Bevor die Beiträge aus einer Einmalzahlung berechnet werden, muss diese einem Beitragsmonat zugeordnet werden. Dabei sind bezüglich der Beitragsfälligkeit aus Einmalzahlungen besondere Regelungen zu berücksichtigen.[1]
Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragspflicht unterliegt, ist nach der Zuordnung in einen Beitragsmonat die anteilige Beitragsbemessungsgrenze des einzelnen Versicherungszweigs mit dem bisherigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu vergleichen.
Die Einmalzahlung ist der Beitragsberechnung nur bis zur Höhe des Betrags zugrunde zu legen, bis zu dem die anteilige Beitragsbemessungsgrenze (BBG) noch nicht mit beitragspflichtigem Arbeitsentgelt ausgeschöpft ist.
Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils der Einmalzahlung
Ein Arbeitnehmer im Rechtskreis West erhält ein laufendes Arbeitsentgelt i. H. v. monatlich 4.750 EUR. Im Monat April 2024 wird ein Urlaubsgeld von 2.500 EUR gezahlt.
Die Beitragsbemessungsgrenze 2024 beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 5.175 EUR, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich 7.550 EUR.
Beitragsbemessungsgrenze Kranken-/Pflegeversicherung | Beitragsbemessungsgrenze Renten-/Arbeitslosenversicherung | |
---|---|---|
anteilige Beitragsbemessungsgrenze Januar bis April 2024 | (4 × 5.175 EUR =) 20.700 EUR | (4 × 7.550 EUR =) 30.200 EUR |
beitragspfl. Arbeitsentgelt Januar bis April 2024 (4 × 4.750 EUR) |
19.000 EUR | 19.000 EUR |
Differenz (noch nicht mit Beiträgen belegt = SV-Luft) | 1.700 EUR | 11.200 EUR |
In der Kranken- und Pflegeversicherung ist das Urlaubsgeld i. H. v. 1.700 EUR beitragspflichtig. Die Differenz ist hier kleiner im Verhältnis zum Auszahlbetrag (1.700 EUR < 2.500 EUR). In der Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das Urlaubsgeld in voller Höhe (2.500 EUR) beitragspflichtig. Die Differenz ist hier größer im Verhältnis zum Auszahlbetrag (11.200 EUR > 2.500 EUR).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen