monaten seit Aufnahme der Beschäftigung oder Tätigkeit oder dem Beginn der Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung, die zur Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag berechtigt, gestellt wird. Soweit lässt das Recht auch einen rückwirkenden Versicherungsschutz zu.

 
Wichtig

Antragsfrist

Der Antrag muss spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung oder dem Beginn der Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung gestellt werden. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Eine spätere Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Im Gegensatz zur Pflichtversicherung ist die Versicherungspflicht auf Antrag – aus Gründen der Risikobegrenzung – davon abhängig, dass Beiträge tatsächlich entrichtet werden. Das Versicherungspflichtverhältnis endet deshalb, wenn der Versicherungsberechtigte mit der Beitragszahlung länger als 3 Monate in Verzug ist, und zwar mit Ablauf des Tages, für den letztmals Beiträge gezahlt wurden.

Das Versicherungspflichtverhältnis endet außerdem,

  • wenn der Versicherungspflichtige eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezieht,
  • mit Ablauf des Tages, an dem die personenbezogenen Voraussetzungen der Versicherungspflicht letztmals erfüllt waren,
  • wenn die Tatbestände des § 28 SGB III eintreten, also z. B. das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht wird.

Die Versicherungspflicht auf Antrag ruht, wenn während der Versicherungspflicht auf Antrag nach eine weitere Versicherungspflicht (z. B. aus einem Arbeitsverhältnis) oder eine Versicherungsfreiheit[1] eintritt.

 
Hinweis

Kündigung der Versicherungspflicht auf Antrag

Die Versicherungspflicht auf Antrag kann auch innerhalb einer 3-Monatsfrist zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Allerdings ist eine Kündigung erst bei Einhaltung einer 5-Jahresbindung möglich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge