Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / II. Arbeitsvergütung

Rz. 30 Gegenstand einer einstweiligen Verfügung kann auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Lohn- oder Gehaltszahlung sein. Hier wird wiederum der Sicherungszweck der §§ 935, 940 ZPO überschritten. Die beantragte einstweilige Verfügung führt zu einer Befriedigung des Gläubigers. Deshalb müssen die besonderen Voraussetzungen der Leistungsverfügung insbesondere im Hinblick au...mehr

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Praxis-Beispiele: Direktver... / 2.3 Gehaltsumwandlung aus laufendem Arbeitslohn, pauschal besteuert

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 0,9 % KV-Zusatzbeitrag. Die vor dem 1.1.2005 abgeschlossene Direktversicherung wird durch Umwandlung von laufendem Arbeitslohn mit 146 EUR monatlich finanziert. Die pauschale Lohnsteuer wird auf die Arbeitnehmerin abgewälzt. Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer-...mehr

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§ 16 Nachvertragliches Wett... / D. Karenzentschädigung

Rz. 26 Im deutschen Recht gilt ausnahmslos der Grundsatz der bezahlten Karenz. Alle Ausnahmen, die eine entschädigungslose Wettbewerbsklausel zuließen, sind entweder für nichtig erklärt oder abgeschafft. Rz. 27 Nach der gesetzlichen Regelung muss der Arbeitgeber für jedes Jahr des Verbotes mindestens die Hälfte der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsgemäßen Leistu...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 4. Urlaubsanspruch und Freistellung

Rz. 43 Das Schicksal des Urlaubsanspruchs bedarf sowohl im bei Vergleichsschluss beendeten als auch noch nicht beendeten Arbeitsverhältnis besonderer Beachtung. Im beendeten Arbeitsverhältnis kann die Einigkeit darüber, dass der Arbeitnehmer keine Urlaubsansprüche mehr besitzt, beispielsweise wie folgt geregelt werden: Rz. 44 Formulierungsbeispielemehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- u diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt, insbesondere um die Abgrenzung gegenübermehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 140. Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen u Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) v 05.07.2004, BGBl I 2004, 1427

Rn. 160 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Mit Urt v 06.03.2002 hatte das BVerfG BStBl II 2002, 618 entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG u der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar sei u den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens ab 01.01.2005 eine verfassungskonfo...mehr

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Transfersozialpläne: Heraus... / 7.1 Finanzierung einer Transfergesellschaft

Bei der Durchführung einer Transfergesellschaft ist die Bereitstellung der wesentlichen Finanzierungsanteile durch das Personal abgebende Unternehmen unverzichtbar. Um die zu erbringenden Anteile sicherzustellen, werden oftmals die Auslauflöhne, die ein Arbeitgeber in der Kündigungsfrist der Mitarbeiter/-innen zu tragen hätte, als Finanzierungsmittel für die Transfergesellsc...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.15.4 Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung sind in Nummer 27 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen; dies gilt auch bei Beitragszahlungen an ausländische Sozialversicherungsträger. Der Arbeitgeberanteil ist nicht zu übermitteln.mehr

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Kapitalabfindung und Kapita... / 5 Abfindung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung

Die Auflösung von Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung kann in vielfältigen Konstellationen auftreten. Für die beitragsrechtliche Beurteilung dieser Abfindungszahlungen sind die Beweggründe – insbesondere die arbeits- oder betriebsrentenrechtliche Zulässigkeit – ohne Bedeutung. Wesentlich ist, dass durch die Auflösung einer derartigen Anwartschaft die in der...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.2 Angaben

Der Arbeitgeber hat in den Entgeltunterlagen u. a. folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen:[1] den Familien- und Vornamen und ggf. das betriebliche Ordnungsmerkmal, das Geburtsdatum, bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staatsangehörigkeit und den Aufenthaltstitel, die Anschrift, den Beginn und das Ende der Beschäftigung, den Begin...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.15 Nummern 22–28: Zukunftssicherungsleistungen

Die Bescheinigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Alterssicherung, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erfolgt in den Nummern 22–28. Werden Sozialversicherungsbeiträge erstattet, sind nur die gekürzten Beträge in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Die Angaben werden bei der Einkommensteuerveranlagung zur Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufw...mehr

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Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: In Nummer 3 ist der steuerpflichtige Bruttoarbeitslohn einschließlich des Werts der Sachbezüge zu bescheinigen. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die steuerfreien Be...mehr

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Vergütungsoptimierung durch... / 1.1 Krankengeld

Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer Beschäftigung, zahlt die Krankenkasse nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Krankengeld. Das Krankengeld wird aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt rund 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts. Praxis-Beispiel Niedrigeres Krankengeld durch Vergütungsoptimi...mehr

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Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.2 Beitragspflichtiges Wertguthaben für die Zeiten von Kurzarbeit

In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Personen, die Kurzarbeitergeld beziehen, für die Bildung der SV-Luft als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt neben dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ein fiktives Entgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach § 106 SGB III zugrunde gelegt.[1] In der Arbeitslosenversicherung...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 8 Nachträgliche Entgeltzahlung

In einigen Fällen wird nachträglich geschuldetes Arbeitsentgelt für Zeiten gezahlt, die bereits im besonderen Beitragsverfahren bei Störfällen berücksichtigt wurden. Für diese sind Beiträge aus dem nachträglich gezahlten Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des bisher erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu berechnen und zu zahlen. Bei der Feststellung des bisher b...mehr

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Praxis-Beispiele: Jahresarb... / 13 Unbezahlter Urlaub

Sachverhalt Ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier, freiwillig versicherter Arbeitnehmer hat unbezahlten Urlaub vom 1.6. bis 31.7.2024. Die Zahlung der freiwilligen Beiträge erfolgt im Firmenzahlverfahren. Nach dem unbezahlten Urlaub wird die Beschäftigung am 1.8.2024 wieder aufgenommen. Wirkt sich – ggf. in welcher Weise – der unbez...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1.3 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Auch hier sind bei Bezug von Entgeltersatzleistungen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Bruttoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens zu erheben.[1] Bezüglich des Pflegeunterstützungsgeldes gelten 80 % des während der Freistellung ausgefallenen, laufenden Arbeitsentgelts als beitragspflichtige Einnahme.[2]mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 4 Berücksichtigung von Abfindungen in der Arbeitslosenversicherung

Abfindungen werden nicht mehr auf das Arbeitslosengeld angerechnet.[1] Sie führen jedoch insbesondere dann in gewissem Umfang zum Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist beendet worden ist und aus diesem Grund eine Entlassungsentschädigung gezahlt wird.[2] Gleichzeitig ist der Arbeitgeber verpfli...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1.3 Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung

Der Eintritt von Arbeitslosenversicherungspflicht gemäß § 26 Abs. 2 SGB III ist an den Bezug einer Entgeltersatzleistung geknüpft. Neben den Teilnehmern an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie den Teilnehmern an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind aufgrund entsprechender Sonderregelungen in die Arbeitslosenversicherungspflicht aber auch weitere Personeng...mehr

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Beamte / 7.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise nur in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Wird daneben eine weitere Beschäftigung – auch eine nicht zum Hauptamt gehörende Beschäftigung beim eigenen Dienstherrn (z. B. nebenamtliche Lehrtätigkeit) – ausgeübt, ist diese renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig, sofern n...mehr

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Pensionär / 2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung

2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.5.3 Arbeitslosenversicherung

Vor Erreichen des Regelrentenalters In der Arbeitslosenversicherung sind Bezieher von Altersgeld, die daneben eine abhängige Beschäftigung ausüben, grundsätzlich versicherungspflichtig. Eine Ausnahme gilt z. B. bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung. Ab Erreichen des Regelrentenalters Altersgeldbezieher sind versicherungsfrei, wenn sie das Lebensjahr für den Anspruch au...mehr

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Vorruhestand / 2.4 Arbeitslosenversicherung

Zur Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht. Vorruhestandsgeldbezieher sind aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Für die Zeit, für die ein Arbeitsloser Vorruhestandsgeld bezieht, das mindestens 65 % des Bemessungsentgelts entspricht, ruht das Arbeitslosengeld.[1] Bei dem Betrag i. H. v. 65 % des Bemessungsentgelts handelt es sich um das Bruttoarbeitsentgelt...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2 Beitragsrechtliche Auswirkungen

Für Entgeltersatzleistungen sind unter bestimmten Bedingungen Beiträge zu den jeweils anderen Versicherungszweigen zu entrichten. So sind z. B. für das Krankengeld Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung oder für das Übergangsgeld Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld sind Beiträge zur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.2.2 Nach Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungsfrei, sofern sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften eine Versorgung nach Erreichen einer Altersgrenze beziehen. Hinweis Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit Die o. g. Personen können jedoch auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, um zusätzliche Rentenanwartschaften zu erwerben. Der Verzicht auf die Renten...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.4 Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften

Für die Vorstandsmitglieder von Vereinen und Genossenschaften, die dort gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, gelten die allgemein zu beachtenden Grundsätze. Soweit die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer von Genossenschaften eine Beschäftigung ausüben und dafür Arbeitsentgelt erhalten, sind sie sozialversicherungspflichtig.[1] Das Vorstandsmitglied einer eingetragene...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 7.5 Beitragsberechnung für die Nebenbeschäftigung

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit etc. sind selbst dann nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung[1], wenn sie zusätzlich zu ihrer Beamtenbeschäftigung eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Deshalb sind zu diesen Zweigen der Sozialversicherung auch keine Beiträge zu entrichten. In der Rentenversicherung bestehen dagegen regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / 2.2.1 Vor Erreichen einer Altersgrenze

Pensionäre sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, es sei denn, die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft aus dem Beamtenverhältnis erstreckt sich auch auf die Nebenbeschäftigung. Diese Erstreckung der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft tritt hin und wieder bei Beamten oder eben Pensionären vor Erreichen einer Altersgrenze ein, die eine Nebenb...mehr

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Entgeltersatzleistung: Ausw... / Zusammenfassung

Überblick Als Entgeltersatzleistungen werden Leistungen der Sozialversicherung bezeichnet, die an die Stelle wegfallender Entgeltansprüche treten (Kranken-, Mutterschafts-, Verletzten-, Übergangsgeld). Entgeltersatzleistungen werden i. d. R. nicht vom Arbeitgeber gezahlt. Sie unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Bei der Einkommensteuer ist der Bezug dieser Sozialleistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 7.1 Kranken- und Pflegeversicherung

In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter neben ihrer Beamtenbeschäftigung aufnehmen. Beamte sind solange kranken- und pflegeversicherungsfrei in ihrer Nebenbeschäftigung, wie im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Be...mehr

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Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.1.7 Statusprüfung der geschäftsführenden GmbH-Gesellschafter

Mit dem obligatorischen Statusfeststellungsverfahren wurde eine besondere Meldeverpflichtung geschaffen. Stellt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund in diesem Verfahren die Sozialversicherungspflicht durch Verwaltungsakt fest, sind die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für die Zeit der Gültigkeit des Bescheids an diese Feststellung leistungsr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE)

Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich nationalen Rechts stehende, europäische Gese...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 1 Art der Krankenversicherung

Ob und in welcher Höhe die Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung sind, ist von der Art der Krankenversicherung des Versorgungsempfängers abhängig. Dabei sind folgende Fallkonstellationen zu unterscheiden: Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Rentenbezieher[1] Versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 1.1 Beamte auf Lebenszeit oder Zeit

Beamte auf Lebenszeit oder Zeit sind in ihrer Beschäftigung als Beamte versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Sie haben nach beamtenrechtlichen Vorschriften bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge. In der Rentenversicherung besteht in der Beamtenbeschäftigung Versicherungsfreiheit. Beamte besitzen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 1.2 Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

Die Versicherungsfreiheit besteht auch in der Ausbildungszeit (Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) und Probezeit der Beamten. Dem Personenkreis der Beamten sind Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr gleichgestellt. Sie sind daher ebenfalls versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 6.1 Zusätzliche Vergütung ohne Rechtsgrund

Das ausbildende Land bleibt auch dann alleiniger Arbeitgeber, wenn die Rechtsreferendare über die vom ausbildenden Bundesland hinaus gezahlte Unterhaltsbeihilfe eine zusätzliche Vergütung erhalten. Allerdings gilt dies nur, sofern die zusätzliche Vergütung von dieser Ausbildungsstation freiwillig und ohne Rechtsgrund gezahlt wird und die Eingliederung in deren Betrieb nicht üb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer / 4 Ausschluss der Arbeitnehmereigenschaft

Nicht zu den Arbeitnehmern gehören in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung insbesondere: ordentliche und stellvertretende Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft [1], mitarbeitende Gesellschafter von offenen Handelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Komplementäre und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kommanditisten, Geschäftsführer von G...mehr

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Lohnsteuer und Beiträge von... / 1 Abfindungen aus Sicht der Sozialversicherung

Insbesondere die für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlten Abfindungen sind nicht beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Entgelteigenschaft von Abfindungen Ob eine Abfindung sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt anzusehen ist oder nicht, ist davon abhängig, ob sie während des Arbeitsverhältnisses und in...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 1 Abfindung bei Ende der Beschäftigung

In der Sozialversicherung sind Abfindungen unbegrenzt beitragsfrei, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes[1] gewährt werden. Da diese Abfindungen außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, sind sie auch nicht beitragspflichtig zur Kranken...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 6.2 Zusätzliche Vergütung mit Rechtsgrund

Neben dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land besteht eine weitere Beschäftigung zur Ausbildungsstation, wenn die zusätzliche Vergütung für eine mündlich oder schriftlich vereinbarte Nebentätigkeit gezahlt wird, die die Referendare verpflichtet, über den notwendigen Teil der Ausbildung hinaus Leistungen zu erbringen. Diese Nebentätigkeit ist versicherungs- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fahrtätigkeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Berufskraftfahrer, die eine Fahrtätigkeit im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausüben, sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Davon abweichend ist der Berufskraftfahrer in seiner Beschäftigung krankenversicherungsfrei, wenn sein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer und Sozialversic... / 3.3.2 Vorstandsmitglieder einer AG und gesetzliche Unfallversicherung

Vorstandsmitglieder einer AG sind in Tätigkeiten für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) nicht als Beschäftigte versichert.[1] In der UV führt die Möglichkeit, dass in Einzelfällen ausnahmsweise Vorstandsmitglieder einer AG abhängig beschäftigt sind, nicht dazu, dass in jedem Einzelfall über das Vorliegen einer Beschäft...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrente / 1 Beitragsrechtliche Beurteilung

Betriebsrenten sind als Versorgungsbezüge grundsätzlich beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei der Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung ist im Jahr 2024 ein Freibetrag von 176,75 EUR (2023: 169,75 EUR) zu berücksichtigen. Wird dieser Wert überschritten, ist nur der überschreitende Betrag der Betriebsrente beitragspflichtig. Dieser Freibet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 5 Rechtsreferendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis

In allen Bundesländern werden Rechtsreferendare mittlerweile nicht mehr zu Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ernannt. Sie absolvieren ihr Referendariat im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses nach dem Juristenausbildungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Während des gesamten Referendariats erhalten sie vom jeweiligen Land als Vergütung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 3 Beitragsberechnung aus Abfindungen

Sofern eine Abfindung nach Maßgabe der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt darstellt, müssen daraus Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden. Beitragsrechtliche Abfindungen gelten als Einmalzahlung. Sie sind zeitlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum der Beschäftigung zuz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pensionär / Zusammenfassung

Begriff Bei Pensionären handelt es sich um Beamte, Richter und Berufssoldaten der Bundeswehr im Ruhestand, die eine Pension beziehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Die Besteuerung der Ruhegehälter der Pensionäre erfolgt nach § 19 Abs. 2 EStG. Die Regelungen zur (höheren) Besteuerung beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge sind verfassungsgemäß, vgl. BFH, U...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Unterstützungskasse un... / 2 Leistungsphase

In der Leistungsphase gehören Zuwendungen aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse zu den Versorgungsbezügen. Bei gesetzlich krankenversicherten Personen gehören diese Versorgungsbezüge zu den beitragspflichtigen Einnahmen in der Kranken- und Pflegeversicherung. Für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge ist der allgemeine Beitragssatz maßgebend. Ferner ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 2 Beamtenähnliche Personen

Auch bestimmte beamtenähnliche Personen können in dieser Beschäftigung – den Beamten gleichgestellt – versicherungsfrei sein. Die folgenden Ausführungen zur Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung beziehen sich hier zunächst nur auf die beamtenähnliche Beschäftigung als solche.[1] 2.1 Kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsf...mehr