Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.1 Überblick und Einordnung in das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel fasst auf Beratungs- und Vermittlungsseite die Berufs- und Arbeitsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung zusammen. Damit wird sprachlich dem internationalen Standard entsprochen. Darüber hinaus enthält das Dritte Kapitel das wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der Arbeitsförderung, das an den Bedarfslagen der Arbeitslosen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 3 Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Selbstständige Unternehmer unterliegen i. d. R. nicht der Sozialversicherungspflicht, sodass auch keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege und zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Auch wenn der versicherungsrechtliche Status des Crowdworkers als selbstständige Tätigkeit festgestellt wurde, kann im Einzelfall dennoch Rentenversicherungspflicht bei Ausüb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Gesetzliche Träger der Sozialversicherung

Rz. 17 Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung, einschließlich der Alterssicherung der Landwirte ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit und auf wirtschaftli...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.1 Mitarbeitende Familienangehörige in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung

Ein zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung zu zahlender Beitrag für einen mitarbeitenden Familienangehörigen gilt allerdings nur dann als Gesamtsozialversicherungsbeitrag, wenn zugleich ein Beitrag zur Renten- bzw. Arbeitslosenversicherung zu entrichten ist. Andererseits gilt ein nach § 39 Abs. 4 KVLG 1989 an die LKK zu zahlender Arbeitgeberanteil zur Krankenversicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamtsozialversicherungsbe... / 1 Vorliegen eines Gesamtsozialversicherungsbeitrags

Neben der Pflichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge liegt auch bei folgenden Sachverhalten ein Gesamtsozialversicherungsbeitrag vor, wenn der Arbeitnehmer nur in einem Versicherungszweig versicherungspflichtig ist oder ein älterer Arbeitnehmer seinen Beitragsanteil zur Arbeitslosenversicherung zu zahlen hat, der Arbeitgeber von der Tragung des Arbeitgeberanteils aber na...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung Begriff Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung handelt sich nicht um eine echte freiwillige Versicherung, sondern um eine freiwillige Weiterversicherung, mit der die Betreffenden einen zuvor bestehenden Versicherungsschutz aufrechterhalten können. Es ist ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbeitslosenversicherung)

Zusammenfassung Begriff In der deutschen Sozialversicherung ist die Arbeitslosenversicherung eine Pflichtversicherung. Für besondere Personengruppen (z. B. Beamte, Richter) besteht hingegen Versicherungsfreiheit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Regelungen über die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung werden in den §§ 27 bis 28 ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von Pflegepersonen

Zusammenfassung Begriff Die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen für arbeitslosenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen beträgt 50 % der monatlichen Bezugsgröße. Dabei werden die Beiträge von dem Leistungserbringer getragen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die beitragspflichtigen Einnahmen sind in § 345 Nr. 8 SGB III geregelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Tz. 13 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen sind verpflichtet, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, soweit keine Versicherungspflicht für bestimmte Personengruppen in Betracht kommt. Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2023 (so auch 2025) 2,6 %, somit 0,2 Prozentpunkte mehr als 2022. Der Beitragssatz für die Arbeitslos...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.3 Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt berechnet. Ein fiktives Arbeitsentgelt wird nicht berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / b. Arbeitslosenversicherung

Rz. 91 Ab dem Regelaltersrenten-Alter gibt es keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Denn diese versteht sich als subsidiär, als Auffangversicherung. Wer Rente bezieht, ist mit dieser sozial abgesichert und bedarf der arbeitsmarktbezogenen Leistungen nicht – so die Grundüberlegung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 3 Beitragssatz in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung i. H. v. 2,6 % ist nur für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zu entrichten. Für das fiktive Arbeitsentgelt sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Für die Rentenversicherungsbeiträge gilt für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und für das fiktive Arbeitsentgelt der gleiche Beitragssatz i. H. v. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Renten- und Arbeitslosenversicherung

3.1 Rentenversicherung Tz. 11 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleis...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 1.4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung gilt bei beschäftigten Personen das Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme.[1] Sonderregelungen sind in den §§ 344 bis 345b SGB III erläutert.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teilrente 99,99 % und Arbei... / b. Arbeitslosenversicherung SGB III

Rz. 88 Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung gem. § 28 Nr. 1 SGB III. Das gilt unabhängig davon, ob eine Altersrente bezogen wird oder nicht. Beitragsrechtliche Besonderheit: Arbeitgeber müssen gem. § 346 SGB III die Hälfte des Beitrags tragen. Sie sollen "gefälligst Jüngere beschäftigen" bzw. es sollen keine Wettbewerbs...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung wird die Versicherung während des Bezugs von Mutterschaftsgeld fortgesetzt.[1] Der Versicherten bleibt der Schutz der Arbeitslosenversicherung dadurch erhalten. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von der Krankenkasse übernommen und an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt. Beitragsbemessungsgrundlage ist der Zahlbetrag des Mutte...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

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Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Besonderheiten in der Arbeitslosenversicherung

Tz. 54 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Die Arbeitslosenversicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen ergibt sich aus § 27 Abs. 2 SGB III. Eine Ausnahmeregelung besteht nach § 27 Abs. 5 SGB III für Personen, die neben dem Bezug von Arbeitslosengeld eine mehr als geringfügige, aber kurzzeitige Beschäftigung ausüben; sie sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1.3 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Auch hier sind bei Bezug von Entgeltersatzleistungen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Bruttoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens zu erheben.[1] Bezüglich des Pflegeunterstützungsgeldes gelten 80 % des während der Freistellung ausgefallenen, laufenden Arbeitsentgelts als beitragspflichtige Einnahme.[2]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 3.1 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktika ist für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entsprechend der versicherungsrechtlichen Beurteilung für ordentlich Studierende vorzunehmen, die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben.[1] Die Versicherungsfreiheit kommt nur für die Studierenden in Betracht, deren Zeit und...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Beurteilung i... / 2.1 Vor- und Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zahlt der Arbeitgeber den Praktikanten ein Arbeitsentgelt, sind sie als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Auch wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt oder das Praktikum innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet und damit dem Gr...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.4 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Personen sind kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Praktikanten bleiben, wenn und solange sie an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind, ihrem Erscheinungsbild...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hauptberuflich Selbstständige / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie zur Arbeitslosenversicherung besteht keine Ausschlussregelung. Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten und mehr als geringfügigen Beschäftigung grundsätzlich renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig als Arbeitnehmer. Das gilt selbst dann, wenn keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht vorliegt.mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.3 Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung

Der Eintritt von Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 26 Abs. 2 SGB III ist an den Bezug einer Entgeltersatzleistung geknüpft. Neben den Teilnehmern an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie den Teilnehmern an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind aufgrund entsprechender Sonderregelungen in die Arbeitslosenversicherungspflicht aber auch weitere Personeng...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.3 Vor- und Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt: Renten- und Arbeitslosenversicherung

Praktikanten sind als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, aber nicht an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind.[1] Da es sich bei einem Praktikum um eine Beschäftigung im Rahmen betriebliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hauptberuflich Selbstständige / 3.2 Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Für die Krankenversicherung bestehen Möglichkeiten zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. alternativ zu einer privaten Krankenversicherung. In der Arbeitslosenversicherung besteht für Existenzgründer innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit ein Antragsrecht zu einer Pflichtversicherung.[1] Auch die Regelung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 141 – ET: 02/2025 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

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Jugendfreiwilligendienst: A... / 2.1.2 Arbeitslosenversicherung

Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Beiträge zur Arbeitsförderung jedoch nur, wenn das freiwillige ökologische bzw. freiwillige soziale Jahr nicht im Anschluss an eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Wird im unmittelbaren Anschluss an eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der Jugendfreiwilligendienst ausgeübt, gilt als Arbeitsentgelt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen e...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragspflichtige Einnahmen / 3 Beitragsbemessung bei freiwilliger Arbeitslosenversicherung

Der Beitragsbemessung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung werden folgende beitragspflichtige Einnahmen zugrunde gelegt: 50 % der monatlichen Bezugsgröße bei Personen in der Elternzeit oder in einer beruflichen Weiterbildung. 100 % der monatlichen Bezugsgröße bei einer freiwilligen Versicherung als selbstständig Tätiger. Für Existenzgründer gelten 50 % der monatlichen Bez...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geistliche Genossenschaften / 1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosenversicherung

Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften u. Ä. sind kranken- und arbeitslosenversicherungspflichtig, wenn sie mehr als freien Unterhalt oder mehr als ein geringes Arbeitsentgelt erhalten, das nicht nur zur Befriedigung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse – wie Wohnung, Verpflegung, Kleidung – ausreicht, sonst sind sie versicherungsfrei; wobei die Beschäftigung ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsversicherung / 3 Arbeitslosenversicherung

Wie in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung wird auch im Recht der Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) nicht zwischen "normal" Beschäftigten und knappschaftlich Beschäftigten unterschieden. So gilt neben einem einheitlichen Beitragssatz (2025: 2,6 %) als Höchstgrenze für die Beitragsbemessung und somit auch für die Bestimmung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / 2.5.3 Arbeitslosenversicherung

Vor Erreichen des Regelrentenalters In der Arbeitslosenversicherung sind Bezieher von Altersgeld, die daneben eine abhängige Beschäftigung ausüben, grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt z. B. bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Ab Erreichen des Regelrentenalters Altersgeldbezieher sind versicherungsfrei, wenn sie das Lebensjahr für den Anspruch au...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahresschlussarbeiten in de... / 3.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Eine Jahresmeldung ist für jeden über den 31.12. eines Jahres hinaus versicherungspflichtig Beschäftigten mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, also der Januarabrechnung, zu erstatten. Auch für versicherungsfreie geringfügig entlohnt Beschäftigte sind Jahresmeldungen zu erstellen. Die Meldung muss spätestens bis zum 15.2. des folgenden Jahres erfolgt sein. Krankenkassen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hauptberuflich Selbstständige / 4.3 Arbeitslosenversicherung

Der monatliche Beitrag im Rahmen der Antragspflichtversicherung bemisst sich an der vollen Bezugsgröße.[1] Der Ausgangswert beläuft sich für 2025 bundeseinheitlich auf 3.745 EUR (2024: 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost).mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mindestbeitrag / 4 Arbeitslosenversicherung

Ebenso gibt es im Recht der Arbeitsförderung nicht das Recht zur "echten" freiwilligen Versicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist jedoch eine Weiterversicherung in Form eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag möglich.[1] Ebenso wie in der Pflegeversicherung wird hier je nach Personenkreis ein Festbeitrag auf der Basis der Bezugsgröße bestimmt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Arbeitslosenve... / 2.4 Beitragsbemessungsgrenze

Die Versicherungspflicht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson ist bei einer Versicherungspflicht nach anderen Vorschriften ausgeschlossen.[1] Daher ist ein Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze nicht möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 5 Beitragssatz/-höhe

Der Beitragssatz für das Jahr 2025 beträgt weiterhin 2,6 %. Die Höhe der Beiträge ist vom Beitragssatz und der Zugehörigkeit zu den o. g. Personenkreisen abhängig.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Arbeitslosenve... / 1 Beitragsberechnung

Die allgemeinen Grundsätze zur Beitragsberechnung gelten auch für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von versicherungspflichtigen, nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen. Die Beiträge werden nach einem Prozentsatz (Beitragssatz) von der Beitragsbemessungsgrundlage erhoben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.2 Geringfügig Beschäftigte

Auch geringfügig Beschäftigte in einer Beschäftigung[1] sind arbeitslosenversicherungsfrei. In der Arbeitslosenversicherung werden ausschließlich geringfügige Beschäftigungen zusammengerechnet. Kommt es bei einer Zusammenrechnung[2] zu einem Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze, liegt Geringfügigkeit nicht vor. Anders als in der Krankenversicherung und der Rentenversiche...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / Zusammenfassung

Begriff In der deutschen Sozialversicherung ist die Arbeitslosenversicherung eine Pflichtversicherung. Für besondere Personengruppen (z. B. Beamte, Richter) besteht hingegen Versicherungsfreiheit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Regelungen über die Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung werden in den §§ 27 bis 28 SGB III zusamme...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1 Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr sind versicherungsfrei, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.[1] Anspruch "nach beamtenrechtlichen Grundsätzen" bedeutet, dass der Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge bei Krankheit unbegrenzt fü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1 Versicherungsberechtigter Personenkreis

1.1 Selbstständig Tätige Versicherungsberechtigt sind selbstständig Tätige, die in einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind.[1] Gelegentliche Unterschreitungen dieser Stundenzahl bleiben unberücksichtigt, wenn sie von geringer Dauer sind. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere Existenzgründer zu Beginn ihrer Tätigkeit schwankend...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 4 Beitragsbemessungsgrundlage

4.1 Selbstständig Tätige/Auslandsbeschäftigte Für selbstständig Tätige und Auslandsbeschäftigte gilt ein Betrag i. H. v. 100 % der monatlichen Bezugsgröße (2025: 3.745 EUR; 2024: 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost) als Bemessungsgrundlage. Für bis ein Kalenderjahr nach dem Gründungsjahr wird eine Beitragsbemessungsgrundlage von nur 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2025: 1.872...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG)

Ebenfalls versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG). Sie sind als Mitglieder des Vorstandes einer AG in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig. Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten als ein Unternehmen. Demgegenüber sind die Vorstandsmitglieder von ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / Zusammenfassung

Begriff Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung handelt sich nicht um eine echte freiwillige Versicherung, sondern um eine freiwillige Weiterversicherung, mit der die Betreffenden einen zuvor bestehenden Versicherungsschutz aufrechterhalten können. Es ist ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 28a SG...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.4 Berufliche Weiterbildung

Teilnehmer an einer beruflichen Weiterbildung können eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen. Wer mehr als 12 Monate an einer Weiterbildung teilnimmt ohne daneben eine versicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben, hätte wegen der Anwartschaftszeit keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies kann durch die freiwillige Versicherung aufgefangen werden. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.3 Elternzeit

Eine Versicherungspflicht auf Antrag ist auch während einer Elternzeit nach § 15 BEEG möglich.[1] Damit schließt der Gesetzgeber die Lücke, wenn Personen wegen der Inanspruchnahme einer Elternzeit die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld nicht mehr erfüllen könnten. Nach dem BEEG kann für jedes Kind eine Elternzeit von grundsätzlich 3 Lebensjahren in Anspruch genommen w...mehr