Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbeitslosenversicherung)

Zusammenfassung Begriff In der deutschen Sozialversicherung ist die Arbeitslosenversicherung eine Pflichtversicherung. Für besondere Personengruppen (z. B. Beamte, Richter) besteht hingegen Versicherungsfreiheit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Regelungen über die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung werden in den §§ 27 bis 28 ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Bürgermeister / 1.1 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung besteht wegen der Ausübung eines politischen Wahlamtes Versicherungs- und damit zugleich Beitragsfreiheit.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Tätigkeit als Bürgermeister. Eine daneben ausgeübte anderweitige Beschäftigung unterliegt der Versicherungspflicht – auch in der Arbeitslosenversicherung. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kopfschlächter / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Behandlung in der Arbeitslosenversicherung ist zu berücksichtigen, dass Kopfschlächter wegen der ständig wechselnden Auftraggeber in der Regel als unständig Beschäftigte gelten[1] und als solche arbeitslosenversicherungsfrei sind.[2] Haben die Kopfschlächter sich hingegen einem Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, regelmäßig an 3 bi... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beamte / 7.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise nur in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Wird daneben eine weitere Beschäftigung – auch eine nicht zum Hauptamt gehörende Beschäftigung beim eigenen Dienstherrn (z. B. nebenamtliche Lehrtätigkeit) – ausgeübt, ist diese renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, sofern n... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Hausgewerbetreibende / 3 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Als Selbstständige sind Hausgewerbetreibende in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung nicht versicherungspflichtig. Hausgewerbetreibende sind in aller Regel freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert. Die Pflegeversicherung wird von der jeweiligen Krankenversicherung durchgeführt. In der Pflegev... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Elterngeld / 2.2 Arbeitslosenversicherung

Bezieher von Elterngeld bzw. Personen während der Elternzeit unterliegen der Arbeitslosenversicherungspflicht.[1] Die Beiträge werden für diese Zeit vom Bund getragen. Haben mehrere Personen ein Kind gemeinsam erzogen, ist nur die Person versicherungspflichtig, die in der gesetzlichen Rentenversicherung die Erziehungszeit zugerechnet bekommt. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Elterngeld / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

2.1 Rentenversicherungsbeiträge gelten als gezahlt Aus dem Elterngeld werden generell keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Damit dem betreffenden Elternteil keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht, werden 3 Erziehungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. Während der Kindererziehungszeiten für die ersten 3 Jahre gelten beim betreffenden Elternteil ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1 Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr sind versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.[1] Anspruch "nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" bedeutet, dass der Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bei Krankheit unbegrenzt fü... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / Zusammenfassung

Begriff In der deutschen Sozialversicherung ist die Arbeitslosenversicherung eine Pflichtversicherung. Für besondere Personengruppen (z. B. Beamte, Richter) besteht hingegen Versicherungsfreiheit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Regelungen über die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung werden in den §§ 27 bis 28 SGB III zusamme... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.2 Geringfügig Beschäftigte

Auch geringfügig Beschäftigte in einer Beschäftigung[1] sind arbeitslosenversicherungsfrei. In der Arbeitslosenversicherung werden ausschließlich geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet. Kommt es bei einer Zusammenrechnung[2] zu einem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze, liegt Geringfügigkeit nicht vor. Anders als in der Krankenversicherung und der Rentenversiche... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Aufrechnung / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Auch im Bereich des Arbeitsförderungsrechts gilt eine spezialgesetzliche Aufrechnungsvorschrift. Hat ein Bezieher einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III diese Leistung zu Unrecht erhalten, weil der Anspruch wegen der Anrechnung von Nebeneinkommen gemindert war oder wegen einer Sperrzeit ruhte, so kann die Agentur für Arbeit mit dem Anspruch auf Erstattung gegen den Ans... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG)

Ebenfalls versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG). Sie sind als Mitglieder des Vorstandes einer AG in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig. Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten als ein Unternehmen. Demgegenüber sind die Vorstandsmitglieder von ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.3 Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen

Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen sind arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie hauptamtlich beschäftigt sind und nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben. Die Versicherungsfreiheit gilt nicht für Erzieher. mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2 Sonstige Beschäftigte

2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG) Ebenfalls versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG). Sie sind als Mitglieder des Vorstandes einer AG in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig. Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten als ein Untern... mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Antragspflichtversicherung

Begriff Die Antragspflichtversicherung kommt nicht durch eine gesetzliche, zwangsweise Regelung zustande, sondern nur durch einen entsprechenden Antrag auf eigenen Entschluss. Wird der Antrag vom Sozialversicherungsträger angenommen, besteht die Pflichtversicherung i. d. R. unwiderruflich und unkündbar fort, solange die Tätigkeit bzw. der zum Antrag berechtigende Tatbestand... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.1 Ausnahme für beurlaubte Beamte und beurlaubte beamtenähnliche Personen

Besondere Regelungen gelten für beurlaubte Beamte und beurlaubte beamtenähnliche Personen. Sie sind in einer Beschäftigung während der Beurlaubung nur dann versicherungsfrei, wenn sich der private Arbeitgeber verpflichtet, dem beurlaubten Beamten im Krankheitsfall für die gesamte Zeit der Beurlaubung das vereinbarte Arbeitsentgelt und die den Beihilfevorschriften entsprechend... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.4 Satzungsmäßige Mitglieder geistiger Genossenschaften

Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften sind arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie sich aus überwiegend religiösen oder sittlichen Beweggründen mit Krankenpflege, Unterricht oder anderen gemeinnützigen Tätigkeiten beschäftigen und nicht mehr als freien Unterhalt oder ein geringes Entgelt beziehen, das nur zur Bestreitung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse an ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.3 Weitere Personenkreise

Darüber hinaus sind folgende Personen arbeitslosenversicherungsfrei:. unständig Beschäftigte; Heimarbeiter, die gleichzeitig Zwischenmeister sind und den überwiegenden Teil ihres Verdienstes aus der Tätigkeit als Zwischenmeister beziehen; ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung[1]; ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete; zugewiesene erwerbsfähige Lei... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.2 Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften

Versicherungsfrei sind auch Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften. Für die Versicherungsfreiheit wird vorausgesetzt, dass die Geistlichen nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben.[1] Kirchenbeamte Kirchenbeamte, die kein geistliches Amt be... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Berechnungsgrundsätze

Begriff Die Berechnungsgrundsätze stellen innerhalb der Rentenversicherung sicher, dass alle Versicherungsträger Berechnungen in gleicher Weise vornehmen: Berechnungen werden, wenn nichts anderes bestimmt ist, auf 4 Dezimalstellen ausgeführt (mit bürgerlicher Rundung). Kalendermonate, die nur teilweise mit rentenrechtlichen Zeiten belegt sind, zählen als volle Monate (wichtig... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Strafgefangener / 2.1 Verpflichtende Tätigkeit

Die aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung im anstaltseigenen Betrieb ausgeübte Beschäftigung löst lediglich Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung aus.[1] Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kommt nicht zum Zuge. Voraussetzung für die Arbeitslosenversicherungspflicht ist der Bezug von Arbeitsentgelt, Ausbildungsbeihilfe oder Ausf... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flexi-Rente

Begriff Die Flexi-Rente umfasst zahlreiche Regelungen, um ein längeres und flexibleres Weiterarbeiten zu fördern, bezogen auf den Zeitraum bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und für danach. Seit 1.1.2017 besteht Versicherungsfreiheit bei Bezug einer Altersvollrente erst nach Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze. Wer demnach neben einer vorgezogenen Alt... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Studienbeihilfe / 1 Versicherungsrechtliche Behandlung der Empfänger von Studienbeihilfen

Personen, die eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht Studierende. Hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildun... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Unterbrechungsmeldung / 3 Versicherungsrechtlicher Hintergrund für die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung

In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch ohne Zahlung von Arbeitsentgelt erhalten, solange Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung (z. B. Kranken-, Verletzten-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld) besteht, Elternzeit in Anspruch genommen oder Elterngeld bezogen wird, freiwilliger Wehrdienst geleistet wird, das Beschäftigungsve... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beamte / 7.5 Beitragsberechnung für die Nebenbeschäftigung

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit etc. sind selbst dann nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung[1], wenn sie zusätzlich zu ihrer Beamtenbeschäftigung eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Deshalb sind zu diesen Zweigen der Sozialversicherung auch keine Beiträge zu entrichten. In der Rentenversicherung bestehen dagegen regel... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Trainee / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Eine Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Typische Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen sowie eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] Trainees können ihre Tätigkeit nic... mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öffentlichen Abga... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beamte / 7.1 Kranken- und Pflegeversicherung

In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter neben ihrer Beamtenbeschäftigung aufnehmen. Beamte sind solange kranken- und pflegeversicherungsfrei in ihrer Nebenbeschäftigung, wie im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Be... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Strafgefangener / Zusammenfassung

Begriff Strafgefangene sind Personen, die im Vollzug von Untersuchungshaft, von Freiheitsstrafen und von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung stehen oder einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Gemäß FinMin Bayern, Erlass v. 31.7.1979, 32 – S ... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Beitragszuschuss: Weiterbes... / 1 Versicherungspflicht bei Weiterbeschäftigung

Personen, welche wegen geringer Versicherungszeiten in der Rentenversicherung die Voraussetzung für einen Bezug einer Altersrente nicht erfüllen oder zwar erfüllen, diese jedoch nicht in Anspruch nehmen, sind bei einer (Weiter-)Beschäftigung sozialversicherungs- und beitragsrechtlich grundsätzlich wie "normale" Arbeitnehmer zu behandeln: In der Kranken- und Pflegeversicherung... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 12 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz und Direktversicherung

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin, 22 Jahre alt, keine Kinder, erhält ein Gehalt von 2.710 EUR. Sie hat Steuerklasse IV, zahlt keine Kirchensteuer und ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, die einen Zusatzbeitrag i. H. v. 2,5 % erhebt. Ihr Arbeitgeber hat für sie eine Direktversicherung abgeschlossen, in die sie monatlich 100 EUR überweisen lässt. Die 100 EUR werd... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Unständig Beschäftigte / 5 Beitragsberechnung für unständig Beschäftigte

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind anteilig vom Arbeitgeber und unständig Beschäftigten zu tragen. Weil unständig Beschäftigte in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind[1], fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. Für die Beitragsberechnung ist von dem innerhalb eines Kalendermonats erzielten Arbeitsentgelt auszugehen, o... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beamte / 1.1 Beamte auf Lebenszeit oder Zeit

Beamte auf Lebenszeit oder Zeit sind in ihrer Beschäftigung als Beamte versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie haben nach beamtenrechtlichen Vorschriften bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. In der Rentenversicherung besteht in der Beamtenbeschäftigung Versicherungsfreiheit. Beamte besitzen ... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beamte / 1.2 Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

Die Versicherungsfreiheit besteht auch in der Ausbildungszeit (Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) und Probezeit der Beamten. Dem Personenkreis der Beamten sind Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr gleichgestellt. Sie sind daher ebenfalls versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Ausländischer Student / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung ist es unerheblich, ob ein Student aus dem In- oder Ausland kommt. Das Zuwanderungsgesetz regelt für ausländische Studierende aufenthaltsrechtliche Bestimmungen. Es differenziert dabei 2 Gruppen: EU-Bürger und Angehörige der EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Angehörige ... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Aufrechnung / 3 Aufrechnung nach anderen Vorschriften des SGB

In einigen Bereichen des Sozialgesetzbuches finden sich spezialgesetzliche Vorschriften über Aufrechnungsmöglichkeiten, etwa in der Sozialhilfe und in der Arbeitslosenversicherung. 3.1 Sozialhilfe In der Sozialhilfe gilt eine spezielle Aufrechnungsvorschrift. Nach ihr kann die Leistung auf Sozialhilfe mit Ansprüchen des Trägers der Sozialhilfe aufgerechnet werden, wenn es sich... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Lohnänderung und Teillohnza... / 3 Meldungen

Damit die Unterbrechung der Entgeltzahlung von mindestens einem Monat der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bekannt werden, muss der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung erstatten. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Bürgermeister / 2 Hauptamtliche Bürgermeister

Hauptamtliche Bürgermeister gelten als Arbeitnehmer und unterliegen damit grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ausnahme: Wenn Bürgermeister als Beamte bestellt sind, sind sie versicherungsfrei. mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Organspende, Leistungsanspr... / 3.3 Versicherungsschutz

Bei Krankengeldbeziehern bleibt bei Bezug des Krankengeldes nach § 44a SGB V (oder einer entsprechenden Leistung aus der privaten Krankenversicherung) in der Kranken- und Pflegeversicherung eine Mitgliedschaft bestehen.[1] In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht.[2] mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Verletztengeld / 3 Versichertenanteile

Vom Verletztengeld selbst sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Der Versichertenanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird vom Verletztengeld (vor Auszahlung) abgezogen. Der Bezieher von Verletztengeld muss zudem auch den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung tragen. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Berufsfachschüler / 1 Versicherungspflicht

Fach- bzw. Berufsfachschüler unterliegen nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht als Auszubildende des Zweiten Bildungsweges. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind sie nicht versicherungspflichtig. mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Sperrzeit / 1.7 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Nach der Regelung zur frühzeitigen Arbeitsuche[1] sind Arbeitnehmer und Auszubildende in nicht betrieblicher Ausbildung, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, verpflichtet, sich grundsätzlich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Die Meldung ist (seit 1.1.2022) nicht mehr an eine bestimmte Form gebunden und k... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Sozialgesetzbuch / 3 Kurzüberblick der Sozialgesetzbücher

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Meldungen für Pflegeperson / Zusammenfassung

Begriff Besteht aufgrund einer nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit Versicherungspflicht, haben die Pflegekassen bzw. privaten Versicherungsunternehmen den Zeitraum der Versicherungspflicht und die maßgeblichen beitragspflichtigen Einnahmen zu melden. Diese Meldungen erfolgen gegenüber dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialv... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Insolvenzgeldumlage: Beitra... / 1.2 Unterjährige Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Tritt im Laufe eines Kalenderjahres Rentenversicherungsfreiheit aufgrund einer Befreiung wegen Zugehörigkeit zu einer Versorgungseinrichtung einer bestimmten Berufsgruppe ein, ist für die Berechnung der Insolvenzgeldumlage die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses innerhalb des Kalenderjahres zu berücksichtigen. Eine Trennung zwischen rentenversicherungspflichtigen u... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.1 Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten.[1] Die Ruhenswirkung tritt nicht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt ein. Die Ruhenswirkung geht nur vom tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt – also dem Nettobetrag des weitergezahlten Arbeitsentgelts – aus. Der Nettobetrag wird ermittelt, in... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Auskunftspflicht (Angehörig... / 2 Grenzen der Auskunftserteilung

Die Pflicht zur Auskunftserteilung findet dort ihre Grenze, wo für den Berechtigten oder Antragsteller eine Mitwirkungspflicht nicht bestehen würde. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn diese nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht, ihre Erfüllung aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder sich der Sozialleistungsträger die erforderlichen... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Umlageverfahren bei Mutters... / 1 Ausgleichsverfahren für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)

Im Rahmen des U2-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber den nach § 20 Abs. 1 MuSchG gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, das nach § 18 MuSchG bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt sowie die auf das während der Beschäftigungsverbote nach § 18 MuSchG gezahlte Arbeitsentgelt entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Meldungen für Pflegeperson / 3.3 Meldungen bei Ansprüchen auf Beihilfeleistungen oder Leistungen der Heilfürsorge

Für versicherungspflichtige nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen pflegen, der Anspruch auf Beihilfeleistungen oder Leistungen der Heilfürsorge hat, werden die Beiträge zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung anteilig von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen und den Festsetzungsstellen für die Beihilfe ode... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Aufrechnung / 1.1 Antrag des Arbeitnehmers notwendig

Für die Aufrechnung ist weiterhin Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer eine schriftliche Erklärung abgibt, dass ihm kein Bescheid über eine Forderung eines Leistungsträgers vorliegt und seit Beginn des Erstattungszeitraums Leistungen der Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht beantragt, nicht bewilligt oder gewährt worden sind. Er muss bestätigen, das... mehr