Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Arbeitslosenve... / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen für arbeitslosenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen beträgt 50 % der monatlichen Bezugsgröße. Dabei werden die Beiträge von dem Leistungserbringer getragen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die beitragspflichtigen Einnahmen sind in § 345 Nr. 8 SGB III geregelt. Die Beitragst...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Arbeitslosenve... / 2 Beitragspflichtige Einnahmen

2.1 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen Die beitragspflichtigen Einnahmen für arbeitslosenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen betragen einheitlich 50 % der monatlichen Bezugsgröße. Wird die Pflegetätigkeit im Beitrittsgebiet ausgeübt, war bis zum 31.12.2024 die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet maßgebend.[1] Für 2025 betragen die beitragspfli...mehr

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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.3 Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen

Lehrer an privaten genehmigten Ersatzschulen sind arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie hauptamtlich beschäftigt sind und nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben. Die Versicherungsfreiheit gilt nicht für Erzieher.mehr

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Beiträge zur Arbeitslosenve... / 2.2 Mehrfachpflege

Eine Aufteilung der beitragspflichtigen Einnahmen findet im Fall der Mehrfachpflege nicht statt. Der Beitragsberechnung ist vielmehr für jede Pflegeperson die volle beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen, sofern die Pflegeperson nicht im Rahmen der Additionspflege arbeitslosenversicherungspflichtig ist.mehr

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Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.1 Selbstständig Tätige

Versicherungsberechtigt sind selbstständig Tätige, die in einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sind.[1] Gelegentliche Unterschreitungen dieser Stundenzahl bleiben unberücksichtigt, wenn sie von geringer Dauer sind. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass insbesondere Existenzgründer zu Beginn ihrer Tätigkeit schwankende Auslastungen haben.mehr

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Freiwillige Arbeitslosenver... / 4.2 Elternzeit/berufliche Weiterbildung

Für Personen in Elternzeit und solche in einer beruflichen Weiterbildung gilt als Bemessungsgrundlage ein Betrag i. H. v. 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2025: 1.872,50 EUR; 2024: 1.768 EUR/West bzw. 1.733 EUR/Ost).mehr

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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2 Sonstige Beschäftigte

2.1 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG) Ebenfalls versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften (AG). Sie sind als Mitglieder des Vorstandes einer AG in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht versicherungspflichtig. Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten als ein Untern...mehr

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Freiwillige Arbeitslosenver... / 2 Voraussetzungen der Versicherungspflicht auf Antrag

Damit ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründet werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Antragsteller muss innerhalb der letzten 30 Monate (Prüffrist) vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung oder dem Beginn der Elternzeit oder der beruflichen Weiterbildung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem Recht der Arb...mehr

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§ 4 Anspruchsübergänge und ... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 591 Die Revision hatte keinen Erfolg. Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass die klagende Bundesagentur für Arbeit kein Sozialversicherungsträger i.S.d. § 110 Abs. 1 SGB VII und daher nicht anspruchsberechtigt ist. Rz. 592 Den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführende Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 SGB VII besc...mehr

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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.1 Ausnahme für beurlaubte Beamte und beurlaubte beamtenähnliche Personen

Besondere Regelungen gelten für beurlaubte Beamte und beurlaubte beamtenähnliche Personen. Sie sind in einer Beschäftigung während der Beurlaubung nur dann versicherungsfrei, wenn sich der private Arbeitgeber verpflichtet, dem beurlaubten Beamten im Krankheitsfall für die gesamte Zeit der Beurlaubung das vereinbarte Arbeitsentgelt und die den Beihilfevorschriften entsprechend...mehr

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Beiträge zur Arbeitslosenve... / 2.3 Additionspflege

Übt eine arbeitslosenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson mehrere Pflegetätigkeiten aus, ist die beitragspflichtige Einnahme der Beitragsberechnung für die Pflegeperson anteilig für jede Pflegetätigkeit zugrunde zu legen. Dabei richtet sich die anteilige beitragspflichtige Einnahme ausschließlich nach dem Anteil der maßgebenden Pflege am Gesamtpfle...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 6 Zahlung/Fälligkeit/Erstattung von Beiträgen

Näheres zur Zahlung, Fälligkeit und Erstattung der Beiträge hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit in der "Anordnung zum Antrags- und Beitragsverfahren bei freiwilliger Weiterversicherung" bestimmt. Danach ist die Weiterversicherung bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Bei Wohnsitz im Ausland ist der An...mehr

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Freiwillige Arbeitslosenver... / 4.1 Selbstständig Tätige/Auslandsbeschäftigte

Für selbstständig Tätige und Auslandsbeschäftigte gilt ein Betrag i. H. v. 100 % der monatlichen Bezugsgröße (2025: 3.745 EUR; 2024: 3.535 EUR/West bzw. 3.465 EUR/Ost) als Bemessungsgrundlage. Für bis ein Kalenderjahr nach dem Gründungsjahr wird eine Beitragsbemessungsgrundlage von nur 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2025: 1.872,50 EUR; 2024: 1.768 EUR/West bzw. 1.733 EUR/...mehr

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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.3 Weitere Personenkreise

Darüber hinaus sind folgende Personen arbeitslosenversicherungsfrei:. unständig Beschäftigte; Heimarbeiter, die gleichzeitig Zwischenmeister sind und den überwiegenden Teil ihres Verdienstes aus der Tätigkeit als Zwischenmeister beziehen; ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung[1]; ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete; zugewiesene erwerbsfähige Leis...mehr

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Beiträge zur Arbeitslosenve... / 2.1 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

Die beitragspflichtigen Einnahmen für arbeitslosenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen betragen einheitlich 50 % der monatlichen Bezugsgröße. Wird die Pflegetätigkeit im Beitrittsgebiet ausgeübt, war bis zum 31.12.2024 die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet maßgebend.[1] Für 2025 betragen die beitragspflichtigen Einnahmen bundeseinheitlich 1.872,50 EUR...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 3 Beginn und Ende der freiwilligen Weiterversicherung

Das Versicherungsverhältnis beginnt mit dem Tag, an dem erstmals die Voraussetzungen vorliegen, sofern der Antrag innerhalb von 3 Monaten seit Aufnahme der Beschäftigung oder Tätigkeit oder dem Beginn der Elternzeit oder beruflichen Weiterbildung, die zur Begründung eines Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag berechtigt, gestellt wird. Soweit lässt das Recht auch eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Arbeitslosenve... / 3 Beitragstragung

Die Beiträge werden getragen bei nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen, die einen in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Pflegebedürftigen pflegen, von der Pflegekasse, in der sozialen Pflegeversicherung versicherungsfreien Pflegebedürftigen pflegen, von dem privaten Versicherungsunternehmen, Pflegebedürftigen pflegen, der wegen Pflegebedürftigkeit Beihilfeleistung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.2 Auslandsbeschäftigte

Versicherungsberechtigt sind Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb der EU-Staaten oder der assoziierten Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz) ausüben. Die Ausführungen unter Abschn 1.1 zu den schwankenden wöchentlichen Arbeitszeiten gelten entsprechend. Die Regelung für Auslandsbeschäftigte[1] ist auf Staaten außerha...mehr

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Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.4 Satzungsmäßige Mitglieder geistiger Genossenschaften

Satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften sind arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie sich aus überwiegend religiösen oder sittlichen Beweggründen mit Krankenpflege, Unterricht oder anderen gemeinnützigen Tätigkeiten beschäftigen und nicht mehr als freien Unterhalt oder ein geringes Entgelt beziehen, das nur zur Bestreitung der unmittelbaren Lebensbedürfnisse an ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 1.2 Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften

Versicherungsfrei sind auch Geistliche der als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten Religionsgesellschaften. Für die Versicherungsfreiheit wird vorausgesetzt, dass die Geistlichen nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe haben.[1] Kirchenbeamte Kirchenbeamte, die kein geistliches Amt be...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2 Beitragsrechtliche Auswirkungen

Für Entgeltersatzleistungen sind unter bestimmten Bedingungen Beiträge zu den jeweils anderen Versicherungszweigen zu entrichten. So sind z. B. für das Krankengeld Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung oder für das Übergangsgeld Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld sind Beiträge zur...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 13 Störfall

Sachverhalt Der Arbeitgeber stellt jährlich die SV-Luft für den einzelnen Versicherungszweig fest. Die Bewertung des Wertguthabens erfolgt anlässlich eines Störfalls am 31.12.2025. Ergebnis 2024mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.2 Einheitliche Zuordnung aller Versicherungszweige

Soweit Einmalzahlungen in der Zeit von Januar bis März geleistet werden, kann es durch die Anwendung der Märzklausel zu einer Zuordnung ins Vorjahr kommen. Die Zuordnung der Beiträge zum Vorjahr gilt immer einheitlich für alle Versicherungszweige, in denen Versicherungspflicht besteht. Wegen der unterschiedlich hohen Beitragsbemessungsgrenzen zur Kranken- und Pflegeversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 7 Bemessungsentgelt bei Bezug von Arbeitslosengeld

Im Fall der Arbeitslosigkeit werden Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung in gleicher Weise berücksichtigt wie Zeiten einer Pflichtversicherung für die Begründung und für die Festsetzung der Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Die Bemessung des Arbeitslosengeldes erfolgt jedoch nicht auf der Grundlage der o. a. – niedrigen – beitragspflichtigen Einnahmen. Es gi...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.4.1 Beschäftigungsdauer zusammen über 26 Wochen

Sofern die Zusammenrechnung mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ergibt, ist die zu beurteilende Beschäftigung von Beginn an bzw. im Laufe einer Beschäftigung von dem Zeitpunkt an, in dem erkennbar ist, dass der 26-Wochen-Zeitraum überschritten wird, versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Rentenversicherungspflicht besteht ebenfalls, da die...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.1 Für den Zuordnungsmonat

Bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze sollten zunächst die maßgebenden Sozialversicherungstage (SV-Tage) festgestellt werden. Für den Monat, dem die Einmalzahlung zugeordnet wird, sind die SV-Tage immer bis zum letzten Tag des Monats zu berücksichtigen. Folglich sind bei einer Auszahlung während der laufenden Beschäftigung, z. B. am 15.7., die SV-Tage bi...mehr

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Praxis-Beispiele: Aushilfsl... / 1 Mehrere Minijobs

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitet im Juli als Haushaltshilfe in 3 verschiedenen Haushalten. Sie ist verheiratet (Steuerklasse V mit 9 % Kirchensteuer und kinderlos) und gesetzlich krankenversichert. Ihr Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung beträgt 1,7 %. In jedem Haushalt ist sie mit 556 EUR pro Monat geringfügig beschäftigt. Ist die Arbeitnehmerin versicherungspflich...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.2 Beitragspflichtiges Wertguthaben für die Zeiten von Kurzarbeit

In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Personen, die Kurzarbeitergeld beziehen, für die Bildung der SV-Luft als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt neben dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ein fiktives Entgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach § 106 SGB III zugrunde gelegt.[1] In der Arbeitslosenversicherung...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.1 Höhe des Arbeitgeberzuschusses

Zu den betreffenden Sozialversicherungsbeiträgen zählen die Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Auch der Arbeitgeberzuschuss zur Rentenversicherung an berufsständische Versorgungseinrichtungen sowie zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung und Pauschalbeiträge f...mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.3 Anwendung der 26-Wochen-Regelung

Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden dürfen im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage ausmachen, um das Werkstudentenprivileg anwenden zu dürfen. Die zeitliche Begrenzung wird nur noch angewendet, wenn die Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs dem Grunde nach einzuräumen ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.2 Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet eine Zusammenrechnung nicht statt, sodass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 27 Abs. 2 SGB...mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 3.3.2 Krankenversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung/Hinzutritt geringfügiger Beschäftigung

Das Arbeitsentgelt aus einer neben der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübten geringfügig entlohnten Beschäftigung ist nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen. Nur wenn neben der krankenversicherungspflichtigen Beschäftigung mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt werden, ist das Arbeitsentgelt aus der zweiten und ggf. weiteren g...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 3 Hauptbeschäftigung eines freiwillig Versicherten mit 2 Nebenbeschäftigungen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist bei Arbeitgeber A gegen ein Entgelt von 7.000 EUR monatlich beschäftigt. Er ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig krankenversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ab 1.1.2025 nimmt er bei Arbeitgeber B eine Beschäftigung für monatlich 400 EUR auf. Ab 1.2.2025 nimmt er zusätzlich eine weitere Beschäftigung ...mehr

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Urlaub: Lohnsteuer- und soz... / 2.2.4 Gegenüberstellung des bisher beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Rz. 9 Der anteiligen BBG ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt (laufendes plus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) für den entsprechenden Zeitraum gegenüberzustellen. Dabei sind alle Beträge zu addieren, von denen bisher (bis einschließlich Ende des Zuordnungsmonats) Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen waren (laufendes und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt). Hierbei ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Einmalzahlungen / 4.2 Gegenüberstellung des bisher beitragspflichtigen Entgelts

Der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt für den entsprechenden Zeitraum gegenüberzustellen. Berücksichtigt werden dabei sowohl das beitragspflichtige laufende Arbeitsentgelt als auch die beitragspflichtige Einmalzahlung. Dabei sind alle Beträge zu addieren, von denen bisher (bis einschließlich Ende des Zuordnungsmonats) Sozialv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hebamme/Entbindungspfleger / 1 Hebammenhilfe

Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die bei Schwangerschaft und Mutterschaft ein Anspruch besteht.[1] Leistungen, die die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger erbringen, sind nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung (HebGV) abzugelten. Neben dem Ersatz von Auslagen und dem Wegegeld stehen der Hebamme oder dem Entbindung...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.4.1 Nachzahlung bei bestehender Beschäftigung

Bei rückwirkenden Lohn- und Gehaltserhöhungen sind die Beiträge aus dem erhöhten Arbeitsentgelt vom Zeitpunkt der Begründung des neuen Anspruchs an zu berechnen. Die für die Zeit vom Beginn des Anspruchs bis zum Entstehungszeitpunkt des Anspruchs (z. B. Abschluss des Tarifvertrags) nachgezahlten Beträge sind wie bei Lohnnachzahlungen auf die Entgeltabrechnungszeiträume zu ve...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.2 Mehrere geringfügige Beschäftigungen

Sobald ein Arbeitnehmer eine nicht geringfügige versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausübt, gilt Folgendes: Die (Haupt-)Beschäftigung und die zeitlich zuerst aufgenommene geringfügig entlohnte Beschäftigung werden – wie im ersten Absatz oben dargestellt – jeweils für sich versicherungs...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 5 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungs- und Rentenbeginn vor dem 1.1.2017 mit Verzicht auf RV-Freiheit

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezog vom 1.4.2016 bis zum 30.09.2018 eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze, seit dem 1.10.2018 ist er Regelaltersrentner. Er ist weiterhin mehr als geringfügig beschäftigt. Der Arbeitnehmer verzichtete durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ab dem 1.1.2017 auf die damals bestehende Rentenversicherungsfrei...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 7 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2021, Regelrentenalter ab 14.1.2025

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, geboren am 14.1.1960, bezieht eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze. Er nimmt zum 1.8.2024 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Die Regelaltersgrenze erreicht er am 14.5.2026. Der Arbeitnehmer verzichtet nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu ...mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 10 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: In allen Beschä...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 1.1 Vergleich von beitragspflichtigem Entgelt und anteiliger BBG

Bevor die Beiträge aus einer Einmalzahlung berechnet werden, muss diese einem Beitragsmonat zugeordnet werden. Dabei sind bezüglich der Beitragsfälligkeit aus Einmalzahlungen besondere Regelungen zu berücksichtigen.[1] Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragspflicht unterliegt, ist nach der Zuordnung in einen Beitragsmonat die anteilige Beitragsbemess...mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7.1 Zuständige Krankenkasse

Zuständige Krankenkasse für den Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist für versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Krankenkasse, bei der die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob die Krankenversicherung auf einer Pflichtversicherung oder auf einer freiwilligen Versicherung beruht. Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist die M...mehr

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Auszubildende: Besonderheit... / 2 Zahlung von Arbeitsentgelt

Auszubildende sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig, wenn sie Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) erhalten. Wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, sind Auszubildende nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Auszubildende haben Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung, ...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich sind Personen in Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Ausgenommen hiervon sind Studenten in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) sowie in einer Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden. In diesen Beschäftigung...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.2 Bei Unterbrechung der Beitragszeit

Während der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld) und des Bezugs von Elterngeld wird im Allgemeinen kein Arbeitsentgelt erzielt. Folglich werden keine Beiträge entrichtet. Daher werden diese beitragsfreien Zeiten i. S. d. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V bei der Ermittlung der Sozialversic...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 4 Arbeitgeberwechsel und Einmalzahlungen

Für die Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze sind alle im Laufe eines Kalenderjahres beitragspflichtigen Zeiten der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber, der das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt auszahlt, zu addieren. Beschäftigungszeiten, die bei einem anderen Arbeitgeber zurückgelegt worden sind, werden nicht berücksichtigt. Praxis-Beispiel Beurteilung nur innerh...mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.2 Beurteilungszeitpunkt für die Zuschusshöhe

Ob Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, ist im Monat des Entstehens der Beitragsansprüche zu beurteilen. Der maßgebende Umfang der Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich daher aus der konkreten beitragsrechtlichen Auswirkung der Entgeltumwandlung von laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt auf das beitragspflichtige Arbeitsentgelt in dem Mo...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 2.1 Eine geringfügige Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, werden diese Beschäftigungen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nicht zusammengerechnet. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei in der Krankenversicherung. Aus de...mehr