Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 4 Kompletter Arbeitsausfall, Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Angestellter in einer Möbelfirma, Steuerklasse I, keine Kinder, hat im Mai 2026 wegen Kurzarbeit nicht gearbeitet (kompletter Arbeitsausfall). Bei Vollarbeit hätte er ein Bruttoentgelt von 3.275 EUR erzielt. Wie werden das Kurzarbeitergeld und die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet? Ergebnis Das Kurzarbeitergeld errechnet sich nach einem Leistungssatz von... mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 11 Arbeitnehmer ist ledig, hat kein Kind und arbeitet am Feiertag nicht, bei teilweisem Arbeitsausfall

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. An den gesetzlichen Feiertagen im Mai 2026 arbeitet er nicht. Wie werd... mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 9 Arbeitnehmer ist ledig, hat kein Kind und arbeitet am Feiertag

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab April 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. Aufgrund eines wichtigen Termins arbeitet er auch am Ostermontag, ob... mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 13 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Beginn einer Arbeitsunfähigkeit vor Beginn der Kurzarbeit

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 20.2. bis 30.3.2026 mit g... mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 15 Arbeitnehmer ist ledig und hat kein Kind und Zusammentreffen von Kurzarbeitergeld und Krankengeld

Sachverhalt Ein Tischler, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab März 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden (montags bis freitags jeweils 7,7 Stunden). Sein Stundenlohn beträgt 15,35 EUR. Die Arbeit fällt in dem Betrieb wegen der Kurzarbeit jeweils montags komplett aus. Für ihn besteht eine Arbeitsunfähigkeit vom 9.1. bis 9.3.2026. Seit d... mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 10 Arbeitnehmer ist ledig, hat kein Kind und arbeitet am Feiertag nicht bei komplettem Arbeitsausfall

Sachverhalt Ein Büroangestellter, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet ab April 2026 in Kurzarbeit. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags bis freitags jeweils 8 Stunden). Sein monatliches Gehalt beträgt 3.600 EUR. Die Arbeit fällt komplett aus, sodass der Arbeitnehmer auch an den bundesweiten Feiertagen Karfreitag und Ostermontag nicht arbeitet. Wie wir... mehr

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Praxis-Beispiele: Kurzarbei... / 8 Kurzarbeitergeld, Grenzgänger ist verheiratet und hat kein Kind

Sachverhalt Ein Mitarbeiter arbeitet bei einer Firma in Saarbrücken, wohnt aber in Frankreich und pendelt jede Woche zu seinem Wohnsitz (sog. Grenzgänger). Er ist verheiratet, hat keine Kinder. Wegen Kurzarbeit erzielt er im Januar 2026 ein Bruttoarbeitsentgelt i. H. v. 1.240 EUR. Ohne Kurzarbeit hätte er in diesem Monat 3.585 EUR brutto verdient. Wie werden das Kurzarbeiterg... mehr

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Versicherungspflicht (Selbs... / 3 Arbeitslosenversicherung

Selbstständige, die eine Tätigkeit mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich ausüben, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen. mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Versicherungspflicht (Selbs... / Zusammenfassung

Begriff Im Allgemeinen könnten Selbstständige von ihren Wirtschaftsprinzipien, ihrer Einkommenssituation und ihrem Vorsorgebewusstsein her auf eine individuelle Vorsorge verwiesen werden. Aus diesem Grund sind Selbstständige nur ausnahmsweise von Gesetzes wegen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialve... mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.3 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 38 Der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist zum 1.1.2013 entfallen. Ab demselben Zeitpunkt beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Kosten der Arbeitsförderung. In der Gesetzesbegründung wurde ausgeführt, dass durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung die Finanzbeziehungen zwischen de... mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Vorschrift stellt mit Augenmaß Rechte und Pflichten der Agentur für Arbeit einerseits und der Ausbildung- und Arbeitsuchenden andererseits gegenüber. Dabei ist der Gesetzgeber mit Umsicht vorgegangen und hat praxisgerechte, verhältnismäßige Regelungen getroffen. Durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wurden sie zum 1.1.2009 in e... mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.1 Verlängerung der Anspruchsdauer auf Alg (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift ist ursprünglich recht einfach und gut nachvollziehbar formuliert gewesen. Die wiederholte zeitraumbezogene Anschlussregelung in Abs. 3 hat die Übersichtlichkeit deutlich erschwert. Die Schwierigkeiten treten zudem bei der effizienten Umsetzung auf. Rz. 4 Mit der Regelung des Abs. 1 soll der Versicherungsschutz für Personen verbessert werden, die in der K... mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.1 Seeleute (Abs. 1 – bis 31.12.2026)

Rz. 3 Abs. 1 entfällt mit Wirkung zum 1.1.2027 (Umstellung der bisherigen Bemessungsgrundlage auf das tatsächliche Entgelt in § 92 SGB VII). Bis dahin gilt: Seeleute sind Kapitäne und Besatzungsmitglieder von Seeschiffen, die während der Reise im Rahmen des Schiffsbetriebes beschäftigt sind (vgl. § 13 SGB IV). Für sie und sonstige im Rahmen des Schiffsbetriebes Beschäftigte g... mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) in das SGB III eingeführt und ist am 1.1.1998 in Kraft getreten. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 24.12.2... mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.2 Umlagefinanzierte Förderleistungen

Rz. 4 Die Förderleistungen für Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft umfassen Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld (§ 102). Daneben erstattet die BA dem Arbeitgeber auf Antrag seinen Beitragsanteil zur Sozialversicherung. Rz. 5 Die Umlage soll den Aufwand für das Wintergeld und den Erstattungsaufwand für Beitragszahlungen des Arbeitgebers decken. Das ist, wie bei Umlag... mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das SGB III eingefügt und durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) mit Wirkung zum 1.1.2027 geändert. Rz. 2 Die V... mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.2.1 Verpflichteter Personenkreis und Zielsetzung

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit betrifft alle Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird oder eine Fortsetzung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber in Auss... mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde seit ihrer Einführung in das SGB III mehrfach geändert. Zuletzt wurde durch das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz) v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 355) Abs. 1a mit Wirkung zum 1.1.2027 hinsichtlich der Verweisungsnorm auf § 344 geändert. Rz. 2 Die Vorschrift regelt, wer bei Versicherung... mehr

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Sauer , SGB III § 38 Rechte... / 2.5 Durchführung der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung

Rz. 43 Die Abs. 4 und 5 regeln die Durchführung der Arbeits- (Abs. 4) und Ausbildungsvermittlung (Abs. 5, bis zum 31.12.2018 Abs. 3 und 4). Die Durchführung der Arbeitsvermittlung in Zeiten, für die der Arbeitsuchende Leistungen zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit oder Transferkurzarbeitergeld beansprucht (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1), ist Folge der versicherungsrech... mehr

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Sauer, SGB III § 346 Beitra... / 2.4 Beitragstragung bei Beschäftigten im Regelrentenalter (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 stellt den Arbeitnehmer, aber nur diesen, versicherungsfrei, wenn er die Regelaltersgrenze erreicht hat. Abs. 3 ist zugleich eine Schutzvorschrift für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren Lebensalter sich in der Nähe des Regelrentenalters bewegt. Ein Arbeitgeber könnte aus wirtschaftlichen Gründen an Stelle dieser Arbeitnehmer die aufgrund ihres Lebensal... mehr

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Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält Sonderregelungen zum Arbeitslosengeld (Alg). Sie wurde durch das Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II) v. 20.5.2020 (BGBl. I S. 1055) mit Wirkung zum 29.5.2020 zur zunächst einmaligen Verlängerung der Anspruchsdauer auf Alg (Abs. 1) in das SGB III eingefügt. Die Vorschrift wurde seitdem mehrfach g... mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist nach Art. 61 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2004 in Kraft getreten und wurde durch das Kommunale Optionsgesetz v. 30.7.2004 (BGBl. I S. 2014) zum 6.8.2004 mit Neufassung des Abs. 1 sowie neuer Abs. 2, 3 und 5 noch vor dem Inkrafttreten des SGB II insgesamt zum 1.1.2005 wieder g... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kurzfristige Beschäftigung / 8 Beiträge bei kurzfristiger Beschäftigung

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt zu werden. 8.1 Unfallversicherung Das Entgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragshöhe ist von der Branche des Betriebs abhängig. Die Zahlung erfolgt an die zuständige ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kurzfristige Beschäftigung / 1 Versicherungsfreiheit

Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung.[1] Bestimmte Personenkreise sind allerdings auch versicherungspflichtig in einer kurzfristigen Beschäftigung (Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit).[2] Hinweis Kurzfristige Beschäftigung nur gelegentlich aus... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Entgelt Office Premium
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Kurzarbeitergeld (Abschluss... / 3.2 Abrechnungszeiträume ab Januar 2023

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben diese Frage für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 neu bewertet.[1] Vor dem Hintergrund der vorläufigen Bewilligung des Kurzarbeitergeldes überwogen schließlich die Zweifel an einem unumkehrbaren Vertrauensschutz. Der Arbeitgeber hat demnach für Entgeltabrechnungszeiträume ab Januar 2023 neben der Rückzahlung des... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Kurzfristige Beschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsrechtlich ist eine Beschäftigung kurzfristig, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Diese Beschäftigungen sind sozialversicherungsfrei. Der lohnsteuerliche Begriff einer kurzfristigen Beschäftigung unterscheidet sich vom sozi... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von Pflegepersonen

Zusammenfassung Begriff Die Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen für arbeitslosenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen beträgt 50 % der monatlichen Bezugsgröße. Dabei werden die Beiträge von dem Leistungserbringer getragen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die beitragspflichtigen Einnahmen sind in § 345 Nr. 8 SGB III geregelt... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.3 Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt berechnet. Ein fiktives Arbeitsentgelt wird nicht berücksichtigt. mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 3 Beitragssatz in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung i. H. v. 2,6 % ist nur für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zu entrichten. Für das fiktive Arbeitsentgelt sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Für die Rentenversicherungsbeiträge gilt für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und für das fiktive Arbeitsentgelt der gleiche Beitragssatz i. H. v. ... mehr

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Bundesfreiwilligendienst: A... / 4.3.6 Arbeitslosenversicherung

Die Einsatzstelle muss Beiträge zur Arbeitslosenversicherung grundsätzlich für alle Freiwilligen abführen, die das maßgebende Lebensalter für eine Regelaltersrente noch nicht vollendet haben. Bei Freiwilligen, die das Lebensalter für eine Regelaltersrente bereits vollendet haben, muss die Einsatzstelle ihren "Arbeitgeberanteil" abführen. Die Ableistung eines Bundesfreiwillig... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Betriebsrente / 1.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Betriebsrenten nicht beitragspflichtig. mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 7 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer

Erhalten versicherungspflichtige Arbeitnehmer eine Entschädigung, besteht die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nur dann fort, wenn es sich um eine Entschädigung i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 2 IfSG für Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige handelt, die in Quarantäne genommen wurden oder werden.[1] In den anderen Fällen der Entschädigung... mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung wird die Versicherung während des Bezugs von Mutterschaftsgeld fortgesetzt.[1] Der Versicherten bleibt der Schutz der Arbeitslosenversicherung dadurch erhalten. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von der Krankenkasse übernommen und an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt. Beitragsbemessungsgrundlage ist der Zahlbetrag des Mutte... mehr

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Abfindungen: Lohnsteuer und... / 4 Berücksichtigung von Abfindungen in der Arbeitslosenversicherung

Abfindungen werden nicht mehr auf das Arbeitslosengeld angerechnet.[1] Sie führen jedoch insbesondere dann in gewissem Umfang zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist beendet worden ist und aus diesem Grund eine Entlassungsentschädigung gezahlt wird.[2] mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3.1 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Die versicherungsrechtliche Beurteilung von nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktika ist für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entsprechend der versicherungsrechtlichen Beurteilung für ordentlich Studierende vorzunehmen, die eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausüben.[1] Die Versicherungsfreiheit kommt nur für die Studierenden in Betracht, deren Zeit und... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Lehrer und Erzieher / 4 Selbstständige Lehrer und Erzieher in der Arbeitslosenversicherung

Bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als selbstständiger Lehrer oder Erzieher kann in der Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen eine Versicherungspflicht auf Antrag begründet werden.[1] Wichtig Ausschluss der Antragspflichtversicherung Die Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist ausgeschlossen, wenn die antragstellende Person b... mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher... mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.4 Zwischenpraktikum: Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

Personen sind kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, wenn sie während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind. Die Praktikanten bleiben, wenn und solange sie an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind, ihrem Erscheinungsbild... mehr

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Beitragssätze / 3 Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit dem 1.1.2023 2,6 %.[1] mehr

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Künstler / 2.4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind selbstständige Künstler/Publizisten nicht versicherungspflichtig, da es sich nicht um unselbstständig Beschäftigte handelt. mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.1 Vor- und Nachpraktikum mit Arbeitsentgelt: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Zahlt der Arbeitgeber den Praktikanten ein Arbeitsentgelt, sind sie als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Auch wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze[2] nicht übersteigt oder das Praktikum innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage[3] befristet und damit dem... mehr

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Berufsausbildung / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen ohne Rücksicht darauf versicherungspflichtig, ob Ausbildungsvergütungen, Ausbildungsbeihilfen, Entgelt o. Ä. gezahlt werden. mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 4 Arbeitslosenversicherung

Folgenden Personenkreisen wird in der Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit eingeräumt, ein "Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag" zu begründen[1], das mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung vergleichbar ist: Selbstständig Tätige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst. Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder as... mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 1.1 Kranken-/Pflege-/Renten-/Arbeitslosenversicherung

Ein insgesamt steuerfreier Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit wird beitragspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, soweit er aus einem Entgelt berechnet wird, das 25 EUR je Stunde (sog. "Grundlohn") überschreitet.[1] Die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen müssen jedoch auch hier beachtet werden. Achtung Beitragspflichtig: N... mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 4 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bleiben Arbeitnehmer versicherungsfrei die als ehrenamtliche Bürgermeister oder ehrenamtliche Beigeordnete beschäftigt sind, in unständigen Beschäftigungen die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung vollenden – mit Ablauf des Monats, in dem sie dieses maßgebliche Lebensjahr vollenden, dene... mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 2.3 Vor- und Nachpraktikum ohne Arbeitsentgelt: Renten- und Arbeitslosenversicherung

Praktikanten sind als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, aber nicht an einer Hochschule bzw. Fachhochschule immatrikuliert sind.[1] Da es sich bei einem Praktikum um eine Beschäftigung im Rahmen betriebliche... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beitragsfreiheit / 2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die Bereiche der Arbeitslosenversicherung und auch der Rentenversicherung fehlt eine der Kranken- und Pflegeversicherung vergleichbare Vorschrift zur Beitragsfreiheit während des Bezugs von Sozialleistungen.[1] Der gemeinsame Einzug der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gebietet es allerdings, die für die Kranken- und Pflegeversicherung... mehr

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Hauptberuflich Selbstständige / 3.2 Kranken- und Arbeitslosenversicherung

Für die Krankenversicherung bestehen Möglichkeiten zum Abschluss einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. alternativ zu einer privaten Krankenversicherung. In der Arbeitslosenversicherung besteht für Existenzgründer innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit ein Antragsrecht zu einer Pflichtversicherung.[1] Auch die Regelung... mehr

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Praktikant / 2.1.1 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht entsprechend den für Werkstudenten geltenden Regelungen in aller Regel Versicherungsfreiheit, sofern die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden beträgt.[1] Die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts spielt dabei keine Rolle. Allerdings hat der Arbeitgeber für gesetzlich krankenversicherte Praktikanten Pa... mehr

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Beitragsbemessungsgrenzen / 1 Renten-/Arbeitslosenversicherung

Seit der Aufhebung der Rechtskreise Ost und West in der Renten- und Arbeitslosenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2025, existiert auch in diesen Sozialversicherungszweigen eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt im Jahr 2026 in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 101.400 EUR/bundeseinheitlich (2025: 96.600 EUR). In der knappschaftl... mehr