Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

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Mehrfachbeschäftigung / 1.1.2 Versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mehrere Minijobs

Etwas anderes gilt, wenn neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs ausgeübt werden. In der Kranken- und Pflegeversicherung scheidet die Zusammenrechnung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, und zwar immer für die Beschäftigung, die zeitlich zuerst aufgenommen wurde. Die anderen Nebenbeschäftigungen werden mit der versicherungspflic...mehr

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Pflegezeit / 2 Vollständige Freistellung von der Arbeit

Die vollständige Freistellung von der Arbeitsleistung hat zur Folge, dass die Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne mit dem letzten Arbeitstag endet. Damit endet auch die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als Arbeitnehmer. Hinweis Kein Fortbestehen der Beschäftigung Die Regelungen über das Fortbestehen der Besch...mehr

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Arbeitnehmeranteil / 1.5 Nachholung des Beitragseinbehalts

Ist die Einbehaltung der Arbeitnehmeranteile für einen Lohnabrechnungszeitraum unterblieben, darf dies nur bei den nächsten 3 Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist.[1] Diese zeitliche Beschränkung des Abzugs gilt nicht für vom Arbeitnehmer allein zu tragende Teile des Gesamtsozialvers...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / 3.1.1 Sozialversicherungsbeitrag

Die für die Teilnehmer am JFD zu zahlenden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und ggf. Arbeitslosenversicherung einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung hat der Arbeitgeber als Träger des JFD zu übernehmen. Die Teilnehmer haben somit keine eigenen Beitragsanteile aufzubringen.[1] Die Regelungen des Übergangsbereichs gelten selbst bei ...mehr

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Altersteilzeit / 2.2 Teilzeitbeschäftigte und Altersteilzeit

Auch Teilzeitbeschäftigte können Altersteilzeit im Sinne des AltTZG leisten. Sie müssen dazu – wie Vollzeitarbeitnehmer – ihre bisherige (reduzierte) Arbeitszeit halbieren und auch nach der Verminderung der Arbeitszeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, also mehr als geringfügig beschäftigt sein.[1]mehr

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Freistellung von der Arbeit / 3.1 Anordnung einer Quarantäne

Für versicherungspflichtige Arbeitnehmer, denen aufgrund einer Quarantäne eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gewährt wird, besteht die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fort. Beiträge sind zu diesen Versicherungszweigen aus dem Arbeitsentgelt, das der Verdienstausfallentschädigung als Bruttoarbeitsentgelt zugr...mehr

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Sonderausgaben / 4.6 Teilbetrag für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit

Seit 1.1.2026 wird der Teilbetrag für die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern, die in der Arbeitslosenversicherung versichert sind, in den Steuerklassen I bis V angesetzt, soweit er zusammen mit den Teilbeträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung den Betrag von 1.900 EUR nicht übersteigt.[1]mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 4.2.4 Personen in Elternzeit/Personen in beruflicher Weiterbildung

Als beitragspflichtige Einnahme gilt ein Arbeitsentgelt in Höhe von 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 1.977,50 EUR; 2025: 1.872,50 EUR).mehr

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Arbeitgeberanteil / 1 Steuerfreier Arbeitgeberanteil

Die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers geleisteten Beiträge des Arbeitgebers, insbesondere an die Sozialversicherung (zur Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung; Gesamtsozialversicherungsbeitrag), sind nach § 3 Nr. 62 EStG lohnsteuerfrei. Dies gilt auch für solche Beitragsanteile, die aufgrund einer nach ausländischen...mehr

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Beitragsberechnung / 4 Beitragstragung

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungspflichtig Beschäftigten werden von ihnen und dem Arbeitgeber grundsätzlich jeweils zur Hälfte aufgebracht. Nach § 2 Abs. 1 BVV erfolgt die Berechnung des Beitrags jeweils durch Anwendung des halben Beitragssatzes und anschließender Verdoppelung des gerundeten Ergebnisses. Zwischener...mehr

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Handwerker / 1 Kranken-/Pflege-/Arbeitslosen-/Unfallversicherung der Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben im Rahmen der Weiterversicherung im Anschluss an eine Pflichtversicherung freiwillig versichert werden.[1] In der Arbeitslosenversicherung besteht keine Versicherungspflicht kraft Gesetzes, dafür ist sie auf Antrag möglich.[2] Pflegeversicherungspflicht besteht in der sozialen Pflegeversiche...mehr

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Verdienstausfallentschädigu... / 8 Beitragstragung

Die Entschädigungsbehörde trägt die Beiträge zur Rentenversicherung allein.[1] Gleiches gilt für die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.[2] Hinweis Keine Beitragsbelastung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber Ein Abzug von Arbeitnehmerbeitragsanteilen kommt nicht in Betracht. Auch der Arbeitgeber wird insofern nicht mit Beiträgen belastet.mehr

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Ferienjobber / 1 Kurzfristige Beschäftigung

Ist der Ferienjob zusammen mit den im Laufe des Kalenderjahres bereits ausgeübten kurzfristigen Beschäftigungen auf längstens 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt, kann dieser im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung ausgeübt werden. Die Höhe des gezahlten Arbeitsentgelts ist für die versicherungsrechtliche Beurteilung einer kurzfristigen Beschäftigung grundsätzlich nich...mehr

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Meldungen / Zusammenfassung

Begriff Sozialversicherungsträger benötigen zur Feststellung bzw. Berechnung von Sozialleistungen zahlreiche Daten und Informationen (z.B. Beschäftigungszeit, Entgelthöhe). Um diese Daten abrufbereit zu haben, wurde das einheitliche Meldeverfahren zur Sozialversicherung geschaffen. Arbeitgeber, ggf. deren Beauftragte oder auch die Insolvenzverwalter, melden den Einzugsstelle...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung / 1 Versicherungsfreiheit

Kurzfristige Beschäftigungen sind versicherungsfrei in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung.[1] Bestimmte Personenkreise sind allerdings auch versicherungspflichtig in einer kurzfristigen Beschäftigung (Ausnahmen von der Versicherungsfreiheit).[2] Hinweis Kurzfristige Beschäftigung nur gelegentlich aus...mehr

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Arbeitsunterbrechung / Zusammenfassung

Begriff Zu Arbeitsunterbrechungen kommt es z. B. bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung. Grundsätzlich gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert. Wird die Beschäftigung durch Bezug einer Entgeltersatzleistung unterbrochen, gilt sie sozialversicherungsrechtlich nicht al...mehr

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Abfindung / 1 Abfindung bei Ende der Beschäftigung

In der Sozialversicherung sind Abfindungen unbegrenzt beitragsfrei, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes[1] gewährt werden. Da diese Abfindungen außerhalb des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden, sind sie auch nicht beitragspflichtig zur Kranken...mehr

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Elternzeit / 5.3.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Während des Bezugs von Elterngeld oder während der Elternzeit kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung beim bisherigen oder bei anderen Arbeitgebern ausgeübt werden. Diese geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn das monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze[1] nicht übersteigt. Un...mehr

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Beitragserstattung / 2 Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zu Unrecht gezahlte Beiträge auf Antrag erstattet.[1] Hinweis Begriff "zu Unrecht entrichtete Beiträge" Beiträge sind dann zu Unrecht geleistet, wenn die Zahlung dem Grunde oder der Höhe nach gegen geltendes Recht verstieß. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Pflichtbeiträge entrichtet wurden, ohne das Ver...mehr

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Kurzarbeit / 1 Das Leistungssystem des Kurzarbeitergeldes

Das Kurzarbeitergeld ist ein Leistungssystem der Arbeitslosenversicherung. Kernleistung ist das konjunkturelle oder allgemeine Kurzarbeitergeld, das bei vorübergehenden Arbeitsausfällen gezahlt wird. Eine Sonderform ist das Saison-Kurzarbeitergeld, das in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. bei witterungsbedingten oder wirtschaftlich begründeten Arbeitsausfällen im Ba...mehr

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Rechtskreis / 3.2 Beschäftigungsort

Wegen der unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde für diese Versicherungszweige eine Art "innerdeutsche Ein- und Ausstrahlung" praktiziert. Grundsätzlich sind für die Beiträge zu diesen Versicherungszweigen die Verhältnisse am Beschäftigungsort maßgebend. Wird jedoch ein Beschäftigter aus dem Rechtskreis West für eine bef...mehr

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Lehrer und Erzieher / 1 Lehrer und Erzieher in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis

Lehrer und Erzieher, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis (Beamtenverhältnis oder vergleichbares Dienstverhältnis) stehen, sind in der Regel in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung versicherungsfrei. Sie sind in der Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn eine freiwillige Krankenversicherung[1] oder eine Versicherung bei einem pr...mehr

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Anzeigepflichten des Arbeit... / 2 Auskunft gegenüber Versicherungsträgern

Wer Sozialleistungen erhält oder beantragt, ist verpflichtet, alle Tatsachen anzuzeigen und Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind, mitzuteilen.[1] Zu diesen Auskunftspflichten gehört z. B. die Benachrichtigung des Rentenversicherungsträgers, wenn Bezüge aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder der Arbeitslosenversicherung mit Bezügen aus de...mehr

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Arbeitsunterbrechung / 2.4 Rechtmäßiger Arbeitskampf

Die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt bei Arbeitskampfmaßnahmen längstens für einen Monat erhalten.[1] Dabei ist es unerheblich, ob die Maßnahmen rechtmäßig oder rechtswidrig sind. In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft bis zur Beendigung des rechtmäßigen Arbeitskampfs erhalten.[2]mehr

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Praktikant / 1.2 Vor- oder Nachpraktikum mit Entgelt

Einige Studienordnungen verpflichten zu einem Vorpraktikum, damit das Studium aufgenommen werden kann. Nach anderen Studienordnungen ist ein Praktikum im Anschluss an das Studium zu leisten. Liegt eine Immatrikulation noch nicht oder nicht mehr vor, sind die Praktikanten als Arbeitnehmer anzusehen und versicherungspflichtig zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenvers...mehr

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Umlageverfahren bei Krankheit / 3 Erstattungsfähige Aufwendungen

Im Rahmen des U1-Verfahrens erstattet die Krankenkasse dem Arbeitgeber das während einer Arbeitsunfähigkeit[1] oder einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme[2] fortgezahlte Arbeitsentgelt sowie die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitgeberbeitragsanteile zu einer berufsständisch...mehr

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Altersteilzeit / 4.5 Aufstockungsbetrag

Im Rahmen der Altersteilzeit hat der Arbeitgeber das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeit um mindestens 20 % aufzustocken.[1] Praxis-Beispiel Aufstockungsbetrag Für die Ermittlung des Rege...mehr

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Abfindung / 3 Beitragsberechnung aus Abfindungen

Sofern eine Abfindung nach Maßgabe der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt darstellt, müssen daraus Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden. Beitragsrechtliche Abfindungen gelten als Einmalzahlung. Sie sind zeitlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum der Beschäftigung zuz...mehr

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Gesellschafter / 2.1 Sozialversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch in Beschäftigungen au...mehr

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Pflegezeit / 5 Versicherungsbeiträge bedingt abzugsfähig

Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Pflegezeitgesetz erhalten Beschäftigte auf Antrag Zuschüsse zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Zusätzlich entrichtet die Pflegekasse Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.[1] Die Versicherungsbeiträge des pflegenden Arbeitnehmers zu seiner Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind nur insoweit als Vorsorgeaufwendun...mehr

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Elternzeit / 5.1 Teilzeitbeschäftigung

Während der Elternzeit darf in einem bestimmten zeitlichen Umfang eine Teilzeitbeschäftigung ausgeführt werden.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.[2] Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist also grundsätzlich versicherungspflicht...mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.3.2 Vorstandsmitglieder einer AG und gesetzliche Unfallversicherung

Vorstandsmitglieder einer AG sind in Tätigkeiten für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) nicht als Beschäftigte versichert.[1] In der UV führt die Möglichkeit, dass in Einzelfällen ausnahmsweise Vorstandsmitglieder einer AG abhängig beschäftigt sind, nicht dazu, dass in jedem Einzelfall über das Vorliegen einer Beschäft...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 3 Beitragsberechnung

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden für die Zeit des Dienstes nach der Höhe des Taschengeldes und dem Wert der Sachbezüge bzw. der dafür geleisteten Geldersatzleistung bemessen. Die Höhe des Taschengeldes wird in einer Vereinbarung zwischen der Einsatzstelle und dem Dienstleistenden geregelt. Es beträgt höchstens 8 % der monatlichen Beitragsbemes...mehr

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Mehrfachbeschäftigung / 1.3 Hauptbeschäftigung mit kurzfristiger Nebenbeschäftigung

Kurzfristige Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden, bleiben unabhängig vom Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Verdienstes versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das gilt auch dann, wenn die kurzfristige Beschäftigung zusätzlich zum Hauptberuf ausgeübt wird, weil eine Zusammenrechnung der beiden Besch...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 3.2 Kita-/Schulschließung

Erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern haben einen Entschädigungsanspruch, wenn sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können, weil Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen aufgrund einer durch den Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder durch behördliche Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung von Infekt...mehr

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Arbeitnehmerähnliche Selbst... / Zusammenfassung

Begriff Bei arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen handelt es sich um Erwerbstätige, die dem Personenkreis der Arbeitnehmer vergleichbar sind. Dennoch gehören sie versicherungsrechtlich zu den Selbstständigen. Dieser Personenkreis ist versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch ein Auftragnehmer, den der Auftraggeber als Selbstständigen bewertet hat, ka...mehr

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Jugendfreiwilligendienst (JFD) / Zusammenfassung

Begriff Der "Jugendfreiwilligendienst" (JFD) ersetzt das frühere "Freiwillige Soziale Jahr" (FSJ) bzw. "Freiwillige Ökologische Jahr" (FÖJ). Der JFD kann als sozialer oder ökologischer Dienst in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet werden. Es besteht auch die Möglichkeit eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechu...mehr

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Praktikant / 3 Ausländische Praktikanten

Praktikanten, die an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sind und ihr Praktikum in Deutschland ableisten, sind kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei. Die Versicherungsfreiheit gilt allerdings nur, wenn und solange das Praktikum in der Studien- oder Prüfungsordnung der ausländischen Bildungseinrichtung vorgeschrieben ist. Sofern es sich um ein...mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 5 Geringfügige Beschäftigungen

Bei geringfügigen Beschäftigungen wird zwischen geringfügig entlohnten Beschäftigungen und kurzfristigen Beschäftigungen unterschieden. Kurzfristige Beschäftigungen sind in allen Versicherungszweigen versicherungsfrei. Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung besteht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ebenfalls grundsätzlich Versicherungsfreiheit. Zur R...mehr

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Jahresmeldungen / Zusammenfassung

Begriff Nach Ablauf eines Kalenderjahres muss der Arbeitgeber für alle Beschäftigten sowohl für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch für die Unfallversicherung jeweils eine Jahresmeldung erstellen. Gemeldet wird das im vergangenen Kalenderjahr beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Mit der Jahresmeldung werden einerseits die zur Rentenberechnung k...mehr

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Vorsorgepauschale / 1.1 Berechnung und Bemessungsgrundlage

Eine Vorsorgepauschale wird ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.[1] Die beim Lohnsteuerabzug zu berücksichtigende Vorsorgepauschale setzt sich zusammen aus einem Teilbetrag für die Rentenversicherung[2] einem Teilbetrag für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung[3] einem Teilbetrag für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicher...mehr

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Flexible Arbeitszeit (Versi... / 2.3.1 Bemessungsentgelt

Das in der Freistellungsphase vereinbarungsgemäß fällige Arbeitsentgelt ist eine beitragspflichtige Einnahme und insoweit Grundlage für die Beitragsberechnung.[1] Es stellt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtiges laufendes Arbeitsentgelt dar. Werden während der Freistellungsphase Beträge des Entgeltguthabens als Einmalzahlung (z. B. als Weihnachtsgeld)...mehr

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Freistellung von der Arbeit / 4 Unbezahlte Freistellung

Erfolgt während der Beschäftigung eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, fehlt es an der Entgeltlichkeit als Voraussetzung für die Versicherungspflicht. Allerdings wird auch ohne Entgeltzahlung zunächst für längstens einen Monat eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt unterstellt, solange das Beschäftigungsverhältnis fortdauert.[1] Entsprechend besteht auch die vorheri...mehr

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Student / 1.1 Ordentlich Studierende

"Ordentlicher Studierender" ist, wer an einer Hochschule oder einer sonstigen der wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert ist und das Studium seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend in Anspruch nimmt. Ausländische Studierende gehören nicht zu den ordentlichen Studierenden, wenn sie neben dem Besuch eines Studienkollegs zum Erlernen der deut...mehr

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Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

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Übergangsbereich / 7 Teilmonate

Wird Arbeitsentgelt nur für einen Teilmonat erzielt (z. B. wegen Ende der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder bei Beginn oder Ende der Beschäftigung im Laufe des Kalendermonats), ist – ausgehend vom anteiligen Arbeitsentgelt – das monatliche Arbeitsentgelt zu errechnen. Dabei ist wie folgt vorzugehen:mehr

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Referendar im juristischen ... / 2 Andere Ausbildungsstelle

Wird der Vorbereitungsdienst in einer anderen Ausbildungsstelle (z. B. in einer anderen Behörde oder einem privaten Unternehmen) durchgeführt, bleibt es dennoch bei der Arbeitgebereigenschaft des Dienstherrn. Das gilt grundsätzlich auch, wenn die andere Ausbildungsstelle eine zusätzliche Vergütung zahlt. Zusätzliche Vergütung durch die andere Ausbildungsstelle Dabei sind aller...mehr

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Lehrer und Erzieher / Zusammenfassung

Begriff Lehrer und Erzieher können in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung sein. Andererseits kann dieser Personenkreis seinen Beruf aber auch in einer selbstständigen Tätigkeit ausüben. In diesem wird das Versicherungsverhältnis anders bewertet. Di...mehr

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Familienpflegezeit / 1 Sozialversicherung während der Pflegezeit

Wird die Familienpflegezeit aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung angetreten, bleibt der Versicherungsschutz in der Sozialversicherung erhalten. Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung aufgrund einer geringfügig entlohnten Beschäftigung kommt nicht in Betracht. Grund hierfür ist die Höhe des Arbeitsentgelts: Die Teilzeitbe...mehr

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Lohnsteuerbescheinigung / 1.3 Arbeitslohn und andere Arbeitgeberleistungen

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält im Übrigen folgende Angaben: Nummer 3: Steuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn (auch Entschädigungen und Abfindungen) einschließlich des Werts der Sachbezüge. Soweit der Arbeitslohn netto gezahlt wird, ist der hochgerechnete Bruttoarbeitslohn auszuweisen.[1] Steuerfreie Bezüge, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit oder die st...mehr