Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.3 Bezieher von Arbeitslosenhilfe (Abs. 1 Nr. 2a) – bis 31.12.2004

Rz. 8 Die seit dem 1.1.1997 in Nr. 2a (vorher Nr. 2) getroffene Regelung der beitragspflichtigen Einnahmen bei Beziehern von Arbeitslosenhilfe ist infolge der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003) und dem Ende des Bezugs von Arbeitslosenhilfe ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.1.1 Unständig Beschäftigte

Rz. 3 Parallelvorschrift für unständig Beschäftigte ist im Bereich der Krankenversicherung (für die Pflegeversicherung i. V. m. § 57 Abs. 1 SGB XI) § 232 SGB V. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit gemäß § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III. Eine Definition der unständigen Beschäftigung gibt Abs. 1 Satz 2. Danach ist unständig die Beschäftigung, die auf weniger ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.5.5 Geringfügig versicherungspflichtig in Privathaushalten Beschäftigte (Abs. 1 Nr. 1c)

Rz. 17 Parallelvorschriften in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. In der Krankenversicherung hat der Arbeitgeber für Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gemäß § 249 Satz 2 SGB V einen pauschalen Beitrag in Höhe von 5 % zu zahlen. Die Einfügung der Nr. 1c mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmar...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 166 Beitra... / 2.1 Wehr- und Zivildienstleistende (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften für Wehr- und Zivildienstleistende sind für die Krankenversicherung § 244 Abs. 1 SGB V (entsprechend gemäß § 57 Abs. 4 Satz 1 SGB XI für die Pflegeversicherung anzuwenden) und für die Arbeitslosenversicherung § 345 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 3 Buchst. d RVO, § 112 Abs. 3 Buchst. d AVG und § 130 Abs. 5 Buchst. b RKG. Von de...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.5 Arbeitnehmer in Altersteilzeitarbeit

Rz. 12 § 163 Abs. 5 trifft Regelungen für Altersteilzeitbeschäftigungsverhältnisse, die aufgrund des ATG v. 23.7.1996 ausgeübt werden. Das ATG soll älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglichen. Durch § 163 Abs. 5 werden die Beiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten erhöht, die nach § 3 Abs. 1a ATG Aufstockungsbeträge erhal...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 163 Sonder... / 2.3 Arbeitnehmer, die ehrenamtlich tätig sind

Rz. 9 Parallelvorschriften für ehrenamtlich Tätige in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bestehen nicht. Es gelten die allgemeinen Regeln, d. h. ein durch eine ehrenamtliche Tätigkeit erniedrigter Verdienst wird nicht ausgeglichen. Begünstigt werden durch § 163 Abs. 3 Arbeitnehmer (entsprechende Anwendung gemäß § 165 Abs. 2 bei selbständigen Hausgewerbetreiben...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 174 Beitra... / 2.1 Beiträge aus Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen (Abs. 1)

Rz. 2 Parallelvorschriften sind für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung § 253 SGB V, § 60 Abs. 1 Satz 2 SGB XI und § 348 Abs. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1396 RVO und § 118 AVG. Für die Zahlung der Beiträge versicherungspflichtig Beschäftigter (§§ 162 bis 164) aus dem Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) und der Hausgewerbetreibenden (§ 165 Abs. 1 Nr. 4) au...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.3.3.2 Sozialversicherungspflicht

Praktikanten, die weder Schüler noch Fachhochschüler oder Studenten sind, unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, wenn eine Unterhaltsbeihilfe/Vergütung gezahlt wird. Grundsätzliche Hinweise zur versicherungs- und beitragsrechtlichen Behandlung von Praktikanten in Bezug auf das Praktikumsverhältnis enthält das Gemeinsame Run...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.2.2 Freiwillige Praktika mit Hochschulbezug

Freiwillige Praktika, die nicht aufgrund einer Verpflichtung in den Studien- und Prüfungsordnungen absolviert werden, die aber aufgrund der Immatrikulation der/des Studierenden bereits oder noch einen Hochschulbezug aufweisen, können ein sog. "anderes Vertragsverhältnis" i. S. d. § 26 BBiG darstellen. Hinweis Sofern ein Praktikant den Ausbildungsbetrieb selbst bestimmt und ei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Praktikanten / 1.2.3.2 Werkstudententätigkeit

Bei sogenannten Werkstudenten handelt es sich um Studierende, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen.[1] Grund der Beschäftigung ist der Erwerb und nicht – wie beim Praktikanten – die Ausbildung. Es handelt sich da...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 8.2 Hauptbeschäftigung und Minijob

Neben einer sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit (ab 1.1.2026 603,01 EUR) darf nur ein Minijob ausgeübt werden. Jeder weitere Minijob wird mit der sozialversicherungspflichtigen Haupttätigkeit zusammengerechnet und unterliegt dann der Sozialversicherungspflicht (Ausnahme: Arbeitslosenversicherung). Der Minijob, den der Arbeitnehmer zuerst aufgenommen hat, wird pausc...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 10.1 Auszubildende, Studenten und Praktikanten

Die vorgenannten Regelungen gelten uneingeschränkt auch für Studenten, mit denen der Unternehmer einen Minijob vereinbart. Liegt das monatliche Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze von 603 EUR, ist der Student nur rentenversicherungspflichtig. Er wird als Werkstudent abgerechnet. Bei Studenten besteht keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebliche Altersversorgung / 7.2 Höhe des Arbeitgeberzuschusses bei geringerer Ersparnis

Der Arbeitgeber ist nur zu dem Arbeitgeberzuschuss verpflichtet, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart. Hat er durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers keine Ersparnis (z. B. weil das monatliche Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers trotz der Entgeltumwandlung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen liegt), ist er zu keinem Zuschuss verpfl...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Minijobs, geringfügige Besc... / 10.2 Schüler: So wird der Arbeitslohn sozialversicherungsrechtlich eingestuft

Beschäftigt der Unternehmer Schüler, z. B. während der Ferien, fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung an. Dies gilt jedoch nur für Schüler allgemein bildender Schulen, wie Haupt- oder Realschulen und Gymnasien, nicht aber bei Schülern eines Abendgymnasiums. In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind Schüler wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln. Ve...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 5 Versiche... / 2.1.1.4 Sonderreglung bei sonstigen Beschäftigten öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 31 Satz 2 sieht vor, dass für Personen nach Satz 1 Nr. 2 die Versicherungsfreiheit nur gilt, wenn sie die in Nr. 1 oder in Nr. 2 zusätzlichen Versorgungsansprüche haben – Anspruch auf Vergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Beihilfeanspruch – und nach Nr. 3 innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in ein Rechtsverhältnis nach Nr....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.5 Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur aus dem tatsächlich erzielten Entgelt zu berechnen, ein fiktives Arbeitsentgelt wird hier nicht gebildet. Praxis-Beispiel Fortsetzung zu Ermittlung des fiktiven Entgelts Berechnung der ALV-Beiträgemehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 2 Versicherung in Renten-/Arbeitslosenversicherung besteht fort

Für den Fortbestand der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung spielt es auch hier keine Rolle, um welche Art des bezogenen Kurzarbeitergeldes es sich handelt. Sowohl für das nach § 95 SGB III beanspruchbare "reguläre" Kurzarbeitergeld (KuG) als auch für das nach § 101 SGB III zu beanspruchende Saison-Kurzarbeitergeld während der Schlechtwetterzeit ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Zusammenfassung

Überblick Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Baugewerbe wird bei Arbeitsausfällen aus Witterungsgründen oder saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. Saison-Kurzarbeitergeld geleistet. Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Beitr...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile....mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18.4 Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung sind in Nummer 27 der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen; dies gilt auch bei Beitragszahlungen an ausländische Sozialversicherungsträger. Der Arbeitgeberanteil ist nicht zu übermitteln.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung: Er... / 6.18 Nummern 22–28: Zukunftssicherungsleistungen

Die Bescheinigung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur Alterssicherung, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erfolgt in den Nummern 22–28. Werden Sozialversicherungsbeiträge erstattet, sind nur die gekürzten Beträge in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Die Angaben werden bei der Einkommensteuerveranlagung zur Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktivrente

Zusammenfassung Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) ist Ende Dezember 2025 verkündet worden und gilt seit dem 1.1.2026. Das BMF hat im Febuar 2026 einen FAQ-Katalog zur steuerfreien Aktivrente veröffentlicht. Das Aktivrentengesetz enthält die Einführung eines Steuerfreibetrags bei sozialversicherungs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Sozialleistungsträger (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 In § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind die öffentlich-rechtlichen Kostenträger aufgeführt, die Maßnahmen der Rehabilitation und Vorsorge erbringen, also z. B. nicht durch einen freien Träger der Wohlfahrtspflege. Deren jeweilige Zuständigkeit ist im Einzelnen dem Sozialgesetzbuch (SGB) I zu entnehmen. Zu den aufgeführten Trägern der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnkonto einschl. Lohnabre... / 4 Muster einer Gehaltsabrechnung und Buchung der Gehaltszahlung

Aus der ELStAM-Datenbank erhält der Arbeitgeber folgende Angaben: Steuerklasse IV, 1,0 Kinderfreibetrag, Konfession ev. (Kirchensteuersatz 9 %), monatlicher Steuerfreibetrag 100 EUR. Die Arbeitnehmerin ist Mitglied einer Krankenkasse (der einheitliche Beitragssatz in der Krankenversicherung beträgt 14,6 %, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag 2,45 %). Der Beitragssatz der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Tz. 13 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen sind verpflichtet, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten, soweit keine Versicherungspflicht für bestimmte Personengruppen in Betracht kommt. Der Beitragssatz beträgt seit dem 01.01.2023 (so auch 2026) 2,6 %, somit 0,2 Prozentpunkte mehr als 2022. Der Beitragssatz für die Arbeitslos...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Renten- und Arbeitslosenversicherung

3.1 Rentenversicherung Tz. 11 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleis...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3 Arbeitslosenversicherung

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Besonderheiten in der Arbeitslosenversicherung

Tz. 54 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Arbeitslosenversicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigungen ergibt sich aus § 27 Abs. 2 SGB III. Eine Ausnahmeregelung besteht nach § 27 Abs. 5 SGB III für Personen, die neben dem Bezug von Arbeitslosengeld eine mehr als geringfügige, aber kurzzeitige Beschäftigung ausüben; sie sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Tz. 91 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Kranken- und Pflegeversicherung (alte und neue Bundesländer)mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV – Personengruppenschlüssel

mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV

Tz. 120 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Auf allen Meldungen zur Sozialversicherung ist ein numerischer Schlüssel anzugeben. Dabei wird für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung die jeweils zutreffende Ziffer angegeben. Wenn keine Beitragspflicht vorliegt, wird dies mit der Ziffer 0 ausgewies...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 11. Zuständige Einzugsstelle

Tz. 84 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte ist ausschließlich die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Sie nimmt die vom Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge entgegen und zieht auch die Rentenversicherungsbeiträge für geringfügig entlohnte Beschäftigte ein. Mithin sind sämtliche Meldungen für gering...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Meldungen für geringfügig Beschäftigte

Tz. 118 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Auch für geringfügig Beschäftigte gilt die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung. Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern generell auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gilt weiterhin das Haushaltsscheckverfahren. Der Haushaltsscheck ist ein Vordruck zur An-...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / XII. Erstattung der Jahresmeldung

Tz. 135 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung des Folgejahres, müssen Arbeitgeber für ihre Beschäftigten erstmals den Zeitraum der Beschäftigung im vergangenen Jahr und die Höhe des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung – melden. Ab dem 01.01.2017 e...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Meldeverfahren

Tz. 98 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Werden von einem Verband/Verein Personen beschäftigt, die versicherungs- und beitragspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung versichert sind, so hat der Arbeitgeber der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See digital Meldungen abzugeben (s. § 28a Abs. 1 SGB IV). Inhalt und weiteres Verfahren der Meldu...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Allgemeines

Tz. 59 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die generelle Versicherungsfreiheit für geringfügig Beschäftigte wurde zum 01.01.2013 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt wird die Rentenversicherungspflicht zur Regel. Der geringfügig Beschäftigte kann aus der Rentenversicherungspflicht herausoptieren. In diesen Fällen muss der geringfügig Beschäftigte bei seinem Arbeitgeber einen schriftlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Arbeitshilfen 2026 / II. Tabellen zur Schätzung des Brutto- und Nettoeinkommens

Die Berechnung beruht auf folgender Berechnung: Grundfreibetrag 12.348 EUR; Solidarzuschlag entfällt; keine Kirchensteuer. keine Freibeträge; Krankenversicherung 17,5 % (14,6 % + Zusatzbeitrag 2,9 %); Pflegeversicherung 3.60 %; Rentenversicherung 18,6 %; Arbeitslosenversicherung 2,6 %; bei Einkommen bis zu 2.000 EUR/Monat bzw. 24.000/Jahr ist die Gleitzonenregel berücksichti...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 6 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitnehmer, die entgeltlich beschäftigt werden (z. B. Geschäftsführer, Buchhaltungskräfte oder Übungsleiter), unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, konkret bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der hiervon unabhängigen Versicherungspflichtgrenze in der Renten- und Arbeitsl...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte bei Verbänden und Vereinen

Tz. 4 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Neben hauptberuflichen angestellten Arbeitnehmern unterliegen auch solche Mitarbeiter der Sozialversicherungspflicht, die nebenberuflich beschäftigt sind, z. B. Teilzeitbeschäftigte, Aushilfskräfte oder kurzfristig Beschäftigte. Diese Personengruppen unterliegen aber nicht in allen fünf Zweigen des Sozialversicherungsrechts ("Fünf Säulen der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IX. Fälligkeitstermine für Sozialversicherungsbeiträge 2026

Tz. 103 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Für 2026 gelten folgende Abgabe- und Fälligkeitstermine der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2026, Arbeitshilfen 2026 / I. Das zur Leistung des Mindestunterhalts erforderliche Einkommen

Die Tabelle ermöglicht eine Schätzung des zur Leistung des Mindestunterhalts (§ 1610a BGB) für bis zu drei minderjährige Kinder erforderlichen Einkommens[1] – sowohl im Mangelfall, als auch für den gesetzlichen Regelfall des leistungsfähigen Unterhaltspflichtigen.[2] Angegeben sind die Summe des nach Abzug des hälftigen Kindergeldes zu zahlenden Kindesunterhalts, das bereini...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Rentenversicherung

Tz. 11 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung neben Arbeitnehmern regelmäßig folgende Personengruppen: Auszubildende Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen Menschen mit Behinderung Personen im Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst Personen, die Entgeltersatzleistungen beziehen, etwa ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht

Tz. 21 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, wobei der Arbeitnehmer den Aufstockungsbetrag (ab 2019) von 3,6 % trägt. Allerdings kann der geringfügig Beschäftigte die Rentenversicherungspflicht abwählen. Dazu muss er bei seinem Arbeitgeber schriftlich einen Befreiungs-Antrag stellen, der dann für die gesamte Dauer der ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 6. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person

Rz. 29 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Hat die unterhaltene Person andere eigene Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, so vermindert sich der Höchstbetrag um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 Euro jährlich übersteigen sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öffentlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Krankenversicherung

Tz. 7 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind: Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Studenten sowie sonstige in § 5 Abs. 1 Nr. 1–13 SGB V genannte Personen (vgl. im Einzelnen Tz. 9). Tz. 8 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung endet, wenn die Versicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 16 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Personen, die geringfügig (oft nebenberuflich) oder kurzzeitig entgeltlich beschäftigt sind, unterliegen ebenfalls der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, soweit nicht nach dem SGB eine Versicherungsfreiheit in Betracht kommt. Tz. 17 Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Arbeitsen...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 2e BEEG wurde mit Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs v. 10.9.2012[1] mit Inkrafttreten am 18.9.2012 als eigenständige Vorschrift eingefügt. Die Vorschrift gilt für den Bezug von Elterngeld für Kinder, die ab dem 1.1.2013 geboren oder mit dem Ziel der Adoption aufgenommen worden sind (§ 27 Abs. 1 BEEG in der 18.9.2012 bis 31.12.2014 gel...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.2 Sozialversicherungsrechtliche Pflichten

Bei den sozialversicherungsrechtlichen Pflichten des Geschäftsführers ist zwischen den Melde- und Auskunftspflichten einerseits und Beitragserhebungs- und -abführungspflichten andererseits zu unterscheiden. Die GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, hat ihre Arbeitnehmer beim Krankenversicherungsträger anzumelden. Die Meldepflicht betrifft alle Arbeitnehmer, die in der Kr...mehr