Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

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Auszubildende: Besonderheit... / 2 Zahlung von Arbeitsentgelt

Auszubildende sind in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wie Arbeitnehmer versicherungspflichtig, wenn sie Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) erhalten. Wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt, sind Auszubildende nur in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Auszubildende haben Anspruch auf die Mindestausbildungsvergütung, ... mehr

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Märzklausel / 2 Anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

Für die Beurteilung der Anwendung der Märzklausel ist bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern stets von der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung auszugehen. Wird diese überschritten, ist für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt auch für die Berechnung der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge die Märzklausel anzuwenden. Das gil... mehr

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Arbeitgeberanteil / 4.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer sind grundsätzlich je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Für die Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die dort gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemein zu beachtenden Grundsätze. Soweit die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer von Genossenschaften eine Beschäftigung ausüben und dafür Arbeitsentgelt erhalten, sind sie sozialversicherungspflichtig.[1] Das Vorstandsmitglied einer eingetragene... mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 3 Altersvollrentenbezug vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer, geboren am 14.1.1961, bezieht eine Altersvollrente vor Vollendung der Regelaltersgrenze. Er nimmt zum 1.8.2025 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Die Regelaltersgrenze erreicht er am 14.7.2027. Der Arbeitnehmer verzichtet nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu ... mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.1 Versicherungspflichtige Arbeitnehmer

Die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen. mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 6 Arbeitgeberwechsel und Krankengeldbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist versicherungspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Seine Beschäftigung bei Arbeitgeber A endet am 31.3.2026. Er beginnt dort am 16.5.2026 erneut. Während der Zeit vom 1.4. – 15.5.2026 ist der Arbeitnehmer bei Arbeitgeber B beschäftigt. Vom 1.11.2026 – 15.1.2027 bezieht er Krankengeld. Weihnachtsgeld wird im Dezember 2026 ausgezahlt... mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 1.1 Vergleich von beitragspflichtigem Entgelt und anteiliger BBG

Bevor die Beiträge aus einer Einmalzahlung berechnet werden, muss diese einem Beitragsmonat zugeordnet werden. Dabei sind bezüglich der Beitragsfälligkeit aus Einmalzahlungen besondere Regelungen zu berücksichtigen.[1] Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragspflicht unterliegt, ist nach der Zuordnung in einen Beitragsmonat die anteilige Beitragsbemess... mehr

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Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 7.1 Zuständige Krankenkasse

Zuständige Krankenkasse für den Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge ist für versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Krankenkasse, bei der die Krankenversicherung durchgeführt wird.[1] Dabei ist es unerheblich, ob die Krankenversicherung auf einer Pflichtversicherung oder auf einer freiwilligen Versicherung beruht. Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist die M... mehr

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bAV: Entgeltumwandlung / 2.2 Beurteilungszeitpunkt für die Zuschusshöhe

Ob Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden, ist im Monat des Entstehens der Beitragsansprüche zu beurteilen. Der maßgebende Umfang der Einsparung der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich daher aus der konkreten beitragsrechtlichen Auswirkung der Entgeltumwandlung von laufendem oder einmalig gezahltem Arbeitsentgelt auf das beitragspflichtige Arbeitsentgelt in dem Mo... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Hebamme/Entbindungspfleger / 1 Hebammenhilfe

Hebammenhilfe ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die bei Schwangerschaft und Mutterschaft ein Anspruch besteht.[1] Leistungen, die die freiberuflich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger erbringen, sind nach der Hebammenhilfe-Gebührenverordnung (HebGV) abzugelten. Neben dem Ersatz von Auslagen und dem Wegegeld stehen der Hebamme oder dem Entbindung... mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 4 Arbeitgeberwechsel und Einmalzahlungen

Für die Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze sind alle im Laufe eines Kalenderjahres beitragspflichtigen Zeiten der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber, der das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt auszahlt, zu addieren. Beschäftigungszeiten, die bei einem anderen Arbeitgeber zurückgelegt worden sind, werden nicht berücksichtigt. Praxis-Beispiel Beurteilung nur innerh... mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.2 Bei Unterbrechung der Beitragszeit

Während der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld) und des Bezugs von Elterngeld wird im Allgemeinen kein Arbeitsentgelt erzielt. Folglich werden keine Beiträge entrichtet. Daher werden diese beitragsfreien Zeiten i. S. d. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V bei der Ermittlung der Sozialversic... mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / Zusammenfassung

Überblick Grundsätzlich sind Personen in Beschäftigungen, die gegen Arbeitsentgelt ausgeübt werden, kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Ausgenommen hiervon sind Studenten in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung (Minijob) sowie in einer Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden. In diesen Beschäftigung... mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.4.1 Nachzahlung bei bestehender Beschäftigung

Bei rückwirkenden Lohn- und Gehaltserhöhungen sind die Beiträge aus dem erhöhten Arbeitsentgelt vom Zeitpunkt der Begründung des neuen Anspruchs an zu berechnen. Die für die Zeit vom Beginn des Anspruchs bis zum Entstehungszeitpunkt des Anspruchs (z. B. Abschluss des Tarifvertrags) nachgezahlten Beträge sind wie bei Lohnnachzahlungen auf die Entgeltabrechnungszeiträume zu ve... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Beitragserstattung / 1 Auf- bzw. Verrechnung oder Erstattung?

Die "Gemeinsamen Grundsätze zur Auf- bzw. Verrechnung und Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung" sind sowohl von den Krankenkassen als auch von den Arbeitgebern bei der Verrechnung und Rückzahlung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu beachten. Sie ge... mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 2.2 Zusammentreffen von Krankengeld und Leistungsfortzahlung in einem Entgeltabrechnungszeitraum

In einem Entgeltabrechnungszeitraum kann sich ein Zusammentreffen von Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes und Leistungsfortzahlung zulasten der Agentur für Arbeit ergeben. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind dann vom Arbeitgeber lediglich für das fiktive Entgelt der Ausfallstunden mit Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeiter... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flexible Arbeitszeit (Versi... / 2.1 Arbeitgeberwechsel

Der Wechsel des Arbeitgebers führt nicht zu einer sofortigen Fälligkeit der Beiträge auf das im Wertguthaben enthaltene Arbeitsentgelt. Dies gilt nur, sofern mit dem neuen Arbeitgeber eine Wertguthabenvereinbarung geschlossen wird und das bei dem bisherigen Arbeitgeber erzielte Wertguthaben in die neue Vereinbarung eingebracht wird. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber S... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Arbeitnehmeranteil / 1.4 Einbehaltung durch den Arbeitgeber

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (einschl. des zur sozialen Pflegeversicherung von kinderlosen Mitgliedern zu zahlenden Beitragszuschlags in Höhe von 0,6 %) haben für die versicherungspflichtig Beschäftigten die Arbeitgeber (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) abzuführen. Die Versicherungspflichtigen müssen sich bei der Lohnzahlung de... mehr

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Arbeitgeberanteil / Zusammenfassung

Begriff Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind meist vom Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil) und Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) gemeinsam zu tragen. Den Arbeitgeberanteil hat der Arbeitgeber allein zu tragen (Lohnnebenkosten). Der Arbeitgeber darf seinen Anteil nicht vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abziehen. Gesetze, Vorschriften und Rech... mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 9 Vorgeschriebenes Nachpraktikum, kein Arbeitsentgelt

Sachverhalt Nach Beendigung seines Studiums leistet ein nicht mehr immatrikulierter gesetzlich krankenversicherter Praktikant ein in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschriebenes Nachpraktikum ab, das er zur Anerkennung seines Berufsabschlusses nach der Studienordnung benötigt. Das Praktikum wird ab 1.4. an 30 Stunden pro Woche ausgeübt und ist auf 6 Monate befristet. Ei... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mehrfachbeschäftigung / 1.2 Ausschließlich Minijobs

Werden ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte zu addieren. Ergibt die Zusammenrechnung einen höheren Betrag als 603 EUR (2025: 556 EUR) monatlich, unterliegen alle für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigungen der Versicherungspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Praxis-Beispiel M... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Flexible Arbeitszeit (SV-Luft) / 3.5.1 Berücksichtigung von Einmalzahlungen

Einmalzahlungen, die für die Beitragsberechnungen einem Monat seit der erstmaligen Bildung des Wertguthabens zugeordnet werden, sind mit ihrem (gesamten) beitragspflichtigen Teil bei der Ermittlung der SV-Luft zu berücksichtigen. Sie mindern somit die SV-Luft. Praxis-Beispiel Auswirkungen von Einmalzahlungen auf die SV-Luft Fortsetzung des Beispiels unter Abschn. 1.2. Der Arbei... mehr

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Beitragserstattung / Zusammenfassung

Begriff Zur Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann es dann kommen, wenn diese zu Unrecht entrichtet wurden oder beanstandet werden. Eine Beitragserstattung von Versichertenbeitragsanteilen zur Rentenversicherung liegt immer dann vor, wenn zu Recht entrichtete Beiträge ganz oder teilweise erstattet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversiche... mehr

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Arbeitgeberanteil / 4.2 Personen nach Vollendung des für die Regelaltersrente erforderlichen Lebensjahres

Für Personen, die das für den Anspruch auf die Regelaltersrente nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung maßgebliche Lebensjahr vollendet haben und deshalb in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sind, hat der Arbeitgeber allerdings gleichwohl seinen Arbeitgeberanteil zu entrichten.[1] mehr

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Sozialversicherungstage / 4.2 Keine Arbeitsunfähigkeit wegen quarantänepflichtiger Infektion

Auch wenn Arbeitnehmer nicht an der quarantänepflichtigen Infektion erkranken, kann es dazu kommen, dass sie auf behördliche Anordnung ihre Beschäftigung nicht ausüben dürfen oder unter Quarantäne gestellt werden. Erleiden die Arbeitnehmer in solchen Fällen Verdienstausfälle, steht ihnen eine Entschädigung nach § 56 IfSG zu. Nach § 57 Abs. 1 Satz 1 IfSG besteht während des B... mehr

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Beitragssätze / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in Prozentsätzen (Beitragssätzen) von den beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. Arbeitsentgelt) berechnet. In den einzelnen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) gelten jeweils bundeseinheitliche Beitragssätze, die von der Bundesregierung per Gesetz oder Rechtsverordnung festgele... mehr

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Rechtskreis / 3.1 Rechengrößen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie auch die Bezugsgröße unterschieden sich bis Ende 2024. Daraus folgten auch unterschiedliche Mindestbeitragsbemessungsgrenzen, z. B. für Auszubildende und Praktikanten, Menschen mit Behinderung, Entwicklungshelfer und Mitglieder geistlicher Genossenschaften ohne Anwartschaft auf Versorgung. Für das... mehr

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Lohnkonto / 4.8 Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung

Vorsorgeaufwendungen, zu denen insbesondere die Beiträge des Arbeitnehmers für die Basisversorgung und Pflicht-Pflegeversicherung zählen, werden im Lohnsteuerabzugsverfahren bei der Steuerklasse I – V über die Vorsorgepauschale berücksichtigt. Der Ansatz der sog. Mindestvorsorgepauschale ist seit 2026 jedoch nicht mehr zulässig. Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern (p... mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Zusammenfassung

Überblick Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs ausüben, gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen sowie für die Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich liegt vor, wenn das... mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.7 Statusprüfung der geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter

Mit dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren wurde eine besondere Meldeverpflichtung geschaffen. Stellt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in diesem Verfahren die Sozialversicherungspflicht durch Verwaltungsakt fest, sind die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für die Zeit der Gültigkeit des Bescheids an diese Feststellung leistungsr... mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 1 Altersvollrentenbezug nach Vollendung der Regelaltersgrenze, Beschäftigungsbeginn ab 2026

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Altersvollrente nach Vollendung der Regelaltersgrenze und nimmt zum 1.7.2026 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Durch den Bez... mehr

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Auskunftspflicht (Arbeitgeber) / 1 Zur Auskunftspflicht Verpflichtete

Zur Auskunft verpflichtet ist nicht nur der derzeitige Arbeitgeber, vielmehr trifft die Auskunftspflicht auch die früheren Arbeitgeber eines Beschäftigten. Die Auskunftspflicht ist nicht auf versicherungspflichtig Beschäftigte beschränkt; sie besteht auch bei Geringfügigkeit der Beschäftigung, Vorliegen einer Befreiung von der Versicherungspflicht oder von Versicherungsfreihei... mehr

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Arbeitnehmeranteil / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Beitragsanteil wird Arbeitnehmeranteil genannt. Dieser Anteil wird durch den Arbeitgeber vom Bruttolohn einbehalten und zusammen mit dem Arbeitgeberanteil an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) a... mehr

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Praxis-Beispiele: Studenten... / 9 Befristete Beschäftigung mit Werkstudentenprivileg und Vorbeschäftigungen

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt folgende jeweils im Voraus befristete Beschäftigungen aus: Keine der Besch... mehr

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Student: Versicherungs- und... / 2.5.1 Beschäftigung nicht ausschließlich in den Semesterferien

Wird eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden lediglich in den Semesterferien auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, liegt für diese Zeit Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs vor, sofern im Laufe des Jahres solche Beschäftigungen mit mehr als 20 Wochenstunden insgesamt nicht mehr als 26 Wochen ausmachen. Diese Ve... mehr

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Student: Versicherungs- und... / Zusammenfassung

Überblick Studenten unterliegen in einer zeitlich befristet ausgeübten Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer. Die Versicherungspflicht ist unter anderem davon abhängig, zu welchem Zeitpunkt die Beschäftigung durchgeführt wird: In oder außerhalb der Semesterferien? Auch die Vorbeschäftigungszeiten müssen i... mehr

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Vorsorgepauschale / 5 Teilbetrag für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit

Seit 2026 wird der Teilbetrag für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern, die in der Arbeitslosenversicherung versichert sind, in den Steuerklassen I bis V angesetzt. Er ist jedoch begrenzt auf einen Jahreshöchstbetrag. Zusammen mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung kann er bis max. 1.900 EUR berücksichtigt werden.[1] D. h., wenn die Beiträ... mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 2.2.4 Beschäftigungsverbote: Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Keine Satzungsregelung der Krankenkasse In Fällen, in denen keine Begrenzung der Aufwendungen auf die BBG RV erfolgt und Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag pauschal (ohne Berücksichtigung von BBGn) erstattet werden, sind das Arbeitsentgelt nach § 18 MuSchG und die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag pauschal zu berücks... mehr

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Beitragsberechnung / Zusammenfassung

Begriff Als Grundsatz für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung gilt, dass für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung Beiträge zu zahlen sind. Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Für die Rentenversicherung besteht eine solche Berechnungsvorschrift nicht. Beiträge sind nicht zu zahlen, wen... mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 2.1 Ohne Beitragszu- oder -abschlag

Sachverhalt Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,6 % (Arb... mehr

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Praxis-Beispiele: Nachzahlung / 6 Prämie im März des Folgejahres, Beitragsbemessungsgrenze wird überschritten

Sachverhalt Ein Mitarbeiter mit einem monatlichen Gehalt von 4.800 EUR erhält im März 2026 eine Prämie von 4.500 EUR, die er durch besondere Erfolge im Vorjahr erzielt hatte. Welchem Zeitraum wird die Einmalzahlung sozialversicherungsrechtlich zugeordnet? Ergebnis Bei Einmalzahlungen in den ersten 3 Monaten des Jahres greift ggf. die Märzklausel. Diese Zahlungen werden grundsät... mehr

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Sozialgerichtsbarkeit / 7 Senate des Bundessozialgerichts

Aufgrund des umfangreichen Rechtsgebiets gibt es beim Bundessozialgericht – ähnlich wie bei anderen Bundesgerichten – eine Geschäftsverteilung nach Fachsenaten. Sie sind für bestimmte Rechtsgebiete zuständig. mehr

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Praxis-Beispiele: Schüler / 4 Beschäftigung von Abendschülern

Sachverhalt Eine 19-jährige Schülerin eines Abendgymnasiums arbeitet tagsüber 30 Stunden wöchentlich. Das monatliche Entgelt der Schülerin beträgt 2.100 EUR. Wie ist die Beschäftigung der Abendschülerin sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Es handelt sich um eine Arbeitnehmerin, die durch den Besuch einer Abendschule einen allgemeinen Schulabschlu... mehr

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Kurzzeitfreiwilligendienst / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Die Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst sind grundsätzlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, da die an ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis geknüpften Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung Sofern der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst e... mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.8 Privat krankenversicherte Arbeitnehmer mit Bezug von Krankentagegeld

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die Krankentagegeld beziehen, sind versicherungsrechtlich den gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern gleichgestellt. Deshalb verlängert sich in diesen Fällen auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit nach Ende der Entgeltfortzahlung die Versicherungspflicht nicht. Für die Ermittlung der antei... mehr

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Praxis-Beispiele: Vorsorgep... / 1.2 Erhöhung Zusatzbeitragssatz

Sachverhalt Ein gesetzlich kranken- und rentenversicherter kinderloser Arbeitnehmer in Steuerklasse I hat einen Jahresbruttolohn von 30.000 EUR. Sein Beschäftigungsort befindet sich in Baden-Württemberg. Er zahlt den allgemeinen Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 2,6 % (Arbeitnehmeranteil 1,3 %), den allgemeinen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung von ... mehr

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Jahresarbeitsentgeltgrenze / 5.2 Meldepflichten des Arbeitgebers

Da die Krankenversicherungspflicht mit dem Ablauf des Kalenderjahres endet, muss der Arbeitgeber zum Jahreswechsel keine Jahresmeldung, sondern eine Änderungsmeldung erstatten. Der Arbeitnehmer muss (mit Abgabegrund "32") zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zum 31.12. abgemeldet werden. Zum 1.1. erfolgt eine Anmeldung mit Abgabegrund "12" zur Renten- ... mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 1.2 Arbeitgeberzuschuss von 10,6 %

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 6.200 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 2,8 % KV-Zusatzbeitrag. Ab Juli 2026 wird eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung vereinbart. Eingezahlt werden soll der höchstmögliche steuer- und sozialversicherungsfreie Beitrag i. H. v. 338 EUR monatlich. Wie ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss zu b... mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.2.1 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung aus dem laufenden Arbeitsentgelt

Eine Besonderheit gilt für die Beitragsberechnung, wenn der unbezahlte Urlaub über einen Monat andauert, aber im selben Monat die Beschäftigung wieder aufgenommen wird. Hier soll das laufende Arbeitsentgelt dieses Monats nicht auf die SV-Tage, die aus dem unbezahlten Urlaub resultieren, verteilt werden. Daher wird die Beitragsbemessungsgrenze dann nicht aus allen SV-Tagen di... mehr