Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausländischer Student / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist es unerheblich, ob ein Student aus dem In- oder Ausland kommt. Das Zuwanderungsgesetz regelt für ausländische Studierende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Es differenziert dabei 2 Gruppen: EU-Bürger und Angehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Angehörige ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitslosengeld / 1 Arten

Das SGB III unterscheidet zwischen dem Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und Teilarbeitslosengeld. Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, die kein Arbeitslosengeld beanspruchen können oder deren Arbeitslosengeld nicht für den Lebensunterhalt ausreicht, sind auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende verwies...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verletztengeld / 3 Versichertenanteile

Vom Verletztengeld selbst sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Der Versichertenanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird vom Verletztengeld (vor Auszahlung) abgezogen. Der Bezieher von Verletztengeld muss zudem auch den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung tragen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bürgermeister / 2 Hauptamtliche Bürgermeister

Hauptamtliche Bürgermeister gelten als Arbeitnehmer und unterliegen damit grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ausnahme: Wenn Bürgermeister als Beamte bestellt sind, sind sie versicherungsfrei.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fälligkeit / 1.1 Gesamtsozialversicherungsbeiträge/Umlagen

Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wurde. Zu zahlen sind die tatsächlich ermittelten Beiträge oder – falls dies nicht möglich ist – die Beiträge in Höhe des Vormonats. Die tatsächliche Beitragsschuld ist dann am Monatsend...mehr

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Gesamtsozialversicherungsbe... / 1 Vorliegen eines Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Neben der Pflichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge liegt auch bei folgenden Sachverhalten ein Gesamtsozialversicherungsbeitrag vor, wenn der Arbeitnehmer nur in einem Versicherungszweig versicherungspflichtig ist oder ein älterer Arbeitnehmer seinen Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen hat, der Arbeitgeber von der Tragung des Arbeitgeberanteils aber na...mehr

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Kopfschlächter / Zusammenfassung

Begriff Kopfschlächter schlachten und zerlegen Nutztiere (z. B. Rinder, Schweine). Sie sind in Schlachthöfen und Schlachtereien meist gegen Stücklohn beschäftigt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / Zusammenfassung

Begriff Elterngeld ist eine staatliche Einkommensersatzleistung i. H. v. grundsätzlich 67 % des individuellen Nettoeinkommens des Betreuenden als einkommensabhängiger Ausgleich für die finanziellen Einbußen von Eltern im ersten Jahr nach der Geburt. Zwei "Partnermonate" können sich als zusätzlicher Bonus anschließen, wenn auch der andere Elternteil die Betreuung übernimmt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Ein Probearbeitsverhältnis (oder Probezeitvereinbarung) wird in der Regel für die Anfangsphase eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses zum Zwecke der Erprobung vereinbart. Im Zentrum solcher Vereinbarungen steht die Bestrebung, das Arbeitsverhältnis möglichst schnell und unproblematisch beenden zu können, falls die Erprobung negativ verläuft. Gesetze, Vorschriften...mehr

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Beamte / 6.1 Zusätzliche Vergütung ohne Rechtsgrund

Das ausbildende Land bleibt auch dann alleiniger Arbeitgeber, wenn die Rechtsreferendare über die vom ausbildenden Bundesland hinaus gezahlte Unterhaltsbeihilfe eine zusätzliche Vergütung erhalten. Allerdings gilt dies nur, sofern die zusätzliche Vergütung von dieser Ausbildungsstation freiwillig und ohne Rechtsgrund gezahlt wird und die Eingliederung in deren Betrieb nicht üb...mehr

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Beitragszuschuss: Weiterbes... / Zusammenfassung

Überblick Niemand ist verpflichtet, mit Erreichen des regulären Regelrentenalters einen Rentenantrag zu stellen. Ohne Rentenantrag wird auch keine Rente gezahlt. Stattdessen ist eine Weiterarbeit – soweit sie auch arbeits- und tarifvertraglich zugelassen ist – bis weit über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus möglich. Dieser Beitrag beschreibt, wie die sozialversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Urlaubsgeld / Zusammenfassung

Begriff Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, für die Dauer des Urlaubs gezahlte Vergütung. Dagegen bezeichnet Urlaubsentgelt die Lohn- und Gehaltsfortzahlung während des Erholungsurlaubs. Zuweilen wird das Urlaubsgeld als zusätzliches 13. Monatsgehalt oder als Zuschussbetrag gezahlt. Teilweise wird es als prozentuale Erhöhung des Urlaubsentgelts ausgewiesen. Abzugrenzen sind di...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 2.1 Kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfreie beamtenähnliche Personen

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind dies sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbands, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden, Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Probearbeitsverhältnis / 2 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die Probearbeitsverhältnisse sind nach den allgemeinen versicherungsrechtlichen Regelungen zu behandeln. Als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte sind die Arbeitnehmer grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Beträgt das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze, liegt eine geringf...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unterbrechungsmeldung / Zusammenfassung

Begriff Die Unterbrechungsmeldung stellt sicher, dass Zeiten der Unterbrechung der Entgeltzahlung für mindestens einen vollen Kalendermonat von der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erkannt werden. Voraussetzung für die Unterbrechungsmeldung ist, dass während dieser Unterbrechung das Beschäftigungsverhältnis fortbesteht und bestimmte Sozialleistungen be...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1 Dienst- und Geschäftsreisen in Deutschland

Arbeitnehmer haben für die Dauer einer Dienst- und Geschäftsreise im Inland den gleichen Sozialversicherungsschutz, wie für ihre Beschäftigung. Das bedeutet konkret, sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung, besteht dieser Versicherungsschutz für die Dienst- und Geschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankenkasse / Zusammenfassung

Begriff Krankenkassen sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind neben der Unfall-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ein Teil der deutschen Sozialversicherung und des Gesundheitswesens. Krankenkassen nehmen gesetzlich zugewiesene Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch wahr. Außerdem obliegen ihnen fremde Aufgaben, die auftragsweise ausgeführt werden....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nettolohnvereinbarung / 1 Arbeitsentgelt bei einer Nettolohnvereinbarung

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen einer Nettolohnvereinbarung zusätzliches Arbeitsentgelt (geldwerte Vorteile) zuwendet, gelten als Arbeitsentgelt die Einnahmen des Beschäftigten aus dem Arbeitsverhältnis einschließlich der darauf entfallenden Steuern und gesetzlichen Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Honorare / 1 Versicherungsstatus des Honorarempfängers

Empfänger von Honoraren sind als freie Mitarbeiter tätig oder üben ihren Beruf als Selbstständige aus, wie z. B. Künstler, Ärzte, Steuerberater, Autoren und Dozenten. Der Honorarempfänger steht in keiner abhängigen Beschäftigung im Sinne von § 7 SGB IV. Bei den Honoraren handelt es sich daher regelmäßig nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Der Hono...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / 1.7 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Nach der Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche[1] sind Arbeitnehmer und Auszubildende in nicht betrieblicher Ausbildung, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich grundsätzlich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Die Meldung ist (seit 1.1.2022) nicht mehr an eine bestimmte Form gebunden und k...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nahtlosigkeitsregelung / Zusammenfassung

Begriff Die Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitslosengeldes soll dauerhaft leistungsgeminderte Arbeitnehmer vor Nachteilen schützen, die infolge der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auftreten können. Das Arbeitslosengeld nach der Sonderregelung soll danach insbesondere die Sicherungslücke abdecken, die zwischen dem Auslaufen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ehegatten-Arbeitsverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Unter einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis ist ein Beschäftigungsverhältnis zu verstehen, in dem ein Ehegatte als Arbeitgeber und der andere Ehegatte als Arbeitnehmer fungiert. Dies gilt entsprechend für gleichgeschlechtliche Ehepartner sowie Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Wegen der besonderen Beziehung der Ehegatten bzw. Lebenspartner untereinander ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.1 Mitarbeitende Familienangehörige in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung

Ein zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung zu zahlender Beitrag für einen mitarbeitenden Familienangehörigen gilt allerdings nur dann als Gesamtsozialversicherungsbeitrag, wenn zugleich ein Beitrag zur Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung zu entrichten ist. Andererseits gilt ein nach § 39 Abs. 4 KVLG 1989 an die LKK zu zahlender Arbeitgeberanteil zur Krankenversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.1 Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten.[1] Die Ruhenswirkung tritt nicht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt ein. Die Ruhenswirkung geht nur vom tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt – also dem Nettobetrag des weitergezahlten Arbeitsentgelts – aus. Der Nettobetrag wird ermittelt, in...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sportler / 1.3.1 Ausländische Berufssportler

Handelt es sich um einen Fall der Einstrahlung bzw. Entsendung eines ausländischen Berufssportlers, gelten die entsprechenden Regelungen. Eine Entsendung im Sinne der Einstrahlung liegt vor, wenn die Beschäftigung im Rahmen eines im Ausland bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland vorübergehend ausgeübt wird und diese im Voraus zeitlich begrenzt ist.[1] Liegen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Versicherungspflicht / Zusammenfassung

Begriff Liegen die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und der Unfallversicherung vor, bedarf es zum Entstehen der Versicherungspflicht weder eines Versicherungsvertrages noch einer besonderen Entscheidung des zuständigen Versicherungsträgers. Versicherungspflicht entsteht grundsätzlich unabhängig von der Anmeldung un...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 2 Beamtenähnliche Personen

Auch bestimmte beamtenähnliche Personen können in dieser Beschäftigung – den Beamten gleichgestellt – versicherungsfrei sein. Die folgenden Ausführungen zur Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beziehen sich hier zunächst nur auf die beamtenähnliche Beschäftigung als solche.[1] 2.1 Kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff der Arbeitslosigkeit beschreibt den Versicherungsfall der Arbeitslosenversicherung. Er ist zugleich eine Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld und beschreibt die Anforderungen, die Arbeitslose im Hinblick auf ihre Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft (Verfügbarkeit) und örtliche und zeitliche Erreichbarkeit erfüllen müssen. Außerdem ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sperrzeit / Zusammenfassung

Begriff Die Sperrzeit ist Ausdruck des Versicherungsprinzips der Arbeitslosenversicherung. Sie dient der Abgrenzung des Versicherungsrisikos, das die Solidargemeinschaft der Beitragszahler zu tragen hat, von dem Risiko, für das der Arbeitslose aufgrund seines Verhaltens einzustehen hat. Wer den Versicherungsfall Arbeitslosigkeit schuldhaft herbeiführt, seine Beendigung verhi...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 4.2 Einzugsstelle stellt Beitragspflicht fest

Über die Frage, ob der Arbeitgeber Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat, entscheidet letztlich die Krankenkasse als Einzugsstelle.[1] Der Arbeitnehmer kann die Entscheidungen der Einzugsstelle gerichtlich überprüfen lassen. Soweit über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe für die Vergangenheit zu entscheiden ist, ist die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / 2 Verrechnung durch die Einzugsstelle

Sofern die zur Verrechnung anstehenden Beiträge zu den jeweiligen Sozialversicherungszweigen noch nicht verjährt[1] sind, kann die Krankenkasse als Einzugsstelle eine solche vornehmen. Voraussetzungen dafür sind, dass der Arbeitgeber zur Aufrechnung von Beiträgen berechtigt ist und er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, sie zu viel Beiträge berechnet hat und diese vo...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 4.3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Kernvoraussetzung ist, dass die Betroffenen mit einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung abschließen; die geforderte Sozialversicherungspflicht bezieht sich dabei auf die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die in der Arbeitslosenversicherung regelmäßig be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Handelsvertreter / 2.2 Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft

Handelsvertreter, die als abhängig Beschäftigte anzusehen sind, sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] In der Krankenversicherung besteht Krankenversicherungsfreiheit, sofern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt des Handelsvertreters die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sammelbeförderung / 1 Keine Zuordnung zum Arbeitsentgelt

Die lohnsteuerfreie, unentgeltliche oder verbilligte Beförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom Arbeitgeber oder in dessen Auftrag von einem Dritten eingesetzten Beförderungsmittel ist kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Meldungen für Pflegeperson / 3.3 Meldungen bei Ansprüchen auf Beihilfeleistungen oder Leistungen der Heilfürsorge

Für versicherungspflichtige nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen pflegen, der Anspruch auf Beihilfeleistungen oder Leistungen der Heilfürsorge hat, werden die Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung anteilig von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen und den Festsetzungsstellen für die Beihilfe ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Auskunftspflicht (Angehörig... / Zusammenfassung

Begriff Angehörige, Unterhaltspflichtige und sonstige Personen sind unter weiteren Voraussetzungen zur Auskunft gegenüber einem Sozialleistungsträger verpflichtet, wenn das Einkommen oder das Vermögen von Angehörigen oder sonstiger Personen bei der Leistung oder ihrer Erstattung zu berücksichtigen oder die Leistung von der Höhe eines Unterhaltsanspruchs abhängig ist. Gesetze, V...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung: Verjähr... / 2.2 Ermessen des Versicherungsträgers

Der Versicherungsträger kann von der Einrede der Verjährung – ermessenfehlerfrei – Gebrauch machen, wenn sich die durchgeführte Versicherungspflicht über mehrere Jahre hinweg als unrichtig erweist und nicht auf einen Fehler der Einzugsstelle zurückzuführen ist. Dieser Sachverhalt ist häufig in der Arbeitslosenversicherung anzutreffen, weil dort beim Antrag auf Arbeitslosengeld ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 1 Säumniszuschläge für Arbeitgeber

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesamten Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Insolvenzgeldumlage und die Beiträge zum Umlageverfahren (U1 und U2) ihrer versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu dem durch die Satzung der Krankenkasse festgesetzten Fälligkeitstag einzuzahlen. Für die Beiträge zur Unfallversicheru...mehr

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Beitragserstattung: Verjähr... / 6 Beanstandung von Rentenversicherungsbeiträgen

Rentenversicherungsbeiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht gezahlt und deshalb beanstandet worden sind, aber nicht zurückgefordert wurden, gelten als freiwillige Beiträge.[1] Dies gilt allerdings nur, wenn die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in dem Zeitraum bestand, für den die Beiträge als gezahlt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Landwirtschaftliche Arbeitn... / 2 Voraussetzung für die Versicherungspflicht

Für landwirtschaftliche Arbeitnehmer gelten grundsätzlich die selben Regelungen wie für andere Arbeitnehmer auch. Sie unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Allerdings ist zu prüfen, ob sie der Pflichtversicherung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung unterliegen. 2.1 Versicherungspflicht in der landwirtsc...mehr

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Dienstreise: Kombination mi... / 1.1 Bezahlter Urlaub

Ein bezahlter Urlaub nach Abschluss der dienstlich veranlassten Reise im Inland ist unschädlich. Der Arbeitnehmer ist wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Sollte er während seines Urlaubs in Deutschland erkranken, kann er Leistungen bei Krankheit in Anspruch nehmen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unständig Beschäftigte / 1 Sozialversicherungsrechtliche Definition

Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder nach der Natur der Sache beschränkt zu sein pflegt oder im Voraus durch den Arbeitsvertrag beschränkt ist. Die besonderen Regelungen für unständig Beschäftigte gelten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nur, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird. Für die Rentenversicherung feh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.1 Unbezahlter Urlaub von weniger als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub weniger als einen Monat, dann bleibt der Arbeitnehmer wie bisher versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Es ergeben sich keine Änderungen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 3 Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Selbstständige Unternehmer unterliegen i. d. R. nicht der Sozialversicherungspflicht, sodass auch keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege und zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Auch wenn der versicherungsrechtliche Status des Crowdworkers als selbstständige Tätigkeit festgestellt wurde, kann im Einzelfall dennoch Rentenversicherungspflicht bei Ausüb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 6.2 Zusätzliche Vergütung mit Rechtsgrund

Neben dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land besteht eine weitere Beschäftigung zur Ausbildungsstation, wenn die zusätzliche Vergütung für eine mündlich oder schriftlich vereinbarte Nebentätigkeit gezahlt wird, die die Referendare verpflichtet, über den notwendigen Teil der Ausbildung hinaus Leistungen zu erbringen. Diese Nebentätigkeit ist versicherungs- ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 1.2 Unterjährige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Tritt im Laufe eines Kalenderjahres Rentenversicherungsfreiheit aufgrund einer Befreiung wegen Zugehörigkeit zu einer Versorgungseinrichtung einer bestimmten Berufsgruppe ein, ist für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Kalenderjahres zu berücksichtigen. Eine Trennung zwischen rentenversicherungspflichtigen u...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 2.3.1 Lohnsteuerrechtlich Arbeitnehmer

Der vermeintliche "freie Mitarbeiter" ist als Arbeitnehmer anzusehen. Demzufolge hätte der Auftraggeber als dessen Arbeitgeber von den gezahlten Vergütungen Lohnsteuer einbehalten müssen. Es kann daher zur Nachforderung von Lohnsteuer kommen; allerdings wird diesbezüglich vorrangig der Arbeitnehmer als Schuldner der Lohnsteuer in Anspruch genommen werden müssen.[1] Soweit be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Landwirtschaftliche Arbeitn... / Zusammenfassung

Begriff Arbeitnehmer, die in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sind, werden regelmäßig als landwirtschaftliche Arbeitnehmer bezeichnet. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Grundlage für die Erhebung der besonderen Lohnsteuer in Höhe von 5 % ist § 40a Abs. 3 EStG. Dort sind die Begriffe einer Aushilfskraft sowie die typischen land- oder forst...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unständig Beschäftigte / 4 Versicherungsrechtliche Beurteilung der unständig Beschäftigten

Unständig Beschäftigte sind kranken-, pflege- und rentenversicherungspflichtig; sie sind jedoch in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, wenn die unständige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.[1] In der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Kriterium der Berufsmäßigkeit bei der Ausübung der unständigen Beschäftigung nicht verlangt.[2] Hier besteht demnach au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freie Mitarbeiter / 1.2 Freie Mitarbeiter sind nicht sozialversicherungspflichtig

Personen, die als freie Mitarbeiter tätig werden, üben eine selbstständige Tätigkeit aus und sind nicht versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Wichtig Arbeitnehmerähnliche Selbstständige können rentenversicherungspflichtig sein Ausnahmen von dem Grundsatz, dass freie Mitarbeiter nicht sozialversicherungspflichtig sind, können in der Rent...mehr