Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitslosenversicherung

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Gesetzliche Versicherungen

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Zu den gesetzlichen Versicherungen gehören die > Arbeitslosenversicherung (SGB III), die > Rentenversicherung (SGB VI), die > Krankenversicherung (SGB V) und die > Pflegeversicherung (SGB XI) sowie die > Unfallversicherung (SGB VII; > Berufsgenossenschaften). Zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen, die an gesetzliche Versicherungen gezahlt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schifffahrt / 1 Versicherungspflicht

Die Seeleute sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, besteht aber Krankenversicherungsfreiheit, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2] Ausländische Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe Die Versicherungspflicht erstre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sachbezüge / Zusammenfassung

Begriff Sachbezüge sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Geld, sondern in Geldeswert bestehen und im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen. In Abgrenzung zum Barlohn bezeichnet man diese Form des Arbeitslohns auch als geldwerten Vorteil oder Sachlohn. Hierunter fällt insbesondere der Bezug von freier Kleidung, Wohnung, Kost und Logis oder Übe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 2.7.1.2 Steuer, Sozialversicherung, Zusatzversorgung, § 9 Abs. 2 TVHöD

Dual Studierende sind sozialversicherungsrechtlich den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt (siehe Ziffer 1.4.1). Damit unterliegen sie sowohl während des berufspraktischen Teils als auch während des hochschulischen Teils der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Vor diesem Hintergrund haben die Tarifvertragsparteie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Duales Hebammenstudium im ö... / 1.4.1 Versicherungspflicht in der Sozialversicherung

Mit dem "Vierten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und anderer Gesetze" vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) wurde die Versicherungspflicht von Teilnehmern an den verschiedenen dualen Studiengängen einheitlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung geregelt; die gesetzlichen Regelungen sehen nunmehr eine Gleichstellung der T...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Sonstige ... / 2 Jahresbonus

Sachverhalt Ein Handelsunternehmen aus Rostock zahlt im Januar 2024 einen Umsatzbonus für das vergangene Jahr. Eine Mitarbeiterin (Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibetrag, ev., KV-Zusatzbeitrag 1,3 %) mit einem Gehalt von 4.200 EUR erhält einen Umsatzbonus von 9.000 EUR. Ihr Jahresbruttoentgelt im Vorjahr betrug 51.500 EUR. Wie wird der Umsatzbonus lohnsteuer- und sozialversiche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Sonstige ... / 1 Urlaubsgeld

Sachverhalt Ein Arbeitgeber bezahlt seinen Mitarbeitern im Juli auf freiwilliger Basis ein Urlaubsgeld in Höhe eines halben Monatsgehalts. Er möchte sich die Möglichkeit offen halten, über die Zahlung in jedem Jahr neu entscheiden zu können. Ein Mitarbeiter verdient monatlich 4.200 EUR. In seinen ELStAM ist die Steuerklasse I, 0,5 Kinderfreibetrag, ev., gespeichert. Der KV-Zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1.3 Verhältnis zum Anspruch auf Krankengeld

Rz. 16 Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat ein Arbeitnehmer im Fall der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld gegen seine jeweilige Krankenkasse (§§ 44 ff. SGB V). Da der Krankengeldanspruch eine Entgeltersatzfunktion hat, entsteht er erst, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesellschafter / 2.1 Sozialversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch in Beschäftigungen au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feststellung der Arbeitnehm... / Zusammenfassung

Überblick Bei Einstellung eines Mitarbeiters hat der Arbeitgeber zahlreiche lohnsteuerrechtliche Pflichten zu erfüllen. Anders verhält es sich dagegen bei selbstständigen Mitarbeitern, die als Honorarkräfte eingesetzt werden. Soweit die Arbeitnehmereigenschaft bejaht wird, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung anmelden, dort die elektronischen Lohnst...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Feststellung der Arbeitnehm... / 4.2 Einzugsstelle stellt Beitragspflicht fest

Über die Frage, ob der Arbeitgeber Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten hat, entscheidet letztlich die Krankenkasse als Einzugsstelle.[1] Der Arbeitnehmer kann die Entscheidungen der Einzugsstelle gerichtlich überprüfen lassen. Soweit über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe für die Vergangenheit zu entscheiden ist, ist die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung Begriff Die Arbeitslosenversicherung ist das Sozialleistungssystem zum Schutz der Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit. Kernleistung ist das Arbeitslosengeld. Daneben gehören das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden aus Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4 Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit, das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld, einschließlich der Sonderformen Saison-Kurzarbeitergeld und Transferkurzarbeitergeld. Wichtig Arbeitslosengeld II als Grundsicherung für Arbeitsuchende Das Arbeitslosengeld II ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.8 Sozialversicherungsschutz

4.8.1 Versicherungspflicht Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgeho...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitslosenversicherung ist das Sozialleistungssystem zum Schutz der Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit. Kernleistung ist das Arbeitslosengeld. Daneben gehören das Teilarbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld zu den Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung werden aus Beiträgen der versic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1 Versicherungspflicht

Die Arbeitslosenversicherung ist wie die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Pflichtversicherung nach dem Prinzip der Zwangsmitgliedschaft mit gesetzlichen Befreiungstatbeständen ausgestaltet. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steh...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / Arbeitsrecht

1 Einführung Bei Arbeitskämpfen sind die Agenturen für Arbeit zur Neutralität verpflichtet. Durch die Zahlung von Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, insbesondere aber Kurzarbeitergeld) darf deshalb nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden.[1] Daher ruht der Anspruch auf diese Entgeltersatzleistungen bei Arbeitnehmern, die unmittelbar von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / Sozialversicherung

1 Versicherungspflicht Die Arbeitslosenversicherung ist wie die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung als Pflichtversicherung nach dem Prinzip der Zwangsmitgliedschaft mit gesetzlichen Befreiungstatbeständen ausgestaltet. Die Versicherungspflicht erstreckt sich auf Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.5.2 Leistungsentgelt

Zur Berechnung des Leistungsbetrags wird dem maßgeblichen Bemessungsentgelt ein pauschaliertes Nettoentgelt (Leistungsentgelt) zugeordnet.[1] Dieses ergibt sich, indem das ungerundete kalendertägliche Bemessungsentgelt rein rechnerisch um pauschalierte Entgeltabzüge vermindert wird. Dies sind nach gesetzlicher Vorgabe: eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 20 % des Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.4.1 Staffelung

Im Einzelnen gilt folgende Staffelung: Für die o. a. Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit für kurz befristet Beschäftigte gilt folgende Tabelle zur Anspruchsdauer:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.1 Arbeitslosengeld

Kernaufgabe des Arbeitslosengeldes ist der Ersatz des Arbeitsentgelts wegen Arbeitslosigkeit. Das Arbeitslosengeld wird auch bei Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gezahlt. Das Gesetz unterscheidet deshalb zwischen dem Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und dem Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1 Einführung

Bei Arbeitskämpfen sind die Agenturen für Arbeit zur Neutralität verpflichtet. Durch die Zahlung von Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, insbesondere aber Kurzarbeitergeld) darf deshalb nicht in Arbeitskämpfe eingegriffen werden.[1] Daher ruht der Anspruch auf diese Entgeltersatzleistungen bei Arbeitnehmern, die unmittelbar von einem Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.2.3 Anwartschaftszeit

Die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld hat erfüllt, wer innerhalb einer Rahmenfrist von 30 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs mindestens 360 Kalendertage in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Hinweis Sonderregelung zur verkürzten Anwartschaftszeit Eine Sonderregelung zur Anwartschaftszeit besteht für Personen, die berufsbedingt bzw. wegen der Bes...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.4 Leistungsdauer

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht in den letzten 5 Jahren vor Anspruchsbeginn und dem Lebensalter, das bei Entstehung des Leistungsanspruchs vollendet ist.[1] Die Grundanspruchsdauer von 6 Monaten wird nach einer Versicherungszeit von 12 Monaten erreicht. Die Höchstdauer für unter 50-jährige Arbeitslose beträgt 12 M...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.2 Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer arbeitslos ist, sich persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder elektronisch arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Arbeitslosengeld wird längstens bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem der Arbeitslose das für die Regelaltersrente maßgebliche Lebensalter erreicht hat.[1] Im Einzelnen: 4.2...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.4.2 Minderung der Anspruchsdauer

Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs mindert sich grundsätzlich im Verhältnis 1:1 um die verbrauchten Leistungstage. Darüber hinaus werden Tage einer Sperrzeit von der Leistungsdauer abgezogen; in Fällen einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe mindert sich die Dauer des Anspruchs um 12 Wochen, mindestens jedoch um 1/4 der Anspruchsdauer.[1] Für das Arbeitslosengeld bei berufl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.8.1 Versicherungspflicht

Der Bezug von Arbeitslosengeld begründet Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung. Die Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung bleibt – zum Schutz des Betroffenen –auch bestehen, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.5.3 Leistungssatz

Das Arbeitslosengeld beträgt für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Berechtigten 60 % des ermittelten Leistungsentgelts.[1] Praxis-Beispiel Leistungsberechnungmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.1 Personenkreis der Beschäftigten

Zu den versicherungspflichtig Beschäftigten gehören grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die gegen Entgelt beschäftigt sind. Hierzu gehören z. B. auch Beschäftigte nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz sowie Beschäftigte im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Heimarbeiter gelten als Beschäftigte und stehen insoweit den Arbeitnehmern gleich. Versicherungspflichtig sind im Wei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.8.2 Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit

Wird der Arbeitslose während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig krank, besteht Anspruch auf Leistungsfortzahlung bis zu 6 Wochen.[1] Ab der 7. Woche besteht Anspruch auf Krankengeld in Höhe des zuvor bezogenen Arbeitslosengeldes.[2] Eine Leistungsfortzahlung erfolgt auch bei Erkrankung eines Kindes für bis zu 10 Tage, bei Alleinerziehenden für bis zu 20 Tage im Kalenderjahr,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.7 Ruhen/Erlöschen des Anspruchs

Ein Ruhen des Arbeitslosengeldes sieht das Gesetz vor für den Zeitraum, für den der Arbeitslose aufgrund eines fortbestehenden oder früheren Arbeitsverhältnisses noch Arbeitsentgelt oder eine Urlaubsabgeltung erhält oder beanspruchen kann; sofern der Arbeitslose wegen einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist) eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.6 Nebenverdienst

Nebenverdienst aus einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Wochenstunden wird nach Abzug der Steuern, Werbungskosten/Betriebsausgaben und Sozialversicherungsbeiträgen angerechnet, soweit der gesetzliche Freibetrag von 165 EUR monatlich überschritten wird Hinweis Keine Anrechnung von steuerfreien Sonderzahlungen Soweit ein Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.9 Teilarbeitslosengeld

Das Teilarbeitslosengeld kommt zum Zuge, wenn 2 oder mehr versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt wurden und eine dieser Beschäftigungen endet. Besondere Voraussetzungen bei Teilarbeitslosengeld Für einen Anspruch auf Teilarbeitslosengeld gelten folgende Besonderheiten: Teilbeschäftigungslosigkeit setzt voraus, dass der Arbeitnehmer eine von 2 oder mehrer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.2.1 Arbeitslosigkeit

Arbeitslosigkeit im Gesetzessinne[1] liegt vor, wenn der Antragsteller beschäftigungslos ist, d. h. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und keine Erwerbstätigkeit oder nur eine solche mit einem Umfang von weniger als 15 Stunden wöchentlich ausübt, sich aktiv bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit durch Eigenbemühungen zu beenden und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.3 Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Kernvoraussetzung für diese Leistung ist, dass der Arbeitslose an einer von der Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III geförderten Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt.[1] Die Förderung einer solchen beruflichen Weiterbildung setzt insbesondere voraus, dass sie notwendig ist, um den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.5 Leistungshöhe

Das Arbeitslosengeld errechnet sich aus dem Bruttoarbeitsentgelt (Bemessungsentgelt), das der Arbeitnehmer in einem Bemessungszeitraum erzielt hat. Aus diesem Bemessungsentgelt wird ein pauschaliertes Nettoentgelt (das sog. Leistungsentgelt) ermittelt. Von diesem Leistungsentgelt wird das Arbeitslosengeld nach dem gesetzlich bestimmten Leistungsprozentsatz berechnet.[1] 4.5.1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 3 Versicherungsfreiheit

Die Regelungen zur Versicherungsfreiheit erstrecken sich in erster Linie auf Personen, deren Beschäftigung sich außerhalb des allgemeinen Arbeitsmarkts vollzieht oder die durch eigenständige Systeme geschützt sind.[1] Versicherungsfrei sind: Personen, die die Altersgrenze für eine Regelaltersrente erreicht haben; ab diesem Zeitpunkt ist lediglich der Arbeitgeber zur Zahlung se...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.2 Abgrenzung zur selbstständigen Tätigkeit

Die Abgrenzung einer (versicherungspflichtigen) Beschäftigung von einer (versicherungsfreien) selbstständigen Tätigkeit ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Deshalb sehen die Regelungen des Sozialversicherungsrechts hierzu ein "Statusfeststellungsverfahren"[1] vor. In diesem Verfahren entscheidet die Deutsche Rentenversicherung Bund grundsätzlich auf Antrag d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 2 Versicherungspflicht auf Antrag

Selbstständig Tätige und Personen, die eine Beschäftigung von mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des EU-Auslands aufnehmen und ausüben, können ihren Arbeitslosenversicherungsschutz im Rahmen einer Versicherungspflicht auf Antrag (sog. Freiwillige Weiterversicherung) durch eigene Beitragszahlung aufrechterhalten. Die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung st...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.5.1 Bemessungsentgelt

Ausgangspunkt der Berechnung ist die Ermittlung des sog. Bemessungsentgelts.[1] Dies ist grundsätzlich das durchschnittlich auf den Kalendertag entfallende beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitslose in den abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträumen der Beschäftigung(en) im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs mindestens jedoch an 150 Tagen erzielt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 4.2.2 Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung kann durch persönliche Vorsprache bei der für den Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.[1] Ist die Agentur für Arbeit am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit des Arbeitslosen nicht dienstbereit, so wirkt die persönliche Meldung an dem nächsten Tag der Dienstbereitschaft auf den Tag zurück, an dem die Agentur für Arbeit nicht dienstbereit w...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 1.3 Sonstige Versicherungspflichtige

Zum Personenkreis der sonstigen Versicherungspflichtigen zählen nicht die versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer.[1] Vielmehr zählen zu diesem Personenkreis[2]: Jugendliche, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, die ihnen eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen sollen sowie P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitslosenversicherung / 5 Arbeitslosenversicherungsschutz nach Beschäftigung im EU-Ausland

Beschäftigungs- und Versicherungszeiten im EU-Ausland, in der Schweiz, in Island, Norwegen oder Liechtenstein werden nach den Regelungen des europäischen Koordinierungsrechts auch für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland berücksichtigt. Grundvoraussetzung ist, dass zwischen der Auslandsbeschäftigung und der Beantragung von Arbeitslosengeld in Deutschland eine v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kopfschlächter / 2 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Als Arbeitnehmer unterliegen Kopfschlächter der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.[1] Sonderregelung in der Arbeitslosenversicherung Hinsichtlich der versicherungsrechtlichen Behandlung in der Arbeitslosenversicherung ist zu berücksichtigen, dass Kopfschlächter wegen der ständig wechselnden Auftraggeber in der Regel als unständig Beschäftigte...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 1 Sperrzeitfälle

Die Sperrzeit ist Ausdruck des Versicherungsprinzips der Arbeitslosenversicherung. Sie dient der Abgrenzung des Versicherungsrisikos, das die Solidargemeinschaft der Beitragszahler zu tragen hat, von dem Risiko, für das der Arbeitslose aufgrund seines Verhaltens einzustehen hat. Wer den "Versicherungsfall Arbeitslosigkeit" schuldhaft herbeiführt, seine Beendigung verhindert ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kopfschlächter / Zusammenfassung

Begriff Kopfschlächter schlachten und zerlegen Nutztiere (z. B. Rinder, Schweine). Sie sind in Schlachthöfen und Schlachtereien meist gegen Stücklohn beschäftigt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Versicherungspflicht für abhängig Beschäftigte in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Sat...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / Zusammenfassung

Begriff Eine Sperrzeit bewirkt im Fall eines versicherungswidrigen Verhaltens für ihre Dauer ein Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Wesensmerkmal einer Risikoversicherung wie der Arbeitslosenversicherung ist, dass den Versicherungsnehmer eine Schadensminderungspflicht trifft. Wer selbst für den Eintritt des Versicherungsfalls oder dessen Fortdauer verantwortlich ist, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Von dem Bruttoarbeitsentgelt aus einer Nebenbeschäftigung sind abzusetzen: Die von dem Arbeitnehmer geschuldeten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer). Dabei sind die im Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens anfallenden Steuerabzüge maßgebend. Eine nachträgliche Korrektur des Steuerabzugs, etwa nach der endgültigen Bemessung der Steuerschuld durch di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sperrzeit (Tatbestände) / 7 Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuche

Arbeitnehmer und Auszubildende in nicht betrieblicher Ausbildung, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind nach § 38 Abs. 1 SGB III verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverh...mehr