Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

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Minijob: Geringfügig entloh... / 7 Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen

Werden mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen für die Beurteilung der Versicherungspflicht zusammenzurechnen. Abweichende Regelungen gelten bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 5 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Werden – jeweils für sich allein gesehen – mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungen zu addieren.[1] Wird die Geringfügigkeitsgrenze dadurch überschritten, liegt in keiner dieser Beschäftigungen Geringfügigkeit vor. Dann sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig. Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäfti...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.1 Schwankende Entgelthöhe

Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist nach denselben Grundsätzen zu ermitteln, die für die Schätzung des Jahresarbeitsentgelts in der Krankenversicherung bei schwankenden Bezügen gelten, und zwar bei schwankender Höhe des Arbeitsentgelts[1] und in den Fällen, in denen bei Dauerarbeitsverhältnissen saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielt werden. Praxis-Beispiel Unter...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

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Flüchtling / 1.3 Praktika

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist entscheidend, ob es sich um Aktivitäten im Rahmen beruflicher Berufsbildung handelt, oder im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung praktische Kenntnisse in einem Unternehmen vermittelt werden sollen und ob es sich um ein entgeltliches oder unentgeltliches Praktikum handelt.[1] Diese grundsätzliche Bewertung gilt auch unein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ein-Euro-Job / 10 Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen

Während des "Ein-Euro-Jobs" besteht der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung weiter, da der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II andauert. Ebenso stellt der Bezug des Bürgergeldes für Erwerbsfähige nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II eine Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Der Ein-Euro-Job ist selbs...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 5 Fortsetzung als kurzfristige Beschäftigung

Von der Fortsetzung der bisherigen (Dauer-)Beschäftigung ist auszugehen, wenn im unmittelbaren Anschluss an eine geringfügig entlohnte (Dauer-)Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber eine auf längstens 3 Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage befristete Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze vereinbart wird. In der Folge tritt vom Zeitpunkt der...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 3 Änderungen der Entgelthöhe

Ändert sich während der Beschäftigung das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, muss die Beschäftigung versicherungsrechtlich neu bewertet werden. Dies kann z. B. erforderlich sein, wenn ein neuer Tarifvertrag mit einem höherem tariflichen Mindestlohn in Kraft tritt. In der Regel wirkt sich auch eine Beförderung positiv auf das Arbeitsentgelt aus. Steigert der Arbeitnehmer ...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / Zusammenfassung

Überblick Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, für die der Arbeitgeber einen Beitrag zur Rentenversicherung zu entrichten hat, ist eine Lohnsteuerpauschalierung mit 2 % möglich. Sie ist auch möglich, wenn aus der geringfügig entlohnten Beschäftigung nur deshalb kein Rentenversicherungsbeitrag entrichtet wird, weil sich der Beschäftigte als Mitglied einer berufsständ...mehr

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Minijob: Geringfügig entloh... / 6 Flexible Arbeitszeit

Sonstige flexible Arbeitszeitregelungen[1] zum Auf- und Abbau von Zeitguthaben sind auch bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung möglich. Zudem können auch Wertguthabenvereinbarungen getroffen werden, ohne dass sich der versicherungsrechtliche Status dadurch zwingend ändert. Es bleibt sowohl in der Arbeitsphase als auch in der Freistellungsphase be...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3 Beamte mit geringfügig entlohnten Beschäftigungen

Die Versicherungsfreiheit von Beamten gilt in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nur für das eigentliche Beamtenverhältnis. In der Krankenversicherung besteht auch für alle neben dem Beamtenverhältnis ausgeübten Beschäftigungen Versicherungsfreiheit. Aus der Krankenversicherungsfreiheit folgt, dass in der Pflegeversicherung keine Versicherungspflicht besteht. 3.1 Eine g...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.1 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis (versicherungsfreie (Haupt-)Beschäftigung) eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, ist diese Nebenbeschäftigung in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Pflegeversicherung besteht keine Versicherungspflicht. Eine Zusammenrechnung findet nicht statt, da der Beamte in seiner (Haupt-)Beschäftigun...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 1 Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Grundsicherungsgeld)

Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Agenturen für Arbeit und die Kommunen. Die Agenturen für Arbeit sind im Grundsatz zuständig für alle Leistungen zur beruflichen Eingliederung und die Zahlung von Grundsicherungsgeld (Regelbedarf, Mehrbedarfe), einschließlich der Sozialversicherung der Leistungsbezieher. Die übrigen Leistungen werden von kommunalen Trägern...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bürgergeld (Grundsicherung ... / 2.3 Hilfebedürftigkeit

Hilfebedürftig i. S. d. SGB II ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern erhält.[1] Hinweis Verpflichtung zur Beantragung von vorrangigen Sozialleistungen Wer Anspruch auf ander...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 5 Geringfügige Beschäftigung während des Rentenbezugs

Übt ein Rentner eine Beschäftigung aus, vollzieht sich die versicherungsrechtliche Beurteilung nach den allgemeinen Grundsätzen. Beschäftigte Rentner sind grundsätzlich versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. Sofern nicht von dem Befreiungsrecht Gebrauch gemacht wird, besteht Versicherungspf...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 3.3 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung und eine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung

Wenn ein Beamter neben seinem Beamtenverhältnis eine (Haupt-)Beschäftigung und eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt, besteht in der Hauptbeschäftigung Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben der (Haupt-)Beschäftigung in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, soweit das monatliche Entgelt 603 EUR nicht ...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 6 Geringfügige Beschäftigung während des freiwilligen Wehrdienstes

Eine neben dem freiwilligen Wehrdienst ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigung ist in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei sowie in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. In der Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, sofern kein Befreiungsantrag gestellt wurde. Der Wehrdienst gilt nicht als versicherungspflichtige (Haupt-)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einkünfte

Rn. 192 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Der Begriff der "Einkünfte" in § 33a Abs 1 S 5 EStG entspricht der Legaldefinition des § 2 Abs 2 EStG, BFH v 26.03.2009, VI R 60/08, BFH/NV 2009, 1418; BFH v 08.05.1992, III R 66/90, BStBl II 1992, 900; BFH v 22.07.1988, III R 175/86, BStBl II 1988, 939; BFH v 08.06.2022, VI R 45/20, BStBl II 2023, 23; Mellinghoff in Kirchhof/Seer, § 33a ES...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.4 Die amtliche Lohnpfändungstabelle

Berechnungen und Feststellungen für den Einzelfall einer Einkommenspfändung muss der Arbeitgeber anhand des Wortlauts von § 850c ZPO erfreulicherweise nicht gesondert vornehmen. Die Hauptarbeit nimmt ihm vielmehr die "amtliche" Lohnpfändungstabelle ab, die auf monatliche, wöchentliche und tägliche Lohnzahlungszeiträume abgestellt ist und die pfändbaren Einkommensbeträge ausw...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.2 Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet eine Zusammenrechnung nicht statt, sodass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 27 Abs. 2 SGB...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Häufig üben Teilzeitkräfte gleichzeitig mehrere Beschäftigungen für verschiedene Arbeitgeber aus. Handelt es sich bei diesen Beschäftigungen jeweils um geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV die Arbeitsentgelte der einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Das Gesamtergebnis entscheidet dann über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfrei...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.4 Entgeltumwandlung

Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem BetrAVG zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2026 = 4.056 EUR jährlich bzw. 338 EUR monatlich, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine Beschäftigung kann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auch begründen, wenn diese die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn auch die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Montenegro / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.1 Nettoberechnung (§ 850e Nr. 1 ZPO)

Rz. 32 Gemäß § 850e Nr. 1 ZPO ist der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens das Nettoeinkommen des Schuldners zugrunde zu legen. Nach dieser Norm sind vom Bruttoarbeitseinkommen mehrere Beträge abzuziehen: Teil des pfändbaren Arbeitseinkommens sind zunächst nicht diejenigen Beträge, die nach § 850a ZPO der Pfändung entzogen sind. Für Unterhaltsgläubiger ist aber die So...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Japan / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-japanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, indem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Japan ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Marokko / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-marokkanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 3 Nr. 24 [Leistungen aufgrund des BKGG]

Rz. 1 § 3 Nr. 24 EStG stellt die Leistungen nach dem BKGG, d. h. das Kindergeld (§ 6 BKGG)[1], einschließlich des Kinderbonus nach § 6 Abs. 3 BKGG [2], der Kindergeldzuschlag (§ 6a BKGG)[3] und die Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 6b BKGG), steuerfrei. Die Steuerbefreiung erfasst nicht solche kindbedingten Leistungen, die nach anderen Vorschriften als dem BKGG erbracht ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 2.1 Sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis auch bei unwiderruflicher Freistellung

Die Versicherungs- und Beitragspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung hängt vom Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses ab, das grundsätzlich die tatsächliche Arbeitsleistung gegen Entgelt voraussetzt.[1] Bezahlte Nichtarbeit stellt nur ausnahmsweise eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung dar, wenn die charakteristischen Merkmale der Beschäftigung, d. h....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Die Vorsorgepauschale übersteigt die tatsächlichen Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung (§ 46 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rz. 71 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Beim LSt-Abzug wird seit dem VZ 1975 eine Vorsorgepauschale berücksichtigt, die sich derzeit aus Teilbeträgen zur > Rentenversicherung, > Krankenversicherung, > Pflegeversicherung und > Arbeitslosenversicherung zusammensetzt (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3 EStG). Die Berechnung der Vorsorgepauschale wurde mehrfach geändert und durch den Datenaustau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ehrenamt / 1.1.2 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind ehrenamtliche Bürgermeister, ehrenamtliche Beigeordnete und ehrenamtliche Vorsitzende kommunaler Zweckverbände versicherungsfrei[1], auch wenn sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.2.1 Stellvertretende Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht

Die ehrenamtlich tätigen stellvertretenden Landräte nach dem bayerischen Kommunalverfassungsrecht, die neben Repräsentationsfunktionen auch Verwaltungsaufgaben wahrzunehmen haben und hierfür eine ihren tatsächlichen Aufwand übersteigende pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, stehen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Dadurch ist dieser Personenkreis dem Grunde ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 3.2 Ehrenamt als Nebentätigkeit

Soweit ein Ehrenamt neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird, gibt es in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung keine Besonderheiten. In diesen Versicherungszweigen gibt es bei einer durch das Ehrenamt verursachten Minderung des Arbeitsentgelts keinen Ausgleich. Beitragspflichtig ist das in der Hauptbeschäftigung erzielte geminderte Entgelt.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 2.1 Bürgermeister/Beigeordnete

In der Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung von Personen, die als ehrenamtliche Bürgermeister oder Beigeordnete in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, wegen der Ausübung eines politischen Wahlamts versicherungs- und damit auch beitragsfrei.[1] Die Versicherungsfreiheit erstreckt sich nur auf die Beschäftigung als ehrenamtlicher Bürgermeister oder Beige...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.3 Angabe des Entgelts in den Meldungen

Der Arbeitgeber hat in die Jahresmeldung (ggf. auch schon in eine vorher zu erstattende Meldung, z. B. Unterbrechungsmeldung) neben dem tatsächlich erzielten Entgelt auch das ausgefallene und der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Entgelt einzutragen, und zwar in einer Summe ohne besondere Kennzeichnung. Im Falle des § 163 Abs. 4 SGB VI ist das vom Versicherten bestimmte En...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versorgungskrankengeld (bis... / 6.3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung sind aufgrund des Bezugs von Versorgungskrankengeld, das sich unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung anschließt, ebenfalls Beiträge zu zahlen. Die Beiträge tragen in beiden Fällen die Leistungsträger in voller Höhe allein. Vom 1.1.2020 bis 31.12.2022 betrug der Beitragssatz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) / 3.8 Soziale Sicherung/Beratung der Pflegeperson

Zusätzlich zum Pflegegeld sind Aufwendungen für Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung zu erstatten, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist.[1] Darüber hinaus sind auch Kosten für eine Beratung der Pflegeperson in angemessenem Umfang zu übernehmen. Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit mindestens...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.3.6 Befreiung vom Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Rz. 59 § 418 (bis 31.3.2012 § 421k) SGB III befreit Arbeitgeber, die mit einem mindestens 55 Jahre alten Arbeitslosen erstmals ein Beschäftigungsverhältnis begründen, von seinem Anteil am Beitrag zur Arbeitslosenversicherung. Dieses finanziell wenig lukrativ erscheinende Instrument kann allenfalls im Zusammenwirken mit anderen Instrumenten eingliederungsfördernd wirken. Der ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.4 Leistungsverbot an Arbeitslosengeld-Aufstocker

Rz. 27f Abs. 4 bestimmt die Agenturen für Arbeit als die vermittlerisch betreuenden Einrichtungen für die Alg-Aufstocker. Leistungen zum Lebensunterhalt an die Bedarfsgemeinschaft werden weiterhin durch die Jobcenter erbracht. Das gilt auch für weitere Leistungen an nicht erwerbsfähige Personen in der Bedarfsgemeinschaft (vgl. § 7 Abs. 2 Satz 1 und 2). Das Vorhaben, ab 2025 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB III SGB ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) neu in das SGB II eingefügt. Sie ist am 1.7.2026 in Kraft getreten. Rz. 2 Die Vorschrift definiert und begrenzt den Vorrang der Vermittlung als eines der zentralen Elemente der Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107) mit Wirkung zum 1...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 14 Grundsat... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel enthält die Regelungen über die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie zu Anreizen und Sanktionen. Darüber hinaus werden Rückgriffsmöglichkeiten und Ersatzansprüche der Jobcenter umfassend geregelt. Es ist das umfangreichste Kapitel des SGB II. Das Leistungsspektrum wird in die beiden Kernleistungsbereiche Leistungen zur Eingliederung...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.9 Beratung

Rz. 47i Die Beratung der Arbeitsuchenden beruht auf einem fachwissenschaftlich begründetem, organisationsinternem fachlichen Konzept der Bundesagentur für Arbeit, in dem Merkmale und Methoden professioneller Beratung durch die Agenturen für Arbeit im Rechtskreis der Arbeitsförderung und die gemeinsamen Einrichtungen im Rechtskreis der Grundsicherung für Arbeitsuchende beschr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.2 Maßgaben des Abs. 2 für Eingliederungsleistungen

Rz. 91 Abs. 2 Satz 1 bestimmt für die Leistungen zur Eingliederung, die nach Abs. 1 gewährt werden können, aber im SGB III geregelt sind, dass grundsätzlich die dort bestimmten Voraussetzungen auch für die Leistungserbringung nach dem SGB II gelten. Die Regelung entspricht dem früheren Abs. 1a. Dabei werden mit Ausnahme der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung (Vermittlungsan...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.1.1 Überblick und Einordnung

Rz. 31 Mit Wirkung zum 1.1.2019 ist die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit durch die Bundesregierung der 19. Legislaturperiode ausgeweitet worden. Einerseits ist die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e umgestaltet worden. Zugleich wurde mit § 16i ein neues Förderinstrument in das SGB II eingefügt. Durch beide Instrumente sollen Langzeitarbeitslosen zugleich ve...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.3.1 Langzeitleistungsbezug

Rz. 57 Langzeitarbeitslosigkeit ist seit dem 1.8.2026 nicht mehr als Zugangsvoraussetzung in der Vorschrift definiert. Vielmehr stellt das Gesetz seither auf Langzeitbezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II ab. Die Zielgruppe der Förderung sind damit erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen zur Si...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.2.1 Gesetzlicher Auftrag, Organisation und Zuständigkeit

Rz. 30 Beratung und Vermittlung als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit haben sich an der Intention des SGB II zu orientieren, gleichzeitig individuellere Hilfestellung für die Arbeitsuchenden und eine stärkere Forderung nach Selbsthilfe (Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit) zu realisieren. Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind Pflichtaufgaben nach dem SGB II. ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.3 Leistungen aus dem Vermittlungsbudget für eine schulische Berufsausbildung (Abs. 3)

Rz. 96 Abs. 3 lässt Leistungen für die Anbahnung einer schulischen Berufsausbildung aus dem Vermittlungsbudget nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB III zu. Diese Regelung begrenzt die Förderungsmöglichkeiten an sich auf versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Die Regelung entspricht der Zielsetzung des SGB II, durch jedwede Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen und dadur...mehr