Privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die Krankentagegeld beziehen, sind versicherungsrechtlich den gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern gleichgestellt. Deshalb verlängert sich in diesen Fällen auch in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit nach Ende der Entgeltfortzahlung die Versicherungspflicht nicht. Für die Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze nach dem Ende der Entgeltfortzahlung können keine Sozialversicherungstage berücksichtigt werden.

 
Wichtig

Fortbestand der Beschäftigung ohne Krankentagegeld für einen Monat

Sollte ein privat versicherter Arbeitnehmer ausnahmsweise kein Krankentagegeld beziehen, besteht die Beschäftigung gegen Entgelt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit nach Ende der Entgeltfortzahlung für längstens einen Monat fort. Für die Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze ist der Monatszeitraum zu berücksichtigen; es handelt sich um einen beitragspflichtigen Zeitraum, für den SV-Tage zu berücksichtigen sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge