Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4.2 Überschreiten der Entgeltgrenze

Wird die Arbeitsentgeltgrenze überschritten, tritt vom Zeitpunkt des Überschreitens an Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung ein. Für die zurückliegende Zeit bleibt es bei der Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, sofern kein Befreiungsantrag ge...mehr

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Lehrer und Erzieher / 2 Selbstständige Lehrer und Erzieher in der KV, PV und ALV

In der Unfallversicherung können selbstständige Lehrer und Erzieher kraft Satzung oder freiwillig versichert sein. Auch in der Krankenversicherung können sich selbstständig tätige Lehrer und Erzieher freiwillig versichern. In der Pflegeversicherung liegt Versicherungspflicht vor, wenn eine freiwillige Krankenversicherung bei einer Krankenkasse oder eine Versicherung bei einem p...mehr

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Werkstudent / Zusammenfassung

Begriff Werkstudenten sind Studenten, die in den Semesterferien oder während des Studiums arbeiten. Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind Werkstudenten Arbeitnehmer und werden in der Regel befristet eingestellt (entweder mit oder ohne Sachgrund). Aus SV-rechtlicher Sicht gehen sie einer mehr als geringfügig entlohnten Beschäftigung und keiner kurzfristigen Beschäftigung nach, sof...mehr

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Vorsorgepauschale / 5 Teilbetrag für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit

Seit 2026 wird der Teilbetrag für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern, die in der Arbeitslosenversicherung versichert sind, in den Steuerklassen I bis V angesetzt. Er ist jedoch begrenzt auf einen Jahreshöchstbetrag. Zusammen mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung kann er bis max. 1.900 EUR berücksichtigt werden.[1] D. h., wenn die Beiträ...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3 Beitragsrecht

Weder im Jugendfreiwilligendienstgesetz noch im SGB finden sich hinsichtlich des in der Krankenversicherung anzuwendenden Beitragssatzes besondere Regelungen. In schriftlichen Vereinbarungen, die zwischen den Trägern des Jugendfreiwilligendienstes und dem Freiwilligen geschlossen werden, ist die Fortzahlung des Taschengeldes innerhalb der ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähig...mehr

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Beitragssätze / Zusammenfassung

Begriff Die Beiträge zur Sozialversicherung werden in Prozentsätzen (Beitragssätzen) von den beitragspflichtigen Einnahmen (z. B. Arbeitsentgelt) berechnet. In den einzelnen Sozialversicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) gelten jeweils bundeseinheitliche Beitragssätze, die von der Bundesregierung per Gesetz oder Rechtsverordnung festgele...mehr

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Beitragserstattung / Zusammenfassung

Begriff Zur Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen kann es dann kommen, wenn diese zu Unrecht entrichtet wurden oder beanstandet werden. Eine Beitragserstattung von Versichertenbeitragsanteilen zur Rentenversicherung liegt immer dann vor, wenn zu Recht entrichtete Beiträge ganz oder teilweise erstattet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversiche...mehr

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Arbeitgeberanteil / Zusammenfassung

Begriff Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind meist vom Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil) und Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) gemeinsam zu tragen. Den Arbeitgeberanteil hat der Arbeitgeber allein zu tragen (Lohnnebenkosten). Der Arbeitgeber darf seinen Anteil nicht vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abziehen. Gesetze, Vorschriften und Rech...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.1.7 Statusprüfung der geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter

Mit dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren wurde eine besondere Meldeverpflichtung geschaffen. Stellt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in diesem Verfahren die Sozialversicherungspflicht durch Verwaltungsakt fest, sind die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für die Zeit der Gültigkeit des Bescheids an diese Feststellung leistungsr...mehr

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Beitragsberechnung / Zusammenfassung

Begriff Als Grundsatz für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung gilt, dass für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung Beiträge zu zahlen sind. Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Für die Rentenversicherung besteht eine solche Berechnungsvorschrift nicht. Beiträge sind nicht zu zahlen, wen...mehr

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Kurzzeitfreiwilligendienst / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Die Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst sind grundsätzlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig, da die an ein sozialversicherungsrechtlich relevantes Beschäftigungsverhältnis geknüpften Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung Sofern der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst e...mehr

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Niederschlagung von Beitrag... / 3 Vergleichsverfahren

Die Krankenkasse kann nach § 76 Abs. 4 SGB IV einen Vergleich über rückständige Beitragsansprüche schließen. Beim Zustandekommen eines Vergleichs wird bei Zahlung eines vereinbarten Betrags auf die weitere Geltendmachung eines noch bestehenden Anspruchs verzichtet. Dieser Verzicht auf Beitragsforderungen ist weder ein Erlass noch eine Niederschlagung. Die Krankenkasse darf den...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.2.1 Auswirkungen auf die Beitragsberechnung aus dem laufenden Arbeitsentgelt

Eine Besonderheit gilt für die Beitragsberechnung, wenn der unbezahlte Urlaub über einen Monat andauert, aber im selben Monat die Beschäftigung wieder aufgenommen wird. Hier soll das laufende Arbeitsentgelt dieses Monats nicht auf die SV-Tage, die aus dem unbezahlten Urlaub resultieren, verteilt werden. Daher wird die Beitragsbemessungsgrenze dann nicht aus allen SV-Tagen di...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 4.2.1 Höhe/Beitragstragung

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden in Höhe des Beitragssatzes (2,6 %) von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrundlage erhoben.[1] Der Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen. Bestimmte Einnahmen sind beitragspflichtig.[2] [3]mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE)

Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich nationalen Rechts stehende, europäische Gese...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 5 Zusammenrechnung von Beschäftigungen

Werden – jeweils für sich allein gesehen – mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausgeübt, sind die Arbeitsentgelte aus allen Beschäftigungen zu addieren.[1] Wird die Geringfügigkeitsgrenze dadurch überschritten, liegt in keiner dieser Beschäftigungen Geringfügigkeit vor. Dann sind alle Beschäftigungen versicherungspflichtig. Wenn eine geringfügig entlohnte Beschäfti...mehr

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Indien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-indischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Indien...mehr

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China / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-chinesischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Chi...mehr

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Kanada / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-kanadischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Zeitliche Begrenzung Für die Entsendung gibt es eine zeitliche Begrenzung vo...mehr

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Brasilien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-brasilianischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, indem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutsch...mehr

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Marokko / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-marokkanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäf...mehr

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Korea / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-koreanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Kor...mehr

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Montenegro / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

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Flüchtling / 1.3 Praktika

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist entscheidend, ob es sich um Aktivitäten im Rahmen beruflicher Berufsbildung handelt, oder im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung praktische Kenntnisse in einem Unternehmen vermittelt werden sollen und ob es sich um ein entgeltliches oder unentgeltliches Praktikum handelt.[1] Diese grundsätzliche Bewertung gilt auch unein...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 1 Bezahlte Freistellung

Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt. Diese Versicherungspflicht tritt auch ein bzw. besteht weiter, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringt, aber sein Arbeitsentgelt erhält. Dies gilt z. B. bei bezahltem Urlaub, bei krankheitsbedingtem Arbeitsausfal...mehr

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Türkei / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 4.1.1 Schwankende Entgelthöhe

Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist nach denselben Grundsätzen zu ermitteln, die für die Schätzung des Jahresarbeitsentgelts in der Krankenversicherung bei schwankenden Bezügen gelten, und zwar bei schwankender Höhe des Arbeitsentgelts[1] und in den Fällen, in denen bei Dauerarbeitsverhältnissen saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielt werden. Praxis-Beispiel Unter...mehr

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Jahresmeldungen / 5 Zuständige Meldestelle

Jahresmeldungen sind an die Datenannahmestelle der zuständigen Krankenkasse zu übermitteln. Ist der Beschäftigte nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, ist die Jahresmeldung an die Krankenkasse zu erstatten, an die der Arbeitgeber die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlt. Die UV-Jahresmeldung erhält die Krankenkasse, die zum Zeitpunkt der Ab...mehr

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Kosovo / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

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Australien / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-australischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegen im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Austr...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt von nicht mehr als 603 EUR im Monat gelten als geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Häufig werden geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch als Minijob oder Aushilfsjob bezeichnet. Diese Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung besteht grundsätzl...mehr

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Chile / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-chilenischem Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden, unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Chi...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 4.2.3 Beschäftigte im Ausland

Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (2026: 3.955 EUR; 2025: 3.745 EUR).mehr

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Serbien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 4.2 Beiträge

4.2.1 Höhe/Beitragstragung Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden in Höhe des Beitragssatzes (2,6 %) von der jeweiligen Beitragsbemessungsgrundlage erhoben.[1] Der Beitrag ist vom Versicherten allein zu tragen. Bestimmte Einnahmen sind beitragspflichtig.[2] [3] 4.2.2 Selbstständig Tätige Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe der monatlichen Be...mehr

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Japan / 2 Grenzüberschreitende Beschäftigung

Personen, die vom deutsch-japanischen Abkommen über Soziale Sicherheit erfasst werden unterliegenden im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Staates. Es gelten immer die Rechtsvorschriften des Staates, indem die Beschäftigung ausgeübt wird. 2.1 Entsendung Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und nach Japan ...mehr

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Mindestlohn: Was ist bei Mi... / 4.1 Regelungen zum Übergangsbereich

Im Übergangsbereich mit einem regelmäßigen Verdienst zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR werden die Sozialversicherungsbeiträge nicht paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Der Gesetzgeber hat beschlossen, die Arbeitnehmer im unteren Bereich des Übergangsbereiches in der Beitragstragung stärker zu entlasten. Der Anreiz zur Aufnahme eine versicheru...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 8 Beiträge bei kurzfristiger Beschäftigung

Für versicherungsfreie kurzfristige Beschäftigungen müssen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt zu werden. 8.1 Unfallversicherung Das Entgelt aus kurzfristigen Beschäftigungen ist beitragspflichtig zur gesetzlichen Unfallversicherung. Die Beitragshöhe ist von der Branche des Betriebs abhängig. Die Zahlung erfolgt an die zuständige ...mehr

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Bosnien und Herzegowina / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung

Die Auflösung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung kann in vielfältigen Konstellationen auftreten. Für die beitragsrechtliche Beurteilung dieser Abfindungszahlungen sind die Beweggründe – insbesondere die arbeits- oder betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit – ohne Bedeutung. Wesentlich ist, dass durch die Auflösung einer derartigen Anwartschaft die in der...mehr

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Ferienjobber / 4 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Werden die Zeitgrenzen einer kurzfristigen Beschäftigung überschritten und beläuft sich das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt auf mehr als 2.000 EUR, ist der Ferienjob als sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung zu beurteilen. Der Arbeitnehmer ist versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber übermittelt die Meld...mehr

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Übungsleiter / 1 Voraussetzungen für Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung setzt grundsätzlich ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung voraus. Übungsleiter, die in Sportvereinen und dergleichen regelmäßig tätig sind, verrichten ihre Tätigkeit grundsätzlich weisungsgebunden und sind in das Unternehmen (hier z. B. den Sportverein) eingegliedert...mehr

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Nordmazedonien / 1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich bezieht sich auf die Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Gelten für eine Person weiter die deutschen Rechtsvorschriften, gelten diese auch im Bereich der Pflegeversicherung.mehr

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Jahresmeldungen / 4 Meldefristen

Die Jahresmeldung für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens bis zum 15.2. des Folgejahres an die zuständige Krankenkasse zu erstatten. Die für die Unfallversicherung abzugebende Jahresmeldung ist bis zum 16.2. des Folgejahres abzugeben. Hinweis Verlängerung der Meldefrist Fallen die Meldefristen au...mehr

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Homeoffice / 2 Beschäftigungsort bei Homeoffice/Telearbeit

Sowohl bei der ausschließlichen Tätigkeit im Rahmen eines Homeoffice als auch bei einer mehrtägigen Anwesenheit pro Woche im Unternehmen kommt es zu der Frage, welcher Ort in solchen Fallgestaltungen in sozialversicherungsrechtlicher Sicht als Beschäftigungsort anzusehen ist. Dies war einerseits wichtig für die korrekte Anwendung der Beitragsbemessungsgrenzen zur Renten- und...mehr

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Familienpflegezeit / 2.2 Bei Eintritt eines Störfalls

Kann ein angespartes Wertguthaben nicht wie geplant (vereinbarungsgemäß) für die Freistellung von der Arbeit verwendet werden, liegt ein Störfall vor. In Störfällen wird das besondere Verfahren für die Berechnung und Zuordnung der Sozialversicherungsbeiträge angewendet.[1] Dabei wird nachträglich das Wertguthaben der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, das ohne die Wertguthab...mehr

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Beschäftigungsort / 4 Mehrfachbeschäftigte

Bis zum 31.12.2024 war der Beschäftigungsort noch bei Mehrfachbeschäftigungen bedeutsam, wenn der Beschäftigte sowohl im Rechtskreis West als auch im Rechtskreis Ost Beschäftigungen ausgeübt hat. Es war dann zu prüfen, ob auf den Beschäftigten das für West oder das für Ost geltende Versicherungsrecht anzuwenden ist. Für die Renten- und die Arbeitslosenversicherung war dabei ...mehr

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Meldungen / 7 Insolvenz

Durch eine Insolvenz des Arbeitgebers endet die versicherungspflichtige Beschäftigung nicht. Die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bis zur rechtlichen Beendigung der Beschäftigung fort, längstens aber bis eine Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber aufgenommen wird.[1] ...mehr

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Altersteilzeit / 4.1 Arbeits-/Freistellungsphase

Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt maßgebend. Für die Krankenversicherung ist in der Arbeitsphase der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz i. H. v. 14,6 % und in der Freistellungsphase (im Blockmodell) grundsätzlich der bundeseinheitliche ermäßigte Bei...mehr

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Rentner / 4.4 Aktivrente

Seit dem 1.1.2026 erhalten Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze noch in nicht selbstständiger Beschäftigung arbeiten, bis zu 2.000 EUR ihres Arbeitsentgelts monatlich steuerfrei (Aktivrente). Die Einnahmen bleiben allerdings trotz der Steuerfreiheit sozialversicherungspflichtig. Auch einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse so...mehr