Geringfügige Beschäftigungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei.[1] Zu den geringfügigen Beschäftigungen gehören die geringfügig entlohnten und die kurzfristigen Beschäftigungen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen