Die beitragspflichtigen Einnahmen für arbeitslosenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen betragen einheitlich 50 % der monatlichen Bezugsgröße. Wird die Pflegetätigkeit im Beitrittsgebiet ausgeübt, ist die Bezugsgröße für das Beitrittsgebiet maßgebend.[1]

Für 2024 betragen die beitragspflichtigen Einnahmen daher 1.767,50 EUR/West bzw. 1.732,50 EUR/Ost (2023: 1.697,50 EUR/West bzw. 1.645 EUR/Ost).

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