Sachverhalt

Im Juni 2024 erhält ein Angestellter eine Prämie in Höhe eines Monatsgehalts für das Jahr 2023. Sein regelmäßiges monatliches Gehalt beträgt 4.750 EUR.

Wie wird die Einmalzahlung sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Ergebnis

 
Kranken- und Pflegeversicherung  
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze bis Juni 2024 (5.175 EUR x 6 Monate) 31.050 EUR
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bis Juni 2024 (4.750 EUR x 6 Monate) - 28.500 EUR
Differenz 2.550 EUR
Von der Einmalzahlung i. H. v. 4.750 EUR sind 2.550 EUR beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Renten- und Arbeitslosenversicherung  
Anteilige Beitragsbemessungsgrenze bis Juni 2024 (7.550 EUR x 6 Monate) 45.300 EUR
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt bis Juni 2024 (4.750 EUR x 6 Monate) - 28.500 EUR
Differenz 16.800 EUR
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird die Einmalzahlung in voller Höhe verbeitragt, da sie die Differenz zwischen dem bisher gezahlten Arbeitsentgelt und der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze (16.800 EUR) nicht überschreitet.

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