Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

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Aushilfen / 2.3 Berufsmäßigkeit

Besteht wegen der Kurzfristigkeit grundsätzlich Versicherungsfreiheit, ist diese ausgeschlossen, wenn die kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze (seit 1.1.2026 603 EUR) übersteigt. Berufsmäßigkeit ist also nicht zu prüfen, wenn das Arbeitsentgelt die monatliche Grenze von 603 EUR nicht überschreitet. ...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE)

Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich nationalen Rechts stehende, europäische Gese...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 7 Unterjähriger Beginn/Wegfall der Versicherungspflicht

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer nimmt am 1.4.2026 eine Beschäftigung auf. Zunächst besteht ausschließlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht und Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (BGR 0110). Ab 1.7.2026 wird das Entgelt dauerhaft gekürzt und folglich tritt Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ein (BGR 1111). Im Dezember ...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.1.2 Arbeitgeberleistung als laufende Zahlung, sv-freier Höchstbetrag

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmerin im Januar 2026 eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt monatlich 338 EUR und wird vom Arbeitgeber zusätzlich...mehr

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Praxis-Beispiele: Vermögens... / 4 Zuschuss bei mehreren Verträgen

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein monatliches Gehalt von 3.800 EUR (Steuerklasse IV, 2,0 Kinderfreibeträge, 9 % Kirchensteuer, 2,7 % KV-Zusatzbeitrag). Sie legt dem Arbeitgeber im Januar einen Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen ihrer Bausparkasse vor. Sie möchte ab Januar monatlich 39,17 EUR sparen. Am 1.4. schließt sie einen weiteren förderfähigen Fon...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 4.2 Arbeitgeberzuschuss als Einmalbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im Juli 2025 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Arbeitgeber übernimmt jährlich Beiträge von 960 EUR zusätzlich zum Arbeitslo...mehr

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Student: Beschäftigte Stude... / 1.2 Unbefristete Beschäftigung

Dauerbeschäftigungen von Studenten sind in vielen Fällen versicherungsfrei und haben somit keine Versicherung als Arbeitnehmer zur Folge. Insbesondere in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung existieren weitreichende Sonderregelungen.mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / Zusammenfassung

Überblick Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer ist der steuerliche Arbeitslohn, den der Arbeitgeber festzustellen hat. Maßgebend für diese Feststellungen sind der Lohnzahlungs- und der Abrechnungszeitraum sowie die Unterscheidung, ob laufender Arbeitslohn oder sonstige Bezüge gezahlt werden. Wichtig ist dabei außerdem die Unterscheidung zwischen allgemeiner und besonderer Lohn...mehr

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Gesellschafter / 2.1 Sozialversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch in Beschäftigungen au...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.5 Nachholung des Beitragseinbehalts

Ist die Einbehaltung der Arbeitnehmeranteile für einen Lohnabrechnungszeitraum unterblieben, darf dies nur bei den nächsten 3 Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist.[1] Diese zeitliche Beschränkung des Abzugs gilt nicht für vom Arbeitnehmer allein zu tragende Teile des Gesamtsozialvers...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 4.2.2 Selbstständig Tätige

Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR; 2025: 3.745 EUR). Davon abweichend sind im Jahr der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit und im darauffolgenden Kalenderjahr 50 % der monatlichen Bezugsgröße heranzuziehen (2026: 1.977,50 EUR; 2025: 1.872,50 EUR).mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 3.2.3 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, Insich-Berechnung

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, keine Kinderfreibeträge, keine Kirchensteuer, 2,9 % KV-Zusatzbeitrag, ein Kind. Ab August 2026 wird eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung vereinbart. Eingezahlt werden soll der höchstmögliche steuer- und sozialversicherungsfreie Beitrag i. H. v. 338 EUR monatlich. Es wurde vereinbart, das...mehr

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Altersteilzeit / 3 Renten-/Arbeitslosen-/Pflegeversicherung

Für die Dauer der vereinbarten Altersteilzeit besteht grundsätzlich Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die Ausführungen zum Fortbestehen der Beschäftigung[1] gelten auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beurteilung zur Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung folgt wie bei allen Arbeitnehmern den Ergebnissen zur Krankenversicherung.mehr

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Altersteilzeit / 2.2 Teilzeitbeschäftigte und Altersteilzeit

Auch Teilzeitbeschäftigte können Altersteilzeit im Sinne des AltTZG leisten. Sie müssen dazu – wie Vollzeitarbeitnehmer – ihre bisherige (reduzierte) Arbeitszeit halbieren und auch nach der Verminderung der Arbeitszeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, also mehr als geringfügig beschäftigt sein.[1]mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 11 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter privat krankenversicherter Praktikant übt ein Vorpraktikum aus. Dieses ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten in der Zeit von 1.5. bis 30.9. durchgeführt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 2...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.1 Maßgebliche Beitragsgruppe

Bei dem Beitrag für das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt handelt es sich grundsätzlich um einen Beitrag des Zuordnungsmonats. Die geschilderten Vergleichsberechnungen dienen lediglich "hilfsweise" der Ermittlung des beitragspflichtigen Anteils. Dementsprechend sind auch Beiträge aus der Einmalzahlung zu den Versicherungszweigen zu zahlen, zu denen im Zuordnungsmonat Versiche...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Homeoffice / 2 Beschäftigungsort bei Homeoffice/Telearbeit

Sowohl bei der ausschließlichen Tätigkeit im Rahmen eines Homeoffice als auch bei einer mehrtägigen Anwesenheit pro Woche im Unternehmen kommt es zu der Frage, welcher Ort in solchen Fallgestaltungen in sozialversicherungsrechtlicher Sicht als Beschäftigungsort anzusehen ist. Dies war einerseits wichtig für die korrekte Anwendung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 2.1 Abmeldung

Wird die Monatsfrist überschritten, ist eine Abmeldung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Einzugsstelle zu senden. Dafür ist ein eigenständiger Abgabegrund vorgesehen (GDA "34" – Abmeldung wegen Ende des Fortbestehens eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses nach § 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Diese Abmeldung ist mit der nä...mehr

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Praktikanten: Beurteilung i... / 3.2 Zwischenpraktikum: Rentenversicherung

In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht[1], wenn ordentlich Studierende einer Fachschule oder einer Hochschule ein nicht vorgeschriebenes Praktikum ableisten. Praktika sind auch dann rentenversicherungspflichtig, wenn diese lediglich im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ausgeübt werden. Es fallen volle Pflichtbeiträge an. Der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsunterbrechung / 2.4 Rechtmäßiger Arbeitskampf

Die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt bei Arbeitskampfmaßnahmen längstens für einen Monat erhalten.[1] Dabei ist es unerheblich, ob die Maßnahmen rechtmäßig oder rechtswidrig sind. In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft bis zur Beendigung des rechtmäßigen Arbeitskampfs erhalten.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Krankengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung. Hauptsächlich wird entfallenes Arbeitsentgelt während einer Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung nach Ablauf der Entgeltfortzahlung ersetzt. Die Leistung wird von der Krankenkasse gezahlt. Zuschüsse des Arbeitgebers während des Leistungsbezugs oder früher gewährte Einmalzahlungen können beitragspflichtig...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / Zusammenfassung

Begriff Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Das Brutto-Krankengeld ist der Zahlbetrag des Krankengeldes. Vom Zahlbetrag sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, wenn der Krankengeldbezieher in diesen Zweigen versichert ist. Die Krankenkasse und der Versicherte teilen sich in den meisten Fällen den Beitrag, soweit er auf das Kranken...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 2 Leistungsphase

In der Leistungsphase gehören Zuwendungen aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse zu den Versorgungsbezügen. Bei gesetzlich krankenversicherten Personen gehören diese Versorgungsbezüge zu den beitragspflichtigen Einnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge ist der allgemeine Beitragssatz maßgebend. Ferner ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verdienstausfallentschädigu... / 8 Beitragstragung

Die Entschädigungsbehörde trägt die Beiträge zur Rentenversicherung allein.[1] Gleiches gilt für die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[2] Hinweis Keine Beitragsbelastung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber Ein Abzug von Arbeitnehmerbeitragsanteilen kommt nicht in Betracht. Auch der Arbeitgeber wird insofern nicht mit Beiträgen belastet.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschäftigungsort / 2.1 Wechselnde Einsatzstellen

Wird die Beschäftigung an verschiedenen Orten ausgeübt und ist eine feste Arbeitsstätte nicht vorhanden, gilt als Beschäftigungsort der Ort, an dem der Betrieb seinen Sitz hat. Leitet eine Außenstelle des Betriebs die Arbeiten unmittelbar, ist der Sitz der Außenstelle als Beschäftigungsort maßgebend. Lässt sich danach kein Beschäftigungsort in Deutschland bestimmen, gilt als...mehr

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Praxis-Beispiele: Entsendun... / 1 Befristete Entsendung in die USA

Sachverhalt Herr O ist in Deutschland in der Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. Die Kranken- und Pflegeversicherung hat er privat abgesichert. Sein Arbeitgeber entsendet Herrn O für den Zeitraum von 12 Monaten in die USA. Das Gehalt wird vom deutschen Arbeitgeber bezahlt. Welche Rechtsgrundlage trifft zu und wer bescheinigt dies? Ergebnis Es handelt si...mehr

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Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 1.5 Beamte

Sachverhalt Ein Beamter ist privat krankenversichert. In seinem Beamtenverhältnis hat er im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Der Beamte hat folgende Nebenjobs: seit 3 Jahren als Hausmeister für 430 EUR monatlich und seit 1.1. als Pförtner für 250 EUR monatlich. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungs...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Umlageverfahren: Bemessungs... / 3 Nachweis einer Abtretung

In dem Erstattungsantrag ist in dem entsprechenden Datenbaustein (DBAU) ein Datenfeld für eine rechtsverbindliche Abtretung vorgesehen. Es kann mit "J" (=Ja) oder "N" (= Nein) belegt werden. Die Abtretungserklärung ist immer dann von Bedeutung, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers auf die Schädigung durch einen Dritten zurückzuführen ist. Dies ist etwa häufig der Fal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pensionär / 3.2 Rentenbezug und Arbeitslohn

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mit Lohnsteuerpauschalierung ist zulässig.[1] Der Rentner kann in 2026, soweit er vor dem 2.1.1962 geboren ist, den Altersentlastungsbetrag bzgl. der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit[2] geltend machen. Aufgrund der Aktivrente gem. § 3 Nr. 21 EStG i. d. F. des Aktivrentengesetzes kann an einen Rentner eine steuerfreie "Aktivr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeleistungen (Unfallver... / 2 Leistungsabgrenzung zur sozialen Pflegeversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind vorrangig gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.[1] D. h. die Leistungen der Pflegeversicherung ruhen in Höhe der bezogenen Leistungen der Unfallversicherung bzw. sind die Pflegeleistungen der Unfallversicherung geringer als die Pflegeleistungen der Pflegeversicherung, wird der Differenzbetrag gel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Finanzierung / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzierung der verschiedenen Sozialversicherungszweige wird auf unterschiedliche Weise sichergestellt. Gemeinsam ist allen die Finanzierung im Umlageverfahren. Dies bedeutet, dass die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen dieses Jahres, ggf. durch Entnahme aus einer Rücklage gedeckt werden. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden durch Beiträge de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Freiwillige Weiterversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die freiwillige Weiterversicherung bezeichnet die Möglichkeit, einen beendeten Versicherungsschutz auf freiwilliger Basis fortzusetzen. Im Regelfall sind dazu besondere Voraussetzungen zu erfüllen: Neben der Zugehörigkeit zu bestimmten Personenkreisen hängt das Zustandekommen einer freiwilligen Versicherung vom Willen des Berechtigten ab. Dies stellt einen wesentlich...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzfristige Beschäftigung:... / Zusammenfassung

Überblick Abiturienten in einer kurzfristigen Beschäftigung gelten als günstige Aushilfskraft, wenn sie nach dem Abitur ein Studium anstreben. Doch heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass die jungen Leute unmittelbar im Anschluss an das Abitur ein Studium aufnehmen. Viele wollen zunächst ein paar Monate im Ausland verbringen. In einer befristeten Beschäftigung wolle...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Beschäftigte Stude... / 1.1 Ordentlich Studierende

Die Anwendung der besonderen Vorschriften zur Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für die beschäftigten Studenten setzt die Zugehörigkeit zum Personenkreis der "ordentlich Studierenden"[1] voraus.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Sonderausgaben / 4.6 Teilbetrag für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit

Seit 1.1.2026 wird der Teilbetrag für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern, die in der Arbeitslosenversicherung versichert sind, in den Steuerklassen I bis V angesetzt, soweit er zusammen mit den Teilbeträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung den Betrag von 1.900 EUR nicht übersteigt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Übergangsbereich / Zusammenfassung

Begriff Für Arbeitsentgelte oberhalb der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gilt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR ein Übergangsbereich. Die hierfür geltenden Sonderregelungen in der Sozialversicherung führen zu einer verminderten Beitragsbelastung der Arbeitnehmer. Bei der Beitragsberechnung wird von einem fiktiv ermittelten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit / 4.1 Arbeits-/Freistellungsphase

Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt maßgebend. Für die Krankenversicherung ist in der Arbeitsphase der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz i. H. v. 14,6 % und in der Freistellungsphase (im Blockmodell) grundsätzlich der bundeseinheitliche ermäßigte Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitnehmer / 4 Ausschluss der Arbeitnehmereigenschaft

Nicht zu den Arbeitnehmern gehören in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung insbesondere: ordentliche und stellvertretende Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft [1], mitarbeitende Gesellschafter von offenen Handelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Komplementäre und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kommanditisten, Geschäftsführer von G...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Übergangsbereich / 4 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Bei Arbeitnehmern, die ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs erhalten, wird in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Berechnung des jeweiligen Beitrags nicht das tatsächlich erzielte, sondern ein reduziertes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Das reduzierte, gesamte beitragspflichtige Arbeitsentgelt als Bemessun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Geringfügig entloh... / 5 Fortsetzung als kurzfristige Beschäftigung

Von der Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung ist auszugehen, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vereinbart wird. In der Folge tritt vom Zeitpunkt der...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Kurzarbeit / 1 Das Leistungssystem des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld ist ein Leistungssystem der Arbeitslosenversicherung. Kernleistung ist das konjunkturelle oder allgemeine Kurzarbeitergeld, das bei vorübergehenden Arbeitsausfällen gezahlt wird. Eine Sonderform ist das Saison-Kurzarbeitergeld, das in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. bei witterungsbedingten oder wirtschaftlich begründeten Arbeitsausfällen im Ba...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergangsgeld (Rentenversic... / 5 Anpassung

Übergangsgeld wird jeweils nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums erhöht.[1] Hierzu wird das der Berechnung zugrunde gelegte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen mit dem festgelegten Anpassungsfaktor multipliziert. Das Übergangsgeld wird nur angepasst, wenn der Anpassungsfaktor den Wert 1,0000 überschreitet.[2] Eine Absenkung ist ausgeschlossen. Das Ü...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuererhebung und Sozi... / 5 Beitragsbemessungsgrenzen

Das beitragspflichtige Arbeitsentgelt wird nicht unbegrenzt zur Beitragsbemessung herangezogen. Für die verschiedenen Versicherungszweige ist festgelegt worden, bis zu welchem Betrag in EUR das Arbeitsentgelt für die Berechnung der Beiträge heranzuziehen ist. Bei den so festgesetzten Beträgen handelt es sich um die Beitragsbemessungsgrenze. Zusammenfassende Darstellung der Be...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Student: Beschäftigte Stude... / 3 20-Stunden-Grenze

In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit nicht nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, sondern grundsätzlich auch dann, wenn die wöchentliche Arbeitszeit maximal 20 Stunden beträgt.[1]mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Geringfüg... / 2.4 Entgeltumwandlung

Sachverhalt Mit Beschäftigungsbeginn vereinbart eine Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlung i. H. v. 150 EUR zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung. Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt beträgt 730 EUR. Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Ergebnis Die zugunsten der betrieblichen Altersversorgung umgewandelten Entgelt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Saison-Kurzarbeitergeld / Zusammenfassung

Begriff Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Arbeitslosenversicherung und zugleich die Kernleistung des Systems der Winterbauförderung. Es wird bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit an Arbeitnehmer in Betrieben des Baugewerbes gezahlt. Es soll dazu beitragen, deren Arbeitsverhältnisse während der Wintermonate aufrechtzuerhal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fahrtätigkeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Berufskraftfahrer, die eine Fahrtätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausüben, sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Davon abweichend ist der Berufskraftfahrer in seiner Beschäftigung krankenversicherungsfrei, wenn sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Beiträge) / 2 Beitragssätze

Die Beiträge werden mit dem Beitragssatz berechnet, der für den Zahlungszeitraum des Krankengeldes gilt. Ändert sich der Beitragssatz im Laufe eines Zahlungszeitraums, dann ist für die Beitragsberechnung eine entsprechende Aufteilung erforderlich.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Praktikant / 1.2 Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt

Einige Studienordnungen verpflichten zu einem Vorpraktikum, damit das Studium aufgenommen werden kann. Nach anderen Studienordnungen ist ein Praktikum im Anschluss an das Studium zu leisten. Liegt eine Immatrikulation noch nicht oder nicht mehr vor, sind die Praktikanten als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenvers...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Praxis-Beispiele: Studenten... / 2 Kurzfristige Beschäftigung

Sachverhalt Ein eingeschriebener Student übt eine vom 1.2. bis zum 31.3. (= 2 Monate) befristete Beschäftigung in einem Supermarkt aus. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (montags – freitags). Als monatliches Arbeitsentgelt sind 2.400 EUR vereinbart. Zuvor hat der Student noch keine Beschäftigung während des Studiums ausgeübt. Wie ist die Beschäftigung sozialvers...mehr